Der Umfang des Freistellungsanspruchs beträgt 10 Arbeitstage innerhalb eines Zeitraums von 2 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren. Dieser Zeitraum beginnt jeweils mit dem 1. Januar eines ungeraden Kalenderjahres. Wird das Arbeitsverhältnis in einem geraden Kalenderjahr begründet, beläuft sich der Anspruch auf Bildungsfreistellung in diesem Kalenderjahr auf 5 Arbeitstage. Wird regelmäßig an weniger als 5 Tagen in der Woche gearbeitet, so verringert sich der Anspruch entsprechend. Für die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten beträgt der Freistellungsanspruch 5 Arbeitstage während der gesamten Berufsausbildung.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt TVöD Office Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge