Fachbeiträge & Kommentare zu Ausländische Arbeitnehmer

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beitragserstattung / 6 Beitragserstattung in der Rentenversicherung

Rentenversicherungsbeiträge können für folgende Personenkreise erstattet werden[1]: Versicherte, die nicht versicherungspflichtig sind und nicht das Recht zur freiwilligen Versicherung haben, Versicherte, die die Regelaltersgrenze erreicht und die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt haben, Witwen, Witwer oder Waisen, wenn wegen nicht erfüllter allgemeiner Wartezeit ein Anspruch ...mehr

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Lineare Abschreibung/Sonder... / 1.1 Abschreibungssätze nach § 7 Abs. 4 EStG

Bei der linearen AfA nach § 7 Abs. 1 EStG handelt es sich um eine Absetzung, bei der die Bemessungsgrundlage im Regelfall mit jährlich gleichen Beträgen auf die Nutzungsdauer des abnutzbaren Wirtschaftsgutes verteilt wird. Bei Gebäuden, selbstständigen Gebäudeteilen und Eigentumswohnungen ist die Höhe der linearen AfA durch § 7 Abs. 4 und Abs. 5a EStG gesondert geregelt. Die ...mehr

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Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 2.8 Pauschalierung bei kurzfristiger Inlandstätigkeit ausländischer Arbeitnehmer

Das Gesetz sieht eine neue Pauschalierungsvorschrift für im Inland ausgeübte Tätigkeiten beschränkt steuerpflichtiger Arbeitnehmer vor, die einer ausländischen Betriebsstätte des Arbeitgebers zugeordnet sind. Unter Verzicht auf den Abruf der ELStAM kann ab dem Jahr 2020 die Lohnsteuer für die Inlandsbezüge dieser Arbeitnehmer mit einem Pauschsteuersatz von 30 % des Arbeitslo...mehr

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Lohnsteuer-Jahresausgleich ... / 3 Gesetzlicher Ausschluss des Jahresausgleichs

Liegen die genannten Voraussetzungen vor, ist dies nicht gleichbedeutend damit, dass für den betreffenden Arbeitnehmer in jedem Fall ein Arbeitgeberausgleich durchzuführen ist. Das Gesetz enthält mehrere, durch die ­elektronische Lohnsteuerkarte unveränderte Ausschlussgründe, die auch bei ansonsten begünstigten Arbeitnehmern einer betrieblichen Lohnsteuererstattung nach Abla...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 1.3.3 Lebensmittelpunkt des Arbeitnehmers am Ort des eigenen Hausstands

Neben dem Vorliegen einer angemessenen Wohnung ist zu prüfen, ob sich am Ort des eigenen Hausstands der Lebensmittelpunkt des Arbeitnehmers befindet. Nur die Kosten für einen beruflichen Zweithaushalt können Werbungskosten sein. Die Kosten für den eigenen Hausstand (= Hauptwohnung am Lebensmittelpunkt) zählen dagegen immer zu den nichtabziehbaren Kosten der Lebensführung. De...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 1.3.1 Innehaben einer Wohnung

Ein eigener Hausstand erfordert, dass der Arbeitnehmer eine seinen Lebensbedürfnissen entsprechende Wohnung innehat. Insoweit gelten die bisherigen von der Finanzverwaltung im Einklang mit der Rechtsprechung angewendeten "Wohnkriterien" für die sog. Hauptwohnung weiter. Der eigene Hausstand muss nicht die Voraussetzungen des bewertungsrechtlichen Wohnungsbegriffs erfüllen. E...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Vorsteuerabzug bei Rechnungen über Kleinbeträge und bei Fahrausweisen

Rz. 321 Die Vereinfachung der Ausstellung von Rechnungen über Kleinbeträge war schon bei Einführung der MwSt in Deutschland zum 1.1.1968 ein allgemeines Anliegen der Wirtschaft. Insbesondere war dort eine Sonderregelung erforderlich, wo ein einfaches Berechnungsverfahren mit Kassenzetteln, Fahrscheinen und ähnlichen Belegen gebräuchlich und allgemein üblich ist. Aufgrund der...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 6.1.2 Angemessene Kosten der Unterkunft im Ausland

Für Zweitwohnungen im Ausland (grenzüberschreitende doppelte Haushaltsführung) findet die 1.000-EUR-Grenze keine Anwendung. Als notwendig beurteilt die Finanzverwaltung für die ausländische Zweitwohnung eine Wohnungsgröße von bis zu 60 qm.[1] Der BFH hat diese Auffassung bestätigt.[2] Danach sind die Unterkunftskosten am Beschäftigungsort insoweit der Höhe nach notwendig, al...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5 Vermittlung von grenzüberschreitenden Beförderungen von Personen mit Luftfahrzeugen oder Seeschiffen (§ 4 Nr. 5 S. 1 Buchst. b UStG)

Rz. 48 Die Steuerbefreiung gilt nur für die Vermittlung bestimmter Personenbeförderungsleistungen, nämlich nur solcher mit Luftfahrzeugen oder Seeschiffen. Sie gilt nicht für die Vermittlung grenzüberschreitender Personenbeförderungen mit Bussen, Bahnen oder Binnenschiffen. Rz. 49 Nach § 3b Abs. 1 UStG wird die Beförderung einer Person dort ausgeführt, wo die Beförderung bewi...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 9.1.2 Welches Land maßgebend ist

Wird während einer Auslandsreise ausschließlich ein ausländischer Staat aufgesucht, können die Reisekostensätze für das jeweilige Land unmittelbar aus der vom BMF veröffentlichten Übersicht abgelesen werden. Die in den Lohnsteuer-Richtlinien zur Bestimmung der Verpflegungspauschale bei Auslandsreisen festgelegten Sonderregelungen gelten auch 2023, etwa wenn an einem Tag mehr...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 9.1.1 Auslandstagegelder

Die gesetzliche Regelung der steuerlichen Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen umfasst auch berufliche Auswärtstätigkeiten, die im Ausland ausgeübt werden.[1] Danach gelten die bisherigen Ausführungen zu den inländischen Verpflegungskosten ebenfalls für den Ansatz von Auslandsreisekosten. Insbesondere sind Verpflegungsmehraufwendungen nur in Form von Pauschbeträ...mehr

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Steuerfreie Einnahmen-ABC / Ausländischer Arbeitslohn

Der Arbeitslohn, der an unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer eines inländischen Arbeitgebers für im Ausland ausgeübte Tätigkeiten gezahlt wird, kann aufgrund zwischenstaatlicher Vereinbarungen – Doppelbesteuerungsabkommen – steuerfrei sein[1]; die Voraussetzungen hierfür sind aber unterschiedlich geregelt. Die steuerfreien Auslandsbezüge sind im Normalfall bei der Steu...mehr

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Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 2.2 Vermeidung der Doppelbesteuerung nach dem EStG

Besteht im Fall der Auslandstätigkeit mit dem betreffenden Land kein DBA und fällt der Arbeitslohn auch nicht unter den Auslandstätigkeitserlass, steht das Besteuerungsrecht in vollem Umfang Deutschland als Wohnsitzstaat zu. In diesem Fall ist der auf das Ausland entfallende Arbeitslohn bei der Einkommensteuerveranlagung in gleicher Weise wie Inlandsbezüge anzusetzen. Andere...mehr

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Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 1.2.2 Zahlung durch einen im Tätigkeitsstaat nicht ansässigen Arbeitgeber

Als weitere Voraussetzung für das Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaats – auch wenn die 183-Tage-Frist nicht überschritten ist – darf der Arbeitgeber nicht im Tätigkeitsstaat ansässig sein. Der Arbeitgeber muss daher im Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers oder in einem Drittstaat ansässig sein. Arbeitgeber ist dabei derjenige Unternehmer, der die Vergütungen für die von ...mehr

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Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 1.2.3 Gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung

Eine gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung liegt bei einem Unternehmen vor, das als Verleiher Dritten Leiharbeitnehmer gewerblich zur Arbeitsleistung überlässt. Auch bei der Arbeitnehmerüberlassung gilt der wirtschaftliche Arbeitgeberbegriff für die Prüfung der 183-Tage-Regelung. Dementsprechend ist aufgrund der bei DBA ­gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise abkommensre...mehr

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Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 1.2.1 Berechnung der 183-Tage-Frist

Die 183-Tage-Frist bezieht sich auf das im jeweiligen ausländischen Staat maßgebende Steuerjahr. Im Regelfall ist dies das Kalenderjahr. Einzelne DBA sehen jedoch andere Zeiträume als das Kalenderjahr als Steuerjahr vor, z. B. Indien vom 1.4. bis 31.3. oder Südafrika vom 1.3. bis 28./29.2. Eine abschließende Aufstellung der Staaten mit abweichendem Steuerjahr zum 1.1.2018 ha...mehr

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Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 4.3.4 Veranlagungspflicht deutscher Grenzgänger

Entsprechend dem Sinn und Zweck der Grenzgängerregelung steht das eigentliche Besteuerungsrecht für den in der Schweiz im Rahmen der Grenzgängereigenschaft bezogenen Arbeitslohn Deutschland zu. Deutsche Grenzgänger sind deshalb verpflichtet, nach Ablauf des Kalenderjahres eine Einkommensteuererklärung über den in der Schweiz bezogenen Arbeitslohn abzugeben. Auch der schweize...mehr

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Auslandstätigkeit/Doppelbes... / 1.2.7 Nachweis der ausländischen Besteuerung im Veranlagungsverfahren

Arbeitslohn, der nach einem DBA von der inländischen Besteuerung freigestellt ist, weil das Besteuerungsrecht dem ausländischen Staat zusteht, bleibt bei der Einkommensteuerveranlagung nur noch dann außer Ansatz, wenn der Arbeitnehmer seinem Wohnsitzfinanzamt nachweist, dass der ausländische Tätigkeitsstaat auf sein Besteuerungsrecht verzichtet oder die nach den Bestimmungen...mehr

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Veranlagung von Arbeitnehmern / 6.2 Antragsgründe

Die folgenden Umstände bzw. Vergünstigungen können im Rahmen der Veranlagung zu einer Erstattung führen: Der Arbeitslohn ist im Laufe des Jahres erhöht oder herabgesetzt worden. Aufgrund des progressiven Tarifs kann dies zu einem überhöhten Lohnsteuerabzug führen. Diese Nachteile lassen sich jedoch im Rahmen des Lohnsteuer-Jahresausgleichs durch den Arbeitgeber ausgleichen.[1...mehr

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Veranlagung von Arbeitnehmern / 2 Nebeneinkünfte

Die Veranlagung wegen positiver Nebeneinkünfte ist der für die Praxis wichtigste Fall.[1] Zu den Nebeneinkünften in diesem Sinne gehören alle positiven, einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn unterliegen, z. B. ­Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die Norm beinhaltet jedoch auch Einkünfte aus einer Arbeitnehmertätigkeit, wenn di...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 5.2 Erkrankung während des Urlaubs

Durch die Erkrankung während des Urlaubs wird die Erfüllung des Urlaubsanspruchs unmöglich. Werden die Krankheitstage durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen, werden sie nicht auf den Urlaub angerechnet (§ 9 BUrlG). Anders als beim Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach § 3 EFZG ist ein Nachweis durch andere Beweismittel nicht möglich. Ohne Attest besteht ke...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Progressionsvorbehalt bei d... / 1 Geltungsbereich und Umfang

Der Progressionsvorbehalt gilt für unbeschränkt Steuerpflichtige aller Art und für beschränkt Steuerpflichtige, die nach § 50 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 EStG besteuert werden.[1] In den Progressionsvorbehalt sind die Lohn- und Einkommensersatzleistungen mit den Beträgen einzubeziehen, die als Leistungsbeträge nach den einschlägigen Leistungsgesetzen festgestellt werden. Kürzungen di...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4.4.1.1 Besonderheit Sozialversicherungsrente

In vielen DBA ist für Sozialversicherungsrenten eine Sonderregelung enthalten, die dem Kassenstaat das Besteuerungsrecht zuordnet. Existiert eine solche aber nicht, sind für die Zuordnung des Besteuerungsrechts die allgemeinen Grundsätze des OECD-Musterabkommens anzuwenden. Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung fallen grundsätzlich unter die Regelung des Art. 18 OECD...mehr

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Progressionsvorbehalt bei d... / 10 Steuerfreie Auslandseinkünfte mit Progressionsvorbehalt

Der Progressionsvorbehalt ist anzuwenden, wenn der Steuerpflichtige folgende Auslandseinkünfte bezogen hat: ausländische Einkünfte, die im Veranlagungszeitraum nicht der deutschen Einkommensteuer unterlegen haben. Dies gilt nur für Fälle der zeitweisen unbeschränkten Steuerpflicht einschließlich der in § 2 Abs. 7 Satz 3 EStG geregelten Fälle. Ausgenommen sind Einkünfte, die n...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen:... / 5.3.3.1 Rückfallklausel im DBA

Subject-to-tax-Klausel (Besteuerungsvorbehalt) Ist ein solcher Besteuerungsvorbehalt vereinbart, wird die Steuerfreistellung der Einkünfte nur gewährt, wenn die Einkünfte im anderen Vertragsstaat besteuert wurden. In diesen Fällen gilt wegen des Auslandssachverhalts eine erhöhte Mitwirkungspflicht.[1] Die Besteuerung der Einkünfte im Ausland ist nachzuweisen. Der Nachweis hier...mehr

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Auslandskinder / 4.2 Vergleichsrechnung (Günstigerprüfung) nach § 31 EStG

Die Vergleichsrechnung ist auch für Auslandskinder durchzuführen, wenn der Steuerpflichtige für sie einen Anspruch auf einen Kinderfreibetrag/Bedarfsfreibetrag hat. Der Steuerminderung aus dem Abzug der Freibeträge für Kinder wird der Anspruch auf die vergleichbare ausländische Leistung für Kinder gegenübergestellt. Die Berücksichtigung der vergleichbaren ausländischen Leistun...mehr

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Auslandskinder / 6 Vergleichsrechnung/ Hinzurechnung des Kindergeldes bei Auslandskindern

Die Vergleichsrechnung nach § 31 EStG, also die Günstigerprüfung zwischen der ESt-Entlastung aus dem Abzug des Kinderfreibetrags und des Bedarfsfreibetrags und dem Anspruch auf Kindergeld bzw. auf vergleichbare ausländische Leistungen für den gesamten VZ[1] ist auch für Auslandskinder durchzuführen. Die Vergleichsrechnung ist für jedes zu berücksichtigende Kind des Steuerpflich...mehr

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Auslandskinder / 5.1.1 Für Kinder in anderen EU-/EWR-Staaten und der Schweiz

Für zu berücksichtigende Kinder des Anspruchsberechtigten, die ihren Wohnsitz in einem anderen EU-/EWR-Staat oder in der Schweiz haben, wird vorbehaltlich der Vorrangregelungen Kindergeld i. H. d. inländischen Sätze gezahlt.[1] Besteht für ein Kind, das in einem anderen EU-/EWR-Staat seinen Wohnsitz hat, gleichzeitig sowoh...mehr

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Auslandskinder / 5.2 Kinder- und Bedarfsfreibetrag

Auch für Kinder, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, sind grundsätzlich die Freibeträge in der nach § 32 Abs. 6 Sätze 1 bis 3 EStG maßgebenden Höhe abzuziehen:mehr

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Kinderfreibetrag und Bedarf... / 4.7 Lohnsteuer-Abzugsverfahren

Die Freibeträge für Kinder werden grundsätzlich im LSt-Abzugsverfahren nicht berücksichtigt. Bei der Ermittlung der einzubehaltenden Zuschlagsteuern (Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer) werden Kinderfreibetrag und Bedarfsfreibetrag jedoch berücksichtigt. Die Freibeträge werden im Ausnahmefall als Freibetrag bei den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) erfasst, w...mehr

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Einkommensteuerpflicht von ... / Zusammenfassung

Überblick Ausländische Arbeitnehmer, die im Inland weder einen Wohnsitz (§ 8 AO) noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 9 AO), gleichwohl aber ihr wesentliches Einkommen in Deutschland erzielen (Grenzpendler), fallen auf Antrag unter die unbeschränkte Steuerpflicht (= fiktive unbeschränkte Steuerpflicht), soweit sie inländische Einkünfte i. S. d. § 49 EStG beziehen. Sie...mehr

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Einkommensteuerpflicht von ... / 2.1 Lohnsteuer-Abzugsverfahren

Die fiktive unbeschränkte Steuerpflicht wird nicht von Amts wegen gewährt. Der Grenzpendler hat sie auf amtlichem Vordruck unter Vorlage der ausländischen Einkommensbescheinigung beim jeweiligen Betriebsstättenfinanzamt zu beantragen. Auf die Vorlage der Bescheinigung kann für die Steuerklassenänderung verzichtet werden, wenn eine Bestätigung der ausländischen Steuerbehörde ...mehr

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Pauschalierung der Einkomme... / 1.7 Einheitliche Ausübung des Pauschalierungswahlrechts

Der zuwendende Steuerpflichtige kann sein Wahlrecht zur Pauschalierung für alle Zuwendungen eines Wirtschaftsjahres nur einheitlich ausüben. Das Wahlrecht wird durch die Anmeldung der Pauschalsteuer nach § 37b Abs. 4 EStG ausgeübt. Die Entscheidung zugunsten der Pauschalierung nach § 37b EStG kann entgegen der von der Finanzverwaltung zunächst vertretenen Auffassung widerruf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einmalzahlungen / 3.3 Besonderheit bei Arbeitgeberwechsel

Die Berechnung[1] des voraussichtlichen Jahresarbeitslohns ist nur möglich, wenn dem Arbeitgeber der während des Kalenderjahres bisher bezogene Arbeitslohn bekannt ist. Dies ist bei einem Arbeitgeberwechsel während des Kalenderjahres regelmäßig nicht der Fall. Dem neuen Arbeitgeber steht die Lohnsteuerbescheinigung aus einem vorgegangenen Dienstverhältnis nur ausnahmsweise z...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pauschalierung der Einkomme... / 1.1 Vorschrift und Anwendung

Der § 37b EStG ermöglicht es dem zuwendenden Steuerpflichtigen, die Einkommensteuer auf Sachzuwendungen an Arbeitnehmer und Nichtarbeitnehmer pauschal zu erheben. Diese Pauschalsteuer gilt die steuerliche Erfassung des geldwerten Vorteils beim Zuwendungsempfänger ab. Der Zuwendende übernimmt die Steuer und unterrichtet den Zuwendungsempfänger darüber. Die Möglichkeit einer ab...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werkvertrag / 4 Steuerabzug bei Bauleistungen

Ein weiterer einkommensteuerrechtlicher Sonderaspekt des Werkvertrags ist der Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß §§ 48 bis 48d EStG .[1] Bauabzugsteuer i.S.d. § 48 Abs. 1 Satz 1 EStG kann auch für die Errichtung von Freiland-Photovoltaikanlagen anfallen, da die Begriffe Bauwerk und Bauleistung normspezifisch auszulegen sind. Die der Bauabzugsteuer unterliegenden Bauwerke sind...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / cc) Fallgruppe II: Keine angemessene Weiterbelastung von Entsendungsaufwand an die ausländische Tochtergesellschaft

Rz. 1958 [Autor/Stand] Verdeckte Einlage durch die Nichtgeltendmachung gegenüber der Tochtergesellschaft bestehender Forderungen. Übernimmt eine inländische Muttergesellschaft Aufwendungen einer Arbeitnehmerentsendung, zu deren Zahlung sich die ausländische Tochtergesellschaft gegenüber dem entsandten Arbeitnehmer vertraglich verpflichtet hat, kann der Tatbestand einer verde...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Fallgruppe I: Nicht fremdübliche Übernahme von Entsendungsaufwand durch eine in- bzw. ausländische Tochtergesellschaft

Rz. 1955 [Autor/Stand] Leistungsungleichgewicht zu Lasten der Tochtergesellschaft. Trägt eine Tochtergesellschaft Aufwendungen für einen im Interesse der Muttergesellschaft tätigen Arbeitnehmer, liegt ein Leistungsungleichgewicht zugunsten der Muttergesellschaft vor. Den von der Tochtergesellschaft übernommenen Aufwendungen der Entsendung steht keine objektiv angemessene Geg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. BMF, Schr. v. 24.12.1999 – IV B 4 - S 1300 - 111/99, BStBl. I 1999, 1076 (Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen [Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage, nach welchen Grundsätzen das Betriebsvermögen und die Einkünfte eines Unternehmens zwischen dem Stammhaus in einem Staat und seiner/seinen Betriebsstätte/n in dem anderen Staat oder anderen Staaten nach innerstaatlichem Recht und den Abkommen zur Vermeidung der D...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 10. BMF, Schr. v. 12.4.2005 – IV B 4 - S 1341 - 1/05, BStBl. I 2005, 570 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren [Verwaltungsgrundsätze-Verfahren])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Bezug auf Ermittlungs- und Mitwirkungspflichten, Berichtigungen sowie auf Verständigungs- und EU-Schiedsverfahren Folgendes: Inhaltsangabemehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 25. BMF, Schr. v. 25.5.2012 – IV B 6 - S 1320/07/10004 : 006 – DOK 2012/0223372, BStBl. I 2012, 599 (Merkblatt zur zwischenstaatlichen Amtshilfe durch Informationsaustausch in Steuersachen; Stand: 1. Januar 2012)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Amtshilfe, die in- und ausländische Finanzbehörden einander zur Festsetzung ihrer Steuern, mit Ausnahme der durch den Zoll verwalteten Steuern und der Mehrwertsteuer, durch Informationsaustausch leisten, die nachfolgenden Grundsätze. Inhaltsverzeichnismehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 21. BMF, Schr. v. 13.10.2010 – IV B 5 - S 1341/08/10003 – DOK 2010/0598886, BStBl. I 2010, 774 (Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen nahe stehenden Personen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen [Verwaltungsgrundsätze Funktionsverlagerung])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen von grenzüberschreitenden Funktionsverlagerungen Folgendes: Inhaltsverzeichnismehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerpflicht, Einkommensteuer / 1.5 Grenzpendler

Ausländische Arbeitnehmer, die im Inland weder einen Wohnsitz noch den gewöhnlichen Aufenthalt haben, werden den inländischen Staatsangehörigen in vollem Umfang gleichgestellt, wenn sie ihr wesentliches Einkommen in Deutschland erzielen (Grenzpendler). Ziel der Regelung ist es, die vom EuGH verlangte Freizügigkeit der Arbeitnehmer[1] nicht durch eine nachteilige Besteuerung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 20. BMF, Schr. v. 15.4.2010 – IV B 5 - S 1300/07/10087 – DOK 2009/0286671, BStBl. I 2010, 346 (Anzeigepflicht bei Auslandsbeteiligungen nach § 138 Absatz 2 und 3 Abgabenordnung [AO])

1 Anlage Unter Bezugnahme auf die Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anzeigepflicht bei Auslandsbeteiligungen (§ 138 Absatz 2 und 3 AO) das Folgende: I. Allgemeines Nach § 138 Absatz 2 AO haben Steuerpflichtige mit Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt, Geschäftsleitung oder Sitz im Inland dem zuständigen Finanzamt nach amtlich vorgeschriebenem Vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerpflicht, Einkommensteuer / 1.3 Beginn/Ende der Steuerpflicht

Die unbeschränkte Steuerpflicht beginnt mit der Geburt bzw. dem Zuzug ins Inland. Sie endet mit dem Tod bzw. dem Wegzug aus dem Inland. Bei Wohnsitzverlegung im Laufe eines Veranlagungszeitraums ist für das gesamte Kalenderjahr nur eine Veranlagung durchzuführen, und zwar nach den Grundsätzen der unbeschränkten Steuerpflicht. Folglich werden alle zustehenden Jahresfreibeträge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 38. BMF, Schr. v. 14.7.2021 – IV B 5-S 1341/19/10017:001, – DOK 2021/0770780, BStBl. I 2021, 1098 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 39. BMF, Schr. v. 6.6.2023 – IV B 5-S 1341/19/10017 :003 – DOK 2023/0537819, BStBl. I 2023, 1093 (Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023)

Nach der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten folgende Grundsätze für die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen:mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerpflicht, Einkommensteuer / Zusammenfassung

Begriff Schuldner der Einkommensteuer können unbeschränkt oder beschränkt Steuerpflichtige sein (§ 1 EStG). Dementsprechend hat Einkommensteuer nur zu zahlen, wer die Voraussetzungen dieser persönlichen Steuerpflicht erfüllt. Die Abgrenzung der beiden Fallgruppen der persönlichen Steuerpflicht bestimmt sich danach, ob der Steuerpflichtige im Inland einen Wohnsitz bzw. seinen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerpflicht, Einkommensteuer / 1.2 Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt

Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind alle Arbeitnehmer, die im Inland einen Wohnsitz[1] oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt[2] haben.[3] Gleichgültig ist, ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Zu denken ist etwa an ausländische Arbeitnehmer, auch wenn ihre Familien weiterhin im Heimatland leben. Die Frage, ob ein die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht begrü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 7. Anknüpfung weiterer Vorschriften des Steuerrechts

Rz. 2831 [Autor/Stand] Gewerbesteuer. Der auf eine Betriebsstätte entfallende Gewinn eines Unternehmens ist auch für die Gewerbesteuer von Bedeutung. Nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 GewStG ist die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen um den Teil des Gewerbeertrags zu kürzen, "der auf eine nicht im Inland belegene Betriebsstätte entfällt". In diesem Zusammenhang ist ausschl...mehr