Die Bundestagsfraktion der Partei "Die Linke" hat kürzlich eine Kleine Anfrage[21] gestellt, um herauszufinden, warum Schifffahrtsunternehmen von der globalen Mindeststeuer ausgenommen sind. Die Fraktion wollte u.a. Informationen darüber erhalten, wie hoch das Steueraufkommen der in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen in den letzten drei Jahren gewesen wäre:

  • wenn ihre Einkünfte mit dem globalen Mindeststeuersatz von 15 %,
  • statt der alternativen Tonnagesteuer besteuert worden wären.

Zudem fragte diese nach möglichen Treffen zwischen Vertretern von Verbänden der internationalen Schifffahrtsindustrie und dem amtierenden Bundeskanzler und Bundesminister für besondere Aufgaben, die im Zusammenhang mit der globalen Mindeststeuer und der Anti-BEPS-Initiative standen. Die Anfrage beinhaltete auch die Frage nach eingegangenen Stellungnahmen oder Schreiben zur Mindestbesteuerung von Unternehmen aus der Hochseeschifffahrtsbranche – einschließlich der Absender, des Eingangsdatums und der Empfänger.

[21] Vgl. BT-Drucks. 20/6353.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge