Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.5.6.2 Einbringung einer EU-Anrechnungsbetriebsstätte (Abs. 7)

Rz. 356 Gemäß § 20 Abs. 7 UmwStG soll § 3 Abs. 3 UmwStG entsprechend anzuwenden sein. Rz. 357 § 3 Abs. 3 UmwStG betrifft die Verschmelzung einer inländischen Körperschaft mit EU-Anrechnungsbetriebsstätte auf eine Personengesellschaft. Die übertragende Körperschaft hat die deutsche KSt auf den Übertragungsgewinn um die ausländische Steuer zu ermäßigen, die entstanden wäre, wen...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 3.1 Allgemeines

Rz. 72 § 1 Abs. 1 KStG definiert die unbeschränkte Steuerpflicht für die in den Nrn. 1–6 aufgeführten Körperschaftsteuersubjekte. Die unbeschränkte Steuerpflicht knüpft danach an zwei Anknüpfungspunkte an, die alternativ vorliegen müssen. Dies sind Geschäftsleitung und Sitz. Es genügt für die unbeschränkte Steuerpflicht somit, wenn sich Geschäftsleitung oder Sitz im Inland b...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 3.4 Teilhabersteuer

Rz. 97 Bei der Teilhabersteuer soll das Einkommen der Körperschaft einer proportionalen Teilhabersteuer unterliegen. Das Einkommen soll dann den Anteilseignern im Verhältnis ihrer Beteiligung zugerechnet werden, unabhängig davon, ob und in welcher Höhe ein Gewinn ausgeschüttet worden ist. Das System sieht vor, dass jeder Anteilseigner mit dem auf seine Beteiligung entfallend...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.5.6.1 Grundlagen

Rz. 354 Die Regelungen zur Besteuerung des Einbringungsgewinns (vgl. Rz. 338ff.) gelten unbeschadet der Frage, ob zu dem eingebrachten Betriebsvermögen auch Wirtschaftsgüter gehören, die vor der Einbringung einer EU-Anrechnungsbetriebsstätte zuzurechnen waren. Gehören zu dem einzubringenden Betriebsvermögen auch Wirtschaftsgüter einer Anrechnungsbetriebsstätte, kann gem. § 2...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.2 Körperschaftsteuerpflicht der übernehmenden Gesellschaft

Rz. 202 Eine spätere Veräußerung des eingebrachten Betriebsvermögens muss bei der übernehmenden Gesellschaft der KSt unterliegen; es kann sich dabei auch um eine der deutschen Körperschaftsteuer vergleichbare ausländische Steuer handeln.[1] Rz. 203 Es muss sich mithin um eine Gesellschaft i. S. d. § 1 oder 2 KStG handeln, die nicht von der KSt befreit ist. Allerdings kann die...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.4 Kein Ausschluss und keine Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts an dem eingebrachten Betriebsvermögen

Rz. 218 Das Bewertungswahlrecht ist ausgeschlossen, soweit das Recht der Bundesrepublik Deutschland an der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung des eingebrachten Betriebsvermögens nach der Einbringung im Vergleich zu dem Zeitpunkt vor der Einbringung entweder ausgeschlossen oder beschränkt ist. Rz. 219 Die Abgrenzung der beiden Begriffe "Ausschluss" und "Beschränkung" ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 5 Europarechtliche Bezüge des deutschen KSt-Systems

Rz. 140 Das alte Anrechnungsverfahren beschränkte die Anrechnung der KSt auf inländische anrechnungsberechtigte Stpfl., war darum diskriminierend und verstieß gegen die Freiheit des Kapitalverkehrs des europäischen Unionsrechts.[1] Das neue Körperschaftsteuersystem mit Halb- bzw. nunmehr Teileinkünfteverfahren stimmt grundsätzlich mit den Grundfreiheiten des AEUV, insbesonde...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 3.5.4 Sonderfälle

Rz. 105 Nach den allgemein gültigen Grundsätzen ist eine vertragliche Vereinbarung, die eine Rückbeziehung auf einen vor dem Vertragsabschluss liegenden Zeitpunkt vorsieht, steuerlich ohne Wirkung. Dieser Grundsatz gilt selbstverständlich auch für Vereinbarungen, nach denen der Betrieb der Vorgesellschaft von einem vor der Entstehung der Vorgesellschaft liegenden Zeitpunkt a...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 3.5.3 Vorgesellschaft

Rz. 93 Mit Abschluss des formgültigen Gesellschaftsvertrags, der notariellen Beurkundung der Satzung, des Statuts u. Ä. endet die Vorgründungsgesellschaft.[1] Es entsteht eine sog. Vorgesellschaft, eine Vorgenossenschaft bzw. ein Vorverein (in den weiteren Erläuterungen Vorgesellschaft genannt). Die Vorgesellschaft endet in dem Zeitpunkt, in dem die Rechtsfähigkeit erlangt w...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.5.6 Anrechnung fiktiver ausländischer Steuern

5.5.6.1 Grundlagen Rz. 354 Die Regelungen zur Besteuerung des Einbringungsgewinns (vgl. Rz. 338ff.) gelten unbeschadet der Frage, ob zu dem eingebrachten Betriebsvermögen auch Wirtschaftsgüter gehören, die vor der Einbringung einer EU-Anrechnungsbetriebsstätte zuzurechnen waren. Gehören zu dem einzubringenden Betriebsvermögen auch Wirtschaftsgüter einer Anrechnungsbetriebsstä...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 3.1.3 Milderung der Doppelbelastung auf der Ebene des Anteilseigners

Rz. 72 Wird die Doppelbesteuerung in einem klassischen System auf der Ebene der Anteilseigner vermindert, kann dies durch eine Reduzierung des für die Dividendeneinkünfte geltenden Steuersatzes bei unveränderter Bemessungsgrundlage (Halbsatzverfahren, z. B. in Österreich) oder durch Verminderung der Bemessungsgrundlage bei unverändert geltendem Steuersatz (Halbeinkünfteverfa...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 4.2.3.2 Ausschüttung in inländische Betriebsstätte

Rz. 124 Gehören die Dividendeneinkünfte zu einer inländischen Betriebsstätte eines beschränkt Steuerpflichtigen, unterliegen sie der Veranlagung zur beschränkten Steuerpflicht.[1] Im Rahmen dieser Veranlagung ist für natürliche Personen das Teileinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40 EStG anwendbar; die Dividendeneinkünfte bilden daher nur mit 60 % der Einnahmen die Bemessungsgru...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.6.2 Zuständiges Finanzamt

Rz. 238 Der Antrag ist bei dem für die Besteuerung der übernehmenden Gesellschaft zuständigen FA zu stellen. Damit kann nur das deutsche FA gemeint sein, das für die Steuern vom Einkommen aus der Veräußerung des eingebrachten Vermögens zuständig ist, also das FA, dem auch die Schlussbilanz einzureichen ist, in der die übernommenen Wirtschaftsgüter erfasst sind.[1] Rz. 239 Bei...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.2.2 Aktiengesellschaften

Rz. 21 Die AG ist eine rechtsfähige Person des Handelsrechts, auch wenn der Gegenstand des Unternehmens nicht im Betrieb eines Handelsgewerbes besteht. Ihre gesetzliche Grundlage ist das AktG v. 6.9.1965.[1] Die AG war ursprünglich die zweckmäßigste Unternehmensform für Großbetriebe, die auf die kapitalmäßige Beteiligung aus der Bevölkerung angewiesen waren. Heute spannt sic...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 4.2.3.3 Ausschüttung außerhalb einer inländischen Betriebsstätte

Rz. 127 Wesentlich anders ist jedoch die Besteuerung, wenn die Dividendeneinkünfte außerhalb einer inländischen Betriebsstätte bezogen werden. Auch dies gilt wiederum sowohl für natürliche Personen als auch für Körperschaften als beschränkt steuerpflichtige Anteilseigner. In diesem Fall kommt es nach § 50 Abs. 2 S. 1 EStG nicht zu einer Veranlagung der Dividendeneinkünfte. D...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 3.3 Umfang der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht (Abs. 2)

Rz. 86 Die unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht erstreckt sich auf sämtliche Einkünfte.[1] Das bedeutet, dass grds. alle – positiven und auch negativen – Einkünfte aus dem Inland und dem Ausland zur KSt heranzuziehen sind. Die verbreitete gegenständliche Umschreibung der unbeschränkten Steuerpflicht als Besteuerung des "gesamten Welteinkommens"[2] ist zu eng. Das Universa...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.5.4 Körperschaft als Einbringender

Rz. 350 Soweit Einbringender eine Körperschaft ist, handelt es sich bei dem Einbringungsgewinn zwar auch um einen Veräußerungsgewinn, der aber weder der Freibetragsregelung des § 16 Abs. 4 EStG noch den Steuervergünstigungen des § 34 Abs. 1 oder 3 EStG unterliegt. Insoweit wird der Einbringungsgewinn wie ein laufender Gewinn der Körperschaft besteuert.mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.6.3 Antragszeitpunkt

Rz. 243 Der Antrag ist spätestens bis zur erstmaligen Abgabe der steuerlichen Schlussbilanz bei dem für die Besteuerung vom Einkommen der übernehmenden Gesellschaft zuständigen FA zu stellen. Gemeint ist damit die steuerliche Schlussbilanz für das Wirtschaftsjahr, in das der steuerliche Übertragungsstichtag fällt.[1] Besteht die eingereichte steuerliche Schlussbilanz aus eine...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6.5 Ausnahme: Beschränkung der Rückbeziehungsmöglichkeit (§ 20 Abs. 6 S. 4 i. V. m. § 2 Abs. 3 UmwStG)

Rz. 411 Gemäß § 20 Abs. 6 S. 4 i. V. m. § 2 Abs. 3 UmwStG scheidet eine Rückbeziehung aus, soweit dadurch Einkünfte aufgrund abweichender Rückbeziehungsregelungen in einem anderen Staat der Besteuerung gänzlich entzogen werden. Die Regelung soll sogenannte weiße Einkünfte verhindern, die durch eine unterschiedliche Beurteilung der beteiligten Staaten entstehen können. Die Re...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsaufspaltung / 1.2 Unechte Betriebsaufspaltung

Bei einer "unechten" Betriebsaufspaltung wird kein einheitliches Unternehmen aufgespalten[1]. Vielmehr werden Besitzunternehmen und Betriebsgesellschaft entweder von vornherein als 2 rechtlich selbständige Unternehmen errichtet, oder zu einer bestehenden Betriebskapitalgesellschaft tritt später ein Besitzunternehmen hinzu. Letzteres ist der Fall, wenn einer bereits bestehenden ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.5.1 Grundlagen

Rz. 337 Soweit die übernehmende Gesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen nicht mit dem bisherigen Buchwert der eingebrachten Wirtschaftsgüter ansetzt, entsteht auf der Ebene des Einbringenden ein Einbringungsgewinn. Dieser Einbringungsgewinn ist ein Veräußerungsgewinn, für den gem. § 20 Abs. 4 UmwStG unter bestimmten Voraussetzungen die Vergünstigungen von § 16 Abs. 4 ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.5.5 Gewerbesteuerliche Behandlung des Einbringungsgewinns

Rz. 351 Ist Ausgangsrechtsträger eine natürliche Person, so gehört der Einbringungsgewinn nicht zum steuerpflichtigen Gewerbeertrag, wenn es sich bei dem Sacheinlagegegenstand um einen Betrieb, Teilbetrieb oder ganzen Mitunternehmeranteil handelt. Dies gilt auch dann, wenn die übernehmende Gesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen nicht insgesamt mit dem gemeinen Wert a...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.5.2 Ermittlung des Einbringungsgewinns

Rz. 338 Der Einbringungsgewinn ist ein Veräußerungsgewinn in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen dem bisherigen Buchwert des eingebrachten Betriebsvermögens und dem fiktiven Veräußerungspreis i. S. d. § 20 Abs. 3 UmwStG, der sich wiederum aus dem Ansatz des eingebrachten Betriebsvermögens durch die übernehmende Gesellschaft ergibt. Der Einbringungsgewinn unterliegt auf der...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.2.2.2.1 Grundlagen

Rz. 35 Handelt es sich bei dem Ausgangsrechtsträger nicht um eine EU/EWR-Gesellschaft/natürliche Person, kann § 20 UmwStG gem. § 1 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b UmwStG dennoch zur Anwendung kommen, wenn das Recht der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung der dem Einbringenden gewährten Anteile nicht ausgeschlossen oder beschränkt is...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 3.2.2 Sitz

Rz. 81 Nach § 11 AO hat eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse ihren Sitz an dem Ort, der durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag, Satzung, Stiftungsgeschäft oder dgl. bestimmt ist. Der Sitz juristischer Personen ist im Gegensatz zum Ort der Geschäftsleitung, der sich aus der tatsächlichen Gestaltung ergibt, rechtlich bestimmt. Er kann in der Satzung usw. frei...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 4.2.3.1 Allgemeines

Rz. 123 Das klassische System mit einheitlichem Steuersatz auf der Ebene der Körperschaft gilt unabhängig davon, ob der Anteilseigner Inländer oder Ausländer ist. Entsprechendes gilt, allerdings nur im Grundsatz, für das Teileinkünfteverfahren. § 3 Nr. 40 EStG unterscheidet nicht danach, ob die natürliche Person als Anteilseigner Inländer oder Ausländer ist. Ebenso ist die S...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2 Inhalt und Zweck von § 20 UmwStG

Rz. 9 § 20 UmwStG regelt die steuerliche Behandlung der Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft (übernehmende Gesellschaft) gegen Gewährung neuer Anteile. Rz. 10 Bei der Einbringung von Unternehmensteilen gegen Gewährung von Anteilen handelt es sich um einen Tauschvorgang, der nach den allgemeinen Bes...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.3.1 Buchwert

Rz. 248 Das Bewertungswahlrecht gibt der übernehmenden Gesellschaft die Möglichkeit, für das eingebrachte Betriebsvermögen zwischen dem Ansatz mit dem bisherigen Buchwert, dem aktuellen gemeinen Wert oder einem Zwischenwert zu wählen. Rz. 249 Der Buchwert ist gem. § 1 Abs. 5 Nr. 4 UmwStG der Wert, der sich nach den steuerrechtlichen Vorschriften über die Gewinnermittlung nach...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.5.3 Natürliche Person als Einbringender

Rz. 343 Zu den Fällen, in denen Einbringender eine natürliche Person ist, zählen sowohl die Sachverhalte, in denen der Ausgangsrechtsträger eine natürliche Person ist, als auch die Sachverhalte, in denen der Ausgangsrechtsträger eine Personengesellschaft ist, soweit an der Personengesellschaft unmittelbar oder mittelbar natürliche Personen beteiligt sind. Rz. 344 Soweit der E...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 3.6.3 Löschung im Register

Rz. 116 Die Körperschaftsteuerpflicht endet nicht bereits mit der Einstellung der satzungsmäßigen Tätigkeit oder mit dem Tag der Auflösung einer Gesellschaft/Genossenschaft (s. Rz. 108ff.), sondern erst mit dem tatsächlichen und rechtlichen Schluss der Abwicklung. Die Abwicklung ist beendet mit der Verteilung des Liquidationsvermögens der Gesellschaft/Genossenschaft an die G...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.5.6.4 Einbringung von Anteilen an einer hybriden EU-Personengesellschaft (Abs. 8)

Rz. 390 § 20 Abs. 8 UmwStG kommt auch zur Anwendung, wenn Anteile an einer hybriden EU-Personengesellschaft ("erworbene Gesellschaft") eingebracht werden. Aufgrund der steuerlichen Transparenz einer Personengesellschaft ist die Einbringung eines Mitunternehmeranteils auch als anteilige Einbringung der Wirtschaftsgüter dieser Personengesellschaft, einschließlich ihrer Betrieb...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 3.6.1 Liquidation

Rz. 108 Auch zum Ende der unbeschränkten KSt-Pflicht fehlen im KStG ausdrückliche generelle Regelungen. § 11 KStG bestimmt, dass im Falle der Auflösung und Abwicklung (Liquidation) von unbeschränkt stpfl. Kapitalgesellschaften, unbeschränkt stpfl. Genossenschaften oder unbeschränkt stpfl. VVaG der im Zeitraum der Abwicklung erzielte Gewinn der Besteuerung zugrunde zu legen i...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 2.4.2 Steuerliche Benachteiligung der Eigenfinanzierung gegenüber der Fremdfinanzierung

Rz. 57 Das Körperschaftsteuersystem kann erhebliche Auswirkungen auf die steuerliche Belastung des Eigenkapitals verglichen mit dem für (Gesellschafter-)Fremdkapital haben. Nimmt eine Kapitalgesellschaft Fremdkapital auf, kann sie die Zinsen als Betriebsausgaben absetzen. Nur beim Gläubiger werden die Zinsen als Einkommensbestandteil versteuert. Zu berücksichtigen sind aller...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 1.1 Systematik der Vorschrift

Rz. 1 § 1 KStG ist die Grundnorm des Körperschaftsteuerrechts; die Bedeutung geht über die Bestimmung der unbeschränkten Steuerpflicht (so die Überschrift) hinaus. Die Vorschrift umschreibt (mittelbar) den Geltungsbereich der KSt und bestimmt damit diejenigen Steuersubjekte, die unter die KSt fallen. § 1 KStG steht als Kopfnorm des KStG systematisch im ersten Teil zur "Steuer...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 6.1 Allgemeines

Rz. 394 Der Zeitpunkt der Einbringung ist von vielfältiger steuerrechtlicher Bedeutung.[1] Sobald die Sacheinlage vollzogen ist, d. h. das zivilrechtliche Eigentum an dem eingebrachten Betriebsvermögen auf die übernehmende Gesellschaft übergegangen ist, unterliegt der eingebrachte Betrieb der Besteuerung bei der übernehmenden Gesellschaft. Rz. 395 Von diesem Zeitpunkt an ist ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 1 Allgemeines zum Sechsten bis Achten Teil des UmwStG

Rz. 1 Die Einbringungsvorschriften des UmwStG sind in drei Teile untergliedert: 6. Teil: Einbringung in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft[1]; 7. Teil: Einbringung in eine Personengesellschaft[2]; 8. Teil: Formwechsel einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft.[3] Im Achten Teil wird im Wesentlichen auf die Vorschriften des Sechsten Teil...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.3.2.1 Gemeiner Wert bei Ausschluss des deutschen Besteuerungsrechts (§ 20 Abs. 3 S. 2 UmwStG)

Rz. 320 Soweit das deutsche Besteuerungsrecht am Gewinn aus der Veräußerung des eingebrachten Betriebsvermögens vor und nach der Einbringung ausgeschlossen ist, gilt für den Einbringenden der gemeine Wert des Betriebsvermögens als Anschaffungskosten der neuen Anteile. Rz. 321 Da es sich hierbei um eine Ausnahme von der Wertverknüpfung handelt, kann diese Ausnahmeregelung nur ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zuständigkeit für die Auflösung einer Rücklage nach § 6b EStG nach Ausscheiden eines Mitunternehmers

Leitsatz 1. Das Betriebs-Finanzamt der Mitunternehmerschaft hat über die Einstellung des Veräußerungsgewinns in eine sonderbilanzielle Rücklage nach § 6b EStG zu entscheiden, auch wenn ein Mitunternehmer seinen gesamten Mitunternehmeranteil veräußert hat. 2. Über die später wegen des Ablaufs der Reinvestitionsfrist erforderliche Auflösung einer solchen Rücklage ist nicht im G...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.2.3 Keine "Überschuldung" des eingebrachten Betriebsvermögens

Rz. 205 Die Passivposten des eingebrachten Betriebsvermögens dürfen die Aktivposten nicht übersteigen, wobei das Eigenkapital weder als Aktiv- noch als Passivposten zu berücksichtigen ist. Zu den Passivposten rechnen in voller Höhe auch steuerfreie Rücklagen, die mithin zu einer Überschuldung führen können.[1] Rz. 206 Bei ausl. Betriebsvermögen sind die Bilanzansätze maßgebli...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 1.3 Subjektive Steuerpflicht und Steuerbefreiungen

Rz. 10 Ist eine Körperschaft nach § 1 KStG Körperschaftsteuersubjekt und unbeschränkt oder beschränkt körperschaftsteuerpflichtig, ist damit weder der sachliche Umfang der Körperschaftsteuerpflicht definiert noch entschieden, ob überhaupt KSt entstehen kann. Bei grundsätzlichem Bestehen der Eigenschaft als Körperschaftsteuersubjekt und Körperschaftsteuerpflicht kann eine per...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 2.1 Mehrebenenbesteuerung als strukturelles Problem

Rz. 41 Bei der bedeutsamsten Gruppe der Körperschaftsteuersubjekte, den Kapitalgesellschaften, sowie den anderen Körperschaften, die Gewinne ausschütten, ergibt sich aus der Tatsache, dass sie Gewinn ausschütten oder auf andere Weise Vermögen auf den Anteilseigner übertragen, ein strukturelles Problem. Diese Körperschaften sind selbstständige Steuerrechtssubjekte mit einer s...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.4 Einheitlichkeitsgrundsatz

Rz. 269 Das Bewertungswahlrecht ist für jeden Einbringungsvorgang bzw. Sacheinlagegegenstand insoweit einheitlich auszuüben ("Einheitlichkeitsgrundsatz"), als die Voraussetzungen gem. § 20 Abs. 2 S. 2 UmwStG dafür vorliegen. Soweit die Voraussetzungen für einzelne Teile des eingebrachten Betriebsvermögens nicht erfüllt sind, insbes. weil das deutsche Besteuerungsrecht hierfü...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.3 Zivilrechtliche Möglichkeiten der Einbringung

Rz. 149 § 1 Abs. 3 UmwStG zählt alle zivilrechtlichen Einbringungsmöglichkeiten für die §§ 20ff. UmwStG abschließend [1] auf. Hierzu gehören neben den Umwandlungsfällen im Wege der (partiellen) Gesamtrechtsnachfolge auf der Grundlage des § 1 UmwG auch die Übertragungen im Wege der Einzelrechtsnachfolge.[2] Rz. 150 – 151 einstweilen frei Rz. 152 Eine Einbringung von Betriebsverm...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 4.2.1 Belastungsunterschiede

Rz. 115 Das Teileinkünfteverfahren basiert auf einem typisierenden Belastungsvergleich, der die von der Körperschaft und die von dem Anteilseigner gezahlte Steuern einbezieht. Durch Ansatz von 60 % der Einkünfte auf der Ebene des Anteilseigners soll eine Besteuerung hergestellt werden, die als angemessen angesehen wird. Da dieser Belastungsvergleich, auf dem die gesetzliche ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.5.2 Rechtsfähige Stiftungen

Rz. 41 Die rechtsfähige Stiftung entsteht i. d. R. durch das Stiftungsgeschäft (in Schriftform) und die staatliche Genehmigung des Landes, in dessen Gebiet die Stiftung ihren Sitz haben soll.[1] Wird eine Stiftung allerdings von Todes wegen errichtet, bestimmt § 84 BGB, dass die Stiftung hinsichtlich des durch den Erbfall auf sie übergehenden Vermögens so behandelt wird, als...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 2.3 Notwendigkeit der Milderung der Doppelbelastung

Rz. 50 Die Doppelbelastung der von der Körperschaft erzielten Gewinne ist betriebs- und volkswirtschaftlich kaum zu rechtfertigen (vgl. Rz. 45ff.) und aus rechtssystematischen Erwägungen sowie rechtspolitisch unerwünscht. Verfassungsrechtlich kann der Gesetzgeber ohne Beanstandung des BVerfG eine drohende Doppelbelastung "im Wege einer Anrechnung der KSt auf die ESt – wie be...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 4.2.2 Steuerpflichtiges und steuerfreies Einkommen

Rz. 117 Das klassische System mit einheitlichem Steuersatz und Teileinkünfteverfahren basiert auf der Annahme, dass das Einkommen der Körperschaft steuerlich in bestimmter Höhe vorbelastet ist. Nur dann rechtfertigt sich die Verminderung der Bemessungsgrundlage auf der Ebene des Anteilseigners, um zusammen mit der Vorbelastung eine insgesamt als angemessen angesehene Steuerb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.2 Zielrichtung der Maßnahme

Rz. 36 Die Maßnahme muss nach ihrem Inhalt und ihrer Ausgestaltung eindeutig auf ein strafrechtliches Vorgehen zielen.[1] Durch diese Willensbildung wird die Maßnahme zur Prozesshandlung (Rz. 3). Wegen der Nähe und der meist vorhandenen zeitlichen Überschneidungen strafrechtlicher und steuerlicher Ermittlungen[2] muss die Möglichkeit ausgeschlossen sein, dass es sich um eine...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reiseveranstalter / 2 Anwendungsbereich der Margenregelung

Die Margenregelung des § 25 UStG können Reiseveranstalter nur anwenden, soweit sie Reiseleistungen erbringen, dabei gegenüber den Reisenden im eigenen Namen auftreten, Reisevorleistungen von Dritten (Fluggesellschaften, Hotels, Restaurants usw.) in Anspruch nehmen, die den Reisenden unmittelbar zugutekommen und (bis 17.12.2019) die Reisevorleistungen nicht unternehmerisch verbra...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reiseveranstalter / 3 Unter die Margenbesteuerung fallende Reiseleistungen

Als Reiseleistungen sind insbesondere alle touristischen Leistungen – wie Beförderung zu den einzelnen Reisezielen, Transfer, Unterbringung und Verpflegung, Betreuung durch Reiseleiter, Durchführung von Veranstaltungen (z. B. Stadtrundfahrten, Besichtigungen, Sport- und sonstige Animationsprogramme, Landausflüge) oder Eintrittsberechtigungen – anzusehen. Hierunter fällt auch...mehr