Lohnsteuereinbehalt in der Seeschifffahrt
Das Gesetz wurde am 12.6.2021 verkündet. Damit wurde der 100 %-ige Lohnsteuereinbehalt in der Seeschifffahrt um 72 Monate verlängert. Der Vorteil für die betroffenen Reeder ist - wie bisher -, dass Lohnsteuer für die Seeleute zwar angemeldet, aber nicht an das Finanzamt abgeführt werden muss. Für die Reeder entfällt damit ein Teil der Personalkosten.
Genehmigung der EU-Kommission
Das BMF weist darauf hin, dass Die EU-Kommission die Genehmigung mit der Maßgabe erteilt, dass an die Stelle der Eintragung in einem inländischen Seeschiffsregister die Eintragung in einem Seeschiffsregister eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Staates, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum anwendbar ist, tritt. Das erweitert den Anwendungsbereich der Regelung. Für Arbeitgeber, die bisher den Lohnsteuereinbehalt vornehmen durften, ändert sich dadurch nichts, und sie können weiter von der Regelung Gebrauch machen.
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