Die Entscheidung, ob ein Schiff im Wirtschaftsjahr (WJ) überwiegend im internationalen Verkehr eingesetzt war, hängt insbesondere ab von dem Anteil

  • der entsprechenden Reisetage
  • an der Gesamtzahl der Reisetage des Schiffes in einem WJ.

Wartezeiten des Schiffes im betriebsbereiten Zustand gelten als Reisetage.

Auswirkung unterjähriger Ereignisse auf Berechnung der Reisetage: Wurde ein Schiff im Laufe eines WJ in Fahrt gesetzt, so ist insoweit der Zeitraum von der Infahrtsetzung bis zum Schluss des WJ maßgebend. Entsprechend ist zu verfahren, wenn ein Schiff im Laufe eines WJ veräußert worden ist. Ist im Laufe eines WJ die Eintragung in einem inländischen Seeschiffsregister entfallen ohne Wechsel des wirtschaftlichen Eigentums an dem Schiff, so sind die Reisetage im internationalen Verkehr, die das Schiff bis zum Fortfall der Voraussetzung zurückgelegt hat, der Gesamtzahl der Reisetage des vollen WJ gegenüberzustellen. Entsprechendes gilt, wenn die Eintragung in einem inländischen Seeschiffsregister erst im Laufe eines WJ erfolgt.[3]

Blick in die Statistik: Weltweit führende Container-Reedereien im Überseehandel nach Marktanteilen, 2022

Quelle: Statista

[3] Vgl. BMF v. 12.6.2002 – IV A 6 - S 2133 a - 7/02, BStBl. I 2002, 614, zuletzt geändert durch BMF v. 10.9.2013 – IV C 6 - S 2133 a/09/10001 :002, BStBl. I 2013, 1152 m.w.N.

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