Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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ZAP 18/2015, Terminsgebühr: Terminssäumnis des Beklagten und seines Rechtsanwalts

(OLG Jena, Beschl. v. 19.1.2015 – 1 W 18/15) • Eine volle Terminsgebühr fällt auch dann an, wenn das Gericht in einem Termin, in dem eine Partei nicht erschienen ist, mit dem Prozessbevollmächtigten der Gegenpartei die Sach- und Rechtslage erörtert. Zur Glaubhaftmachung genügt die anwaltliche Versicherung. Eine Protokollierung, dass eine Erörterung der Sach- und Rechtslage e...mehr

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ZAP 7/2017, Gleichzeitige B... / I Einführung

Der Allgemeinanwalt oder Generalist hat es immer schwerer, sich auf dem Markt zu behaupten. Mehr und mehr Anwälte drängen in eine, zwei oder gar drei der insgesamt 23 Fachanwaltschaften. Anfang 2016 waren insgesamt 53.629 Fachanwaltstitel verliehen. Sie geben nicht nur dem Rechtsuchenden Orientierungsmöglichkeiten bei der Suche nach einem geeigneten Rechtsanwalt, sondern hab...mehr

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ZAP 17/2016, Anwaltsmagazin / BGH zum Schutzbereich des Anwaltvertrags

Der für das anwaltliche Haftungsrecht zuständige IX. Zivilsenat des BGH hat ein richtungsweisendes Urteil zur Einbeziehung von Dritten in den Schutzbereich des Anwaltsvertrags gesprochen. Danach kann ein Vertreter des Mandanten im Falle einer Pflichtverletzung des Anwalts keine Ansprüche geltend machen. Der Anwaltsvertrag entfaltet demnach keine Schutzwirkungen zugunsten ein...mehr

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ZAP 11/2017, Reisekosten – ... / cc) Beiordnung verursacht keine Mehrkosten

Würde die Beiordnung eines Anwalts außerhalb des Gerichtsbezirks gegenüber einem Anwalt aus dem Gerichtsbezirk keine Mehrkosten auslösen, nämlich weil es im Gerichtsbezirk noch weiter entfernte Orte gibt, ist der Anwalt uneingeschränkt beizuordnen. Eine eingeschränkte Beiordnung wäre in diesem Fall nämlich gegenstandslos und könnte nur zu Missverständnissen führen. Rechtspre...mehr

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ZAP 4/2017, Die fiktive Ter... / e) Anwaltswechsel

Ein weiteres Problem der Berechnung der fiktiven Terminsgebühr ergibt sich, wenn der Anwalt erst im Verlaufe des Verfahrens eingetreten ist, z.B. nach einem Anwaltswechsel. Es fragt sich dann, ob sich die Terminsgebühr nur nach der Verfahrensgebühr des Anwalts richtet, der auch die Terminsgebühr verdient hat oder ob die gesamte anwaltliche Tätigkeit im Verfahren als Maßstab ...mehr

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ZAP 11/2015, Kosten bei auß... / 10. Prozesskostenhilfe/Beratungshilfe

Für das Schlichtungsverfahren kann keine Prozesskostenhilfe bewilligt werden, da es sich nicht um ein gerichtliches Verfahren handelt. Möglich ist allerdings die Bewilligung von Beratungshilfe (Zöller/Gummer, ZPO, § 15a EGZPO Rn. 26 a.E.). Der Anwalt erhält dann für die Vertretung im obligatorischen Streitschlichtungsverfahren eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2503 VV RVG i.H.v. ...mehr

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ZAP 11/2017, Reisekosten – ... / 2. Kanzlei innerhalb des Gerichtsbezirks

Hat der Anwalt seine Kanzlei an einem anderen Ort als dem, an dem sich das Gericht befindet, allerdings noch innerhalb des Gerichtsbezirks, ist eine eingeschränkte Beiordnung nach dem Gesetz nicht zulässig (st. Rspr. seit OLG Oldenburg AGS 2006, 110 m. Anm. N. Schneider = OLGR 2006, 189 = NJW 2006, 851 = FamRZ 2006, 629 = JurBüro 2006, 320 = MDR 2006, 777 = AnwBl 2006, 219 =...mehr

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ZAP 9/2016, Grundzüge des V... / h) Gebühren des Rechtsanwalts im eröffneten Verfahren

Für die Vertretung im eröffneten Insolvenzverfahren wird gem. Nr. 3317 VV RVG eine 1,0 Gebühr fällig. Mit dieser Gebühr sind alle Tätigkeiten im Verfahren, auch die Teilnahme an Terminen, abgegolten. Der Gegenstandswert folgt gem. § 37 RVG aus dem Wert der Masse, der bekanntlich in vielen Verfahren bei null liegt. Hier bietet sich ebenfalls der Abschluss einer Vergütungsvere...mehr

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ZAP 18/2016, beA: Kein Recht zur Bereitstellung ohne Erstregistrierung

(AGH Berlin, Beschl. v. 6.6.2016 – II AGH 16/15) • Im Zusammenhang mit der Einrichtung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) durch die BRAK liege ein Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) des Rechtsanwalts vor, da Dritten (zumindest Gerichten und anderen Rechtsanwälten) ohne gesetzliche Grundlage die Möglichkeit eröffnet werde, über das b...mehr

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ZAP 8/2017, Anwaltsmagazin / 13 Richter, Justizkritiker, Lehrer

Egon Schneider zum 90. Geburtstag Es war eines jener glücklichen Zusammentreffen, deren Folgen sich erst im Rückblick in ganzer Tragweite eröffnen: Vor rund drei Jahrzehnten auf eine Zusammenarbeit an einer neu zu gründenden Zeitschrift für Rechtsanwälte angesprochen, neigte sich Egon Schneiders langjährige Richterkarriere gerade absehbar dem Ende zu. Zwar schrieb er bereits ...mehr

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ZAP 24/2016, Aktuelle Entwi... / 1. Anforderungen an das Klagevorbringen im Regressprozess

Wirft der Mandant dem Rechtsanwalt das Unterlassen einer erfolgversprechenden Maßnahme vor, reicht es im Regressprozess nicht aus, den Auftrag vorzutragen, welchen er dem Anwalt erteilt hat, und sodann zu beanstanden, dass das erstrebte Ziel nicht erreicht worden sei (BGH WM 2016, 2091 Rn 19). Er darf es nicht dem Gericht überlassen, Wege zu suchen, auf denen dieses Ziel hät...mehr

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ZAP 24/2016, Aktuelle Entwi... / 5. Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs

Der Zurechnungszusammenhang zwischen einem schädigenden Ereignis und dem Schaden bei eigenen selbstschädigenden Handlungen des Geschädigten bleibt bestehen, wenn die Handlung durch das haftungsbegründende Ereignis herausgefordert wurde oder für sie ein rechtfertigender Anlass im Sinne einer nicht als ungewöhnlich oder gänzlich unangemessen zu bewertenden Entschließung bestan...mehr

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ZAP 11/2017, Digitale Manda... / a) Inhalt und Grenzen

Die Vorschrift verbietet die Vermittlung von Aufträgen gegen Abgabe eines Teils der Gebühren oder jeglicher sonstigen Vorteile, sei es gegenüber dem Anwalt oder Dritten. Anwälte sollen nach dem Zweck der Norm nicht in einen Wettbewerb bei der Erlangung von Mandaten treten (Kilian, in: Henssler/Prütting, BRAO, 4. Aufl. 2014, § 49b Rn 159) und Mandate nicht gewerblich "gekauft...mehr

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ZAP 4/2017, Anwaltsmagazin / Solidarität mit der türkischen Anwaltschaft

Die Rechtsstaatlichkeit in der Türkei "bricht momentan zusammen" – dies war das Fazit der Reise einer mehrköpfigen Delegation des Deutschen Anwaltvereins in das Land am Bosporus. Die Anwälte wollten sich ein eigenes Bild über die Situation der Anwaltschaft und der Justiz verschaffen und sprachen mit Vertretern der Regierung und auch mit Vertretern der Opposition. Das Ergebni...mehr

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ZAP 18/2016, Das besondere ... / d) Übergangsregelung/Haftungsrisiko

Frage: Bedeutet dies, dass ab Freischaltung des beA die Gerichte ungefragt Zustellungen an das beA des Anwalts vornehmen können? Um die Sorge vor Haftungsproblemen zu mindern, soll für das beA eine Übergangsregelung in § 31 RAVPV-E bis zum 31.12.2017 (die BRAK wünscht in der Stellungnahme eine Änderung des Datums auf den 1.3.2017 – s.u.) geregelt werden. Somit bliebe eine gew...mehr

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ZAP 21/2016, Anwaltshaftung: Belehrungspflichten bei Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs

(BGH, Urt. v. 14.7.2016 – IX ZR 291/14) • Im Rahmen von Verhandlungen zum Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs ist der Rechtsanwalt verpflichtet, die Interessen des Mandanten umfassend und nach allen Richtungen wahrzunehmen und ihn vor vermeidbaren Nachteilen zu bewahren. Um dem Mandanten eine eigenständige Entscheidung über den Abschluss des Vergleichs zu ermöglichen, m...mehr

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ZAP 24/2015, Teure Bildungslücke

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Und etwaige noch verbleibende Fragen kann man heute recht schnell mit Hilfe der vielfältigen Rechtsliteratur klären. Dennoch tut jeder Jurist gut daran, sein gefundenes Ergebnis am Ende noch einmal in Ruhe am Maßstab des eigenen Rechtsempfindens zu überprüfen. Letzteres war für den im vergangenen Jahr leider verstorbenen Eg...mehr

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ZAP 7/2017, Gebührentipps f... / b) Identifikation des Antragsstellers notwendig?

Im Fall des OLG Zweibrücken (a.a.O.) bestehen Zweifel, ob hier tatsächlich die Anwesenheit des Rechtsanwalt F zur Identifikation des Antragstellers sachdienlich war. Es ist in erster Linie eine grundlegende Pflicht des medizinischen Sachverständigen, sich darüber zu vergewissern, dass er auch die richtige Person untersucht. Deshalb werden Probanden im Allgemeinen bereits in ...mehr

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ZAP 7/2017, Gleichzeitige B... / III Entscheidung

Der Kläger hatte – wie schon beim AGH Hamm in erster Instanz (Urt. v. 7.3.2014 – 2 AGH 20/12, BeckRS 2014, 23474) – keinen Erfolg. Zwar habe der I. Zivilsenat des BGH in dem bereits oben erwähnten Urteil vom 24.7.2014 (NJW 2015, 704) entschieden, dass einem Rechtsanwalt die Führung der Bezeichnung "Spezialist" für ein Rechtsgebiet, für welches eine Fachanwaltschaft besteht, ...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / IV. Kostenlast des vollmachtlosen Vertreters

Der Beschluss des BGH vom 23.2.2017 (III ZB 60/16) macht auf eine Gefahr aufmerksam, in der sich mancher Rechtsanwalt meist unwissentlich befindet. 1. Fall des BGH In dem Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem BGH ging es um die Frage, ob nach Rücknahme der Klage dem Kläger oder – als vollmachtlose Vertreterin des Klägers – seiner Vertreterin, die sich auf eine Inkassovollmacht ber...mehr

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ZAP 7/2017, Gebührentipps f... / e) Zahlung der Anwaltskosten durch den Verband

Auf die Erstattungspflicht der Beklagten hat es keinen Einfluss, ob die der Klägerin durch die Mandatierung des Rechtsanwalts L. entstandenen Kosten zwischenzeitlich vom VAA beglichen worden waren. An der Aktivlegitimierung der Klägerin im Kostenfestsetzungsverfahren änderte dies nämlich nichts. Es berührt somit den Erstattungsanspruch nicht, dass ein Dritter die erstattungs...mehr

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ZAP 21/2015, Haftungsfalle Rechtsbehelfsbelehrung

Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind unrichtige Rechtsbehelfsbelehrungen im Zivilprozess haftungsgeneigt. Das gilt, obwohl der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess vom 5.12.2012 (BGBl. I, S. 2418) das Ziel hatte, zur Vermeidung unzulässiger, insbesondere nicht fristgerecht eingelegter Rechtsbehelfe eine sinnvolle und ...mehr

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ZAP 7/2017, Gebührentipps f... / b) Notwendigkeit einzelner Maßnahmen des Prozessbevollmächtigten

§ 91 Abs. 2 S. 1 Hs. 1 ZPO hindert allerdings nicht die Überprüfung, ob die einzelne Maßnahme des Prozessbevollmächtigten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig war. Außerdem kann die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts ausnahmsweise dann nicht zweckentsprechend angesehen werden, wenn sie offensichtlich nutzlos gewesen sei.mehr

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ZAP 24/2015, Gebührentipps ... / a) Prozessgericht

Geht es um die Vergütung für die Vollstreckung nach den §§ 887, 888 oder 890 ZPO , in denen das Prozessgericht des ersten Rechtszuges als Vollstreckungsgericht tätig wird, ist auch die Vergütung des in jenem Verfahren tätig gewesenen Rechtsanwalts gegen den eigenen Auftraggeber von dem Prozessgericht festzusetzen (BGH RVGreport 2005, 184 [Hansens] = JurBüro 2005, 421).mehr

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ZAP 10/2017, Die schlüssige... / 1. Anwaltliches Aufforderungsschreiben

Der beratende Anwalt muss sicherstellen, dass die Frist des § 651g BGB eingehalten wird. Der Mandant muss sich im Klaren sein, dass er entweder selber die Frist einhalten muss oder der Anwalt dies für ihn im Rahmen der Mandatsbearbeitung erfüllt. Soll die Anspruchsanmeldung durch den Anwalt erfolgen, muss der Anwalt darüber aufklären, dass die Mehrzahl der Gerichte dieses Au...mehr

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ZAP 24/2016, Aktuelle Entwi... / VII. Einwand des Mitverschuldens (§ 254 BGB)

Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung kann sich der Anwalt regelmäßig nicht auf ein Mitverschulden des Mandanten berufen, soweit sich der Regressanspruch aus seiner rechtlichen Tätigkeit – also insbesondere Rechtsberatung und -vertretung – ergibt, weil es in diesem Bereich nach dem Inhalt des Anwaltsvertrags allein Sache des Anwalts ist, einen Schaden seines Auft...mehr

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ZAP 11/2017, Reisekosten – ... / 1. Überblick

Auch ein im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordneter Anwalt erhält seine Reisekosten erstattet. Nach § 46 RVG hat die Landeskasse die zur Durchführung der Angelegenheit erforderlichen Auslagen des Anwalts zu übernehmen. Dazu zählen insbesondere auch die Reisekosten des beigeordneten Anwalts (§ 46 Abs. 1 RVG). Der Anwalt hat hier sogar die Möglichkeit, mit f...mehr

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ZAP 12/2017, Berufung: Anforderungen an eine ordnungsgemäße Begründung

(BGH, Beschl. v. 14.3.2017 – VI ZB 34/16) • Zwar ist der Anwalt nicht gehindert, die Berufungsbegründung von anderen Personen, etwa von einem Referendar, vorbereiten zu lassen. Erforderlich ist aber, dass der unterzeichnende Anwalt die Berufungsbegründung selbstständig prüft und aufgrund der Prüfung die volle Verantwortung für den Schriftsatz übernimmt. Aus Gründen der Recht...mehr

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ZAP 11/2017, Digitale Manda... / aa) Kausale Verknüpfung zwischen Vorteilsgewährung und Mandatszuführung

§ 49b Abs. 3 S. 1 BRAO untersagt es Anwälten, Vorteile für die Vermittlung von Mandaten zu gewähren oder sich solche gewähren zu lassen. Es bedarf dabei einer kausalen Verknüpfung zwischen Vorteilsgewährung und Mandatszuführung (Kleine-Cosack, BRAO, 7. Aufl. 2015, § 49b Rn 67; AGH München AnwBl 2014, 756). Zudem muss der Vorteilsempfänger in einem Abhängigkeitsverhältnis zum...mehr

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ZAP 12/2015, Internetreport / Anwaltliche Unterlassungserklärung und anwaltliche Vollmacht

Es kommt gelegentlich vor, dass eine abgemahnte Person ihren Anwalt – aus Gründen der Praktikabilität – bittet, dass dieser die Unterlassungserklärung für sie im eigenen Namen unterzeichnen möge. Kommt der Anwalt dieser Bitte nach, so muss der Abgemahnte dem Abmahner neben der von seinem Anwalt unterzeichneten Unterlassungserklärung zugleich eine anwaltliche Vollmacht vorleg...mehr

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ZAP 11/2017, Digitale Manda... / 4. Zwischenergebnis

Die Nutzung der Plattform durch den Rechtssuchenden begründet einen unentgeltlichen Dienstvertrag zwischen ihm und dem Anbieter. Ein auf Dauer angelegter Dienstvertrag kommt auch zwischen Anwalt und Anbieter zustande, wenn der Anwalt Zugang zu den entsprechenden Anfragen erhalten möchte. Erst wenn der der Rechtssuchende den Anwalt mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Intere...mehr

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ZAP 7/2016, Buchreport / Schneider/Herget, Streitwert Kommentar für Zivilprozess und FamFG-Verfahren, 14. Aufl. 2015, 1.824 S., Verlag Dr. Otto Schmidt, 139 EUR

Der nun in der 14. Auflage vorliegende Streitwertkommentar für Zivilprozess und FamFG-Verfahren, ist ein echter Klassiker, der seit 45 Jahren erscheint. Die Neuauflage ist topaktuell und berücksichtigt die Rechtsprechung bis August 2015. Die bewährte Gliederung wurde beibehalten. Für den Praktiker besonders hilfreich sind die im zweiten und dritten Teil gelisteten Stichwörte...mehr

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ZAP 11/2015, Kosten bei auß... / II. Verfahren vor einem Ausschuss nach § 111 Abs. 2 ArbGG

In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten können die Handwerksinnungen und i.Ü. die zuständigen Stellen im Sinne des Berufsbildungsgesetzes Ausschüsse bilden, die zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis ein Schlichtungsverfahren durchführen. Auch diese Verfahren stellen eine eigene Gebührenangeleg...mehr

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ZAP 24/2016, Aktuelle Entwi... / 2. Rechtsnatur des Anwaltsvertrags

Ein Vertrag, in welchem ein Anwalt mit der rechtlichen Beratung des Mandanten beauftragt wird, ist regelmäßig ein Dienstvertrag. Das ändert sich nicht dadurch, dass der Anwalt die Einhaltung des geltenden Rechts in Aussicht stellt oder gar zusichert (BGH BeckRS 2015, 17442 Rn 10). Eine Qualifizierung als Werkvertrag kommt nur ausnahmsweise in Betracht, dann etwa, wenn der An...mehr

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ZAP 1/2017, 2017 – Wird es ruhiger?

Mit der Neugier zum Beginn eines neuen Jahres stellen wir uns die Frage, ob und welche Änderungen das neue Jahr bringen wird. Jede und Jeder hat insbesondere die Gesetzgebungsvorhaben im Blick, die die Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit für die Mandanten betreffen. Sinnvoll ist aber auch der Binnenblick auf die Fragen, die Jede und Jeden in der anwaltlichen Berufsausübu...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 6. Schriftliches Verfahren nach § 411 StPO

Mit dem 2. KostRMoG ist in Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 4 zu Nr. 4141 VV RVG eine weitere Variante der Zusätzlichen Gebühr eingeführt worden. Danach erhält der Anwalt auch dann eine Zusätzliche Gebühr, wenn er daran mitwirkt, dass der Einspruch gegen einen Strafbefehl auf die Höhe der Tagessätze beschränkt und aufgrund der Zustimmung des Angeklagten, des Verteidigers und der Staatsa...mehr

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ZAP 11/2017, Wiedereinsetzungsantrag: Sorgfaltspflichten bei Abgabe eines fristgebundenen Schriftsatzes

(BGH, Beschl. v. 29.3.2017 – XII ZB 567/16) • Ein Anwalt, der eine Rechtsmittelbegründungsfrist bis zum letzten Tag ausschöpft, hat wegen des damit erfahrungsgemäß verbundenen Risikos eine erhöhte Sorgfalt aufzuwenden, um die Einhaltung der Frist sicherzustellen. Wird der Schriftsatz allerdings vor Ablauf der Frist abgegeben, bestehen diese erhöhten Anforderungen nicht. Eröf...mehr

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ZAP 7/2017, Anwaltsmagazin / 7 Große Spannweite bei den Kanzleiumsätzen in Deutschland

Das Soldan Institut hat kürzlich neue Zahlen zu den Honorarumsätzen der deutschen Anwältinnen und Anwälte vorgelegt. Danach liegt der durchschnittliche Jahresumsatz zwar bei knapp unter 200.000 EUR und der durchschnittliche Vorsteuergewinn beträgt rund 96.500 EUR. Die Studie stellt aber große Spreizungen bei diesen Zahlen fest. Das, was ein Anwalt oder eine Anwältin tatsächl...mehr

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ZAP 7/2017, Gebührentipps f... / c) Mögliche Vertretung durch Arbeitnehmer-/Arbeitgebervereinigung

Nach Auffassung des BAG (a.a.O.) kann die obsiegende Partei in arbeitsgerichtlichen Berufungsverfahren die Anwaltskosten auch dann erstattet verlangen, wenn eine Vereinigung von Arbeitnehmern oder Arbeitgebern i.S.v. § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 und Nr. 5 ArbGG bereit gewesen wäre, die Vertretung unentgeltlich zu übernehmen. Auch hier ist allein die Frage maßgeblich, ob die Hinzuz...mehr

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ZAP 7/2017, Gebührentipps f... / a) Gesetzliche Grundlagen

Gemäß § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO sind die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts der obsiegenden Partei in allen Prozessen zu erstatten. Damit sind diese Gebühren und Auslagen kraft Gesetzes als zweckentsprechende Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung anzusehen. Hieraus folgt, dass eine Partei auch im selbstständigen Beweisverfahren einen Rechtsanwalt z...mehr

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ZAP 7/2017, Gebührentipps f... / a) In Rechtsprechung und Literatur umstritten

Wie sich der Gegenstandswert für den im Rahmen der Zwangsvollstreckung tätigen Rechtsanwalt berechnet, wenn sich die Pfändung bei der Drittschuldnerin im Nachhinein als wertlos herausgestellt, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten: Nach einer Auffassung berechnen sich die Gebühren des Rechtsanwalts nur nach dem gesetzlichen Mindestwert von 500 EUR (§ 13 Abs. 1 S. 1 R...mehr

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ZAP 7/2017, Gebührentipps f... / a) Grundsatz: Anwaltskosten erstattungsfähig

Gemäß § 91 Abs. 2 S. 1 Hs. 1 ZPO sind die gesetzlichen Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts in allen Prozessen zu erstatten. Diese Vorschrift bildet insoweit eine Ausnahme zu § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO, als sie für ihren Anwendungsbereich von der grundsätzlich gebotenen Prüfung der Notwendigkeit entstandener Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidig...mehr

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ZAP 24/2015, Gebührentipps ... / 4. Ablehnung der Festsetzung

Gemäß § 11 Abs. 5 S. 1 RVG ist die Festsetzung abzulehnen, soweit der Antragsgegner Einwendungen oder Einreden erhebt, die nicht im Gebührenrecht ihren Grund haben. Macht somit der Antragsgegner – das ist im Regelfall der von dem antragstellenden Rechtsanwalt in Anspruch genommene Auftraggeber – gebührenrechtliche Einwendungen geltend, hat hierüber der Rechtspfleger/Urkundsb...mehr

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ZAP 7/2017, Gebührentipps f... / III. Wahrnehmung eines Sachverständigentermins: Anfall/Erstattungsfähigkeit einer Terminsgebühr

In wohl den meisten Fällen entsteht dem Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigten der Partei die Terminsgebühr für die Vertretung in einem gerichtlichen Termin oder für Besprechungen mit dem Ziel der Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens. Der vom OLG Zweibrücken (RVGreport 2017, 57 [Hansens] = NJW-RR 2017, 65) entschiedene Fall zeigt jedoch, dass eine Terminsgebühr auch f...mehr

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ZAP 1/2016, Anwaltsmagazin / Fortbildungspflicht wird konkret

Eigentlich gibt es sie schon: Die Fortbildungspflicht für alle Rechtsanwälte ist in § 43a Abs. 6 BRAO festgeschrieben. Die Vorschrift lautet: "Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, sich fortzubilden." Das "Wie" dieser Fortbildung sowie auch die Konsequenzen im Falle der Nichtbefolgung lässt die Norm allerdings offen. An einer näheren Ausgestaltung der Fortbildungspflicht sahen s...mehr

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ZAP 11/2015, Justizspiegel / Die unerklärliche Leichtigkeit des Ablehnens von Terminsverlegungsanträgen

Frei nach Milan Kundera "Die unerträgliche Leichtigkeit des Seins" darf abschließend vielleicht noch über die skurrile Behandlung von Terminsverlegungsanträgen von Anwälten berichtet werden. So gibt es im OLG-Bezirk Düsseldorf ein Gericht, bei dem es üblich ist, von Verteidigern zur Glaubhaftmachung von Terminsverlegungsanträgen die Vorlage von – wenn auch anonymisierten – La...mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / a) Vereinbarte Vergütung für die vorgerichtliche Tätigkeit

Gegenstand von Gerichtsentscheidungen war des Öfteren die Frage, ob eine (teilweise) Anrechnung auch dann vorzunehmen ist, wenn der Rechtsanwalt mit dem Auftraggeber für die vorgerichtliche Vertretung eine Vergütungsvereinbarung getroffen hat. Der BGH hat mehrfach entschieden, dass in einem solchen Fall keine anteilige Anrechnung auf die Verfahrensgebühr vorzunehmen ist, wei...mehr

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ZAP 12/2016, Aber bitte mit Augenmaß!

Wer derzeit die berufspolitische Diskussion innerhalb der Anwaltschaft verfolgt, wird den Eindruck gewinnen, dass ein Thema zunehmend an Raum gewinnt, dem bis dato eher ein "Dornröschenschlaf" beschert war. Es betrifft die allgemeine Fortbildungspflicht nach § 43a Abs. 6 BRAO, die sicherstellen soll, dass ein Rechtsanwalt sein juristisches Wissen auch nach seinem zweiten Sta...mehr

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ZAP 11/2017, Grußwort zum 68. Deutschen Anwaltstag in Essen

„Innovation und Legal Tech“ ist das Motto des diesjährigen, vom 24. bis zum 26. Mai 2017 in Essen stattfindenden Deutschen Anwaltstages. Ein Thema, das alle Lebensbereiche betrifft und deshalb jede Berufsgruppe angeht – auch die Anwaltschaft. Was früher die Dampfmaschine war, ist heute das Internet. Es verändert Märkte, Arbeitsweisen, politische Prozesse und Sozialverhalten....mehr

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ZAP 11/2017, Reisekosten – ... / 5. Zu Unrecht erfolgte uneingeschränkte Beiordnung

Ist der Anwalt (zu Unrecht) uneingeschränkt beigeordnet worden, so ist dies für die Festsetzung bindend. Rechtsprechungshinweise: KG (AGS 2010, 612 = JurBüro 2011, 94 = MDR 2011, 327 = Rpfleger 2011, 217 = FamRZ 2011, 835 = NJW-Spezial 2010, 764 = RVGreport 2011, 118), OLG Düsseldorf (AGS 2014, 196 = NJW-Spezial 2014, 253). Der Urkundsbeamte hat keine Kompetenz, die fehlerhafte...mehr