Anspruchsberechtigt sind:

  • Beschäftigte im Land Bremen, deren Beschäftigungsverhältnisse ihren Schwerpunkt in der Freien Hansestadt Bremen haben,
  • Auszubildende im Land Bremen,
  • Personen, die nicht Arbeitnehmer/-innen sind, aber ihren Wohnsitz seit mindestens 6 Monaten im Land haben,
  • die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten sowie sonstige Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind,
  • Menschen, die in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen oder für diese Einrichtungen in Heimarbeit tätig sind.

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