Neben der Geschäftsleitung[2] im Inland ist die sog. Bereederung im Inland eine zusätzliche und eigenständige Voraussetzung.
Bereederung ...: Die Bereederung eines Handelsschiffes umfasst insbesondere folgende wesentliche Tätigkeiten:
- Abschluss von Verträgen, die den Einsatz des Schiffes betreffen,
- Ausrüstung und Verproviantierung der Schiffe,
- Einstellung von Kapitänen und Schiffsoffizieren,
- Führung der Bücher, sowie
- Rechnungslegung.
... im Inland: Diese wesentlichen Tätigkeiten der Bereederung müssen zumindest fast ausschließlich tatsächlich im Inland durchgeführt werden.
Beachten Sie: Dies gilt auch bei Delegation einzelner Aufgaben der Bereederung auf andere Unternehmen.
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