Ausbildung







Universität Aula junge Leute Studenten
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BFH Kommentierung

Kindergeld bei Hochschulstudium

Eine Berufsausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG in Form eines Hochschulstudiums beginnt nicht schon mit der Bewerbung für dieses Studium, wenn zu diesem Zeitpunkt noch keine Ausbildungsmaßnahmen durchgeführt werden. Die Beendigung eines Hochschulstudiums setzt grundsätzlich voraus, dass das Kind die letzte nach der einschlägigen Prüfungsordnung erforderliche Prüfungsleistung erfolgreich erbracht hat und dass dem Kind sämtliche Prüfungsergebnisse bekannt gegeben worden sind.






































A 02.07.989
A 02.07.989
Urteil

Ehemaliger Sanitätsoffizier muss Ausbildungskosten zurückzahlen

Die Bundesrepublik Deutschland hat einen ehemaligen Zeitsoldaten, der während seiner Dienstzeit ein Medizinstudium absolviert hat und infolge Kriegsdienstverweigerung vorzeitig aus der Bundeswehr entlassen worden ist, zu Recht dazu verpflichtet, das ihm gewährte Ausbildungsgeld sowie Kosten der Fachausbildung in Höhe von insgesamt etwa 57.000 Euro zu erstatten. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.