Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Drahtseilbahnen (Bergbahnen) und andere mechanische Aufstiegshilfen

Rz. 94 Seit dem 1.1.2008 unterliegen auch Personenbeförderungen "mit Drahtseilbahnen und sonstigen mechanischen Aufstiegshilfen aller Art" dem ermäßigten Steuersatz.[1] Die Gesetzesänderung ging auf die Stellungnahme des Bundesrats zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein JStG 2008 zurück.[2] Als Begründung hatte der Bundesrat insbesondere ausgeführt, im Hinblick auf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.11.2.1 Betriebsveranstaltungen

Rz. 319 Eine Betriebsveranstaltung (Betriebsausflug, Weihnachtsfeier, Jubiläumsfeier) ist im Regelfall im überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers ausgeführt. Soweit eine solche im Interesse des Arbeitgebers ausgeführte Veranstaltung vorliegt, fehlt es an einem Zuwendungswillen zugunsten des Personals. In diesem Fall liegt eine Leistung für die privaten Bereich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.11.3 Steuerbare Leistungen ohne Entgelt

Rz. 330 Wird dem Personal von seinem Arbeitgeber eine Leistung erbracht, die nicht im überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers ausgeführt worden ist und für die das Personal auch keine Gegenleistung aufgewendet hat, kann dies in Abhängigkeit der Art der erbrachten Leistung zu unterschiedlichen Rechtsfolgen führen. Nach der Rechtsprechung des BFH[1] kann sich ei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.4 Hilfsgeschäft

Rz. 53 In den Rahmen des Unternehmens fallen nicht nur die Grundgeschäfte des Unternehmers (Geschäfte, auf die die Tätigkeit des Unternehmens ausgerichtet ist), sondern auch alle Tätigkeiten, die die Haupttätigkeit des Unternehmers mit sich bringt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob diese Hilfsgeschäfte nachhaltig, d. h. mit der Absicht, auf Dauer Einnahmen zu erzielen, ausg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.3 Rechtscharakter des Strafverfahrens und Rechtsweg

Rz. 6 Das Strafverfahrensrecht ist formelles Recht zur Durchsetzung des materiellen Strafrechts. Weil das Verfahren der staatlichen Organe der Rechtspflege geregelt wird, ist es seiner Rechtsnatur nach Teil des öffentlichen Rechts. Das Strafverfahren ist ein besonderes öffentlich-rechtliches Verfahren, aber kein Verwaltungsverfahren.[1] Rz. 6a Ermittlungsmaßnahmen der Strafve...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.2 Abgrenzung Leistungsaustausch vom Schadensersatz

Rz. 207 Zwischen einer Leistung und dem erhaltenen Gegenwert muss ein unmittelbarer Zusammenhang bestehen, wobei die gezahlten Beträge die tatsächliche Gegenleistung für eine bestimmbare Leistung darstellen, die im Rahmen eines zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger bestehenden Rechtsverhältnisses, in dem gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, erbracht wurd...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.2 An andere Unternehmer

Rz. 77 Es muss zur Anwendbarkeit des § 9 UStG an einen anderen Unternehmer geleistet werden. Das BVerfG hat in seinem Beschluss v. 11.6.1985[1] entschieden, dass die Auffassung des BFH, wonach die Beschränkung des Optionsrechts in § 9 UStG auf Umsätze an andere Unternehmer keinen Grundrechtsverstoß beinhalte, nicht zu beanstanden ist. Rz. 77a Die Unternehmereigenschaft des Le...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7.2 Einheitlichkeit der Leistung als Grundsatz

Rz. 154 Ob eine einheitliche Leistung vorliegt, muss jeweils im Einzelfall geprüft werden, diese Entscheidung obliegt den nationalen Gerichten, die alle dazu notwendigen Tatsachenbeurteilungen vornehmen müssen.[1] Der EuGH hat den nationalen Gerichten alle Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts zu geben, die für die Entscheidung von Nutzen sein können.[2] Dabei hatte schon ...mehr

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Kündigung / 11.11 Einzelfälle

Es gibt keine absoluten Kündigungsgründe, insbesondere keine Fälle, die eo ipso "wichtiger Grund" wären. Das Arbeitsgericht prüft zunächst, ob Tatsachen vorliegen, die "an sich" einen Grund für einen wichtigen Grund[1] darstellen können. Der Arbeitgeber muss das Vorliegen eines solchen schuldhaften Verstoßes gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten darlegen und beweisen. Ist ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.5 Gemeinschaftsgebiet und Drittlandsgebiet

Rz. 519 Durch das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz[1] wurde mWv 1.1.1993 § 1 Abs. 2a UStG eingeführt, da eine territoriale Begriffsbestimmung für den Europäischen Binnenmarkt notwendig war. Durch Einführung der damals als Übergangsregelung ausgestalteten Vorschriften zur Umsetzung des Bestimmungslandprinzips bei Warenlieferungen im Binnenmarkt war eine systematische Trennung d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Einzelfälle

Rz. 125 Die Leistungen einer Agentur, die Künstler zur Mitwirkung in Funk- und Fernsehsendungen zur Verfügung stellt, unterliegen unter folgenden Voraussetzungen dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG [1]: Der Künstler ist an die Agentur gebunden und hat dieser sein Recht der Funksendung und der öffentlichen Wiedergabe zur ausschließlichen Verwertung ü...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8c ... / 1.1 Systematische Stellung der Vorschrift

Rz. 1 § 8c Abs. 1 KStG wurde durch Gesetz v. 14.8.2007[1] als Ersatz für die Regelung in § 8 Abs. 4 KStG a. F. eingeführt.[2] Rz. 2 § 8c KStG ist eine besondere Regelung zur Ermittlung des Einkommens. Verluste, die im Regelfall bei der Ermittlung des Einkommens abgezogen werden, werden bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen nicht berücksichtigt. Die Vorschrift wirkt darüber...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Vorsteuervergütungsverfahren und allgemeines Besteuerungsverfahren – Mischfälle

Rz. 191 § 62 UStDV enthält eine Sonderregelung zur Vermeidung von Doppelvergütungen in sog. Mischfällen. Zwar schließen sich für einen Voranmeldungszeitraum das allgemeine Besteuerungsverfahren und das Vorsteuervergütungsverfahren gegenseitig aus. Sind jedoch die Voraussetzungen des Vorsteuervergütungsverfahrens erfüllt und schuldet der im Ausland ansässige Unternehmer aussc...mehr

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Unredliche Steuervorteile bei der Besteuerung von Reedereien? (estb 2023, Heft 7, S. 272)

Tonnagebesteuerung (§ 5a EStG) und weitere steuerliche Vergünstigungen Dr. Dario Arconada Valbuena, LL.M., RA / FASt und Dipl.-Finw. Thomas Rennar[*] Rekordgewinne trotz Krisenumfeld, doch nahezu durchschnittlich nur 1 % Ertragsteuerlast im Reedereigewerbe – wie kann das steuerlich sein? Praktische Besonderheiten liefert hierbei die ertragsteuerliche Sondernorm zur Gewinnermi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 3 ... / 3 Verfassungsrechtliche Bindungen der Besteuerung

Rz. 35 Der Steuerbegriff des § 3 Abs. 1 AO verlangt, dass die Geldleistungspflicht "allen" auferlegt ist, "bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft". Diese Erfordernisse gleichmäßiger und tatbestandsmäßiger Besteuerung sind indes nicht nur Merkmale des einfachgesetzlichen Steuerbegriffs, sondern unter der Geltung des GG auf der Grundla...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 3 ... / 3.2 Gleichmäßigkeit der Besteuerung (Art. 3 Abs. 1 GG)

Rz. 47 Gleichheitsrechtlicher Ausgangspunkt im Steuerrecht ist der Grundsatz der Lastengleichheit. Stpfl. müssen durch ein Steuergesetz rechtlich und tatsächlich gleichmäßig belastet werden.[1] Diese Verknüpfung zwischen dem Steuerbegriff und dem aus Art. 3 Abs. 1 GG folgenden Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung ergibt sich auch aus dem in § 3 Abs. 1 AO verwendeten...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 3 ... / 3.1 Gesetzmäßigkeit (Tatbestandsmäßigkeit) der Besteuerung

Rz. 36 In der von § 3 Abs. 1 AO vorausgesetzten Auferlegung der Geldleistung gegenüber allen, bei denen der gesetzliche Tatbestand der Leistungspflicht erfüllt ist, findet der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit (Tatbestandsmäßigkeit) der Besteuerung Ausdruck. Rz. 37 Dieser aus Art. 2 Abs. 1 GG und dem Rechtsstaatsprinzip[1] abzuleitende Grundsatz[2] bedeutet zum einen, dass nur ei...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Besteuerung eines in Deutschland ansässigen Piloten einer schweizerischen Fluggesellschaft

Art. 15 Abs. 3 DBA-Schweiz enthält keine Fiktion des Arbeitsortes. Vergütungen, die ein in Deutschland ansässiger Pilot von seiner Fluggesellschaft mit Geschäftsleitung in der Schweiz für seine nichtselbständige Arbeit an Bord eines Flugzeuges erhält, sind daher gem. Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d i.V.m. Art. 15 Abs. 3 DBA-Schweiz von der Besteuerung in Deutschland nur freiz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 3 ... / 4.1 Gegenstand der Besteuerung

Rz. 72 Realsteuern (Objektsteuern) sind Steuern, die nach rein objektiven Merkmalen auf einer Sache oder einem Sachinbegriff lasten und die persönlichen Verhältnisse des Stpfl. unberücksichtigt lassen.[1] Nach § 3 Abs. 2 AO sind Realsteuern die GrSt und die GewSt. Die GewSt hat sich zwar durch den Wegfall der Lohnsummensteuer und der Besteuerung des Gewerbekapitals von einer...mehr

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Unredliche Steuervorteile b... / [Ohne Titel]

Dr. Dario Arconada Valbuena, LL.M., RA / FASt und Dipl.-Finw. Thomas Rennar[*] Rekordgewinne trotz Krisenumfeld, doch nahezu durchschnittlich nur 1 % Ertragsteuerlast im Reedereigewerbe – wie kann das steuerlich sein? Praktische Besonderheiten liefert hierbei die ertragsteuerliche Sondernorm zur Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr nach § 5a EStG. A...mehr

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Unredliche Steuervorteile b... / V. Fazit

Der vorstehende Beitrag fußt in wesentlichen Teilen auf einem aktuellen Sachstandsbericht des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zum Thema "Besonderheiten bei der Besteuerung deutscher Reeder". Der Bericht befasst sich insoweit mit den steuerlichen Vorteilen, die deutsche Reeder im Vergleich zu Unternehmen anderer Branchen haben. Es werden spezifische Rege...mehr

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Unredliche Steuervorteile b... / II. Steuerliche Sonderregelungen für Reedereien & Co.

Welche Steuervorteile haben deutsche Reeder (als Einzelunternehmer) und Reedereien (als Gesellschaften), deren Schiffe unter deutscher Flagge fahren, gegenüber Einzelunternehmern und Gesellschaften anderer Branchen? Der Deutsche Bundestag[4] hat kürzlich diese und weitere steuerliche Sonderfragen für Reeder & Co. untersucht bzw. vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bun...mehr

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Unredliche Steuervorteile b... / IV. Politischer Lobbyismus zugunsten vermögender Reeder?

1. Möglichkeit des Wechsels der Gewinnermittlung Auf den ersten Blick bietet die Gewinnermittlung nach § 5a EStG für Reeder erhebliche steuerliche Vorteile. Beraterhinweis Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass trotz dieser Gewinnermittlungsmethode stets ein steuerpflichtiger Gewinn entsteht – auch wenn nach der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG und § 5 EStG ein Verlust au...mehr

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Unredliche Steuervorteile b... / III. Evaluationsgedanken zu steuerlichen Alternativen zur Tonnagebesteuerung

Die Bundestagsfraktion der Partei "Die Linke" hat kürzlich eine Kleine Anfrage [21] gestellt, um herauszufinden, warum Schifffahrtsunternehmen von der globalen Mindeststeuer ausgenommen sind. Die Fraktion wollte u.a. Informationen darüber erhalten, wie hoch das Steueraufkommen der in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen in den letzten drei Jahren gewesen wäre: wenn ihre E...mehr

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Unredliche Steuervorteile b... / 4. Pauschalierung der Kürzung bei der Ermittlung des Gewerbeertrags

Besteuerungsgrundlage für die Gewerbesteuer (GewSt) ist regelmäßig der Gewerbeertrag.[14] Gewerbeertrag ist der nach den Vorschriften des EStG oder KStG zu ermittelnde Gewinn aus dem Gewerbebetrieb, vermehrt und vermindert um die in den §§ 8 und 9 GewStG bezeichneten Beträge.[15] Nach § 9 Nr. 3 GewStG wird die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen um den Teil des Gewerbee...mehr

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Unredliche Steuervorteile b... / 1. Bereederung im Inland

Neben der Geschäftsleitung [2] im Inland ist die sog. Bereederung im Inland eine zusätzliche und eigenständige Voraussetzung. Bereederung ...: Die Bereederung eines Handelsschiffes umfasst insbesondere folgende wesentliche Tätigkeiten: Abschluss von Verträgen, die den Einsatz des Schiffes betreffen, Ausrüstung und Verproviantierung der Schiffe, Einstellung von Kapitänen und Schif...mehr

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Unredliche Steuervorteile b... / 1. Möglichkeit des Wechsels der Gewinnermittlung

Auf den ersten Blick bietet die Gewinnermittlung nach § 5a EStG für Reeder erhebliche steuerliche Vorteile. Beraterhinweis Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass trotz dieser Gewinnermittlungsmethode stets ein steuerpflichtiger Gewinn entsteht – auch wenn nach der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG und § 5 EStG ein Verlust ausgewiesen worden wäre. Dies kann dazu führen, da...mehr

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Unredliche Steuervorteile b... / 2. (Überwiegender) Einsatz im internationalen Verkehr

Die Entscheidung, ob ein Schiff im Wirtschaftsjahr (WJ) überwiegend im internationalen Verkehr eingesetzt war, hängt insbesondere ab von dem Anteil der entsprechenden Reisetage an der Gesamtzahl der Reisetage des Schiffes in einem WJ. Wartezeiten des Schiffes im betriebsbereiten Zustand gelten als Reisetage. Auswirkung unterjähriger Ereignisse auf Berechnung der Reisetage: Wurde...mehr

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Unredliche Steuervorteile b... / 5. Umsatzsteuerbefreiung für die Seeschifffahrt

Nach § 4 Nr. 2 UStG sind die Umsätze für die Seeschifffahrt ebenfalls steuerfrei. Umsätze für die Seeschifffahrt sind hierbei gem. § 8 Abs. 1 UStG insbesondere die: Lieferungen, Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen, Vercharterungen und Vermietungen von Wasserfahrzeugen für die Seeschifffahrt, die dem Erwerb durch die Seeschifffahrt oder der Rettung Schiffbrüchiger zu dienen bes...mehr

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Unredliche Steuervorteile b... / 1. Ertragsteuerliche Sonderform zur Gewinnermittlung

Natürliche Personen unterliegen der Einkommensteuer, u.a. mit ihren Einkünften aus Gewerbebetrieb. Als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gilt somit der erwirtschaftete Gewinn. Als Gewinn gilt im Allgemeinen der Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen (BV) am Schluss des WJ und dem BV am Schluss des vorangegangenen WJ, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um ...mehr

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Unredliche Steuervorteile b... / 3. Keine Pflicht zur Abführung der einbehaltenen Lohnsteuer

In Deutschland müssen Reeder die Lohnsteuer (LSt) für die in Deutschland einkommensteuerpflichtigen Seeleute zwar anmelden und von den Seeleuten einbehalten, sie müssen diese Steuer aber nicht – wie andere Unternehmer – an das Finanzamt (FA) abführen.[11] Beachten Sie: Dieser sog. Lohnsteuereinbehalt kommt den Reedern – unabhängig von der Gesellschaftsform – zugute. Folgende V...mehr

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Unredliche Steuervorteile b... / 2. Auswirkungen eines sog. Rückwechsels

Wenn der Zeitraum der pauschalen Gewinnermittlung nach der Tonnage endet und der Steuerpflichtige zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 und § 5 EStG zurückwechselt, muss der Unterschiedsbetrag zwischen dem Buch- und dem Teilwert der Wirtschaftsgüter in den nächsten 5 Jahren in Raten zu mindestens einem Fünftel dem Gewinn hinzugerechnet werden.[23] Der Unterschiedsbetrag beim Rück...mehr

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Unredliche Steuervorteile b... / I. Hintergrund

Die Anwendung der Sondernorm des § 5a EStG zur Gewinnermittlung nach der Tonnage setzt die Absicht, zum langfristigen Betrieb von Handelsschiffen, im internationalen Verkehr voraus. Veräußerung eines Schiffes innerhalb der Jahresfrist: Wird der schuldrechtliche Vertrag über die Veräußerung eines Schiffes hierbei schon innerhalb eines Jahres seit dem Zeitpunkt geschlossen, zu dem...mehr

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Unredliche Steuervorteile b... / 2. Einbezug des nach § 5a EStG pauschal ermittelten Gewinns in die Ertragsbesteuerung

Einzelunternehmer/Personengesellschaft: Bei einem Einzelunternehmer fließt der so errechnete Gewinn als Einkünfte aus Gewerbebetrieb in die Berechnung seiner individuellen Einkommensteuerschuld ein. Bei einer Personengesellschaft wird der errechnete Gewinn hingegen den Gesellschaftern entsprechend ihrem Anteil am Gesellschaftsvermögen zugerechnet und anschließend der Einkomm...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 3 ... / 3.1.1 Erfordernis eines förmlichen Gesetzes oder einer Satzung

Rz. 38 Im Steuerrecht, dessen Steuerbelastungsentscheidungen und Tarifgestaltungen weitgehend vom Willen des Gesetzgebers abhängen, ist von einem strengen Gesetzesvorbehalt auszugehen.[1] Die allein ausreichende Grundlage für die Besteuerung i. S. d. Gesetzmäßigkeit (Tatbestandsmäßigkeit) sind Gesetze im formellen Sinn und Satzungen.[2] Wegen des in der Besteuerung liegenden...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 3 ... / 3.2.1 Leistungsfähigkeitsprinzip

Rz. 49 Nach der BVerfG-Rspr.[1] folgt aus Art. 3 Abs. 1 GG insbesondere für das Einkommensteuerrecht das grundsätzliche Gebot, die Besteuerung an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auszurichten. Im Interesse steuerlicher Lastengleichheit muss darauf abgezielt werden, Stpfl. bei gleicher Leistungsfähigkeit auch gleich hoch zu besteuern (horizontale Steuergerechtigkeit), ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 3 ... / 3.2.5 Rechtsanwendungsgleichheit

Rz. 60 Zur Gleichmäßigkeit der Besteuerung gehört nicht nur ein diesen Grundsatz beachtendes materielles und formelles Steuerrecht. Auch die Anwendung dieses Rechts durch die Verwaltung und die Gerichte untersteht diesem Grundsatz. Rechtsanwendungsgleichheit ist eine Grundform des Rechtsstaats, wonach das bestehende Recht ausnahmslos ohne Ansehen der Person zu verwirklichen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 3 ... / 3.2.4.1 Außerfiskalische Förder- und Lenkungsziele

Rz. 55 Eine steuerliche Verschonung kann vor Art. 3 Abs. 1 GG gerechtfertigt sein, wenn der Gesetzgeber das Verhalten der Stpfl. aus Gründen des Gemeinwohls fördern und lenken will.[1] Hier hat der Gesetzgeber einen grundsätzlich weiten Gestaltungsspielraum sowohl bei der Auswahl der dadurch zu fördernden Gemeinwohlziele als auch der durch die Förderung begünstigten Adressat...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 3 ... / 3.1.2 Gebot der Bestimmtheit und Normenklarheit

Rz. 43 Das Prinzip der Gesetzmäßigkeit der Besteuerung umschließt auch das Gebot der Tatbestandsbestimmtheit sowie das der Normenklarheit. Für alle Abgaben gilt nach der BVerfG-Rspr.[1] als allgemeiner Grundsatz, dass abgabenbegründende Tatbestände so bestimmt sein müssen, dass der Abgabepflichtige die Rechtslage erkennen, sein Verhalten danach einrichten und die auf ihn ent...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 5 ... / 2.1 Verfassungsmäßigkeit der Ermessensermächtigung

Rz. 6 § 5 AO regelt nur die Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Ermessensausübung. Die Einräumung von Ermessensspielräumen für das Verwaltungshandeln durch den Gesetzgeber ist rechtsstaatlich grundsätzlich unbedenklich. [1] Eine Grenze ergibt sich allerdings aus der Gewaltenteilung, dem Bestimmtheitsprinzip sowie den verfassungsrechtlichen Besteuerungsgrundsätzen, insbesondere...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 3 ... / 3.2.3 Ausgestaltung des steuerrechtlichen Ausgangstatbestands

Rz. 52 Erheblich enger ist der gesetzgeberische Spielraum bei der Ausgestaltung des steuerrechtlichen Ausgangstatbestands. Nach der BVerfG-Rspr. unterliegt der Gesetzgeber hier dem Folgerichtigkeitsgebot, d. h. dem Gebot der folgerichtigen Ausgestaltung der einmal getroffenen Belastungsentscheidung i. S. d. Belastungsgleichheit.[1] Abweichungen von der mit der Wahl des Steue...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 3 ... / 3.2.4 Rechtfertigung von Ungleichbehandlungen

Rz. 53 Art. 3 Abs. 1 GG verwehrt dem Gesetzgeber nicht jede Differenzierung. Diese müssen jedoch stets durch Sachgründe gerechtfertigt sein, die dem Ziel und Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen sind. In keinem Fall können allein fiskalische Gründe eine Ungleichbehandlung rechtfertigen.[1] Rz. 54 Hinsichtlich der Anforderungen an die Rechtfertigung von Ungleichbehandlunge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 3 ... / 3.2.2 Auswahl der Steuerquellen – Auswahl von Besteuerungsquellen

Rz. 51 Der Gleichheitssatz belässt dem Gesetzgeber einen weitreichenden Spielraum bei der Auswahl des Steuergegenstands. [1] Die Auswahl muss (nur) auf einem nachvollziehbaren Sachgrund beruhen[2] und wahrt schon dann den Gleichheitssatz, wenn keine sachwidrigen, willkürlichen Erwägungen zugrunde liegen.[3] Aufgrund der weitgehenden Gestaltungsfreiheit bei der Erschließung vo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 2.4 Gesetz im formellen Sinn

Rz. 13 Gesetze im formellen Sinn sind die wichtigsten Rechtsquellen und Rechtsnormen des Steuerrechts. Sie erfordern ein Zustandekommen in einem förmlichen Gesetzgebungsverfahren. Voraussetzung ist zunächst das Bestehen einer Gesetzgebungskompetenz.[1] Das Verfahren ist für Bundesgesetze in Art. 76- 82, 82 GG, für Landesgesetze in den Landesverfassungen vorgeschrieben. Die v...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 3 ... / 2.2 Von öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen auferlegt

Rz. 6 Die Geldleistung muss von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen auferlegt worden sein. Dies sind nicht nur die Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts (Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände)[1], sondern nach dem eindeutigen Wortlaut des § 3 Abs. 1 AO sämtliche Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Verfassungsrechtlich ist die Be...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 3.2.2 Unechte Rückwirkung

Rz. 88 Eine unechte Rückwirkung ("tatbestandliche Rückanknüpfung") liegt vor, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition entwertet.[1] Die belastenden Rechtsfolgen einer Norm treten in diesem Fall erst nach ihrer Verkündung ein; sie werden aber tatbest...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 6.3.5 Wirtschaftliche Betrachtungsweise

Rz. 149 Im Steuerrecht, das sich weitgehend an wirtschaftlichen Verhältnissen orientiert, ist der wirtschaftliche Sinn der Vorschrift besonders bedeutungsvoll. Deswegen spielt die wirtschaftliche Betrachtungsweise, auch wenn in der AO eine dem § 1 StAnpG entsprechende Regelung fehlt, bei der Auslegung von Steuernormen eine bedeutende Rolle. Ihr Ziel besteht darin, Rechtsnorm...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Ansässigkeit von Gastlehrern nach DBA-USA

Ein amerikanischer Gastlehrer, der in seinem Heimatland eine ständige Wohnstätte beibehält, unterliegt mit seinen Einkünften aus der Lehrtätigkeit in Deutschland gem. Art. 20 Abs. 1 DBA-USA nicht der Besteuerung. FG Berlin-Bdb. v. 22.9.2021 – 1 K 12059/20, EFG 2023, 677, Rev. eingelegt, Az. des BFH: I R 49/22mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 3 ... / 3.2.4.2 Typisierung und Pauschalierung

Rz. 57 Steuergesetze betreffen regelmäßig Massenvorgänge des Wirtschaftslebens. Aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität bedienen sich zahlreiche steuerrechtliche Vorschriften einer Typisierung bzw. Pauschalierung. Typisierende Gesetzesvorschriften[1] richten ihren Regelungsgehalt vergröbernd an typischen Normalfällen aus und lassen individuelle Besonderheiten unberücksich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 5 ... / 3.3 Ermessen nach dem Zweck der Ermächtigung

Rz. 25 Bei der Ausübung des Ermessens ist auf der Grundlage des ermittelten Sachverhalts vom Zweck der jeweiligen gesetzlichen Ermächtigung, wie er sich aus deren Wortlaut und seiner Auslegung unter Heranziehung der systematischen Stellung und Entstehungsgeschichte ergibt, auszugehen. Dabei sind alle Gesichtspunkte tatsächlicher Art und ferner alle rechtlichen Gesichtspunkte...mehr