Rz. 139

Kommt es zu Zuwendungen des Erblassers auf das Einzelkonto des Ehegatten, so würde sich unter Berücksichtigung der alten Rspr. des BGH, also der Entscheidung vom 5.10.1988, folgende Berechnung ergeben:

 

Beispiel 1

Der Erblasser hat zu seinen Lebzeiten seinen Lohn auf das Einzelkonto seiner Ehefrau fließen lassen. Zum Zeitpunkt seines Todes befinden sich auf dem Einzelkonto seiner noch lebenden Ehefrau 50.000 EUR. Hiervon hat er 20.000 EUR beigesteuert.

Nach der Rspr. des BGH zur unbenannten ehebezogenen Zuwendung wäre es hier zu einer im Pflichtteilsrecht zu berücksichtigenden Zuwendung i.H.v. 20.000 EUR gekommen. Wird jedoch die Entscheidung des BGH zur Teilhabe eines Ehegatten auf das Allein-Inhaberkontos des anderen Ehegatten berücksichtigt, so würde nach §§ 742, 749 BGB der hälftige Wert des Einzelkontos des überlebenden Ehegatten in den Nachlass als Forderung des Erblassers fließen. Demzufolge würden richtigerweise 25.000 EUR als Ausgleichsforderung in den Nachlass fließen, statt 20.000 EUR in den fiktiven Nachlass. Doch wertmäßig ist auch ein umgekehrtes Ergebnis möglich.

 

Beispiel 2

Hat der Erblasser auf das Einzelkonto der Ehefrau, auf dem sich 50.000 EUR befinden, selbst 30.000 EUR eingezahlt, würde lediglich ein Ausgleichsanspruch nach §§ 742, 749 BGB i.H.v. 25.000 EUR bestehen, der in den Realnachlass fließt. Bei Bewertung der 30.000 EUR als unbenannte ehebezogene Zuwendung würden hingegen 30.000 EUR in den fiktiven Nachlass fließen.

 

Praxistipp

Aufgrund der Nachweisprobleme für den überlebenden Ehegatten sollte bei einem Einzelkonto immer auch eine schriftliche Niederschrift erfolgen, wenn Einvernehmen über die gleiche Teilhabe am Konto zwischen den Ehegatten erfolgt. Ebenso sollten Ausführungen niedergelegt werden, wenn es zu Abweichungen von der hälftigen Teilhabe kommen soll.

Muster 24.3: Regelung des Innenverhältnisses bei Einzelkonto

 

Muster 24.3: Regelung des Innenverhältnisses bei Einzelkonto

Wir, die Eheleute _________________________ und _________________________ erklären hiermit, dass hinsichtlich des Einzelkontos von _________________________ bei der Kreissparkasse München-Starnberg mit der Nr. _________________________ im Innenverhältnis eine Bruchteilsgemeinschaft nach Maßgabe der §§ 741 ff. BGB besteht. Beide Ehegatten sind zu gleichen Teilen im Innenverhältnis beteiligt. Zwischen uns besteht Einvernehmen, dass unsere beiden Gehälter auf dieses eine Konto fließen und wir gemeinsam über die Verwendung des Ersparten Vermögens entscheiden. Im Weiteren sollen die Vorschriften der §§ 741 ff. BGB gelten.

_________________________, den _________________________

 
_________________________ _________________________
Unterschriften der (Ehe-)Partner

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