Beispiel 1: Umlage und Zusatzbeitrag

 
Sachverhalt

Das zusatzversorgungspflichtige Entgelt eines Beschäftigten beträgt im Jahr 2021 45.000,00 EUR.

Umlage: 3,75 %

Zusatzbeitrag: 4 %
Lösung Die Zeit der Beschäftigung ist mit dem Buchungsschlüssel 01 10 10 zu melden. Für jeden Versicherungsabschnitt mit dem Versicherungsmerkmal 10 muss auch ein weiterer Versicherungsabschnitt mit dem Buchungsschlüssel 01 20 01 gebildet werden, sofern der Zusatzbeitrag nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei eingezahlt werden kann (ein nach § 100 Abs. 6 EStG steuerfreier Zusatzbeitrag (bei Geringverdienern) wäre mit Buchungsschlüssel 01 20 07 zu melden). Ein nach § 40 b EStG pauschal versteuerter Zusatzbeitrag wäre mit Buchungsschlüssel 01 20 02, ein individuell versteuerter Zusatzbeitrag wäre mit Buchungsschlüssel 01 20 03 zu melden.
Meldung der Versicherungsabschnitte
Versicherungsabschnitte Buchungsschlüssel ZV-Entgelt Umlage/Beitrag Elternzeitbezogene Kinderzahl
Beginn Ende Einzahler Versicherungsmerkmal Versteuerungsmerkmal EUR Cent EUR Cent  
1.1.2021 31.12.2021 01 10 10 24.840,00 931,50  
1.1.2021 31.12.2021 01 10 11 20.160,00 756,00  
1.1.2021 31.12.2021 01 20 01 45.000,00 1.800,00  
 

Beispiel 2: Umlage, Zusatzbeitrag, Eigenbeteiligung am Zusatzbeitrag

 
Sachverhalt

Der zusatzversorgungspflichtige Verdienst eines Beschäftigten beträgt im Jahr 2021 55.000,00 EUR.

Umlage: 3,75 %

Zusatzbeitrag: 4 %, davon trägt der Arbeitgeber 3 %, der Beschäftigte 0,8 %.
Lösung

Die Zeit der Beschäftigung ist mit dem Buchungsschlüssel 01 10 10 zu melden. Ein nach § 3 Nr. 56 EStG steuerfreier Teil der Umlage müsste mit dem Buchungsschlüssel 01 10 01 gemeldet werden. Für jeden Versicherungsabschnitt mit dem Versicherungsmerkmal 10 muss auch ein weiterer Versicherungsabschnitt mit dem Buchungsschlüssel 01 20 01 gebildet werden, sofern der Zusatzbeitrag nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei eingezahlt werden kann. (Ein nach § 100 Abs. 6 EStG steuerfreier Zusatzbeitrag (bei Geringverdienern) wäre mit Buchungsschlüssel 01 20 07 zu melden. Eine Steuerfreiheit nach § 100 Absatz 6 EStG ist aber nur für den Teil der Beiträge, die der Arbeitgeber wirtschaftlich trägt, möglich (die von den Beschäftigten getragenen Beitragsanteile fallen ausschließlich unter § 3 Nr. 63 EStG). Ein nach § 40 b EStG pauschal versteuerter Zusatzbeitrag wäre mit Buchungsschlüssel 01 20 02, ein individuell versteuerter Zusatzbeitrag wäre mit Buchungsschlüssel 01 20 03 zu melden. Eine ggf. anfallende Eigenbeteiligung an der Umlage wird nicht gemeldet.

Die Eigenbeteiligung am Zusatzbeitrag ist mit dem Buchungsschlüssel 03 20 01 zu melden, wenn sie steuerfrei ist. Bei Meldung des Zusatzbeitrages bzw. der Eigenbeteiligung ist das Jahresentgelt aufzuteilen und unter Einzahler 01 bzw. 03 zu melden.
Meldung der Versicherungsabschnitte
Versicherungsabschnitte Buchungsschlüssel ZV-Entgelt Umlage/Beitrag Elternzeitbezogene Kinderzahl
Beginn Ende Einzahler Versicherungsmerkmal Versteuerungsmerkmal EUR Cent EUR Cent  
1.1.2021 31.12.2021 01 10 10 45.506,67 1.706,60  
1.1.2021 31.12.2021 01 10 11 9.493,33 356,00  
1.1.2021 31.12.2021 01 20 01 44.000,00 1.760,00  
1.1.2021 31.12.2021 03 20 01 11.000,00 440,00  

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