Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage, nach welchen Grundsätzen das Betriebsvermögen und die Einkünfte eines Unternehmens zwischen dem Stammhaus in einem Staat und seiner/seinen Betriebsstätte/n in dem anderen Staat oder anderen Staaten nach innerstaatlichem Recht und den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) aufzuteilen sind, Folgendes:
Inhaltsverzeichnis
1. Rechtsgrundlagen zur Besteuerung von gewerblichen Betriebsstätten | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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2. Aufteilung des Betriebsvermögens und der Einkünfte | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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3. Einzelfragen zur Aufteilung des Betriebsvermögens und der Einkünfte | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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4. Betriebsstätten in Sonderfällen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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