Arbeitsmarkt

Personalabbau wegen Mindestlohnerhöhung


Arbeitsmarkt: Personalabbau wegen Mindestlohnerhöhung

Mehr als jedes fünfte betroffene Unternehmen plant wegen der anstehenden Mindestlohnerhöhung am 1. Januar 2026 Stellen zu streichen. Die Reaktionen der Unternehmen fallen damit deutlich schärfer aus als bei der letzten großen Mindestlohnerhöhung 2022.

Zum 1. Januar steigt der Mindestlohn um 1,08 Euro auf 13,90 pro Stunde. 22 Prozent der direkt betroffenen Unternehmen wollen als Redaktion darauf Jobs abbauen, wie aus der aktuellen Konjunkturumfrage des Ifo-Instituts hervorgeht. Allerdings sind nur 37 Prozent von der Mindestlohnerhöhung direkt betroffen. Unter ihnen wollen zudem viele Betriebe auf Investitionen verzichten und Preise anheben.

"Die anstehende Mindestlohnerhöhung zum Jahreswechsel stellt einen bedeutenden Lohnkostenanstieg für die betroffenen Unternehmen dar", sagt Ifo-Forscher Sebastian Link. "Die Reaktionen der Unternehmen zeigen, dass die Anhebung des Mindestlohns in der aktuellen Phase der wirtschaftlichen Schwäche besonders schädlich ist."

Mindestlohnerhöhung: 2022 waren die Reaktionen milder

Auffallend ist, dass die Reaktionen der Unternehmen deutlich schärfer ausfallen als bei der letzten großen Mindestlohnerhöhung 2022. Damals war der Mindestlohn sogar um 1,55 auf 12 Euro nach oben gegangen. Jetzt planten sie aber häufiger mit Stellenabbau und Investitionskürzungen, betont Link. Vor der Erhöhung 2022 hatten nur elf Prozent der betroffenen Unternehmen einen Stellenabbau geplant. Eine Senkung der Investitionen steht aktuell bei 28 Prozent der betroffenen Unternehmen an, damals nur bei 15 Prozent. In Bezug auf mögliche Preisanhebungen sind die Reaktionen diesmal allerdings etwas geringer. Aktuell planen dies 50 Prozent, damals waren es 55.

Negative Auswirkungen der Mindestlohnerhöhung 2026

Trotz der angekündigten Reaktionen sehen viele betroffene Firmen negative Auswirkungen: So erwarten 51 Prozent von ihnen eine sinkende Profitabilität und 37 Prozent eine geringere Wettbewerbsfähigkeit.

Als direkt betroffen gelten Unternehmen, wenn sie aktuell Mitarbeitende mit einem Stundenlohn unter dem künftigen Mindestlohn von 13,90 Euro je Stunde haben. Das ist besonders oft im Gastgewerbe mit 77 Prozent, dem Einzelhandel mit 71 Prozent sowie in der Textil- und der Nahrungsmittelindustrie mit 62 und 59 Prozent der Fall. In vielen anderen Branchen sind es weniger als 40 Prozent der Unternehmen, in Maschinenbau und am Bau sogar weniger als 20 Prozent. Am Bau macht sich der dort geltende höhere Branchenmindestlohn bemerkbar.

Gastgewerbe am stärksten von Mindestlohnerhöhung betroffen

Der Anteil der von der Mindestlohnerhöhung betroffenen Arbeitsverhältnisse ist sehr viel geringer: Bei den betroffenen Firmen sind es 16 Prozent der Jobs. Über alle Unternehmen – also inklusive der nicht betroffenen – nur sechs Prozent. Der mit Abstand höchste Anteil findet sich im Gastgewerbe. Dort ist es mit 24 Prozent fast jedes vierte Arbeitsverhältnis – über alle Betriebe gerechnet.

DGB kritisiert Arbeitgeber und Ifo

Deutliche Kritik kam vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB): "Der höhere Mindestlohn von 13,90 Euro wurde gemeinsam mit der Arbeitgeberseite in der Mindestlohnkommission beschlossen", sagte Vorstandsmitglied Stefan Körzell. "Anstatt permanent sozialpartnerschaftliche Verabredungen infrage zu stellen, sollten die Unternehmen jetzt konstruktiv an Umsetzungsfragen arbeiten."

Auch das Ifo selbst nahm Körzell aufs Korn: Schon vor Einführung des Mindestlohns habe es den Verlust von einer Million Arbeitsplätzen prognostiziert. Stattdessen sei die Beschäftigung nach der Einführung gestiegen. "Wir kennen die alte Leier seit zehn Jahren: Auch frühere Mindestlohnerhöhungen wurden von Arbeitgeberseite mit düsteren Prognosen begleitet, die in der Realität nicht eingetroffen sind."


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Schlagworte zum Thema:  Mindestlohn , Personalabbau
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