Bericht zur Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger bei Registerfällen
Die Evaluation der geltenden Rechtslage und der daraus resultierenden Besteuerungsverfahren zeigt laut dem Bericht, dass eine Neubewertung der Anknüpfung der beschränkten Steuerpflicht an die Eintragung eines Rechts in ein inländisches Buch oder Register (sog. Registerfallbesteuerung) angezeigt ist.
Diese Bewertung habe neben den Erkenntnissen, die das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und die bayerischen Finanzbehörden (im Weiteren zusammen als: zuständige Finanzbehörden) aus der Bearbeitung der vorliegenden Fällen gewonnen haben, auch das internationale Umfeld und dessen jüngste Veränderungen zu berücksichtigen. Insbesondere die geplante partielle Neuallokation der Besteuerungsrechte durch die sog. Säule 1 des BEPS-Prozesses und die beschlossene Einführung einer globalen effektiven Mindestbesteuerung (sog. Säule 2) seien hier in den Blick zu nehmen.
Im Kern kommt die Evaluation zu folgenden wesentlichen Ergebnissen:
Rechtslage und rechtliche Risiken
Die Rechtslage der Besteuerung der befristeten Überlassung und der Veräußerung von in inländische Bücher oder Register eingetragenen Rechte bei beschränkt Steuerpflichtigen ist komplex. Sehr wenige der wesentlichen sich stellenden Rechtsfragen sind bisher richterlich entschieden, sodass Rechtsrisiken bezüglich der bisher (nur verwaltungsseitig) entschiedenen bzw. zur Entscheidung anstehenden Fälle verbleiben.
Sollten die Gerichte die Rechtsauffassung der Verwaltung bestätigen, bleiben dennoch in jedem Einzelfall aufgrund der komplexen Fallgestaltungen, insbesondere bei der Bestimmung der Bemessungsgrundlage, die dem Steuerabzug zugrunde liegt, erhebliche tatsächliche und rechtliche Unsicherheiten.
Verwaltungs- und Befolgungsaufwand
Die Bearbeitung der Registerfälle zeigt, dass die geltenden gesetzlichen Regelungen einen sehr hohen Verwaltungs- und Befolgungsaufwand erzeugen. Dies gilt trotz der seitens des BMF durch verschiedene BMF-Schreiben gewährten Verfahrenserleichterungen zur Berücksichtigung der Regelungen in Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA), auch wenn der beschränkt Steuerpflichtige abkommensberechtigt ist.
Insbesondere mit Blick auf sogenannte Drittlizenzen bestehen nach wie vor erhebliche praktische Schwierigkeiten der Unternehmen, die Sachverhalte für die Vergangenheit aufzuarbeiten.
Gang und Stand der Bearbeitung
Die Bearbeitung und Entscheidung der Registerfälle wird durch die zuständigen Finanzbehörden mit Hochdruck betrieben. Der Aufbau von Ressourcen und Strukturen wurde abgeschlossen. In der Zukunft ist mit einer Beschleunigung der Arbeiten zu .
Steuerliches Mehraufkommen und Fortschreibung in die Zukunft
Für die Vergangenheit ist aufgrund der bisherigen Erfahrungen der zuständigen Finanzbehörden mit erheblichen Steuernachzahlungen von international agierenden Konzernen zu rechnen.
In vielen Fällen wurden jedoch Veränderungen in den Jahren 2019 und 2020 beobachtet, die zu einer Verlagerung der Rechte in DBA-Staaten führen (sog. Onshoring). Dies macht es sehr unwahrscheinlich, dass sich das zu erwartende Steueraufkommen für die Vergangenheit in die Zukunft extrapolieren lässt. Vielmehr ist damit zu rechnen, dass das Steueraufkommen aufgrund der Verlagerung von Immaterialgüterrechten in Staaten, mit denen Deutschland ein DBA abgeschlossen hat bzw. die aufgrund EU-rechtlicher Bestimmungen eine Entlastung von der Quellensteuer erhalten, auf einen sehr niedrigen Betrag absinken wird.
Internationales Umfeld
ie deutsche Rechtslage wird international kritisiert und als unilaterale, exterritoriale Maßnahme wahrgenommen. Gleichzeitig hat sich durch den internationalen Konsens zur Einführung einer globalen effektiven Mindestbesteuerung (sog. Säule 2) und zur partiellen Neuallokation von Besteuerungsrechten (sog. Säule 1) im "Inclusive Framework on BEPS" das internationale Umfeld in den letzten Jahren maßgeblich verändert. Dieses neue Umfeld lässt die Rechtfertigung der bisherigen deutschen Regelung in einem neuen – kritischen – Licht erscheinen.
Diese Veränderungen im internationalen Umfeld könnten genutzt werden, das deutsche Steuersystem insoweit noch stärker und in abgestimmter Form globalen Entwicklungen anzupassen und dadurch die Effizienz von Steuerverfahren zu erhöhen.
Vollständiger Bericht des Bundesministeriums der Finanzen zur Evaluation der geltenden Rechtslage der Besteuerung beschränkt Steuerpflichtiger, die inländische Einkünfte aus der Überlassung von Rechten erzielen, die in ein inländisches öffentliches Buch oder Register
eingetragen sind (sogenannte Registerfälle) - entsprechend Protokollerklärung der damaligen Parlamentarischen Staatssekretärin Ryglewski vom 21. April 2021, veröffentlicht am 28.6.2022
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
3.3065
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.869
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.2496
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.087
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
889
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
816
-
Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
6462
-
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
465
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
446
-
Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
445
-
Steuerschuldnerschaft von Wiederverkäufern auf dem Gebiet der Telekommunikation
23.04.2026
-
Steuerschuldnerschaft von Wiederverkäufern von Erdgas und/oder Elektrizität
23.04.2026
-
Steuerschuldnerschaft bei Bau- und Gebäudereinigungsleistungen
23.04.2026
-
Steuerfreie Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen
16.04.2026
-
Bruchteilsgemeinschaften als umsatzsteuerliche Unternehmer
15.04.2026
-
Ermäßigter Steuersatz für Sudoku-Zeitschriften
15.04.2026
-
Grundbesitz-Änderungen für Grundsteuer bis 30.4. mitteilen
14.04.2026
-
Einer Einfuhr vorangehende Lieferungen von Gegenständen
10.04.2026
-
Task Force zur Influencerbesteuerung in Thüringen
09.04.2026
-
Teilabschlussbescheide für abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen
08.04.2026