Ausbildung


A 02.07.989
A 02.07.989
Urteil

Ehemaliger Sanitätsoffizier muss Ausbildungskosten zurückzahlen

Die Bundesrepublik Deutschland hat einen ehemaligen Zeitsoldaten, der während seiner Dienstzeit ein Medizinstudium absolviert hat und infolge Kriegsdienstverweigerung vorzeitig aus der Bundeswehr entlassen worden ist, zu Recht dazu verpflichtet, das ihm gewährte Ausbildungsgeld sowie Kosten der Fachausbildung in Höhe von insgesamt etwa 57.000 Euro zu erstatten. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden.