Soweit nach dem vereinbarten Arbeitsstatut deutsches Recht anwendbar ist, gelten die arbeitsrechtlichen Gesetze der Bundesrepublik Deutschland. Das Arbeitsrecht der Europäischen Union ist daneben anwendbar. Dabei gilt ein weitgehender Anwendungsvorrang des Unionsrechts vor den nationalen Regelungen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge