Ein amerikanischer Gastlehrer, der in seinem Heimatland eine ständige Wohnstätte beibehält, unterliegt mit seinen Einkünften aus der Lehrtätigkeit in Deutschland gem. Art. 20 Abs. 1 DBA-USA nicht der Besteuerung.

FG Berlin-Bdb. v. 22.9.2021 – 1 K 12059/20, EFG 2023, 677, Rev. eingelegt, Az. des BFH: I R 49/22

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