Neben der Geschäftsleitung[2] im Inland ist die sog. Bereederung im Inland eine zusätzliche und eigenständige Voraussetzung.

Bereederung ...: Die Bereederung eines Handelsschiffes umfasst insbesondere folgende wesentliche Tätigkeiten:

  • Abschluss von Verträgen, die den Einsatz des Schiffes betreffen,
  • Ausrüstung und Verproviantierung der Schiffe,
  • Einstellung von Kapitänen und Schiffsoffizieren,
  • Führung der Bücher, sowie
  • Rechnungslegung.

... im Inland: Diese wesentlichen Tätigkeiten der Bereederung müssen zumindest fast ausschließlich tatsächlich im Inland durchgeführt werden.

Beachten Sie: Dies gilt auch bei Delegation einzelner Aufgaben der Bereederung auf andere Unternehmen.

[2] Vgl. § 10 AO.

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