Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

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Verrechnungspreise, interna... / 2 Rechtsgrundlagen des Fremdvergleichs

Rz. 3 Überblick der Rechtsgrundlagen. Die Zielsetzung des Fremdvergleichs besteht darin festzustellen, ob die Bewertung von Lieferungen und Leistungen zwischen rechtlich selbstständigen Konzerngesellschaften dem Angemessenheitspostulat genügt, d. h. ob die Preise so festgelegt worden sind, wie dies fremde Dritte unter gleichen oder vergleichbaren Verhältnissen tun oder tun w...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 6.1 Überblick über die gesetzlichen Regelungen

Rz. 66 Einführung von Aufzeichnungspflichten in Deutschland. Der BFH hat in seinem Grundsatzurteil vom 17.10.2001 [1] sowie dem dazu ergangenen Beschluss vom 10.5.2001[2] ausführlich zu Dokumentations- und Mitwirkungspflichten bei der Prüfung internationaler Verrechnungspreise Stellung bezogen.[3] Der BFH kam zu dem Ergebnis, dass nach damals gültigem Recht außerhalb der Buch...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 1 Einleitung

Rz. 1 Bedeutung internationaler Verrechnungspreise. Nach Auffassung der OECD hat die Bedeutung multinationaler Unternehmen im Welthandel in den letzten mehr als 25 Jahren erheblich zugenommen.[1] Schätzungen zu Folge werden heute ca. 70 % des Welthandels zwischen international verbundenen Unternehmen abgewickelt.[2] Tendenziell wird dieser Anteil aufgrund der zunehmenden Glo...mehr

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Verrechnungspreise, interna... / 6.4 Sanktionen bei der Verletzung der Mitwirkungspflichten

Rz. 94 Verletzung der Dokumentationspflichten. Kommt der Steuerpflichtige seinen Mitwirkungspflichten nach § 90 Abs. 3 AO nicht nach, indem er die nach § 90 Abs. 3 AO bzw. der GAufzV vorgeschriebenen Aufzeichnungen über einen Geschäftsvorfall nicht vorlegt, die von ihm über einen Geschäftsvorfall vorgelegten Aufzeichnungen im Wesentlichen unverwertbar sind oder Aufzeichnungen z...mehr

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Zahlungsbericht und Ertrags... / 7.1 OECD-Aktionsplan Base Erosion and Profit Shifting

Rz. 43 Der OECD[1]-Aktionsplan zu "Base Erosion and Profit Shifting" (BEPS) geht auf einen G20-Gipfel im Jahr 2012 zurück und wurde seither schrittweise konkretisiert: Beauftragung der OECD zur Ausarbeitung eines Lösungsansatzes im Rahmen des G20-Gipfels in Los Cabos (Mexico) im Juni 2012; Veröffentlichung erster Untersuchungsergebnisse im Februar 2013; Veröffentlichung des BEP...mehr

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Zahlungsbericht und Ertrags... / 7.3 Umsetzung des Country-by-Country Reporting in der EU und in Deutschland

Rz. 46 Im Zuge des sog. Anti Tax Avoidance Packages hat die Europäische Kommission eine Reihe von Initiativen zur Bekämpfung von Unternehmenssteuervermeidung initiiert, die sicherstellen sollen, dass Steuern dort bezahlt werden, wo die Gewinne generiert werden. Neben der Arbeit an der Gewährleistung eines automatischen Austauschs von Informationen über Steuerentscheidungen h...mehr

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Steuerliche Folgen der Löschung einer Limited im britischen Register

Kommentar Wird eine Limited nach dem 31.12.2020 im britischen Handelsregister (Companies House) gelöscht, hat dies auch Folgen für die Besteuerung der Gesellschaft in Deutschland. Welche das sind, hat die Finanzverwaltung nun dargelegt. Zivilrechtliche Behandlung Betroffen sind alle nach dem Recht des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland gegründeten Unternehme...mehr

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Zahlungsbericht und Ertrags... / 7.4 Ertragsteuerinformationsbericht nach dem HGB

Rz. 53 Ziel des nun im Rahmen des BEPS-Aktionsplans über die geänderte EU-Bilanzrichtlinie geforderten Ertragsteuerinformationsberichts soll es sein, eine informierte öffentliche Debatte darüber zu ermöglichen, ob multinationale Unternehmen und Konzerne ihren Beitrag zum Gemeinwohl auch dort leisten, wo sie tätig sind.[1] Dabei wird erneut der Weg über eine weitere notwendig...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 3.1 Zuwiderhandlungen gegen Pflichten zur Vorbereitung, Sicherung und Nachprüfung der Besteuerung gem. § 381 Abs. 1 Nr. 1 AO

Rz. 9 § 381 Abs. 1 Nr. 1 AO erfasst alle allgemeinen Pflichten, die Steuergesetze dem einzelnen Pflichtigen zum Zweck der Vorbereitung, Sicherung oder Nachprüfung der Besteuerung auferlegen. Deshalb können nicht nur die Verletzung von Erklärungs- und Anzeigepflichten, sondern jeder zur Vorbereitung, Sicherung oder Nachprüfung der Besteuerung auferlegten Pflicht als Ordnungsw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 90... / 6.3 Einordnung

Rz. 19 § 90 Abs. 4 EStG ist eine Korrekturvorschrift eigener Art, die Elemente der Durchführung der Besteuerung (Vierter Teil der AO) und des Rechtsbehelfs (Siebenter Teil der AO) in sich vereint. Schon die Bezeichnung als "Festsetzung" hat vor dem Hintergrund der Systematik des Steuerrechts den Anklang einer die Durchführung der Besteuerung betreffenden Vorschrift. Bei genau...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 1 Überblick

Rz. 1 § 33a EStG ist eine Sondervorschrift für die Erfassung außergewöhnlicher Belastungen in bestimmten Fällen, die abschließend in der Vorschrift normiert sind. Analog zu § 33 EStG ist die Vorschrift eine Ergänzung des Grundfreibetrags gem. § 32a EStG zur Abgeltung eines erhöhten Existenzminimums[1] und ist entsprechend eine Tarifvorschrift (§ 33 EStG Rz. 1). Aufwendungen,...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2 Erfordernis der Rückverweisung

Rz. 5 Eine Ahndung nach § 381 AO als Verbrauchsteuergefährdung ist nur zulässig, wenn ein Verbrauchsteuergesetz bzw. eine dazu erlassene Rechtsverordnung wegen bestimmter verbrauchsteuerrechtlicher Vorschriften ausdrücklich auf § 381 AO verweist.[1] Es handelt sich somit bei § 381 AO um eine Blankettvorschrift, die durch Regelungen in den einzelnen Verbrauchsteuergesetzen un...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.1 Aufwand

Rz. 9 Ein Abzug nach § 33a Abs. 1 EStG setzt voraus, dass dem Stpfl. Aufwendungen gegenüber einer gesetzlich unterhaltsberechtigten Person (Rz. 19ff.) für den Unterhalt[1] bzw. eine Berufsausbildung entstanden sind und der Stpfl. einen Abzug beantragt. Dem Stpfl. muss mithin zunächst "Aufwand erwachsen". Wie bei § 33 EStG ist auch für Zwecke des § 33a EStG Aufwand als bewusst...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.3.2.2 Einkünfte, Bezüge und Erwerbsobliegenheit

Rz. 34 Neben der Vermögenslosigkeit bedingt eine Unterhaltspflicht mangelnde Einkünfte des Unterhaltsberechtigten. Zunächst sind sämtliche vorhandenen Einkünfte zu berücksichtigen. Dabei gilt bereits zivilrechtlich ein weiter Einkommensbegriff.[1] So sind sämtliche Zahlungsmittelzuflüsse zu berücksichtigten, gleich welcher Art oder welchen Grundes. Steuerrechtlich unterfallen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 3.2 Zuwiderhandlungen gegen Verpackungs- und Kennzeichnungspflichten und Verkehrs- oder Verwendungsbeschränkungen gem. § 381 Abs. 1 Nr. 2 AO

Rz. 10b Verweisungen auf § 381 Abs. 1 Nr. 2 AO finden sich zzt. in § 52 BierStV, § 67 BrStV, § 111 Abs. 2 EnergieStV, § 53 Abs. 2 SchaumwZwStG, § 60 Abs. 2 TabStV und § 36 TabStG. Rz. 11 Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften enthält insb. das Tabaksteuerrecht.[1] Verpackung ist die Umhüllung der Ware, Kennzeichnung bezeichnet die Deklaration der Ware oder die Kennzeichn...mehr

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BMF zur umsatzsteuerlichen ... / I. Einleitung

Schon im Jahr 1967 war bei der Erschaffung des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems[1] beschlossen worden, ein endgültiges Mehrwertsteuersystem einzurichten, das innerhalb der Europäischen Gemeinschaft genauso funktioniert wie innerhalb eines einzelnen Mitgliedstaats. Zum 1.1.1993 ist der Europäische Binnenmarkt verwirklicht worden. Da die politischen und technischen Voraussetz...mehr

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BMF zur umsatzsteuerlichen ... / II. Das Reihengeschäft im Europäischen Recht

Die Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame europäische Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL)[5] enthielt bis zum 31.12.2019 keine detaillierten Vorgaben zur Umsatzbesteuerung von Reihengeschäften. Die Konsequenz war eine Zersplitterung des Mehrwertsteuerrechts für Reihengeschäftskonstellationen. Innerhalb der Europäischen Union reichte dies von geset...mehr

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Zur Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze aus Geldspielautomaten

Leitsatz § 4 Nr. 9 Buchst. b Satz 1 UStG in der Fassung ab 6.5.2006 befreit unter das Rennwett- und Lotteriegesetz fallende Umsätze. Nicht befreit sind jedoch diejenigen Umsätze, die von der Rennwett- und Lotteriesteuer befreit sind oder von denen diese Steuer allgemein nicht erhoben wird. Ebenso gibt Art. 135 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL keine zwingende Steuerbefreiung für U...mehr

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Photovoltaik in der Einkommensteuer - Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022

Kommentar Der Gesetzgeber hat mit dem JStG 2022 für kleinere Photovoltaikanlagen eine Steuerbefreiung in § 3 Nr. 72 EStG geschaffen. In der Praxis sind dazu zahlreiche Zweifelsfragen aufgetreten, zu welchen die Finanzverwaltung in einem BMF-Schreiben nun Stellung nimmt. Hintergrund: Gesetzliche Änderungen Photovoltaikanlagen stellen einen wichtigen Beitrag dar, um die Klimazie...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Taxi, Abschreibung / 5 Private Nutzung eines Taxis

Wird ein Kfz des Betriebsvermögens auch privat genutzt, dann ist ohne Fahrtenbuch die 1-%-Regelung anzuwenden. Das gilt auch dann, wenn die private Nutzung nur gelegentlich erfolgt, also nur geringfügig ist. Das heißt, dass die 1-%-Regelung auch bei Taxen anwendbar ist. Die Besteuerung der Privatnutzung von Taxen erfolgt auf der Grundlage des allgemeinen Listenpreises, nicht...mehr

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Vorschläge der Europäischen... / 1. Analyse der "ViDA"-Initiative: im Rückblick Teil I und Ausblick auf Teil II und III

Unter dem Stichwort "VAT in the Digital Age" ("ViDA" [1] ) möchte die Europäische Kommission das europäische Mehrwertsteuersystem schrittweise bis 2028 modernisieren, vereinfachen und durch Maßnahmen zur Digitalisierung des Meldewesens weitergehender gegen Betrug absichern. Teil I: In Teil I dieses Beitrages[2] haben wir einen kurzen Überblick über sämtliche vorgeschlagenen Maß...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.3.4 Geschäfts- oder Firmenwert

Rz. 110 Ein Geschäfts- oder Firmenwert ist der Mehrwert, der einem gewerblichen Unternehmen über den einzelnen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgütern abzüglich der Schulden hinaus innewohnt.[1] Er ist Ausdruck für die Gewinnchancen eines Unternehmens, soweit sie nicht in den einzelnen Wirtschaftsgütern verkörpert sind und losgelöst von der Person des Unternehmers au...mehr

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Tatsächliche Verständigung:... / 1.2 Voraussetzungen

Nach Auffassung des BFH ist eine tatsächliche Verständigung ausschließlich dann zulässig, wenn es sich um eine Einigung über den der Besteuerung zugrunde zu legenden tatsächlichen Sachverhalt handelt und die Sachverhaltsermittlung im konkreten Fall erschwert ist.[1] Wichtig Sachverhalt muss in der Vergangenheit liegen Der Sachverhalt als solcher muss abgeschlossen sein, d. h. in...mehr

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Tatsächliche Verständigung:... / 1.1 Allgemeines

Die Zulässigkeit der tatsächlichen Verständigung und ihre Voraussetzungen ergeben sich mittelbar aus Vorschriften der Abgabenordnung und wurden von der Rechtsprechung und der Finanzverwaltung entwickelt. Basis für die tatsächliche Verständigung ist dabei der Untersuchungsgrundsatz.[1] Angesichts des rechtsstaatlichen Auftrags der Finanzbehörden, die Steuern gleichmäßig festzu...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 2.6.3 Betriebsgewöhnliche Nutzugsdauer

Rz. 129 Nutzungsdauer ist der Zeitraum, in dem das Wirtschaftsgut voraussichtlich seiner Zweckbestimmung entsprechend genutzt werden kann.[1] Entscheidend ist damit nicht die übliche Nutzungsdauer, sondern die spezifisch für dieses Wirtschaftsgut bei diesem Einsatz geltende, die sog. betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Die Nutzungsdauer ist somit betriebsspezifisch, d. h., es...mehr

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Tatsächliche Verständigung:... / 2 Anwendungsbereich der tatsächlichen Verständigung

Der Untersuchungsgrundsatz bestimmt, dass die Finanzbehörde den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln hat. Sie bestimmt auch die Art und den Umfang der Ermittlungen. Die Finanzbehörde ist an das Vorbringen und an die Beweisanträge des Steuerpflichtigen nicht gebunden. Der Umfang der Ermittlungspflichten richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Das Finanzamt und der ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.2.2 Ausnahme: Keine rückwirkende Besteuerung trotz Veräußerung (§ 22 Abs. 2 S. 5 UmwStG)

3.2.2.1 Vorzeitige Veräußerung der erhaltenen Anteile (§ 22 Abs. 2 S. 5 Hs. 1 UmwStG) Rz. 262 Gem. § 22 Abs. 2 S. 5 Hs. 1 UmwStG kommt es trotz Veräußerung der sperrfristverstrickten Anteile insoweit nicht zu einer rückwirkenden Besteuerung des Einbringungsgewinns II, als der Einbringende die erhaltenen Anteile zwischenzeitlich bereits veräußert hat. Vorbehaltlich des § 22 Abs...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.3 Besteuerung des Einbringungsgewinns I (§ 22 Abs. 1 S. 1 UmwStG)

Rz. 223 Gem. § 22 Abs. 1 S. 1 UmwStG ist der Einbringungsgewinn I als Gewinn i. S. d. § 16 EStG zu versteuern, wobei die §§ 16 und 34 EStG nicht zur Anwendung kommen. Gewinn i. S. d. § 16 EStG bedeutet lediglich, dass es sich um einen Veräußerungsgewinn handelt. Bei der Einbringung eines freiberuflichen Betriebs bleibt jedoch § 18 EStG einschlägig. Rz. 224 Der Gewinn unterlie...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 1.5 Das Postulat der rechtsformneutralen Besteuerung

Rz. 23 Das Steuersystem führt zu einer unterschiedlichen Belastung des Steuerpflichtigen, je nachdem, in welcher Rechtsform das Unternehmen geführt wird. Während die Gewinne aus Einzelunternehmen und die Gewinnanteile aus der Beteiligung an einer Personengesellschaft der ESt mit dem persönlichen Steuersatz unterliegen, sind die Gewinnanteile aus der Beteiligung an juristisch...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.7 Rückwirkende Besteuerung bei Nichterbringen des Nachweises

Rz. 321 Kann der Einbringende nicht nachweisen, wem die Anteile mit Ablauf eines Folgejahrs steuerlich zuzurechnen sind, gelten die Anteile zu Beginn dieses Folgejahrs als veräußert. Es kommt mithin zur rückwirkenden Besteuerung des Einbringungsgewinns. Für jedes abgelaufene Folgejahr, für das der Einbringende den Nachweis auf den Ablaufzeitpunkt des Folgejahrs erbringen kon...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3 Rückwirkende Besteuerung des Einbringungsgewinns II (§ 22 Abs. 2 UmwStG)

3.1 Allgemeines Rz. 235 § 22 Abs. 2 UmwStG regelt die rückwirkende Besteuerung des Einbringungsgewinns II für den Fall, dass die übernehmende Gesellschaft die im Rahmen eines Anteilstauschs i. S. d. § 21 Abs. 1 UmwStG oder einer Sacheinlage i. S. d. § 20 Abs. 1 UmwStG unter dem gemeinen Wert mit eingebrachten Anteile innerhalb der Sperrfrist von sieben Jahren veräußert. Aller...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2 Rückwirkende Besteuerung des Einbringungsgewinns I (§ 22 Abs. 1 UmwStG)

2.1 Allgemeines Rz. 16 § 22 Abs. 1 UmwStG regelt die rückwirkende Besteuerung des Einbringungsgewinns I für den Fall, dass der Einbringende die aus einer Sacheinlage gem. § 20 Abs. 1 UmwStG unter dem gemeinen Wert erhaltenen Anteile innerhalb der siebenjährigen Sperrfrist veräußert oder die Voraussetzungen eines der in § 22 Abs. 1 S. 6 UmwStG genannten Ersatztatbestände erfül...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.3 Besteuerung des Einbringungsgewinns (§ 22 Abs. 2 S. 1 UmwStG)

Rz. 293 Gem. § 22 Abs. 2 S. 1 UmwStG ist der Einbringungsgewinn II regulär als Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils zu versteuern, wobei § 16 Abs. 4 EStG sowie § 34 EStG nicht anzuwenden sind. Dies soll nach Auffassung der Finanzverwaltung auch beim Eintritt eines schädlichen Ereignisses innerhalb des ersten Zeitjahrs nach der Einbringung gelten[1], wobei dieser weite An...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 22 Besteuerung des Anteilseigners

1 Inhalt und Zweck von § 22 UmwStG Rz. 1 § 22 UmwStG soll im Wesentlichen verhindern, dass durch die Vorschaltung einer Einbringung gem. § 20 oder § 21 UmwStG die im Rahmen einer späteren Veräußerung aufgedeckten stillen Reserven entweder einer niedrigeren inländischen Besteuerung unterliegen oder dem inländischen Besteuerungszugriff gänzlich entzogen werden. § 22 UmwStG hat mit...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Vor §... / 4.2.3 Besteuerung ausländischer Gesellschafter

4.2.3.1 Allgemeines Rz. 123 Das klassische System mit einheitlichem Steuersatz auf der Ebene der Körperschaft gilt unabhängig davon, ob der Anteilseigner Inländer oder Ausländer ist. Entsprechendes gilt, allerdings nur im Grundsatz, für das Teileinkünfteverfahren. § 3 Nr. 40 EStG unterscheidet nicht danach, ob die natürliche Person als Anteilseigner Inländer oder Ausländer is...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.5 Besteuerung eines Einbringungsgewinns (§ 20 Abs. 4 UmwStG)

5.5.1 Grundlagen Rz. 337 Soweit die übernehmende Gesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen nicht mit dem bisherigen Buchwert der eingebrachten Wirtschaftsgüter ansetzt, entsteht auf der Ebene des Einbringenden ein Einbringungsgewinn. Dieser Einbringungsgewinn ist ein Veräußerungsgewinn, für den gem. § 20 Abs. 4 UmwStG unter bestimmten Voraussetzungen die Vergünstigungen ...mehr

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Widerruf der Gestattung der Ist-Besteuerung wegen Missbrauchs; Entstehung und Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug

Leitsatz 1. Falls ein Leistungsempfänger bereits zur Vornahme des Vorsteuerabzugs berechtigt ist, obwohl beim leistenden Unternehmer aufgrund der Gestattung der Ist-Besteuerung noch keine Umsatzsteuer entstanden ist, beruht dies umsatzsteuerrechtlich nicht auf einer missbräuchlichen Gestaltung durch die am Leistungsaustausch beteiligten Steuerpflichtigen, sondern auf einer u...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.2.1 Allgemeines

Rz. 130 Neben der Veräußerung der sperrfristverstrickten Anteile lösen auch die folgenden Ersatztatbestände eine nachträgliche Besteuerung des Einbringungsgewinns I aus, sofern die übrigen Voraussetzungen, wie z. B. die Realisierung innerhalb der Sieben-Jahresfrist, erfüllt sind.mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 3.4 Besteuerung der unbeschränkt stpfl. Körperschaftsteuersubjekte

Rz. 88 Körperschaftstpfl., die eine der in Abs. 1 Nrn. 1–3 aufgeführten Rechtsformen aufweisen, erzielen kraft Gesetzes nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb.[1] Ebenfalls nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Die sonstigen juristischen Personen des privaten Rechts[2] und die nichtrechtsfähigen Verei...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.2.2.2 Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG (§ 22 Abs. 2 S. 5 Hs. 2 UmwStG)

Rz. 266 Gem. § 22 Abs. 2 S. 5 Hs. 2 UmwStG tritt trotz Veräußerung der sperrfristverstrickten Anteile auch dann keine rückwirkende Besteuerung des Einbringungsgewinns II ein, wenn es zwischenzeitlich gem. § 6 AStG zur Aufdeckung und Besteuerung der in den erhaltenen Anteilen ruhenden stillen Reserven gekommen ist und soweit die Steuer nicht gestundet wurde. Rz. 267 Zur Anwend...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.1.4 Erhaltene Anteile

2.2.1.4.1 Allgemeines Rz. 37 Die erhaltenen Anteile sind die neuen Anteile, die dem Einbringenden im Zuge der Sacheinlage unter dem gemeinen Wert gewährt werden. Bis zum Ablauf der Sperrfrist bezeichnet man diese Anteile auch als (originär) sperrfristverstrickte Anteile. Werden diese Anteile unentgeltlich auf einen anderen Rechtsträger i. S. d. § 22 Abs. 6 UmwStG übertragen, b...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.4 Steuerfolgen auf der Ebene der übernehmenden Gesellschaft

Rz. 304 Die Steuerfolgen auf der Ebene der übernehmenden Gesellschaft, insbesondere die Aufstockung der Anschaffungskosten der eingebrachten Anteile in Höhe des Einbringungsgewinns II, ergeben sich aus § 23 UmwStG.mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3 Steuerfolgen auf der Ebene des Einbringenden (§ 22 Abs. 1 S. 1 bis 4 und 7 UmwStG)

2.3.1 Allgemeines Rz. 214 Soweit der Einbringende innerhalb von 7 Jahren nach dem Einbringungszeitpunkt die erhaltenen Anteile veräußert oder einen der Ersatztatbestände realisiert, kommt es auf der Ebene des Einbringenden zu einer rückwirkenden Besteuerung des Einbringungsgewinns I. Der Einbringungsgewinn I wird in einem ersten Schritt aus dem gemeinen Wert des eingebrachten...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.2 Anwendungsbereich (§ 22 Abs. 2 S. 1, 5 und 6 UmwStG)

3.2.1 Grundtatbestand: Veräußerung der eingebrachten Anteile durch die übernehmende Gesellschaft (§ 22 Abs. 2 S. 1 UmwStG) 3.2.1.1 Allgemeines Rz. 241 Die rückwirkende Besteuerung des Einbringungsgewinns II setzt gem. § 22 Abs. 2 S. 1 UmwStG voraus, dass eine Sacheinlage i. S. d. § 20 Abs. 1 UmwStG mit dazugehörigen Anteilen oder ein Anteilstausch i. S. d. § 21 Abs. 1 UmwStG un...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.2.2 Unentgeltliche Übertragung auf eine Kapitalgesellschaft (§ 22 Abs. 1 S. 6 Nr. 1 UmwStG)

2.2.2.2.1 Unmittelbare Übertragung Rz. 131 Gem. § 22 Abs. 1 S. 6 Nr. 1 UmwStG wird der Veräußerung der sperrfristverstrickten Anteile die unmittelbare (oder mittelbare) unentgeltliche Übertragung auf eine Kapitalgesellschaft (oder Genossenschaft) gleichgestellt. Dabei wird der Anwendungsbereich weder sachlich auf bestimmte Übertragungsformen, noch persönlich auf bestimmte übe...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2 Anwendungsbereich (§ 22 Abs. 1 S. 1, 5 und 6 UmwStG)

2.2.1 Grundtatbestand: Veräußerung der erhaltenen Anteile (§ 22 Abs. 1 S. 1 UmwStG) 2.2.1.1 Allgemeines Rz. 23 Die rückwirkende Besteuerung des Einbringungsgewinns I setzt gem. § 22 Abs. 1 S. 1 UmwStG voraus, dass eine Sacheinlage unter dem gemeinen Wert[1] vorausgegangen ist und der Einbringende erhaltene Anteile innerhalb eines Zeitraums von sieben Jahren nach dem Einbringungsze...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.2 Ersatztatbestände (§ 22 Abs. 1 S. 6 UmwStG)

2.2.2.1 Allgemeines Rz. 130 Neben der Veräußerung der sperrfristverstrickten Anteile lösen auch die folgenden Ersatztatbestände eine nachträgliche Besteuerung des Einbringungsgewinns I aus, sofern die übrigen Voraussetzungen, wie z. B. die Realisierung innerhalb der Sieben-Jahresfrist, erfüllt sind. 2.2.2.2 Unentgeltliche Übertragung auf eine Kapitalgesellschaft (§ 22 Abs. 1 S...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.1.3 Einbringender

2.2.1.3.1 Allgemeines Rz. 28 Einbringender ist grundsätzlich derjenige Rechtsträger, dem im Zuge der Sacheinlage die neuen Anteile gewährt wurden ("originär Einbringender"). In den Fällen der unentgeltlichen Rechtsnachfolge gilt gem. § 22 Abs. 6 UmwStG der Rechtsnachfolger als Einbringender ("derivativ Einbringender"). Rz. 29 einstweilen frei 2.2.1.3.2 Originär Einbringender Rz...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.3 Mit eingebrachte Anteile an Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften (§ 22 Abs. 1 S. 5 UmwStG)

2.2.3.1 Grundregel: Anwendung des § 22 Abs. 2 UmwStG (§ 22 Abs. 1 S. 5 Hs. 1 UmwStG) Rz. 202 Sachliche Anwendungsvoraussetzung für § 22 Abs. 1 UmwStG ist die vorangegangene Sacheinlage i. S. d. § 20 Abs. 1 UmwStG unter dem gemeinen Wert. In den sachlichen Anwendungsbereich des § 20 UmwStG fallen nur (Teil-)Betriebe und Mitunternehmeranteile. Die Einbringung von Anteilen an eine...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.2.1.6 Veräußerungstatbestand

2.2.1.6.1 Allgemeines Rz. 57 Die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Veräußerungstatbestand erfüllt ist, wurde bereits im Rahmen des § 21 UmwStG i. d. F. bis zum SEStEG sehr kontrovers diskutiert.[1] Auch hinsichtlich des Veräußerungsbegriffs i. S. d. § 22 Abs. 1 S. 1 UmwStG ist dies nicht anders. Rz. 58 Die hier vertretene Auffassung basiert auf der Grundüberlegung, dass...mehr