In Deutschland müssen Reeder die Lohnsteuer (LSt) für die in Deutschland einkommensteuerpflichtigen Seeleute zwar anmelden und von den Seeleuten einbehalten, sie müssen diese Steuer aber nicht – wie andere Unternehmer – an das Finanzamt (FA) abführen.[11]

Beachten Sie: Dieser sog. Lohnsteuereinbehalt kommt den Reedern – unabhängig von der Gesellschaftsform – zugute.

Folgende Voraussetzungen gelten für den LSt-Einbehalt[12]: Die Handelsschiffe müssen:

  • ... in einem Seeschiffsregister eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EU/EWR-Staaten) eingetragen sein;
  • ... die Flagge eines EU/EWR-Staates führen;
  • ... zur Beförderung von Personen oder Gütern im Verkehr mit oder zwischen ausländischen Häfen, innerhalb eines ausländischen Hafens oder zwischen einem ausländischen Hafen und der Hohen See betrieben werden.

Der LSt-Einbehalt ist auch erlaubt, wenn Seeschiffe im WJ überwiegend außerhalb der deutschen Hoheitsgewässer zum Schleppen, Bergen oder zur Aufsuchung von Bodenschätzen oder zur Vermessung von Energielagerstätten unter dem Meeresboden eingesetzt werden. Auf Schiffen – einschließlich sog. Ro-Ro-Fahrgastschiffen[13]  –, die im regelmäßigen Personenbeförderungsdienst zwischen Häfen im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten der EU eingesetzt werden, ist der LSt-Einbehalt nur auf die Besatzungsmitglieder anzuwenden, die Staatsangehörige eines EU/EWR-Staates sind.

Beachten Sie: Bei Seeschiffen, die hingegen für Schlepp- und Baggerarbeiten genutzt werden, ist der LSt-Einbehalt nur anzuwenden, wenn es sich um seetüchtige Schlepper und Baggerschiffe mit Eigenantrieb handelt und die Schiffe während mindestens 50 % ihrer Betriebszeit für Tätigkeiten auf See eingesetzt werden.

Beraterhinweis Nach § 52 Abs. 40a S. 3 EStG gilt der LSt-Einbehalt in der jetzigen Form für eine Dauer von 72 Monaten und ist erstmals für laufenden Arbeitslohn anzuwenden, der ab dem 1.6.2021 zufließt.

[12] Vgl. im Einzelnen: § 41a Abs. 4 EStG.
[13] Sog. "Roll on Roll off"-Schiffe, d.h. dass eine Schiffsladung auf das Schiff fahrbar ist.

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