Fachbeiträge & Kommentare zu Ausländische Arbeitnehmer

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / EStR 50 Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer und Steuerermäßigung für ausländische Steuern

1 § 50 Abs. 3 EStG ist auch im Verhältnis zu Staaten anzuwenden, mit denen ein DBA besteht. 2Es ist in diesem Fall grundsätzlich davon auszugehen, dass Ertragsteuern, für die das DBA gilt, der deutschen Einkommensteuer entsprechen. 3Bei der Ermittlung des Höchstbetrags für Zwecke der Steueranrechnung (> R 34c) sind in die Summe der Einkünfte nur die Einkünfte einzubeziehen, d...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. § 50d Abs 8 EStG (Nachweis bei Arbeitnehmer-Einkünften)

Rz. 343 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Die durch das StÄndG 2003 (BGBl 2003 I, 2645) eingefügte Vorschrift soll verhindern, dass in Deutschland Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aufgrund eines DBA freigestellt werden, wenn der ausländische Staat zwar das Besteuerungsrecht hat, dieses jedoch nicht ausübt, weil er von den Einkünften keine Kenntnis hat, weil sie zB vom Stpfl ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Sonderregelungen für bestimmte Arbeitnehmergruppen

Rz. 190 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Für Arbeitslohn, der aus öffentlichen Kassen gezahlt wird (> Rz 191 ff), Flug- und Schiffspersonal (> Rz 200 ff), für Künstler und Sportler (> Rz 210 ff), für Schüler, Studenten, Auszubildende (> Rz 225) sowie für Hochschul- und andere Gastlehrer (> Rz 235), ferner für Altersbezüge (> Rz 239) enthalten die meisten DBA besondere Regelungen; ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Einführung

Rz. 110 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Das OECD-MA ist von der > OECD entwickelt worden, um die DBA der Mitgliedstaaten der OECD zu vereinheitlichen und dadurch deren Handhabung sowohl für die Stpfl als auch für die FinVerw zu vereinfachen. Das erste OECD-MA wurde im Jahr 1963 veröffentlicht. Bereits bei der Verabschiedung war vorgesehen, das MA laufend an die weitere Entwicklun...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Steuerliche Praxis

Rz. 75 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Für Mitglieder des Personals einer ausländischen Mission und für private Hausangestellte, die Deutsche sind oder die in Deutschland ständig ansässig sind, besteht Steuerfreiheit nur, soweit besondere Regelungen zB in DBA bestehen (Art 38 Abs 2 WÜD; > Doppelbesteuerung Rz 196; vgl auch H 3.29 Nr 9 EStH; vgl ferner für doppelte Staatsbürgersch...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Anhang 1 Inhaltsverzeichnis

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Direktversicherung

Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Die Direktversicherung ist eine Form der Altersvorsorge, bei der der > Arbeitgeber als VN auf das Leben eines > Arbeitnehmer eine Lebensversicherung abschließt, deren Bezugsberechtigte der ArbN oder dessen Hinterbliebene sind. Zu Einzelheiten > Betriebliche Altersversorgung Rz 71 ff sowie > Alterseinkünfte, > Ausländische Versicherungsunternehmen R...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / EStR 46.2 Veranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG

(1) Die Vorschrift des § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG ist nur anwendbar, wenn der Arbeitnehmer nicht bereits nach den Vorschriften des § 46 Abs. 2 Nr. 1 bis 7 und Abs. 2a EStG zu veranlagen ist. (2) Der Antrag ist innerhalb der allgemeinen Festsetzungsfrist von vier Jahren zu stellen. (3) Sollen ausländische Verluste, die nach einem DBA bei der Ermittlung des z. v. E. (§ 2 Abs. 5 EStG...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Wahlkonsuln

Rz. 100 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Ein Wahlkonsul (auch Honorarkonsul) ist idR ein Staatsangehöriger des Staates, in dem er tätig wird. Er verfügt meistens über besondere Verbindungen zu einem anderen Staat, von dem er beauftragt wird, dessen Interessen wahrzunehmen. Die Rechtsstellung der Wahlkonsuln ist in Art 58ff WÜK geregelt. Auch Wahlkonsuln genießen gewisse Vorrechte,...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / bb) Keine Ansässigkeit des Arbeitgebers im Tätigkeitsstaat

Rz. 158 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Bei einem nicht länger als 183 Tage dauernden Aufenthalt des ArbN im Tätigkeitsstaat ist weitere Voraussetzung für die Zuweisung des Besteuerungsrechts an den Ansässigkeitsstaat, dass die Vergütungen für die Auslandstätigkeit nicht von einem ArbG oder für einen ArbG gezahlt werden, der im Tätigkeitsstaat ansässig ist (> Rz 122). ArbG iSd DB...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sicherheit und Gesundheit b... / 14 Medizinische Versorgung während der Reise

Viel problematischer aus organisatorischer und struktureller Sicht ist demgegenüber die Betreuung während der Reise selbst, v. a. wenn diese die Mitarbeiter in Länder führt, in denen die medizinische Versorgung deutlich schlechter als in Deutschland ist. Die Berufsgenossenschaften empfehlen dabei über ihre Deutsche Verbindungsstelle Unfallversicherung – Ausland (DVUA) seit la...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.3 Ausländische Arbeitnehmer

Rz. 13 Ausländische Arbeitnehmer eines Betriebs können in die JAV gewählt werden, wenn sie die übrigen, allgemeinen Voraussetzungen für die Wählbarkeit[1] erfüllen.[2]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Veranstaltungsleistungen in... / 1 Problematik

Bei der Einräumung von Eintrittsberechtigungen zu einer Veranstaltung richtet sich der Leistungsort grundsätzlich nach dem Veranstaltungsort, d. h. dem Ort, an dem die Veranstaltung tatsächlich stattfindet (sog. Veranstaltungsortprinzip). Dieses Prinzip findet unabhängig davon Anwendung, ob es sich bei dem Leistungsempfänger um einen Unternehmer handelt, der die Veranstaltun...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 14.4 Teilwertabschreibung auf Darlehensforderungen

Rz. 349 Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Darlehensforderungen waren zwar grundsätzlich mit ihrem Barwert als Teilwert anzusetzen.[1] Jedoch war dann eine Bewertung mit dem Nennwert geboten, wenn der Darlehensnehmer anstelle von Zinsen eine andere dem Darlehensgeber vorteilhafte Gegenleistung erbrachte.[2] Die anstelle von Zinsen empfangenen Vorteile musstennicht konk...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 54 Pfändung / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 76 Ahrens, Das neue Pfändungsschutzkonto, NJW 2010 S. 2002. ders., Aktuelle Rechtsprechung zu massezugehörigen Einkünften, NJW-Spezial 2018 S. 341. Becker, Mängelbeseitigung beim Kontopfändungsschutz, NJW 2011 S. 1317. Cranshaw, Vollstreckungsrechtliche Zusammenrechnung von gesetzlichen inländischen mit ausländischen Renten, jurisPR-InsR 1/2015 Anm. 1. Dahm, Zur Pfändbarkeit...mehr

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Ausländische Arbeitnehmer: ... / 4.5 Schutzgesetze

Nachfolgend sollen nur die arbeitsrechtlichen Schutzgesetze dargestellt werden, bei denen besondere Schwierigkeiten oder Abweichungen für ausländische Arbeitnehmer gelten. Grundsätzlich ist die Anwendung der überwiegenden Zahl arbeitsrechtlicher Schutzgesetze allein von der Arbeitnehmereigenschaft, nicht jedoch von der Staatsangehörigkeit abhängig. Schwerbehindertenrecht Auslä...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer: ... / 3 Begründung des Arbeitsverhältnisses

3.1 Beachtung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften Bei Abschluss des Arbeitsvertrags ist zunächst auf das Vorliegen der erforderlichen öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen der Arbeitsaufnahme in der Bundesrepublik Deutschland zu achten.[1] Die Beschäftigung eines Nicht-EU-Staatsangehörigen ohne die erforderliche Arbeitserlaubnis oder Aufenthaltstitel[2] ist nach dem Aufe...mehr

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Ausländische Arbeitnehmer: ... / 4 Inhalt des Arbeitsverhältnisses

4.1 Vergütung Die Lohnhöhe und -zusammensetzung beurteilt sich nach der einzelvertraglichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und dem ausländischen Arbeitnehmer. Allerdings ist der Arbeitgeber an die Vorgaben des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz stellt in seiner seit dem 30.7.2020 geltenden Fassung die in die Bundesrepublik (vorübergehen...mehr

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Ausländische Arbeitnehmer: ... / 5 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

5.1 Zeitablauf Für die Beurteilung befristeter Arbeitsverhältnisse[1] mit ausländischen Arbeitnehmern gelten keine Besonderheiten. Es gelten die allgemeinen Anforderungen der Befristungskontrolle nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Soweit eine Befristung danach nicht ohne besonderen Grund zulässig ist, bedarf es eines sachlichen Grundes für die Befristung des Ar...mehr

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Ausländische Arbeitnehmer: ... / 6 Kollektivarbeitsrechtliche Besonderheiten

6.1 Betriebsverfassungsrecht Anwendbarkeit Für die Anwendbarkeit des Betriebsverfassungsrechts gilt das Territorialitätsprinzip. Es erfasst damit alle Arbeitnehmer, die in Betrieben beschäftigt sind, die im räumlichen Geltungsbereich des Gesetzes liegen, unabhängig von der Nationalität der Arbeitnehmer oder des Arbeitgebers.[1] Die Anwendbarkeit des Betriebsverfassungsgesetzes...mehr

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Ausländische Arbeitnehmer: ... / 1 Rechtsquellen

1.1 Internationales Arbeitsrecht Infographic Bestehen Verbindungen eines Arbeitsverhältnisses zu mehreren Rechtsordnungen, bedarf es vorrangig der Bestimmung der anwendbaren Rechtsordnung, des sog. (Vertrags-)Statuts. In der Praxis spielt diese Frage eine Rolle, wenn es zur Kollision zwischen dem Recht des Entsendestaats und dem des Empfangsstaats kommt. Das Arbeitsverhältnis ...mehr

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Ausländische Arbeitnehmer: ... / 2 Allgemeine Grundsätze

2.1 Gleichbehandlungsgrundsatz und Diskriminierungsverbote Ausländische Arbeitnehmer sind, sofern sie unter das deutsche Arbeitsrecht fallen, den deutschen Arbeitnehmern arbeitsrechtlich gleichgestellt. Sie haben wie diese Anspruch auf Gleichbehandlung und Gleichstellung. Die Staatsangehörigkeit allein ist regelmäßig kein zulässiges Differenzierungskriterium; sie kann zudem m...mehr

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Ausländische Arbeitnehmer: ... / 6.2 Koalitions-, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht

Das Grundrecht auf die Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 GG steht dem ausländischen Arbeitnehmer mit allen seinen Ausprägungen zu. Er kann einer Gewerkschaft beitreten und sich aktiv gewerkschaftlich betätigen (positive Koalitionsfreiheit). Jede Ungleichbehandlung (Beitrittsverbot, erhöhte Beitragspflicht o. Ä.) ausländischer Arbeitnehmer durch eine Gewerkschaft ist unzu...mehr

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Ausländische Arbeitnehmer: ... / 3.1 Beachtung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften

Bei Abschluss des Arbeitsvertrags ist zunächst auf das Vorliegen der erforderlichen öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen der Arbeitsaufnahme in der Bundesrepublik Deutschland zu achten.[1] Die Beschäftigung eines Nicht-EU-Staatsangehörigen ohne die erforderliche Arbeitserlaubnis oder Aufenthaltstitel[2] ist nach dem Aufenthaltsgesetz verboten; Verstöße dagegen sind nach § ...mehr

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Ausländische Arbeitnehmer: Anwendbares Recht

Zusammenfassung Überblick Das Recht der ausländischen Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland stellt kein abgeschlossenes Sonderrecht dar. Grundsätzlich sind ausländische Arbeitnehmer den deutschen Arbeitnehmern arbeitsrechtlich gleichgestellt und unterliegen vollumfänglich dem deutschen Recht. Es können sich jedoch Besonderheiten im Hinblick auf das anwendbare Recht e...mehr

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Ausländische Arbeitnehmer: ... / 6.1 Betriebsverfassungsrecht

Anwendbarkeit Für die Anwendbarkeit des Betriebsverfassungsrechts gilt das Territorialitätsprinzip. Es erfasst damit alle Arbeitnehmer, die in Betrieben beschäftigt sind, die im räumlichen Geltungsbereich des Gesetzes liegen, unabhängig von der Nationalität der Arbeitnehmer oder des Arbeitgebers.[1] Die Anwendbarkeit des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) ist auch unabhängi...mehr

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Ausländische Arbeitnehmer: ... / 4.6 Entgeltfortzahlung

Die Entgeltzahlung im Krankheitsfall[1] und an Feiertagen[2] ist durch das Entgeltfortzahlungsgesetz zusammenfassend für alle Arbeitnehmergruppen geregelt. Es gilt auch für ausländische Arbeitnehmer. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Jeder Arbeitnehmer hat nach § 4 Abs. 1 EFZG nach 4-wöchigem ununterbrochenem Bestand seines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Zahlung von 100 ...mehr

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Ausländische Arbeitnehmer: ... / 4.3 Weisungsrecht

Der ausländische Arbeitnehmer unterliegt in gleicher Art und Weise dem Direktions- und Weisungsrecht des Arbeitgebers nach § 106 GewO wie ein einheimischer Beschäftigter. Dies betrifft insbesondere die Erteilung von Weisungen in deutscher Sprache als auch die Erbringung der Arbeitsleistung auf Deutsch (z. B. die Dokumentation der Arbeitsleistung, die Kommunikation mit Kunden...mehr

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Ausländische Arbeitnehmer: ... / 1.3 Arbeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland

Soweit nach dem vereinbarten Arbeitsstatut deutsches Recht anwendbar ist, gelten die arbeitsrechtlichen Gesetze der Bundesrepublik Deutschland. Das Arbeitsrecht der Europäischen Union ist daneben anwendbar. Dabei gilt ein weitgehender Anwendungsvorrang des Unionsrechts vor den nationalen Regelungen.mehr

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Ausländische Arbeitnehmer: ... / 4.1 Vergütung

Die Lohnhöhe und -zusammensetzung beurteilt sich nach der einzelvertraglichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und dem ausländischen Arbeitnehmer. Allerdings ist der Arbeitgeber an die Vorgaben des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden. Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz stellt in seiner seit dem 30.7.2020 geltenden Fassung die in die Bundesrepublik (vorübergehend) von einem ...mehr

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Ausländische Arbeitnehmer: ... / 3.5 Arbeitnehmerüberlassung

Zur Beschäftigungsaufnahme eines ausländischen Arbeitnehmers kann es auch im Wege der Leiharbeit[1] kommen.[2] Da jedoch die Arbeitserlaubnis nach § 40 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG zu versagen ist, wenn der ausländische Arbeitnehmer als Leiharbeitnehmer beschäftigt werden soll, kommt nur der Einsatz von EU-Staatsangehörigen in Betracht, die diesem Verbot nicht unterliegen. Soweit e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer: ... / 4.4 Haftung

Der ausländische Arbeitnehmer haftet seinem Arbeitgeber gegenüber bei schuldhafter Verletzung seiner Vertragspflichten nach den Grundsätzen der eingeschränkten Arbeitnehmerhaftung grundsätzlich wie ein deutscher Arbeitnehmer.[1] Auf die Beurteilung der Fahrlässigkeit können sich besondere, in der Person des ausländischen Arbeitnehmers, aber auch in der mangelnden Aufklärung ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer: ... / 7 Prozessuale Probleme

Im arbeitsgerichtlichen Verfahren stellt sich in erster Linie das Sprachproblem. Gerichtssprache ist deutsch.[1] Das schriftliche Vorverfahren und die mündliche Verhandlung sind daher in deutscher Sprache durchzuführen. Die Hinzuziehung eines Dolmetschers zur mündlichen Verhandlung ist nach § 185 Abs. 1 Satz 1 GVG vom Gericht zu veranlassen, wenn eine Partei oder sonstige Ve...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer: ... / 4.8 Wehrdienst

Die Heranziehung zum Wehrdienst darf für EU-Bürger, die in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt sind, grundsätzlich zu keiner Verschlechterung ihrer Rechtsposition gegenüber den in Deutschland freiwillig Wehrdienstleistenden führen.[1] Die Regelungen des Arbeitsplatzschutzgesetzes gelten i. V. m. Art. 45 AEUV daher auch für Arbeitnehmer aus EU-Mitgliedsstaaten, sodass ...mehr

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Ausländische Arbeitnehmer: ... / Zusammenfassung

Überblick Das Recht der ausländischen Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland stellt kein abgeschlossenes Sonderrecht dar. Grundsätzlich sind ausländische Arbeitnehmer den deutschen Arbeitnehmern arbeitsrechtlich gleichgestellt und unterliegen vollumfänglich dem deutschen Recht. Es können sich jedoch Besonderheiten im Hinblick auf das anwendbare Recht ergeben. Diese r...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer: ... / 3.6 Nachweispflicht

Durch die umfassende Reform des Nachweisgesetzes haben sich zum 1.8.2022 auch die Anforderungen an die vom Arbeitgeber zu erstellende schriftliche Dokumentation der Arbeitsbedingungen bei der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer geändert. Hinweis Dokumentation des Arbeitsvertrags nach dem Nachweisgesetz Auch nach der Reform des Nachweisgesetzes bestehen gegenüber dem auslä...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer: ... / 4.9 Abmahnung

Besonderheiten bestehen bei der Abmahnung von ausländischen Arbeitnehmern. Eine Abmahnung liegt vor, wenn der Arbeitgeber in einer für den Arbeitnehmer hinreichend deutlich erkennbaren Art und Weise Leistungsmängel beanstandet und damit den Hinweis verbindet, dass im Wiederholungsfalle der Inhalt oder der Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet sei.[1] Im Regelfall ist nac...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer: ... / 3.2 Besonderheiten des Einstellungsverfahrens

Bereits im Zuge des Bewerbungsverfahrens bis zur endgültigen Einstellung sollte den eventuellen Sprach- und Verständigungsschwierigkeiten des noch unbekannten Arbeitnehmers besondere Beachtung geschenkt werden. Es empfiehlt sich daher stets, einen zweisprachigen, schriftlichen Arbeitsvertrag abzuschließen, auch wenn dies im Nachweisgesetz (NachwG) nicht gefordert wird. Bei m...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer: ... / 4.7 Sonderurlaub

Oftmals besteht für den ausländischen Arbeitnehmer ein gesondertes Bedürfnis nach – unbezahltem – Urlaub oder Freistellung, etwa zur Ausdehnung seines Heimaturlaubs oder -aufenthalts oder für besondere, fremdreligiöse Feiertage. Ein diesbezüglicher gesetzlicher Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers besteht grundsätzlich nicht, ein Anspruch auf Feiertagslohnzahlung besteht nach §...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer: ... / 5.1 Zeitablauf

Für die Beurteilung befristeter Arbeitsverhältnisse[1] mit ausländischen Arbeitnehmern gelten keine Besonderheiten. Es gelten die allgemeinen Anforderungen der Befristungskontrolle nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Soweit eine Befristung danach nicht ohne besonderen Grund zulässig ist, bedarf es eines sachlichen Grundes für die Befristung des Arbeitsvertrags ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer: ... / 5.2 Kündigungsrecht

Allgemeine Grundsätze Die Kündigung eines ausländischen Arbeitnehmers unterliegt den allgemeinen Anforderungen des deutschen Rechts, sofern auf das Arbeitsverhältnis deutsches Arbeitsrecht anwendbar ist. Es gelten insbesondere das allgemeine[1] und das besondere[2] Kündigungsschutzrecht. Jegliche einzelvertragliche Umgehung – Abbedingung, Verzicht, bedingter Aufhebungsvertrag...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer: ... / 2.2 Fürsorgepflicht

Die unter dem Begriff der Fürsorgepflicht zusammengefassten arbeitsvertraglichen Nebenpflichten bedürfen einer Konkretisierung im Einzelfall, bei deren Bestimmung die besondere Situation des ausländischen Arbeitnehmers zu berücksichtigen ist. Gegenüber einem Ausländer können sich für den Arbeitgeber gesteigerte Pflichten ergeben, die aus der besonderen Schutzbedürftigkeit de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer: ... / 4.2 Lohnwucher

Angesichts der Unerfahrenheit gerade ausländischer Arbeitnehmer ist der Lohnabrede besondere Beachtung zu schenken. Die einzelvertragliche Lohnvereinbarung kann nach § 138 BGB sittenwidrig und damit ohne Weiteres nichtig sein.[1] Nach § 138 Abs. 2 BGB verstößt ein Arbeitsvertrag gegen die guten Sitten und ist unwirksam, wenn er gegen die grundlegenden Ordnungsprinzipien des ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer: ... / 1.2 Arbeitsrecht der Europäischen Union

Freizügigkeit der Wanderarbeitnehmer (Art. 45 AEUV) Freizügigkeit bedeutet die unbeschränkte Möglichkeit, sich zum Zweck erwerbstätiger Beschäftigung innerhalb der EU niederzulassen. Zu diesem Zweck sichern Art. 45 AEUV und die dazu erlassene EU-Verordnung 1612/68 die weitgehende Gleichstellung von Arbeitnehmern aus den EU-Mitgliedstaaten mit deutschen Arbeitnehmern. Ein disk...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer: ... / 3.3 Beteiligung des Betriebsrats

Die Einstellung ausländischer Arbeitnehmer unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 99 BetrVG mit der Möglichkeit der Zustimmungsverweigerung nach Abs. 2. Ein Zustimmungsverweigerungsrecht ergibt sich nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG bei einer Beschäftigungsaufnahme ohne die erforderliche Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis.[1] Daran ändert auch eine zuvor vom Betrie...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer: ... / 2.1 Gleichbehandlungsgrundsatz und Diskriminierungsverbote

Ausländische Arbeitnehmer sind, sofern sie unter das deutsche Arbeitsrecht fallen, den deutschen Arbeitnehmern arbeitsrechtlich gleichgestellt. Sie haben wie diese Anspruch auf Gleichbehandlung und Gleichstellung. Die Staatsangehörigkeit allein ist regelmäßig kein zulässiges Differenzierungskriterium; sie kann zudem mittelbar den Diskriminierungstatbestand der rassischen ode...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer: ... / 3.4 Anfechtung

Eine Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen Irrtums über persönliche Eigenschaften des Ausländers (Staats- oder Religionsangehörigkeit) kommt nach § 119 Abs. 2 BGB nur in Betracht, wenn die Eigenschaft der Person im Verkehr als wesentlich angesehen wird und wenn anzunehmen ist, dass der Beklagte den Vertrag bei Kenntnis der Sachlage und verständiger Würdigung des Falls nicht a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer: ... / 5.3 Ausgleichsquittung

Als Ausgleichsquittung werden Erklärungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses bezeichnet, in denen der Arbeitnehmer gegen Aushändigung der Arbeitspapiere und etwaiger Restlohnansprüche auf weitere Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis oder die Erhebung der Kündigungsschutzklage verzichtet. An die Deutlichkeit und Unmissverständlichkeit von Ausgleichsquittungen[1], insbeson...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausländische Arbeitnehmer: ... / 1.1 Internationales Arbeitsrecht

Infographic Bestehen Verbindungen eines Arbeitsverhältnisses zu mehreren Rechtsordnungen, bedarf es vorrangig der Bestimmung der anwendbaren Rechtsordnung, des sog. (Vertrags-)Statuts. In der Praxis spielt diese Frage eine Rolle, wenn es zur Kollision zwischen dem Recht des Entsendestaats und dem des Empfangsstaats kommt. Das Arbeitsverhältnis kann in diesen Fällen internatio...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) ABC zur Einkunftserzielungsabsicht

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