Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 2.2.2 Berichtigungsmeldungen im Zuflussprinzip

Berichtigungsmeldungen von bereits abgerechneten Vorjahren sind im Zuflussprinzip lediglich dann notwendig, wenn sich durch Nachzahlungen oder Entgeltverrechnungen die Anzahl der Umlagemonate in den Vorjahren verändert. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass ein Monat dann als belegter Umlagemonat gilt, wenn mindestens für einen Tag Aufwendungen aus der Pflichtversicherung (Um...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 10 Erstattungen von Umlagen und Beiträgen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)

Aufwendungen des Arbeitgebers, die während einer Entgeltfortzahlung oder während eines Beschäftigungsverbotes an eine Zusatzversorgungskasse gezahlt werden, können nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) zur Erstattung bei den Krankenkassen angemeldet werden. Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen zählen Umlagen und (Zusatz)Beiträge Arbeitgeber zahlen an die Krankenkassen...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 4.3 Mischfinanzierte Zusatzversorgungseinrichtung

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 7.1 Wartezeit

Ohne Erfüllung der Wartezeit besteht kein Anspruch auf eine Leistung aus der Zusatzversorgung. Die tarif- und satzungsrechtliche Wartezeit beträgt 60 Kalendermonate. Dabei wird jeder Kalendermonat berücksichtigt, für den mindestens für einen Tag Aufwendungen für die Pflichtversicherung erbracht wurden – also der Arbeitgeber Umlagen oder Beiträge gezahlt hat. Die insgesamt erf...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 6.1 Startgutschrift für rentennahe Versicherte

Die Umstellung der Zusatzversorgung auf das neue System erfolgte zum 1.1.2002. Wer an diesem Tag bereits 55 Jahre oder älter war – also vor dem 2.1.1947 geboren ist –, dessen bisherige Versicherungszeit wurde so bewertet, als sei zum 31.12.2001 eine Rente nach dem bisherigen Recht berechnet worden. Für Beschäftigte aus dem Tarifgebiet Ost galt diese Regelung allerdings nur, ...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 7.1.1.2 Versicherte, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind

Bei Versicherten, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung) versichert sind, sondern zugunsten eines berufsständischen Versorgungswerks (z. B. Ärzteversorgung, Rechtsanwaltsversorgung) von der Rentenversicherung befreit sind, oder die die Voraussetzungen für den Bezug einer gesetzlichen Rente nicht erfüllen, stellt der Beginn einer Rente ...mehr

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Sommer, SGB V § 24d Ärztlic... / 2.3 Hebammenhilfe

Rz. 12 Gemäß § 24d hat die Versicherte während der Schwangerschaft, bei und nach der Entbindung Anspruch auf Hebammenhilfe. Im Hinblick auf die Wochenbettbetreuung (= medizinische und beratende Hilfe durch die Hebamme) ist dieser Anspruch auf die Zeit bis zum Ablauf von 12 Wochen nach der Geburt begrenzt; weitergehende Leistungen bedürfen ausdrücklich der ärztlichen Anordnun...mehr

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Jansen, SGB VI § 274a Verar... / 2.1 Anpassungsgeld nach dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz

Rz. 3 Zur sozialverträglichen schrittweisen Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung kann aus Mitteln des Bundeshaushalts Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Braunkohleanlagen und -tagebauen sowie der Steinkohleanlagen, die 58 Jahre alt sind und aus Anlass eines Zuschlags nach § 21 Abs. 1 i. V. m. § 51 Kohleverstromungbeendigungsgesetz, aufgrund einer Anordnung der ...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 5.5.2 Wer kann Bonuspunkte erhalten?

Die Bonuspunkte werden an die am Ende eines Geschäftsjahres vorhandenen Pflichtversicherten und an die beitragsfrei Versicherten, die eine Wartezeit von 120 Umlage- bzw. Beitragsmonate erfüllt haben, verteilt. Waldarbeiter und andere Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis aufgrund von Witterungseinflüssen beendet worden sind, gelten ebenso wie Saisonarbeitnehmer als am Ende de...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 5.6.3 Zusätzliche Versorgungspunkte bei Erwerbsminderung oder Hinterbliebenenversorgung

Tritt eine Erwerbsminderung vor Vollendung des 60. Lebensjahres ein, zahlt die Zusatzversorgung die Rente nicht nur aus den bis dahin angesparten Versorgungspunkten. Vielmehr erhält der Versicherte aus dem durchschnittlichen Entgelt der letzten 3 Kalenderjahre zusätzliche Versorgungspunkte bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres (Zurechnungszeit). Damit ergibt sich bei Eintr...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 5.5.3 Bonuspunkte nach Ausscheiden aus der Pflichtversicherung

Bonuspunkte kann es auch dann noch geben, wenn die Pflichtversicherung beendet ist. Haben Versicherte bis zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens mindestens 120 Monate mit Umlagen-/Beitragszahlungen durch Arbeitgeber zurückgelegt, werden zu verteilende Bonuspunkte – obwohl die Versicherten aus der Pflichtversicherung ausgeschieden sind – auf ihr Konto gutgeschrieben. Die spätere Ren...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 14.3 Finanzierungsarten

Je nach Zusatzversorgungseinrichtungen werden durch die Arbeitgeber und Beschäftigten Umlagen, Beiträge, Zusatzbeiträge, Sanierungsgelder oder Eigenbeiträge aufgewendet. Dabei sind Umlagen steuer- und sozialversicherungspflichtig – soweit sie nicht nach § 3 Nr. 56 EStG steuerfrei sind. Die nicht steuerfreien Umlagen sind vom Arbeitgeber bis zum jeweiligen Grenzbetrag pauschal ...mehr

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Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 2.3 Maßstab für die Arbeitsunfähigkeit: Die zuletzt ausgeübte Tätigkeit

Rz. 26 Bezugspunkte für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit sind grundsätzlich der versicherungsrechtliche Status des Betroffenen zum Zeitpunkt der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit einerseits und die Arbeitsanforderungen der letzten (versicherten) Erwerbstätigkeit vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit anderseits. Die Arbeitsunfähigkeit ist danach zu beurteilen, wel...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 4.1 Pflichtversicherung

Die Pflichtversicherung entsteht mit dem Eingang der Anmeldung bei der Zusatzversorgungskasse. Sie beginnt zu dem Zeitpunkt, der in der Anmeldung als Beginn der Versicherungspflicht angegeben ist (§ 17 MS, § 27 VBL-S.). Ohne eine Anmeldung kann keine Pflichtversicherung entstehen, auch wenn der Arbeitgeber Umlagen oder Beiträge für den Beschäftigten an die Zusatzversorgungsk...mehr

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Sommer, SGB V § 24g Häuslic... / 2.4.2 Selbst beschaffte Pflegekraft

Rz. 11 Nur dann, wenn die Krankenkasse keine Ersatzkraft stellt, wandelt sich der Anspruch auf die Naturalleistung in einen Kostenerstattungsanspruch um (Abschnitt 6.5 des Gemeinsamen Rundschreibens der Spitzenverbände der Krankenkassen v. 3.12.2020 zu den Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft, Fundstelle Rz. 15). Die Kostenerstattung setzt jedoch voraus, dass die ...mehr

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I. Aufgabe und Leistungen d... / 5.7.3 Flexirente

Das Flexirentengesetz bietet älteren Beschäftigten seit Anfang 2017 mehr Anreize als zuvor, über das Rentenalter hinaus zu arbeiten: mit einer flexiblen Teilrente (auf Wunsch bis zu 99 Prozent der Vollrente) oder mit der Möglichkeit, ab der Regelaltersgrenze neben dem Bezug der vollen Rente noch weiterzuarbeiten und in dieser Zeit zusammen mit dem Arbeitgeber weitere Rentenb...mehr

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Sommer, SGB V § 44a Kranken... / 2.2.1.3.1 Stundenlöhner

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Sommer, SGB V § 44 Krankengeld / 3 Materialien und Rechtsprechung

Rz. 40 Arbeitshilfe der BAR zum Thema "Datenschutz in der Rehabilitation": Arbeitshilfe "Datenschutz im trägerübergreifenden Reha-Prozess" (Arbeitshilfe I) Arbeitshilfe "Datenschutz in der Rehabilitation (Arbeitshilfe II") https://www.bar-frankfurt.de/themen/reha-prozess/datenschutz.html, zuletzt abgerufen am 31.3.2022 Richtlinie über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und ...mehr

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Jansen, SGB VI § 254 Zuordn... / 2.4.2 Anpassungsgeld nach dem Kohleverstromungsbeendigungsgesetz

Rz. 5b Nach § 57 Abs. 1 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes, der durch Art. 1, Art. 11 Abs. 1 des Kohleausstiegsgesetzes v. 8.8.2020 (BGBl. I S. 1818) mit Wirkung zum 14.8.2020 in Kraft getreten ist, haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Braunkohleanlagen und -tagebauen sowie von Steinkohleanlagen ebenfalls Anspruch auf Anpassungsgeld, wenn sie mindestens 58 Jahr...mehr

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Jansen, SGB VI § 274 Dateis... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Gemäß § 3 Nr. 1 SGB IV gelten die Vorschriften des Sozialgesetzbuches über die Versicherungspflicht und die Versicherungsberechtigung grundsätzlich für Personen, die eine abhängige Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches ausüben (sog. Territorialitätsprinzip). Abweichend von diesem Grundsatz regelt § 5 Abs. 1 SGB IV , dass Person...mehr

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Jansen, SGB VI § 274a Verar... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Traditionell ist das Anpassungsgeld mit Wirkung zum 1.1.1972 als Überbrückungshilfe des Bundes zur wirtschaftlichen Absicherung von Bergleuten eingeführt worden, wenn diese aufgrund von Stilllegungs- oder Rationalisierungsmaßnahmen ihren Arbeitsplatz im deutschen Steinkohlenbergbau verloren und weder einen Rentenanspruch (Altersrente i. S. v. §§ 35 bis 38, 40, 235 bis ...mehr

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Jansen, SGB VI § 274a Verar... / 2.3 Ausgleich von Rentenabschlägen

Rz. 5 Soweit Versicherte aufgrund eines Ausscheidens aus ihrem Beschäftigungsverhältnis mit Anpassungsgeldbezug gemäß § 57 Abs. 1 Kohleverstromungbeendigungsgesetz nur eine vorzeitige Altersrente i. S. v. §§ 36 bis 37, 40, 236, 236a oder § 238 der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch nehmen können, ergeben sich für jeden Kalendermonat der vorzeitigen Inanspruchnahme d...mehr

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Arbeitsgerichtliches Beschl... / 1.5.4 Beteiligte

Wer im Beschlussverfahren zu beteiligen ist, ist dem Gesetz nicht zu entnehmen. Gemäß § 83 Abs. 3 ArbGG sind die Personen und Stellen, die im einzelnen Fall beteiligt sind, als Beteiligte anzusehen. Wer als Beteiligter eines Beschlussverfahrens anzusehen ist, ergibt sich aus dem formellen und materiellen Recht. Am Verfahren ist stets der Antragsteller beteiligt. Sofern der A...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.10.2.2 Beisitzer

Die Dienstgeberseite und die Beschäftigtenseite ist mit je 3 Beisitzern in der Einigungsstelle vertreten. Die Beisitzer sind Beschäftigte der Dienststelle, § 67 Abs. 1 Satz 5 LPVG NW und über ihre Tätigkeit als Ehrenamt aus, § 67 Abs. 2 Satz 1 LPVG NW. Die Tätigkeit in der Einigungsstelle endet mit Ablauf der Amtszeit, durch Niederlegung des Amtes oder durch eine Entscheidung...mehr

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Warum wird ein Immissionssc... / 1.1 Definition

Gemäß § 3 Abs. 2 BImSchG sind Immissionen "Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen oder ähnliche Umwelteinwirkungen". Wichtig Unterschied zwischen Immission und Emission Emission ist der Austrag bzw. Ausstoß von Luftverunreinigungen in Form von Dampf, Gasen oder Partikeln sowie Geräuschen, Erschütterungen, Licht, Wärme oder Strahlen, die bei Pr...mehr

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Arbeitsgerichtliches Beschl... / 1.4.1 Zuständigkeit des Arbeitsgerichts nach § 2a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG

Nach § 2a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG sind die Gerichte für Arbeitssachen im Beschlussverfahren ausschließlich zuständig für Angelegenheiten aus dem BetrVG, soweit nicht für Maßnahmen nach § 119–§ 121 BetrVG die Zuständigkeit eines anderen Gerichts gegeben ist. Die Norm erfasst in Form einer Generalklausel alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dem Betriebsverfassungsrecht ergeben kö...mehr

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Arbeitsgerichtliches Beschl... / 1.4.1.2 Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats

Stimmt der Betriebsrat der außerordentlichen Kündigung oder der Versetzung eines Betriebsratsmitglieds nicht zu , hat der Arbeitgeber einen Zustimmungsersetzungsantrag an das zuständige Arbeitsgericht zu stellen.[1] Der Arbeitgeber muss zunächst so rechtzeitig die Zustimmung bei dem Betriebsrat beantragen, dass er bei ihrer Nichterteilung noch innerhalb der 2-Wochenfrist des ...mehr

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Arbeitsgerichtliches Beschl... / 1.4.1.1 Anfechtung einer Betriebsratswahl

Um Angelegenheiten aus dem Betriebsverfassungsrecht i. S. d. § 2a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG, die im Beschlussverfahren zu entscheiden sind, handelt es sich insbesondere beim Streit über die Wahl (Anfechtung) oder die Nichtigkeit eines Betriebsrats.[1] Antragsberechtigt sind 3 Arbeitnehmer oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft. Nimmt die Gewerkschaft eine Wahlanfechtung nicht ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.7 Geltungsbereich einer Dienstvereinbarung

Hier kann man unterscheiden zwischen räumlichem, persönlichem und zeitlichem Geltungsbereich. Grds. gilt eine Dienstvereinbarung für die Dienststelle, für die sie geschlossen wurde. Erfasst werden hierbei grds. alle Beschäftigten i. S. d. § 4 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Nr. 5 BPersVG der Dienststelle bzw. Dienststellen, die vom Geltungsbereich erfasst sind. Auf die in § 4 Abs. 2 BPersVG...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2 Begriff der Dienstvereinbarung

Der Begriff der Dienstvereinbarung entspricht im Wesentlichen dem Begriff der Betriebsvereinbarung. Es handelt sich hier um eine Vereinbarung zwischen Personalrat und Dienststellenleiter, die generelle Regelungen mit Dauerwirkung, d. h. keine Einzelmaßnahmen, zum Inhalt hat. Soweit es sich somit im konkreten Fall um eine Einzelmaßnahme handelt, kann dies nur Gegenstand einer...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.5 Inhalt einer Dienstvereinbarung

Bezüglich des zulässigen Inhalts einer Dienstvereinbarung besteht auf Bundesebene nur eine beschränkte Regelungsautonomie. Dienstvereinbarungen sind nur möglich, soweit dies im BPersVG ausdrücklich vorgesehen sind. Hierbei entsprechen die in Abs. 1 Satz 1 in Bezug genommenen Mitbestimmungstatbestände den bislang in § 75 Abs. 3 BPersVG a. F. und § 76 Abs. 2 BPersVG a. F. aufge...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.6 Wirkung einer Dienstvereinbarung

Dienstvereinbarungen wirken, vergleichbar mit der Betriebsvereinbarung nach § 77 Abs. 4 BetrVG, unmittelbar und zwingend auf die Dienst- und Beamtenverhältnisse ein, haben somit eine normative Wirkung. Unmittelbare Wirkung heißt, dass für die Wirksamkeit einer Dienstvereinbarung kein weiterer Umsetzungsakt notwendig ist. Insbesondere wirken Inhaltsnormen auch ohne ausdrücklic...mehr

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Beschäftigungsverhältnisse ... / 4 Rechtsformen

4.1 Fest angestellte Fachkräfte Die wahrscheinlich häufigste Form des Beschäftigungsverhältnisses ist die der Festanstellung. Neben einem Arbeitsvertrag bedarf es einer förmlichen Bestellung, der auch die Arbeitnehmervertretung zustimmen muss (das gilt auch für die Abberufung). Da die Betreuungszeiten nach DGUV-V 2 in den seltensten Fällen mit den tatsächlichen Jahresarbeitsz...mehr

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Beschäftigungsverhältnisse ... / 4.1 Fest angestellte Fachkräfte

Die wahrscheinlich häufigste Form des Beschäftigungsverhältnisses ist die der Festanstellung. Neben einem Arbeitsvertrag bedarf es einer förmlichen Bestellung, der auch die Arbeitnehmervertretung zustimmen muss (das gilt auch für die Abberufung). Da die Betreuungszeiten nach DGUV-V 2 in den seltensten Fällen mit den tatsächlichen Jahresarbeitszeiten übereinstimmen, wird man ...mehr

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Beschäftigungsverhältnisse für Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Zusammenfassung Überblick Der Aufgabenumfang der Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifas) ist im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) grundsätzlich beschrieben. Eine weitere Detaillierung erfolgt durch die DGUV-V 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit". Über die vertragsrechtliche Anbindung finden sich in diesen Regelwerken nur andeutungsweise Hinweise. Denkbar sind...mehr

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Beschäftigungsverhältnisse ... / 3 Teilzeit – Vollzeit

Eine schwierigere Abgrenzung ist die Frage nach Teilzeit oder Vollzeit. Das liegt i. W. an der DGUV-V 2. Während die Grundbetreuung noch relativ klar umrissen ist, stellt die betriebsspezifische Betreuung einen offenen Aufgabenkatalog dar. Somit ergibt sich einerseits eine Variabilität in Bezug auf die Abgrenzung der Arbeitszeit als Sifa. Andererseits können Aufgaben in der ...mehr

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Beschäftigungsverhältnisse ... / 4.3 Freiberuflich tätige Sifas

§ 9 Abs. 3 ASiG regelt eindeutig die Anhörungspflicht der Mitarbeitervertretung vor einem Vertragsabschluss. Freiberufliche Sifas können durchaus auch noch weitere Sifas entweder im Anstellungsverhältnis oder als Vertragspartner (Sozietät oder Unterauftragsvergabe) beschäftigen. Voraussetzung für den freiberuflichen Status ist allerdings, dass sie selbst noch in der Rolle übe...mehr

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Beschäftigungsverhältnisse ... / 2 Haftungsrecht

Arbeitgeber und Arbeitnehmer genießen in Deutschland die Haftungsprivilegierung (§§ 104 ff. SGB VII). Demnach wird für Mitarbeitende, Führungskräfte und Unternehmer die Haftung für Personenschäden auf den zuständigen Unfallversicherungsträger übertragen. Ein Rückgriff auf diese Personen ist nur bei grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz möglich. Dies gilt aber nur für Angehö...mehr

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Beschäftigungsverhältnisse ... / 4.4 Outsourcing von Arbeitsschutz-Abteilungen

Bei ausgelagerten Arbeitsschutzabteilungen in eigenständigen Unternehmungen oder dem Verkauf einer Arbeitsschutzabteilung an andere externe Dienstleister muss man darauf achten, dass hier ein Wechsel zwischen interner und externer Betreuung vorliegt; unabhängig davon, dass der Wechsel der Richtlinie 77/187/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über d...mehr

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Beschäftigungsverhältnisse ... / 4.2 Überbetriebliche Dienste

Überträgt man die Aufgaben der Sifa an überbetriebliche Dienste, ist in Analogie zu § 9 Abs. 3 ASiG die Arbeitnehmervertretung zu hören. Innerhalb der überbetrieblichen Dienste arbeiten die Sifas entweder im regulären Vollzeit- oder Teilzeitarbeitsverhältnis oder es wird ein Unterauftrag an weitere, meist freiberuflich tätige Sifas gegeben. Steuerrechtlich müssen sich überbetr...mehr

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Beschäftigungsverhältnisse ... / Zusammenfassung

Überblick Der Aufgabenumfang der Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifas) ist im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) grundsätzlich beschrieben. Eine weitere Detaillierung erfolgt durch die DGUV-V 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit". Über die vertragsrechtliche Anbindung finden sich in diesen Regelwerken nur andeutungsweise Hinweise. Denkbar sind hier feste Ans...mehr

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Beschäftigungsverhältnisse ... / 5 Ausübung der Tätigkeit

Unabhängig davon, in welcher Rechtsform die Bestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit stattfindet, muss die Sifa ihren Aufgaben nachkommen können. Insofern muss sie auch zu allen Betriebsbereichen Zugang haben. Externen Fachkräften sollte daher auch ein Firmenausweis gegeben werden und falls erforderlich eine Schlüsselgewalt (z. B. Zugangs-Chipkarten) erteilt werden. Eb...mehr

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Beschäftigungsverhältnisse ... / 1 Rechtlicher Hintergrund

Während § 5 ASiG die Pflicht des Arbeitgebers zur Bestellung von Sifas regelt, findet sich in § 6 ASiG die Aufgabenbeschreibung wieder. § 7 ASiG beschreibt die Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um als Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) im Unternehmen bestellt werden zu dürfen. In allen 3 Paragrafen finden sich keine Hinweise darauf, in welchem Rechtsverhältnis ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.3.1 Ablauf des Verfahrens

Das Zustimmungsersetzungsverfahren vor dem Verwaltungsgericht gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 BPersVG wird durch Antrag des Dienststellenleiters eingeleitet. Sinn und Zweck ist es, die fehlende Zustimmung des Personalrats zu ersetzen. Das Verfahren kommt somit dann zur Anwendung, wenn der Personalrat seine Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung verweigert, sich nicht innerhalb ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2 Ehrenamtliche Tätigkeit – öffentliches Amt

Personalvertretungen bestehen nur in Einrichtungen mit öffentlich-rechtlichem Charakter. Aufgrund dessen sind dessen Mitglieder – im Gegensatz zu den Mitgliedern eines Betriebsrates – Inhaber eines öffentlichen Ehrenamts. Trotz der Ausübung eines öffentlichen Amts haben die Mitglieder des Personalrates keine hoheitlichen Befugnisse. Da sie in dieser Funktion auch keine Dienst...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.7 Rechtsstellung des betroffenen Personalratsmitglieds

Das betroffene Personalratsmitglied ist gemäß des allgemeinen Beschäftigungsanspruchs auch während des laufenden Zustimmungsersetzungsverfahrens weiter zu beschäftigen. Dies folgt aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, Art. 1, 2 GG. Dieser entfällt nur ausnahmsweise nach allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen, soweit das Interesse des Arbeitgebers an der Suspendierung...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3 Schutz der Personalratsmitglieder vor außerordentlichen Kündigungen, § 55 Abs. 1 BPersVG

§ 55 Abs. 1 BPersVG regelt zunächst die außerordentliche Kündigung von Personalratsmitgliedern. Soweit diese in einem Arbeitsverhältnis stehen, muss der Personalrat bei einer außerordentlichen Kündigung zustimmen. 1.3.1 Geltungsbereich 1.3.1.1 Geschützter Personenkreis § 55 Abs. 1 BPersVG gewährt nur Personalratsmitgliedern Schutz, die in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältn...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.1.1 Geschützter Personenkreis

§ 55 Abs. 1 BPersVG gewährt nur Personalratsmitgliedern Schutz, die in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis stehen, d. h. Arbeitnehmer sind. Beamte werden dagegen nicht erfasst. Grund hierfür ist, dass nur bei Arbeitnehmern ein Arbeitsverhältnis durch Kündigung beendet werden kann, während das Beamtenverhältnis durch z. B. Entlassung auf eigenen Wunsch bzw. gegen den Wil...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.16 Schleswig-Holstein

§ 38 MBG Schl.-H. § 38 MBG Schl.-H. regelt den Schutz der Personalratsmitglieder vor Kündigung, Versetzung und Abordnung. Abs. 1 stellt zunächst klar, dass §§ 15 und 16 des KSchG für Mitglieder des Personalrats entsprechend gelten (vgl. hierzu die entsprechende Kommentierung zu § 15 KSchG in 1.6 zu § 55 BPersVG). Eine ausdrückliche Regelung zur außerordentlichen Kündigung ist n...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.4.4 Rechtsschutz

Bei Arbeitnehmern handelt es sich um eine Streitigkeit aus dem Arbeitsverhältnis, für das nach § 2 Abs. 1 Nr. 3a ArbGG der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet ist, die im Urteilsverfahren entscheiden, z. B. ob die Zustimmung des Personalrats fehlt, der Beschluss nichtig ist oder gar die Voraussetzungen des Abs. 2 für die Maßnahmen nicht vorliegen. Beamten gegenüber ste...mehr