Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

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ZErb 07/2023, Stiftungssteu... / 2. Ausstattung mit Betriebsvermögen

Werden der Stiftung zur Erstausstattung Wirtschaftsgüter aus einem Betriebsvermögen zugewendet, bedeutet dies eine Entnahme zum Teilwert. Die Entnahme ist durch den Stifter nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG mit dem Teilwert zu bewerten und der Entnahmegewinn als Differenz zwischen Teilwert und Buchwert beim Stifter der Besteuerung zu unterwerfen. Günstiger ist es für den Stifte...mehr

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ZErb 07/2023, Stiftungssteu... / 2. Gewerbesteuer

Eine privatnützige Stiftung unterliegt der Gewerbesteuer, wenn sie einen Gewerbebetrieb i.S.v. § 2 Abs. 1 GewStG (originärer Gewerbebetrieb, § 15 Abs. 2 EStG) oder einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 14 S. 1 AO) unterhält, der gem. § 2 Abs. 3 GewStG als Gewerbebetrieb gilt. Die Gewerbesteuer beträgt unter Berücksichtigung der Steuermesszahl von 3,5 % (§ 11 Abs. 2 GewS...mehr

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Reisekosten / 25.2 Reisekostenvergütungen aus öffentlichen Kassen (§ 3 Nr. 13 EStG)

Nach § 3 Nr. 13 EStG ist die aus öffentlichen Kassen gezahlte Reisekostenvergütung steuerfrei. Es ist eine verfassungskonforme Reduktion des § 3 Nr. 13 EStG [1] dahingehend vorzunehmen, dass § 3 Nr. 13 EStG als Vereinfachungsbefreiung nur Betriebsausgaben- oder Werbungskostenersatz von der Besteuerung ausnimmt. Die Erstattungen sind also nur steuerfrei, wenn sie der Abgeltung ...mehr

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ZErb 07/2023, Stiftungssteu... / 5

Auf einen Blick Das Steuerrecht der privatnützigen Stiftung (Familienstiftung) ist ein weites Feld. In fast allen wesentlichen Steuergesetzen finden sich Vorschriften, die für die Besteuerung einer Familienstiftung relevant sind. Die Familienstiftung ist kein Steuersparmodell, da sie im Gegensatz zu einer gemeinnützigen Stiftung insbesondere nicht steuerbegünstigt ist. Je na...mehr

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ZErb 07/2023, Stiftungssteu... / I. Erbschaft- und Schenkungsteuer

Bei der Errichtung einer privatnützigen Stiftung steht regelmäßig die Erbschaft- und Schenkungsteuer im Fokus. Die Vermögensübertragung durch den Stifter unterliegt bei einer Zuwendung von Todes wegen gem. § 3 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG und einer lebzeitigen Schenkung gem. § 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer. 1. Steuerbefreiungs- und Verschonungsregeln Als ste...mehr

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ZErb 07/2023, Stiftungssteu... / 2. Steuerklassenprivileg bei einer Familienstiftung

a) Grundsätze Eine Besonderheit bei der Besteuerung der vermögensmäßigen Erstausstattung einer Familienstiftung gilt bzgl. der Steuerklasse (StKl.). Bei einer Stiftung, die als Familienstiftung qualifiziert, weil sie wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien im Inland errichtet ist, richtet sich die Besteuerung gem. § 15 Abs. 2 S. 1 ErbStG nach dem Verwan...mehr

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ZErb 07/2023, Stiftungssteu... / 1. Körperschaftsteuer

Der Körperschaftsteuer unterliegen sämtliche Einkünfte einer privatnützigen Stiftung mit Sitz und/oder Geschäftsleitung im Inland (§ 1 Abs. 2 KStG). Die Körperschaftsteuer bemisst sich nach dem zu versteuernden Einkommen, das anhand der Regelungen des EStG ermittelt wird (§ 7 Abs. 1 und 2, § 8 Abs. 1 KStG). Die Körperschaftsteuer beträgt aktuell 15 %[27] (zzgl. 5,5 % Solidar...mehr

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ZErb 07/2023, Stiftungssteu... / 1. Einkünfte aus Kapitalvermögen

Leistungen einer Stiftung an ihre Destinatäre sind als Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG steuerpflichtig, wenn die Gewinnausschüttungen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG) wirtschaftlich vergleichbar sind. Die Rechtsprechung bejaht dies jedenfalls dann, wenn die Destinatäre unmittelbar oder mittelbar Einfluss auf das Ausschüttungsverhalten der Stiftung nehmen kö...mehr

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ZErb 07/2023, Stiftungssteu... / 3. Entstehung der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Die Steuerentstehung ist allgemein in § 9 ErbStG geregelt. Bei einer lebzeitigen Stiftungserrichtung entsteht die Schenkungsteuer mit Ausführung der Zuwendung (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG). Das bedeutet, dass die Steuer frühestens im Zeitpunkt der Anerkennung der Stiftung durch die Stiftungsaufsicht entstehen kann, da die Übertragung des im Stiftungsgeschäft zugesagten Vermögens...mehr

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ZErb 07/2023, Stiftungssteu... / 1. Ausstattung mit Privatvermögen

Der Stifter kann sein Vermögen weitgehend ertragsteuerfrei auf die Stiftung übertragen. Die Zuwendung von Privatvermögen an die Stiftung anlässlich ihrer Errichtung führt jedenfalls zu keiner steuerpflichtigen Gewinnrealisierung beim Stifter. Dies gilt selbst dann, wenn der Stifter steuerverstricktes Privatvermögen überträgt, wie z.B. Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (...mehr

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Reisekosten / 25.3.3.3.4 Bescheinigungspflicht

Hat der Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung ein Dritter dem Arbeitnehmer während seiner beruflichen Tätigkeit außerhalb seiner Wohnung und seiner ersten Tätigkeitsstätte oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung eine mit dem amtlichen Sachbezugswert zu bewertende Mahlzeit zur Verfügung gestellt, muss im Lohnkonto der Großbuchstabe "M" aufgezeichnet und in der elek...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / 2. Vererbung von Verlusten

Rz. 214 Die sog. Vererbung von Verlusten ist ein gestalterisches Dauerthema, das leider von recht unwägbarer Rechtsprechung begleitet wird.[234] Der BFH hat dazu betreffend Stiftungen jedenfalls folgende Grundsätze aufgestellt:mehr

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ZErb 07/2023, Stiftungssteu... / b) Stiftungszweck einer Familienstiftung

Muster § (…) – Stiftungszweck Zweck der Stiftung ist das Wirken als Familienstiftung im Interesse des Stifters, der Ehefrau[15] des Stifters sowie der leiblichen Abkömmlinge des Stifters. Nur diese sind nach Maßgabe dieser Satzung bezugsberechtigt und werden als Destinatäre bezeichnet. In welchem Umfang die Stiftung ihre Erträge thesauriert, ist für die Bezugsberechtigung der...mehr

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ZErb 07/2023, Stiftungssteu... / II. Satzungsänderung als Sonderfall

Zu beachten ist, dass die Finanzverwaltung bei bestimmten Satzungsänderungen (z.B. einer Zweckänderung oder einer Erweiterung des Begünstigtenkreises bei einer reinen Familienstiftung auf Personen, die einer entfernteren StKl. angehören als die ursprünglichen Begünstigten) auch eine zulässige Zweckänderung dergestalt sanktioniert, dass sie darin die Beendigung der "bisherige...mehr

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ZErb 07/2023, Stiftungssteu... / I. Vermögensanfall

Mit der Auflösung oder Aufhebung der Stiftung fällt das Stiftungsvermögen an die in der Satzung bestimmten Anfallsberechtigten.[61] Dieser Vermögensanfall unterliegt gem. § 7 Abs. 1 Nr. 9 S. 1 ErbStG der Schenkungsteuer. Als Schenker gilt für die Bestimmung der StKl. nicht die Stiftung, sondern gem. § 15 Abs. 2 S. 2 ErbStG der Stifter. Bei einer Familienstiftung dürfte daher...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Einkommensteuergesetz

a) Verstoß gegen Mitteilungspflichten im Zusammenhang mit der Zinsinformationsverordnung (§ 50e EStG) Schrifttum: Bullinger/Radke, Handkommentar zum Zinsabschlag, 1994; Gehrmann, Erste Erfahrungen mit dem Zinsabschlaggesetz, NSt 1993, 20 = Zinsabschlaggesetz, Darst. 2; Marquard/Hagenbucher, Die Zinsabschlagsteuer – eine Aufgabe und Belastung für die Kreditwirtschaft, DB 1992. ...mehr

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ZErb 07/2023, Stiftungssteu... / c) Zustiftungen

Das Steuerklassenprivileg gilt nur für die Erstausstattung der Familienstiftung. Bei einer späteren Zustiftung des Stifters, die im Anschluss an den Errichtungsprozess getätigt wird, handelt es sich um eine freigebige Zuwendung i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, die nach der StKl. III besteuert wird.[17] Soweit das Ausstattungsversprechen im Stiftungsgeschäft neben der unmittel...mehr

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AGS 07/2023, Jäger/Luckey, Schmerzensgeld - Systematische Erläuterungen, Tabellen, Muster und Sterbetafeln, Medizinisches Lexikon

Von VRiOLG a.D. Lothar Jäger und RiOLG Dr. Jan Luckey. Verlag Luchterhand, Köln. 11. Aufl., 2022. XLVI, 1.262 S., 159,00 EUR Die Autoren weisen zu Recht daraufhin, dass sich die Regulierung von Schmerzensgeldansprüchen immer mehr zu einer Spezialmaterie entwickelt hat. Da die Höhe des Schmerzensgeldes eine Ermessenfrage ist, ist es wichtig, sich auf Entscheidungen zu vergleic...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen (§ 160 StBerG)

a) Tatbestand Rz. 207 [Autor/Stand] Der Tatbestand der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen war bereits im früheren § 409 RAO 1968 geregelt, wurde dann aber im Zuge der Ausgliederung der Bestimmungen über die Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen in das Steuerberatungsgesetz mit Wirkung zum 29.6.1975[2] aufgehoben und durch § 160 StBerG ersetzt[3]. M...mehr

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ZErb 07/2023, Stiftungssteu... / 3. Sonstige Steuern bei Errichtung

Die Vermögensausstattung kann Umsatzsteuer nur dann auslösen, wenn der Stifter Unternehmer i.S.v. § 2 Abs. 1 UStG ist. Ist dies der Fall und überträgt der Stifter einzelne Wirtschaftsgüter seines Unternehmens unentgeltlich auf die Stiftung, liegt regelmäßig eine unentgeltliche Wertabgabe nach § 3 Abs. 1b Nr. 1 UStG vor, die umsatzsteuerpflichtig ist. Anders verhält es sich, ...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / VII. Unselbstständige Stiftung

Rz. 144 Vermehrt wird der "Stiftungsfachmann" auch auf die unkompliziert zu errichtende unselbstständige Stiftung angesprochen. Die unselbstständige Stiftung[167] (auch treuhänderische oder fiduziarische Stiftung genannt) unterscheidet sich von der Stiftung des Privatrechts dadurch, dass sie keine juristische Person ist. Der Stifter überträgt vielmehr einer bereits bestehende...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / Literaturtipps

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / aa) Übertragung von Privatvermögen

Rz. 111 Bei der unentgeltlichen Übertragung von Privatvermögen handelt es sich nicht um ein Veräußerungsgeschäft i.S.v. § 23 Abs. 1 S. 1 EStG. Werden weder Verbindlichkeiten übernommen noch eigene Leistungen seitens des Übernehmers erbracht, fehlt es an einem entgeltlichen Erwerb. Für Zwecke der Ermittlung der Aufwendungen im Rahmen der Absetzungen für Abnutzungen (AfA) trit...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / 2. Stiftung & Co. (KG)

Rz. 78 Bei der an die GmbH & Co. (KG) angelehnten Stiftung & Co. (KG) übernimmt die Stiftung die Rolle der Komplementärin. Über ihre Führungsrolle als Komplementärin der Gesellschaft ist die Stiftung bei der Stiftung & Co. KG in der Lage, nach dem Tod des Stifters eine Art Garantie für die Durchsetzung dessen Willens zu übernehmen. Die Stiftung dient hier in Zusammenwirkung ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Erbschaftsteuergesetz (§ 33 Abs. 4 ErbStG)

Schrifttum: App, Eine missverständlich formulierte Bußgeldbestimmung im ErbStG, StVj. 1990, 101; Bilsdorfer, Kontrollmitteilungspraxis der Erbschaftsteuer-Stellen und § 30a der AO, BB 1989, 1102; Bilsdorfer, Die Informationsquellen und -wege der Finanzverwaltung, 8. Aufl. 2009; Canaris, Missbrauch der Norm des § 33 ErbStG durch die Finanzverwaltung, StVj. 1990, 283; Carl/Klos...mehr

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ZErb 07/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Erbrecht, Kiel Ebel/Gräfe/Schulthess Traumueller Familienvermögen dauerhaft sich...mehr

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ZErb 07/2023, Stiftungssteu... / 1. Steuerbefreiungs- und Verschonungsregeln

Als steuerpflichtiger Erwerb gilt nach § 10 Abs. 1 ErbStG die Bereicherung der Stiftung, soweit sie nicht steuerfrei ist. Das ErbStG enthält zahlreiche Steuerbefreiungen (§ 13 Abs. 1 Nr. 1–18 ErbStG), die auch bei Zuwendungen an eine privatnützige Stiftung anwendbar sind. So kann z.B. die Übertragung von Kunstgegenständen und Kunstsammlungen unter den in § 13 Abs. 1 Nr. 2 Er...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 2. Hinweise zum Muster

Rz. 20 Fallgestaltung Das Muster geht davon aus, dass der Verkäufer Miterbe einer Erbengemeinschaft ist und seinen Erbteil ganz an den Käufer verkauft und überträgt. Dies kommt insbesondere in den Fällen vor, in denen der Miterbe vorzeitig aus der Erbengemeinschaft ausscheiden will oder in denen ein Dritter als Erwerber sich in die Gesamthandsgemeinschaft einkauft, um durch V...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / 4. Praxishinweise zur unternehmensverbundenen Stiftung

Rz. 87 Die Praxis der einzelnen Landesstiftungsbehörden bei der Anerkennung von unternehmensverbundenen Familienstiftungen war früher in hohem Maße unterschiedlich und oft bedenklich,[123] was angesichts der relativ wenigen Stiftungsgestaltungen in der Praxis allerdings auch kaum überraschen konnte. Es hatte sich ob der geringen Zahl unternehmensverbundener Stiftungen in der...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Tabaksteuergesetz (§ 37 TabStG)

Schrifttum: Ebner in Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. Aufl. 2017, § 37 TabStG; Köthe/Knoll, Die Besteuerung von Tabakwaren in Deutschland, BB 2015, 1174; Tormöhlen, Praxisrelevante Problemfelder der Steuerhehlerei, AO-StB 2015, 22. Rz. 274 [Autor/Stand] Nach der Neufassung des TabStG ist der Schwarzhandel mit Zigaretten seit dem 1.4.2010 in § 37 TabStG ...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / aa) Vorbehaltsnießbrauch

Rz. 120 Im Falle der Übertragung eines an Dritte vermieteten Objekts unter Nießbrauchsvorbehalt werden demjenigen die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zugerechnet, der den Tatbestand der Einkunftserzielung durch Vermietung bzw. Verpachtung erfüllt.[285] Den Tatbestand der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung verwirklicht derjenige, der im Außenverhältnis Träger de...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zuwiderhandlungen gegen Steuergesetze

Ergänzender Hinweis: Nr. 105, 106 AStBV (St) 2023 (s. AStBV Rz. 105 f.). Rz. 11 [Autor/Stand] Eine Zuwiderhandlung gegen Steuergesetze liegt vor, wenn der Täter gegen eine Rechtspflicht verstoßen hat, die ihm im Interesse der Besteuerung auferlegt ist[2]. Die meisten steuerlichen Rechtspflichten ergeben sich aus den einzelnen Steuergesetzen und dem 1. und 2. Teil der AO. Sie ...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / bb) Übertragung von Betriebsvermögen

Rz. 116 Wird ein Einzelunternehmen übertragen, ist dieser Vorgang grundsätzlich unentgeltlich, sofern der Übernehmer keine Gegenleistungen erbringt, wobei die Übernahme betrieblicher Verbindlichkeiten i.d.R. keine Gegenleistung darstellt. Der Übernehmer führt die Buchwerte fort, § 6 Abs. 3 S. 1 EStG. Für den Übergeber bedeutet dies, dass er keinen Veräußerungsgewinn erzielt....mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 250 & Zustimmung bei Übertragung (siehe auch Rdn 206) Ist der Übergeber zum Übertragungszeitpunkt in Zugewinngemeinschaft verheiratet, sind die Vorschriften der §§ 1365 und 1375 BGB zu beachten. Gemäß § 1365 BGB ist eine Zustimmung des Ehegatten zur Übertragung dann erforderlich, wenn der Übergeber über sein Vermögen im Ganzen verfügt, wobei hier der objektive Wert maßgebl...mehr

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Organschaft: Vieheinheiten-Obergrenze bei Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung (zu § 2 Abs. 2 Nr. 2 und § 24 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 24.1 Abs. 2 UStAE . Land- und forstwirtschaftliche Betriebe können wahlweise die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG anwenden und so für ihre land- und forstwirtschaftlichen Umsätze einen Sondersteuersatz[1] anwenden und dazu korrespondierend die Vorsteuer pauschal in Abhängigkeit von der Höhe der Ausgangsumsätze ermit...mehr

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Besteuerung von Anteilsverk... / 4.5 Sonderfälle

4.5.1 Unentgeltliche Übertragung Eine Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums aufgrund eines voll unentgeltlichen Kausalgeschäfts (z. B. reine Schenkung) ist keine Veräußerung.[1] Keine Schenkung liegt aber vor, wenn zwischen Fremden wertlose Anteile ohne Gegenleistung bzw. zu einem symbolischen Preis von 1 EUR übertragen werden. Dies ist ein reguläres Veräußerungsgeschäft....mehr

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Besteuerung von Anteilsverk... / 8.1 Einbringung bis zum 12.12.2006

Für eine Einbringung nach §§ 20, 21 UmwStG a. F. sichert § 17 Abs. 6 EStG die Besteuerung der auf die Kapitalgesellschaft übergegangenen stillen Reserven. Diese Norm regelt, dass Anteile, die durch eine Einbringung unterhalb des gemeinen Werts entstanden sind, auch bei einer Beteiligung unter der 1 %-Schwelle und zeitlich unbegrenzt, also auch noch nach einem 5-Jahreszeitraum s...mehr

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Besteuerung von Anteilsverk... / 6 Einkünfte nach § 23 EStG

Auch die Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG ist nachrangig.[1] Erfüllt die Beteiligung die Voraussetzungen des § 17 EStG, insbesondere die Beteiligungshöhe ab 1 %, tritt § 23 EStG zurück – ist subsidiär. Damit ist eine Veräußerung von Anteilen nur als privates Veräußerungsgeschäft erfasst, wenn die Beteiligung unter 1 % liegt (da sonst § 17 EStG), die ...mehr

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Besteuerung von Anteilsverkäufen

Zusammenfassung Überblick Der Beitrag gibt einen Überblick über die steuerliche Behandlung der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft. Der Schwerpunkt liegt dabei auf im Privatvermögen gehaltenen Anteilen, zu denen die steuerrechtlichen Folgen eines Verkaufs im Detail ausgeführt werden. Neben der Darstellung der aktuellen Rechtslage wird – wo notwendig – auch n...mehr

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Besteuerung von Anteilsverk... / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag gibt einen Überblick über die steuerliche Behandlung der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft. Der Schwerpunkt liegt dabei auf im Privatvermögen gehaltenen Anteilen, zu denen die steuerrechtlichen Folgen eines Verkaufs im Detail ausgeführt werden. Neben der Darstellung der aktuellen Rechtslage wird – wo notwendig – auch noch auf die ste...mehr

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Besteuerung von Anteilsverk... / 8.2 Einbringung nach dem 12.12.2006

Die wesentliche Änderung für Einbringungen nach dem UmwStG i. d. F. des SEStEG ist, dass im Fall einer Veräußerung vor Ablauf der 7-jährigen Haltefrist primär nicht mehr eine Versteuerung des Gewinns aus den veräußerten Anteilen erfolgt, sondern dass es zu einer rückwirkenden Besteuerung des vorhergehenden Einbringungsvorgangs unter Ansatz des gemeinen Wertes kommt.[1] Damit ...mehr

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Besteuerung von Anteilsverk... / 1 Grundsystematik

Bevor über die zutreffende Besteuerung eines Gewinns oder Verlusts aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft entschieden werden kann, gilt es zunächst einige Eingangsfragen zu klären. Insbesondere ist relevant, ob die Anteile dem Privatvermögen, dem Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens bzw. einer Personengesellschaft oder dem Betriebsvermögen einer Kapit...mehr

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Besteuerung von Anteilsverk... / 3 Anteile im Privatvermögen

Befinden sich die Anteile an einer Kapitalgesellschaft im Privatvermögen einer natürlichen Person, können für die Besteuerung des Gewinns oder Verlusts aus einer Veräußerung 3 verschiedene Normen maßgebend sein: als Einkünfte nach § 17 EStG [1], als Einkünfte nach § 20 Abs. 2 EStG [2] oder als Einkünfte nach § 23 EStG.[3]mehr

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Besteuerung von Anteilsverk... / 7.3 Kapitalgesellschaft

Gehören die Anteile an einer Kapitalgesellschaft zum Betriebsvermögen einer Kapitalgesellschaft, ist auch hierdurch eine Besteuerung sichergestellt. Für § 17 EStG ist – unabhängig von der Höhe der Beteiligung – insoweit "kein Bedarf". Der laufende Veräußerungsgewinn ist nach § 8b Abs. 2 KStG steuerfrei. Jedoch gelten nach § 8b Abs. 3 KStG pauschal 5 % des Gewinns als nicht ab...mehr

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Besteuerung von Anteilsverk... / 5 Einkünfte nach § 20 Abs. 2 EStG

Die Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften kann auch als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu erfassen sein. Insoweit wäre § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG eine mit § 17 EStG konkurrierende Norm; dies wird durch § 20 Abs. 8 EStG verhindert. Darin ist geregelt, dass u. a. die Erfassung als Einkünfte aus Gewerbebetrieb den Vorrang hat – die sog. Subsidiarität. Damit gilt: Be...mehr

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Besteuerung von Anteilsverk... / 7 Anteile im Betriebsvermögen

Anders als bei den nachrangigen Regeln der §§ 20, 23 EStG verhält es sich, wenn Anteile an einer Kapitalgesellschaft zu einem Betriebsvermögen gehören. Dann ist die Versteuerung nach §§ 13, 15, 16 bzw. 18 EStG stets vorrangig. § 17 EStG erfasst nur im Privatvermögen gehaltene Anteile. 7.1 Einzelunternehmen Sind Anteile an einer Kapitalgesellschaft dem Betriebsvermögen eines Ei...mehr

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Besteuerung von Anteilsverk... / 4 Einkünfte nach § 17 EStG

Gewinne oder Verluste, die bei der Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen Anteilen an einer Kapitalgesellschaft – auch als Beteiligung bezeichnet – entstehen, werden durch diese spezielle Norm zu gewerblichen Einkünften qualifiziert. Um diesen erheblichen Eingriff zu rechtfertigen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein. 4.1 Höhe der Beteiligung Damit die Veräußeru...mehr

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Besteuerung von Anteilsverk... / 4.8.1 Entgeltlich erworbene Anteile

Umfasste die Beteiligung nicht während der gesamten letzten 5 Jahre mindestens 1 %, kann ein Veräußerungsverlust nur insoweit anteilig berücksichtigt werden als er auf die im 5-Jahreszeitraum erworbenen Anteile entfällt, deren Erwerb zu einer Beteiligung i. S. d. § 17 Abs. 1 EStG geführt hat oder die nach Begründung einer Beteiligung i. S. d. § 17 Abs. 1 EStG erworben wurden. D...mehr

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Besteuerung von Anteilsverk... / 4.5.2 Erbauseinandersetzung

Wird ein Nachlass mit Anteilen an Kapitalgesellschaften zwischen den Miterben auseinandergesetzt, kann dies zu einem nach § 17 EStG relevanten Vorgang führen oder auch nicht. a) Realteilung ohne Abfindung Erhält jeder Miterbe Wirtschaftsgüter im Gesamtwert seiner Erbquote zum Alleineigentum – Erbauseinandersetzung durch Realteilung ohne Abfindung – liegt keine Veräußerung und ...mehr

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Besteuerung von Anteilsverk... / 4.8 Veräußerungsverlust

Komplizierter wird die Rechtslage, wenn sich aus der Veräußerung der Anteile ein Verlust ergibt. In diesem Fall ist zusätzlich zu differenzieren, ob die Anteile an der Kapitalgesellschaft zuvor entgeltlich oder unentgeltlich erworben wurden bzw. ob die Anteile den gesamten 5-jährigen Zeitraum gehalten worden sind oder nicht.[1] Liegt ein sog. Mischfall vor – die veräußerten ...mehr