Aufstiegs-BAföG: Bundestag beschließt Reform
Berufliche Fort- und Weiterbildung ist teuer. Durch das Aufstiegs-BAföG, ehemals Meister-BAföG, werden inzwischen mehr als 700 Abschlüsse wie etwa angehende Handwerks- oder Industriemeister, Techniker, Fachkaufleute, Betriebsinformatiker oder auch künftige Erzieher gefördert. Sie können finanzielle Unterstützung für berufliche Fort- und Weiterbildungen erhalten. Mit der jetzt verabschiedeten Reform will die Bundesregierung die Bedingungen für den beruflichen Aufstieg weiter verbessern. Hierzu werden die Fördermöglichkeiten für Weiterbildungen nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung ausgebaut sowie eine mehrfache Förderung möglich gemacht. Das Gesetz soll im August 2020 in Kraft treten.
Aufstiegs-BAföG: Weiterbildung durch Zuschüsse und Darlehen gefördert
Mit dem Aufstiegs-BAföG werden durch den Staat Fortbildungsmaßnahmen sowohl in Voll- als auch in Teilzeit gefördert. Dazu werden vom Einkommen unabhängig Kosten für Lehrgänge und Prüfungen in Höhe von maximal 15.000 Euro übernommen. Einkommensabhängig können auch Kosten für die Lebenshaltung übernommen werden. Die Förderung besteht aus einer Mischung aus Darlehen und Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Mit der Reform soll nun der Anteil der Zuschüsse erhöht werden.
Lehrgangs- und Prüfungskosten werden künftig zu 50 Prozent statt wie bisher zu 40 Prozent rückzahlungsfrei vom Staat übernommen. Der Rest wird als Darlehen gewährt. Wer über niedriges Einkommen und Vermögen verfügt und damit im Rahmen des Aufstiegs-BAföGs auch Anspruch auf finanzielle Unterstützung für den Lebensunterhalt während der Weiterbildung hat, soll diesen künftig gar nicht mehr zurückzahlen müssen. Der einkommensabhängige Zuschuss zum Unterhalt wird von bisher 50 Prozent in einen Vollzuschuss umgewandelt.
Aufstiegs-BAföG auch für mehrere Weiterbildungen
Die zugrunde liegenden Vermögensfreibeträge werden außerdem erhöht und mehr Zuschüsse für Kinder und Alleinerziehende gezahlt. Die Stundungs- und Erlassmöglichkeiten zur Rückzahlung werden zudem ausgeweitet.
Ein wesentlicher Schwerpunkt der Reform besteht darin, dass künftig eine mehrfache Förderung für bis zu drei Fortbildungen möglich sein soll. Damit können Einzelne auf allen drei Fortbildungsstufen - beispielsweise vom Gesellen zum Techniker, vom Techniker zum Meister und vom Meister zum Betriebswirt - vom Aufstiegs-BAföG profitieren.
Hintergrund: Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
Das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) - sogenanntes "Aufstiegs-BAföG" - begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, also von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen. Es unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung und stärkt damit die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses.
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