Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsverhältnis

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Bildungsurlaub / 5.2.2 Auswirkungen der Ablehnung

Lehnt der Arbeitgeber den Antrag des Arbeitnehmers auf Bildungsfreistellung ab, so kann die infolgedessen nicht in Anspruch genommene Freistellung i. d. R. zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt oder auf den nachfolgenden Bezugszeitraum übertragen werden. Dies macht aus Sicht des Arbeitnehmers allerdings nur dann Sinn, wenn der Arbeitgeber die Bildungsfreistellung lediglich ...mehr

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Bildungsurlaub / 11.5.2 Persönlicher Geltungsbereich

Anspruchsberechtigt sind: alle Arbeiter und Angestellten sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnisse ihren Schwerpunkt in Hamburg haben, die in Werkstätten für Behinderte Beschäftigten.mehr

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Bildungsurlaub / 7.3 Benachteiligungsverbot

Die Bildungsurlaubsgesetze weisen sämtlich ein sogenanntes Benachteiligungsverbot auf. Danach darf der Arbeitnehmer wegen der Inanspruchnahme des Bildungsurlaubs nicht benachteiligt werden. Das Benachteiligungsverbot soll den Arbeitnehmer in seiner Willensfreiheit bei der Entscheidung darüber schützen, ob er sein Recht ausüben will oder nicht. Wenn der Arbeitgeber gegen das ...mehr

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Bildungsurlaub / 11.2.5 Wartezeit

Der Anspruch kann erstmalig nach 6-monatigem Bestehen des Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnisses geltend gemacht werden. Bei Übernahme von Auszubildenden im unmittelbaren Anschluss an das Ausbildungsverhältnis in ein Arbeitsverhältnis muss der Anspruch nicht erneut erworben werden.mehr

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Bildungsurlaub / 11.10.4.1 Dauer

Der Anspruch auf Bildungsfreistellung beträgt grundsätzlich 10 Tage in einem Zeitraum zweier aufeinanderfolgender Kalenderjahre (jeweils beginnend mit einem ungeraden Kalenderjahr – z. B. 1.1.2019). Wird das Arbeitsverhältnis in einem geraden Kalenderjahr begründet, beläuft sich der Anspruch auf Bildungsfreistellung in diesem Kalenderjahr auf 5 Arbeitstage. Für Auszubildende ...mehr

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Bildungsurlaub / 11.7.4.1 Dauer

Der Umfang des Freistellungsanspruchs beträgt 10 Arbeitstage innerhalb eines Zeitraums von 2 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Dieser Zeitraum beginnt jeweils mit dem 1. Januar eines ungeraden Kalenderjahres. Wird das Arbeitsverhältnis in einem geraden Kalenderjahr begründet, beläuft sich der Anspruch auf Bildungsfreistellung in diesem Kalenderjahr auf 5 Arbeitstage. Wird...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.1.5 Wartezeit

Der Anspruch auf Bildungszeit kann erstmals nach 12-monatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses geltend gemacht werden. Bei unmittelbarem Wechsel aus einem Beschäftigungsverhältnis, einem Ausbildungsverhältnis oder einem Studium an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg bei demselben Arbeitgeber ist für das Entstehen des Anspruchs der Beginn des vorhergehenden Beschä...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.13.5 Wartezeit

Bildungsfreistellung kann nach einer Wartezeit von 6 Monaten im Ausbildungs-, Arbeits- oder Dienstverhältnis beansprucht werden.mehr

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Bildungsurlaub / 11.11.5 Wartezeit

Der Anspruch auf Bildungsfreistellung kann erstmals nach 12-monatigem Bestehen des Arbeits-, Ausbildungs- oder Dienstverhältnisses geltend gemacht werden.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.9.6.3 Übertragbarkeit

Der jährliche Anspruch auf Bildungsurlaub verfällt am Jahresende. Als Ausnahmen sieht das Gesetz zum einen die Zusammenfassung des Anspruchs von 2 Kalenderjahren vor. Eine solche Zusammenfassung kommt nur in Betracht, wenn der Weiterbildungsanspruch aus dem laufenden Kalenderjahr im Zeitpunkt der Erklärung des Arbeitnehmers noch besteht und die bis zu 10-tägige Freistellung ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 2.3 Tarifrecht

Tarifvertragliche Ansprüche auf Bildungsurlaub gibt es bisher lediglich auf dem privaten Sektor (z. B. Metall- und Elektroindustrie). Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), der für Beschäftigte gilt, die in einem Arbeitsverhältnis zum Bund oder zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied eines Mitgliedverbands der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (V...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Brandschutzunterweisung / Zusammenfassung

Begriff Brandschutzunterweisungen sind grundsätzlich ein Bestandteil der regelmäßigen Arbeitsschutzunterweisungen, da Gefahren durch Brände praktisch in allen Betrieben und Arbeitsstätten bestehen. Besondere Sorgfalt bei der Durchführung von Brandschutzunterweisungen ist geboten, wenn in erheblichem Umfang Dritte gefährdet sein können (Publikumsverkehr, Kunden, Gäste, Patien...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.4.5 Wartezeit

Der Freistellungsanspruch für den laufenden 2-Jahres-Zeitraum entsteht erstmalig nach 6-monatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.8.5 Wartezeit

Der Anspruch auf Bildungsurlaub kann erstmals nach 6-monatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses geltend gemacht werden.mehr

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Bildungsurlaub / 11.7.2 Persönlicher Geltungsbereich

Anspruchsberechtigt sind Beschäftigte, deren Arbeits- oder Dienstverhältnisse ihren Schwerpunkt in Mecklenburg-Vorpommern haben, zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.3.5 Wartezeit

Der Anspruch auf Bildungsfreistellung entsteht erstmalig nach 6-monatigem Bestehen des Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnisses. Schließt sich ein Beschäftigungsverhältnis unmittelbar an ein Ausbildungsverhältnis bei derselben Beschäftigungsstelle an, gilt für den Anspruch der Beginn des Ausbildungsverhältnisses.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.4.2 Persönlicher Geltungsbereich

Anspruchsberechtigt sind: Beschäftigte im Land Bremen, deren Beschäftigungsverhältnisse ihren Schwerpunkt in der Freien Hansestadt Bremen haben, Auszubildende im Land Bremen, Personen, die nicht Arbeitnehmer/-innen sind, aber ihren Wohnsitz seit mindestens 6 Monaten im Land haben, die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten sowie sonstige Personen, die wegen i...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.8.4.2 Anrechnung

Bei einem Wechsel des Beschäftigungsverhältnisses wird auf den Anspruch der Bildungsurlaub angerechnet, der schon vorher in dem betreffenden Kalenderjahr gewährt wurde. Wenn ein Freistellungsanspruch nach einer anderen Rechtsnorm besteht, geht dieser dem Bildungsurlaub nach dem NBildUG vor. Der Bildungsurlaub verfällt aber nicht, sondern kann für eine andere Weiterbildung gel...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 7.1 Fortzahlung des Arbeitsentgelts

Erfüllt der Arbeitgeber den Anspruch, indem er auf Antrag des Arbeitnehmers die Freistellung für einen bestimmten Zeitraum erklärt, und nimmt der Arbeitnehmer an der Bildungsveranstaltung teil, so hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Der Bemessung des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts liegt – je nach Bestimmung – entweder das Lohnausfallprinzip[1]...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 3.1 Der persönliche Geltungsbereich

Einen Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung haben grundsätzlich alle Arbeitnehmer, deren Arbeitsstätte in dem jeweiligen Bundesland liegt bzw. deren Beschäftigungsverhältnisse ihren Schwerpunkt in dem jeweiligen Bundesland haben. Der persönliche Wohnsitz ist ohne Bedeutung. Als Beschäftigte gelten die Arbeiterinnen und Arbeiter, die Angestellten[1] und auch die Auszubilden...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bildungsurlaub / 11.9.2 Persönlicher Geltungsbereich

Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsverhältnisse ihren Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen haben, die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen gleichgestellten Personen, andere Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind. Auszubildende in den Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgeset...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Entschädigungszahlungen bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Werden Entschädigungszahlungen für ein und dasselbe Schadensereignis – nämlich den Verlust des Arbeitsplatzes des Steuerpflichtigen – in zwei VZ ausgezahlt, liegt keine Zusammenballung von Einkünften vor mit der Folge, dass keine ermäßigte Besteuerung der Einkünfte gem. § 34 EStG möglich ist. FG Baden-Württemberg v. 22.2.2021 – 8 K 3125/18, EFG 2021, 1994, Rev. eingelegt, Az....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Veräußerung einer verbilligt erworbenen Management-Beteiligung: Arbeitslohn?

Es gibt keinen Grundsatz, dass sämtliche Gewinne, die durch an Arbeitnehmer verbilligt überlassene Mitarbeiterbeteiligungen erwirtschaftet wurden, in vollem Umfang als Vorteile aus dem Dienstverhältnis gem. § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG zu qualifizieren wären. Beteiligung als eigenständige Erwerbsgrundlage? Denn beteiligt sich ein Arbeitnehmer kapitalmäßig an seinem Arbeitgeber...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) "Echte" Abfindung und Zuführung in Wertguthabenkonto

Eine aus Anlass des Arbeitsplatzverlustes zugesagte "echte" Abfindung kann mangels Vorliegens eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts (§ 14 SGB V) nicht zur Aufstockung eines Wertguthabenkontos (Zeitwertkonto) genutzt werden. Die echte Abfindung kann nicht an der steuerfreien Übertragung des Wertguthabens auf die Deutsche Rentenversicherung nach § 3 Nr. 53 EStG ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.16.2 Änderungen der Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufe

Während der Bund in § 87 Abs. 3 BPersVG nur ein Anhörungsrecht vor grundlegenden Änderungen der Arbeitsverfahren und der Arbeitsabläufe gewährt, werden in § 73 Abs. 3 Nr. 7 und Nr. 13 ThürPersVG die Tatbestände detaillierter beschrieben und der eingeschränkten Mitbestimmung unterworfen. Bei der Einführung neuer und der grundlegenden Änderung bestehender Arbeitsmethoden wirkt...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.10.1 Anhörung § 75 LPVG NW

EinigeTatbestände des § 84 BPersVG unterliegen nach § 75 LPVG NW der Anhörung. Für die Anhörung ist ausdrücklich durch § 75 Abs. 2 LPVG NW vorgeschrieben, dass die Anhörung so in einem so frühen (Plan-, Entwurfs-) Stadium zu erfolgen hat, dass die Anhörung noch Einfluss auf die Willensbildung haben kann. Man verlässt sich hier nicht auf die Grundsätze zur vertrauensvollen Zus...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.15 Vermögenswerte Dritter (Zeilen 80 bis 83)

Werden Vermögenswerte von Dritten außerhalb des Nachlasses unmittelbar erworben, sind diese in den Zeilen 80 bis 83 zu erfassen (Verträge zugunsten Dritter). Hierunter fallen z. B. Ansprüche aus Lebensversicherungsverträgen, die der Erblasser abgeschlossen hatte, ferner auch Ansprüche auf wiederkehrende Bezüge, die ein Dritter aufgrund eines vom Erblasser geschlossenen Vertr...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 1.2 Anzeigepflicht

Beachtet werden muss die im Erbschaftsteuergesetz normierte Anzeigepflicht: Der Erwerber muss jeden der Erbschaftsteuer unterliegenden Erwerb schriftlich bei dem für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt anzeigen (§ 30 Abs. 1 ErbStG). Frist für die Anzeige ist ein Zeitraum von 3 Monaten ab erlangter Kenntnis des Erbanfalls. Ist die Anzeigefrist bereits abge...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2.1 Vorbereitung von Verwaltungsanordnungen

Nach § 84 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG wirkt der Personalrat bei der Vorbereitung von Verwaltungsanordnungen einer Dienststelle für die innerdienstlichen, sozialen und persönlichen Angelegenheiten der Beschäftigten ihres Geschäftsbereiches mit, wenn nicht nach § 118 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) die Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften zu beteiligen sind. Der Begrif...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / cc) Erstellung von Computerprogrammen im Arbeits- und Dienstverhältnis

Rz. 35 Für die Erstellung von Computerprogrammen im Arbeitsverhältnis regelt § 69b UrhG, dass dem Arbeitgeber oder Dienstherren alle vermögensrechtlichen Befugnisse im Sinne eines umfassenden und ausschließlichen Nutzungsrechts zustehen, wenn der für ihn tätige Arbeitnehmer in Wahrnehmung seiner Aufgaben oder nach den Anweisungen handelt.[71] Für nicht pflichtgebundene Werke...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / dd) Leistungen ausübender Künstler im Arbeits- und Dienstverhältnis

Rz. 43 Die Leistungen ausübender Künstler im Arbeitsverhältnis sind in § 79 Abs. 1 UrhG unter Verweis auf §§ 77 und 78 UrhG in der Weise geregelt, dass, wenn diese eine Darbietung in der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen erbringen, sich nach dem Wesen des Arbeits- oder Dienstverhältnisses der Umfang der Nutzungsübertragung ergibt. Der ausübende Künstler kann auch einem...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / aa) Pflichtwerke und nicht gebundene Werke

Rz. 23 § 43 UrhG besagt, dass bei Werken, die in Erfüllung von Verpflichtungen aus Arbeits- oder Dienstverhältnissen geschaffen werden, der Schutz des Urhebers dann gegenüber dem Arbeitgeber zurücktritt, wenn sich dies aus Inhalt und Wesen des Arbeitsverhältnisses ergibt. Ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt, richtet sich nach dem arbeitsrechtlichen Begriff des Arbeitnehmers, w...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / b) Urheberrechtliche Vorschriften für Arbeits- und Dienstverhältnisse

Rz. 22 Urheberrechtliche Vorschriften für Arbeits- und Dienstverhältnisse sind: Sämtliche Regelungen sehen die Einräumung von Nutzungsrechten am Ergebnis schöpferischer Tätigkeit zugunsten des Arbeitgebers vor. aa) Pflichtwe...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / bb) Vergütungsansprüche des Urheber-Arbeitnehmers

Rz. 31 Im Hinblick auf die Vergütungsansprüche bezweckt § 43 UrhG, dem Arbeitgeber alle Nutzungsrechte, auf die er nach dem Inhalt des Arbeitsvertrages Anspruch hat, zu sichern, ohne dass er eine besondere Vergütung zu zahlen braucht.[60] Nach der bis zum 30.6.2002 geltenden Fassung lag die Grenze dort, wo ein "grobes Missverhältnis" zwischen Nutzungseinräumung und Vergütung...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 3. Werkstück im Hochschulbereich

Rz. 124 Die Bedeutung des Werkstücks soll schließlich noch in einem gänzlich anderen Bereich, nämlich dem der Hochschulen, verdeutlicht werden. Anlass dieser Fragestellung ist eine Entscheidung des BGH,[200] bei der es um die Klage der Erben eines verstorbenen Professors der Universität Heidelberg geht. Die Kläger verlangten von der Universität die Herausgabe der hinterlasse...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / b) Recht zur anderweitigen Verwertung

Rz. 144 § 40a Abs. 1 UrhG gibt dem Urheber für den Fall der Einräumung der exklusiven Nutzung gegen pauschale Vergütung das Recht, das Werk nach Ablauf von zehn Jahren anderweitig zu verwerten. Für die verbleibende Dauer der Einräumung besteht das Nutzungsrecht des ersten Inhabers als einfaches Nutzungsrecht fort. Die Frist nach Satz 1 beginnt mit der Einräumung des Nutzungs...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 1. Schöpferprinzip

Rz. 132 Um das in § 7 UrhG zum Ausdruck kommende Schöpferprinzip nachvollziehen zu können, sollte man sich die unterschiedlichen Ausgangspunkte zwischen kontinental-europäischem und US-amerikanischem Urheberrecht vor Augen führen. Das US-amerikanische Urheberrecht (Copyright) unterscheidet sich insofern von dem kontinental-europäischen, als bei ersterem das Werk und seine Ve...mehr

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§ 5 Muster / E. Muster: Klauseln im Arbeitsvertrag

Rz. 5 Muster 5.5: Klauseln im Arbeitsvertrag Muster 5.5: Klauseln im Arbeitsvertrag I. Allgemeine Regelung Schafft ein Arbeitnehmer ein urheberrechtlich geschütztes Werk, das in Bezug zum Arbeitsverhältnis steht oder mit den Mitteln des Arbeitgebers, ohne dass dies zu seinen Arbeitspflichten gehört, so überträgt er dem Arbeitgeber in jedem Fall ein ausschließliches, zeitlich u...mehr

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§ 5 Muster / H. Muster: Künstlervertrag

Rz. 8 Muster 5.8: Künstlervertrag Muster 5.8: Künstlervertrag Künstlervertrag zwischen Herrn/Frau _________________________– im Folgenden Künstler genannt – und _________________________ – im Folgenden Produzent/Firma genannt – § 1 Gegenstand (1) Gegenstand des Vertrags ist es, Schallaufnahmen von künstlerischen Darbietungen des Künstlers durch Herstellung und Vertrieb von Tonträger...mehr

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Literaturverzeichnis

Ahrens, Napster, Gnutella, Freenet & Co – die immaterialgüterrechtliche Beurteilung von Internet-Musiktauschbörsen, ZUM 2000, 1029 Albrecht/Fiss/Sepperer, GEMA-Tarifreform und angemessene Vergütung für Clubs, K&R 2012, 777 Albrecht/Fiss, Umsetzung der Sat-Cab-RL – Überregulierung der Direkteinspeisung?, ZUM 2020, 750 Alpert, Zum Werk- und Werkteilbegriff bei elektronischer Musi...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 7. Abmahnung

Rz. 483 Die Neuregelung des § 97a UrhG ist gegenüber der vorausgegangen Fassung von 2008 (Umsetzung der Enforcement-Richtlinie) im Umfang erheblich gewachsen[704] und regelt als das neue "Herzstück" die Voraussetzungen einer Abmahnung (Abs. 2) sowie die Deckelung des Aufwendungsersatzes auf einen Streitwert von 1.000 EUR bei Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen (Abs...mehr

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§ 1 Urheber- und Medienrech... / IV. Recht am eigenen Bild

Rz. 71 Das Recht am eigenen Bild wird als besondere Ausformung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach den §§ 22 ff. des "Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Fotografie – KUG"[97] geschützt. Gemäß § 22 S. 1 KUG dürfen Bildnisse[98] nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.[99] Von ei...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / a) Abgrenzung: Arbeitnehmer, freier Mitarbeiter und arbeitnehmerähnliche Person

Rz. 18 Auch für Urheber und Leistungsschutzberechtigte, wie z.B. Musiker, Tänzer und Chorleiter, gelten die allgemeinen Grundsätze des Arbeitsrechts.[19] Allerdings bestand für das BAG Veranlassung, sich gerade für den Bereich des Kulturschaffens mit der Frage der Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerstellung zum so genannten freien Mitarbeiter auseinander zu setzen. Maßgebliches...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Medizinische Untersuchung / 5 Rechtsfolgen der Untersuchung

Das Ergebnis der ärztlichen Untersuchung – nicht die Diagnose – wird dem Arbeitgeber nur für die Dauer seiner Entgeltfortzahlungspflicht und auch nur dann mitgeteilt, wenn die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers abweichend vom Attest des behandelnden Arztes beurteilt wird. Ein abweichendes Gutachten des medizinischen Dienstes hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Ent...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Medienrecht / IV. Datenschutz

Rz. 385 §§ 19–30 TTDSG regeln den Datenschutz für Telemedien sowie der Endeinrichtungen; sie stellen damit einen "Baustein" im Gesamtgefüge des Datenschutzes dar.[361] Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind zunächst einmal für die Frage heranzuziehen, was personenbezogene Daten sind, da nur diese vom grundrechtlich geschützten R...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Urheberrecht / 14. Rechtsweg

Rz. 519 § 104 UrhG stellt klar, dass für alle Streitigkeiten, durch die ein Anspruch aus einem der in diesem Gesetz geregelten Rechtsverhältnisse geltend gemacht wird, der ordentliche Rechtsweg gegeben ist. Für Urheberrechtsstreitsachen aus Arbeits- oder Dienstverhältnissen, die ausschließlich Ansprüche auf Leistung einer vereinbarten Vergütung zum Gegenstand haben, ist der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Urheberrecht / 3. Verbreitungsrecht

Rz. 195 Das Verbreitungsrecht umschließt die Befugnis, das Werk in körperlicher Form zu verwenden, wobei Vortrag, Aufführung und Vorführung des Werkes in der Öffentlichkeit, das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung oder die Sendung als gesetzlich geregelte Spezialtatbestände gerade nicht hierunter fallen. § 17 Abs. 1 UrhG gewährt dem Urheber das ausschließliche Recht, da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Urheberrecht / 4. Vergütungsansprüche für Vermietung und Verleihen

Rz. 263 Seit der Novelle von 1995 ist das Vermietrecht in Umsetzung der Richtlinie 92/100/EG des Rates vom 19.11.1992, überholt durch Richtlinie 2006/115/EU, als Verbotsrecht ausgestaltet worden, muss also besonders eingeräumt werden (§ 17 UrhG).[417] Der Vergütungsanspruch wegen Vermietung nach § 27 Abs. 1 UrhG hängt davon ab, dass die ursprünglichen Rechtsinhaber des Verbr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ermittlung der umsatzsteuer... / 2. BMF-Schr. v. 11.3.1997 (und v. 30.12.1997)

Nur ein gutes Jahr später leitete das BMF[2] jedoch mit seinem Schreiben vom 11.3.1997 – ohne nähere Begründung – eine gänzliche Neubewertung ein und ging nunmehr grundsätzlich von einen Leistungsaustausch i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG aus, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Dienstwagen zur privaten Nutzung ohne besonders berechnetes Entgelt zur Verfügung s...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ermittlung der umsatzsteuer... / 2. EuGH-Urt. v. 20.1.2021

Dienstwagenüberlassung kann unentgeltlich erfolgen: Kurz zusammengefasst antwortete der EuGH[25] im Urteil vom 20.1.2021 auf die Vorlagefrage des FG Saarland, dass die Überlassung eines Dienstwagens nicht entgeltlich erfolgt, wenn "der Mitarbeiter weder eine Zahlung leistet noch einen Teil seiner Barvergütung verwendet und auch nicht nach einer Vereinbarung zwischen den Part...mehr