Bundesrat: Ausbildungsreform für medizinische Berufe
Ziel des „Gesetzes zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze“ (MTA-Reformgesetz) ist es, die Ausbildungen der Berufe in der medizinischen Technologie zeitgemäß attraktiv auszurichten und zukunftsorientiert weiterzuentwickeln.
Angemessene Vergütung und Wegfall des Schulgeldes
Hierzu werden insbesondere ein Ausbildungsvertrag sowie eine angemessene Ausbildungsvergütung verbindlich vorgesehen. Auch darf Schulgeld für die zukünftige Ausbildung nicht mehr erhoben werden.
Neue technische, medizinische und wissenschaftliche Erkenntnisse werden in die Ausbildung integriert, deren Rechtsgrundlagen noch aus den Neunzigerjahren stammen. Die Ausbildungsstätten müssen künftig gesetzlich vorgesehene Mindestanforderungen erfüllen. Die Mindestqualifikationen von Lehrkräften und Schulleitungen werden bundeseinheitlich festgelegt.
Höhere Rechtssicherheit für Notfallsanitäter
Das Gesetz sieht zudem eine Änderung für Einsatzkräfte vor. Notfallsanitäter dürfen künftig auch schon vor Eintreffen eines Notarztes bzw. einer Notärztin am Unfallort eigenverantwortlich bestimmte lebenserhaltende Eingriffe an Patientinnen und Patienten vornehmen, wenn für diese Lebensgefahr besteht oder wesentliche Folgeschäden drohen. Durch das Gesetz erhalten sie mehr Rechtssicherheit in besonderen Einsatzsituationen.
Gestaffeltes Inkrafttreten
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und kann anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Die Regelung für Einsatzkräfte soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten, die restlichen Regelungen im Wesentlichen am 1. Januar 2023.
Bundesrat: weitere Überarbeitung notwendig
In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat Bundestag und Bundesregierung zu einer Überarbeitung der MTA-Reform noch vor dem Jahr 2023 auf. Ziel müsse sein, die Finanzierung der Ausbildungen aller MT-Berufe hinsichtlich der Schulkosten, der Kosten der praktischen Ausbildung und der Ausbildungsvergütung zu sichern, auch wenn eine ambulante Einrichtung Trägerin der Ausbildung ist.
Finanzierung staatlich anerkannter Assistenzausbildungen
Die Bundesregierung solle zudem prüfen, wie die Finanzierung staatlich anerkannter Helfer-/(Fach-) Assistenzausbildungen gesichert werden kann. Die dafür angepasste Formulierung im Krankenhausfinanzierungsgesetz solle dafür sorgen, dass alle aktuellen und zukünftigen Berufsbezeichnungen generalistischer Pflegehelfer- und Pflegeassistenzausbildungen beziehungsweise Pflegefachassistenzausbildungen der Länder erfasst sind. Denn gerade diese stellten für viele Interessenten einen optimalen Einstieg in die pflegeberufliche Bildung dar.
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Entgelttabelle TVöD/VKA
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Berechnung der Tauschtage und des Umwandlungsbetrags
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Krankmeldung im öffentlichen Dienst
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Voraussetzungen und Geltendmachung der Tauschtage
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Hilfsweise ordentliche Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“
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Keine Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD bei Renteneintritt
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