Bevor über die zutreffende Besteuerung eines Gewinns oder Verlusts aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft entschieden werden kann, gilt es zunächst einige Eingangsfragen zu klären. Insbesondere ist relevant, ob die Anteile

  • dem Privatvermögen,
  • dem Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens bzw. einer Personengesellschaft

    oder

  • dem Betriebsvermögen einer Kapitalgesellschaft

zuzurechnen sind.

Bei Anteilen, die im Privatvermögen gehalten werden, ist sodann zu klären,

  • wann die Anteile erworben wurden bzw.
  • wie viele Anteile gehalten werden (Beteiligungshöhe).

Je nachdem ergeben sich völlig unterschiedliche steuerrechtliche Rechtsfolgen. Diese werden nachfolgend einzeln dargestellt.

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