Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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ZAP 1/2016, Insolvenzanfech... / IV. Anmerkung

Das Urteil des LG Frankfurt/M. ist sicherlich in vielerlei Punkten angreifbar (vgl. nur Ganter ZIP 2015, 1413 ff. sowie Föhlsing EWiR 2015, 455) und hätte durchaus eine Auseinandersetzung mit einer den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz ausschließender "bargeschäftfsähnlichen Lage", verdient gehabt (s. dazu BGH, Urt. v. 12.2.2015 – IX ZR 180/12, ZIP 2015, 585 = NJW 2015, 1756)...mehr

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ZAP 14/2016, PartGmbH: Keine Prorogationsfähigkeit

(LG Kleve, Beschl. v. 22.4.2016 – 3 O 67/16) • Eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung (PartGmbH) ist nicht prorogationsfähig i.S.d. § 38 ZPO. Träger freier Berufe sind nicht gem. § 38 ZPO prorogationsfähig; dies gilt auch für die PartGmbH. Eine PartGmbH ist kein Kaufmann i.S.d. § 6 Abs. 1 HGB; § 1 Abs. 1 S. 2 PartGG stellt ausdrücklich klar: „Die Partnersch...mehr

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ZAP 5/2017, Rechtsanwaltsve... / Leitsätze des Gerichts:

Ob ein für die Sittenwidrigkeit der Honorarvereinbarung sprechendes auffälliges Missverhältnis zwischen der Leistung des Anwalts und dem vereinbarten Honorar besteht, hängt davon ab, welche Vergütung nach Umfang und Schwierigkeit der im Rahmen des konkreten Mandats geschuldeten anwaltlichen Tätigkeit marktangemessen und adäquat ist. Die gesetzlichen Gebühren stellen hierbei ...mehr

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ZAP 3/2017, Rechtsanwaltsvergütung: Sittenwidrige pauschale Honorarvereinbarung

(BGH, Urt. v. 10.11.2016 – IX ZR 119/14) • Eine Vergütungsabrede mit einem Rechtsanwalt ist sittenwidrig, wenn zwischen Leistung und Gegenleistung ein auffälliges Missverhältnis besteht und weitere Umstände hinzutreten, welche die Sittenwidrigkeit begründen. Ob ein für die Sittenwidrigkeit der Honorarvereinbarung sprechendes auffälliges Missverhältnis zwischen der Leistung d...mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / 2. Ausnahmen

Aus verfahrensökonomischen Gründen kann es allerdings angezeigt sein, den Erstattungspflichtigen nicht auf die – einen ungleich höheren Aufwand erfordernde – Vollstreckungsgegenklage zu verweisen, wenn es um materiell-rechtliche Einwendungen geht, die keine Tatsachenaufklärung erfordern und sich mit den im Kostenfestsetzungsverfahren zur Verfügung stehenden Mitteln ohne weit...mehr

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ZAP 9/2015, Menschenrechtskonvention: Abhören anwaltlicher Telefonate

(EGMR, Entscheidung v. 3.2.2015 – Beschwerde-Nr. 30181/05) • Auch die Telefongespräche eines Rechtsanwalts mit seinen Mandanten fallen unter den Begriff der "Korrespondenz" i.S.d. Art 8 EMRK. Das Abhören solcher Mandantengespräche im Zuge von strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Mandanten stellt einen Eingriff in das Recht des Anwalts aus Art. 8 EMRK auf Achtung des Priva...mehr

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ZAP 15/2016, Gebührentipps ... / b) Ausnahmsweise nicht zu berücksichtigende Einwendungen

Ausnahmsweise bleiben außergebührenrechtliche Einwendungen dann unberücksichtigt und führen deshalb nicht zur Ablehnung der Vergütungsfestsetzung, wenn diese Einwände nach dem Rechtsgedanken des Rechtsmissbrauchs "offensichtlich aus der Luft gegriffen sind", sie offensichtlich haltlos sind und insbesondere ohne jeden konkreten tatsächlichen Anhaltspunkt vorgebracht werden (v...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / b) Auswirkungen auf die Anwaltsvergütung

Die Festsetzung des für die Gerichtsgebühren des einstweiligen Anordnungsverfahrens maßgeblichen Verfahrenswertes hat gem. § 32 Abs. 1 RVG auch Auswirkungen auf die Berechnung der Anwaltsgebühren. Setzt nämlich das FamG den Verfahrenswert nach § 41 S. 2 FamGKG auf den halben Verfahrenskostenvorschussbetrag fest, berechnen sich auch die Gebühren der Verfahrensbevollmächtigten...mehr

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ZAP 7/2017, Gebührentipps f... / 1. Gesetzliche Grundlagen

Nach der bis zum 31.7.2013 geltenden Fassung des RVG entstand die Terminsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV RVG für die "Vertretung in einem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin oder für die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termin". Der vom OLG Zweibrücken (a.a.O.) behandelte Fall fiele somit bei Anwendung des...mehr

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ZAP 8/2016, Interessenkolli... / VII. Schlussbetrachtung

Die Tätigkeit von Vertragsanwälten, die einerseits vertraglich an einen Rechtsschutzversicherer gebunden sind, andererseits die Interessen des Mandanten zu wahren haben, ist bislang – soweit ersichtlich – nicht beanstandet worden. Vertragsanwälte berufen sich darauf, dass sie ausschließlich die Interessen des Mandanten wahren, Rechtsschutzversicherer erklären ebenso vollmund...mehr

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ZAP 7/2017, Gebührentipps f... / c) Beginn des Termins

Voraussetzung für die Wahrnehmung eines Termins und damit auch für den Anfall der Terminsgebühr ist somit, dass der Termin bereits begonnen hat und nicht schon beendet gewesen war, als der Rechtsanwalt erschienen. Für den Fall eines Beweisaufnahmetermins des Gerichts ist anerkannt, dass der Termin mit Eröffnung der Beweisaufnahme beginnt. Demgegenüber ist die Frage nicht gek...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / 2. Kosten nach Klagerücknahme

Von dem Grundsatz, wonach nach einer Klagerücknahme der Kläger gem. § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO verpflichtet ist, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, ist nach Auffassung des BGH dann eine Ausnahme zu machen, wenn die unterlegene Partei keinen Anlass für den Prozess gegeben hat. In diesem Fall seien die Kosten demjenigen Verfahrensbeteiligten aufzuerlegen seien, der sie verursa...mehr

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ZAP 7/2017, Gebührentipps f... / 3. Notwendigkeit der Terminsgebühr

Der Antragsteller hatte im Fall des OLG Zweibrücken geltend gemacht, die Tätigkeit des Antragsgegnervertreters sei nicht von Nutzen gewesen. Dem hat das OLG Zweibrücken entgegengehalten, angesichts des berechtigten Interesses der Antragsgegnerin an einer ordnungsgemäßen Anwesenheits- und Identitätsfeststellung bestünden an der Notwendigkeit der Teilnahme des Rechtsanwalts F ...mehr

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ZAP 15/2016, Gebührentipps ... / 3. Rechtsbehelfe im Vergütungsfestsetzungsverfahren

Gemäß § 11 Abs. 2 S. 3 RVG gelten die Vorschriften der jeweiligen Verfahrensordnung über das Kostenfestsetzungsverfahren mit Ausnahme des § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO (Vorsteuerabzugsberechtigung) und die Vorschriften der ZPO über die Zwangsvollstreckung aus Kostenfestsetzungsbeschlüssen entsprechend. Dies hat zur Folge, dass sich auch die Rechtsbehelfe nach den Vorschriften der je...mehr

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ZAP 7/2017, Gebührentipps f... / g) Exkurs: Prozesskostenhilfe

Anders ist der Fall zu beurteilen, wenn eine Partei in der Lage der Klägerin die Bewilligung von PKH erstrebt hätte. In einem solchen Fall stellt die Möglichkeit der Partei, zur Durchführung des Arbeitsgerichtsprozesses kostenfreien Rechtsschutz durch eine Vereinigung in Anspruch zu nehmen, Vermögen i.S.v. § 115 Abs. 3 S. 1 ZPO dar (s. BAG RVGreport 2014, 123 [Hansens] zur I...mehr

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ZAP 11/2017, Digitale Manda... / V. Checkliste: Digitale Mandatsakquise

Entscheidet sich der Rechtsanwalt dafür, mit einer Plattform zusammenzuarbeiten, hat er sich zunächst selbst zu beantworten, welche konkreten Ziele er damit verfolgt. Möchte die Kanzlei neue Rechtsgebiete erschließen? Möchte sie zusätzlich zu ihrem bestehenden Geschäft die Plattform als "externer" Marketingdienstleister für neue Mandantengruppen nutzen? Oder will sie z.B. sel...mehr

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ZAP 15/2016, Gebührentipps ... / c) Darlegung im Kostenfestsetzungsverfahren

Da die Voraussetzungen der Terminsgebühr bei Abschluss eines außergerichtlichen schriftlichen Vergleichs nicht aktenkundig sind, müssen diese im Kostenfestsetzungsverfahren dargelegt und im Streitfall gem. § 104 ZPO glaubhaft gemacht werden. Folglich hatte hier die erstattungsberechtigte Klägerin in ihrem Kostenfestsetzungsantrag die Voraussetzungen der Terminsgebühr, also d...mehr

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zfs 8/2016, Viva Las Vegas ... / Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war den beiden in Las Vegas/USA wohnhaften Nebenklägern in einem Schwurgerichtsverfahren im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnet worden. In dem Revisionsverfahren vor dem BGH hatte der Generalbundesanwalt seine Revisionsgegenerklärung eingereicht. Hierauf hatte der Nebenklägervertreter schriftsätzlich erwidert. Im Anschluss hieran hat der beigeordnete Anw...mehr

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ZAP 24/2016, Aktuelle Entwi... / 4. Sicht des Regressgerichts

Um die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung eines Rechtsanwalts für den geltend gemachten Schaden festzustellen, ist zu prüfen, welchen Verlauf die Dinge bei pflichtgemäßem Verhalten genommen hätten. Bei der Beurteilung, ob dem Mandanten aus fehlerhafter Beratung ein Schaden entstanden ist, hat das für den Regressprozess zuständige Gericht grundsätzlich nicht darauf abzustel...mehr

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ZAP 15/2016, Gebührentipps ... / II. Terminsgebühr bei schriftlichem Vergleich und schriftlicher Entscheidung

1. Gesetzliche Regelung der Terminsgebühr Unter welchen Voraussetzungen in Angelegenheiten, die nach Teil 3 VV RVG abzurechnen sind, die Terminsgebühr entsteht, ist im RVG etwas unübersichtlich geregelt. Zunächst geht man von der Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG aus, die einige der Anwendungsbereiche der Terminsgebühr regelt. Nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV RVG fällt die Terminsgebühr s...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / 1. Gebührentatbestand

Nach Absatz 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3104 VV RVG entsteht die Terminsgebühr auch, wenn in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, im Einverständnis mit den Parteien oder Beteiligten oder gem. § 307 ZPO ohne mündliche Verhandlung entschieden wird.mehr

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ZAP 22/2016, Gebührentipps ... / 5. Rechtsmittel

Gegen den Abänderungsbeschluss findet gem. § 107 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 104 Abs. 3 ZPO die sofortige Beschwerde, gegen die Entscheidung des Rechtspflegers i.V.m. § 11 RPflG die befristete Erinnerung/sofortige Beschwerde statt.mehr

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ZAP 15/2016, Gebührentipps ... / a) Gesetzliche Regelung

Da es sich hier um die Anwaltsvergütung für die Berufung gehandelt hat, berechnen sich die Gebühren nach Teil 3 Abschn. 2 Unterabschn. 1 VV RVG. Die somit einschlägige Bestimmung von Absatz 1 der Anm. zu Nr. 3202 VV RVG erklärt Absatz 1 der Anm. zu Nr. 3104 VV RVG für entsprechend anwendbar, so dass die Voraussetzungen dieser Vorschriften auch für die Vergütung des Prozessbe...mehr

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ZAP 12/2016, Notwendige Ver... / VI. Umbeiordnung

In der Praxis stellt sich häufig die Frage, wie zu verfahren ist, wenn bei der Bestellung des Pflichtverteidigers nach § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO das Verfahren (vgl. oben III.) nicht eingehalten und dem Beschuldigten – ggf. zu schnell – ein Verteidiger beigeordnet worden ist, bei dem es sich nicht um den "Anwalt des Vertrauens" handelt. In der Regel wird dann später vom Beschul...mehr

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ZAP 9/2016, Grundzüge des V... / d) Beratungshilfe

Der Schuldner hat Anspruch auf Bewilligung von Beratungshilfe für den Versuch einer außergerichtlichen Einigung (AG Köln Rpfleger 1999, 497; AG Hamm ZVO 2005, 628; Vallender InVo 1998, 1719; ders. MDR 1999, 598, 599; Pape NZI 1999, 90; HK-InsO/Landfermann, Heidelberger Kommentar zur InsO, 2. Aufl., § 305 Rn 9; Fuchs/Beyer Rpfleger 2000, 1; Kohte VuR 2000, 23; Späth Insolvenz...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / 1. Fall des BGH

In dem Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem BGH ging es um die Frage, ob nach Rücknahme der Klage dem Kläger oder – als vollmachtlose Vertreterin des Klägers – seiner Vertreterin, die sich auf eine Inkassovollmacht berufen hatte, die Kosten des Rechtsstreits nach § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO aufzuerlegen sind.mehr

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ZAP 22/2016, Gebührentipps ... / 7. Weitere Verfahrensmöglichkeiten

a) Abänderungsantrag und Rückfestsetzung Bei einer Streitwertherabsetzung zugunsten des Mandanten kann neben dem Änderungsantrag auch ein Antrag auf Rückfestsetzung (§ 91 Abs. 4 ZPO) des überzahlten Betrags gestellt werden, wenn der Mandant den in dem ursprünglichen Kostenfestsetzungsbeschluss titulierten Betrag bereits gezahlt hat (zur Rückfestsetzung allgemein s. Hansens RV...mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / c) Voraussetzungen der Rückfestsetzung

aa) Aufhebung oder Änderung der Kostenentscheidung Die Rückfestsetzung kommt dann in Betracht, wenn im Rechtsmittelzug die erstinstanzliche Kostenentscheidung, auf der der Kostenfestsetzungsbeschluss beruht, abgeändert oder aufgehoben worden ist (OLG Brandenburg RVGreport 2012, 194 [Hansens]; KG RVGreport 2011, 388 [Ders.]; s.a. BGH RVGreport 2004, 475 [Ders.]). Diese Vorauss...mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / III. Rückfestsetzung von Kosten

Die Rückfestsetzung von Kosten kommt in der Praxis verhältnismäßig selten vor, obwohl die hierfür erforderlichen Voraussetzungen, nämlich die Abänderung oder Aufhebung einer Kostenentscheidung im Rechtsmittelverfahren, doch häufiger vorliegen dürften. Dabei treten bei der Rückfestsetzung manchmal praktische Probleme auf, wie der nachfolgende Fall aus der Praxis belegt. 1. Sac...mehr

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ZAP 7/2017, Gebührentipps f... / I. Kostenerstattung in arbeitsgerichtlichen Verfahren

1. Grundsatz: Ausschluss im Urteilsverfahren Gemäß § 91 Abs. 1 ZPO, der gem. § 46 Abs. 2 ArbGG auch im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren entsprechend gilt, hat die unterlegene Partei die zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung ihres Gegners notwendigen Kosten zu erstatten. Hiervon ausgeschlossen ist im Urteilsverfahren des ersten Rechtszuges vor dem Arbeitsgericht gem....mehr

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ZAP 24/2015, Gebührentipps ... / 2. Sachlicher Anwendungsbereich

a) Isoliertes PKH-Bewilligungsverfahren Gegenstand der Vergütungsfestsetzung können die gesetzliche Vergütung, eine nach § 42 RVG festgestellte Pauschgebühr und die nach § 670 BGB zu ersetzenden Aufwendungen sein, soweit sie zu den Kosten des gerichtlichen Verfahrens gehören. In neuerer Zeit hat sich die Rechtsprechung wieder mit der Frage befasst, ob auch die Vergütung für ei...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / 3. Bestimmung des Verfahrenswertes

Wie sich der Verfahrenswert für ein Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Zahlung eines Verfahrenskostenvorschusses berechnet, ist umstritten. a) Hälfte der verlangten Zahlung Nach einer Auffassung bemisst sich der Verfahrenswert – wie auch sonst in Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung – nach der Hälfte des für die Hauptsache bestimmten Wertes, h...mehr

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ZAP 22/2016, Gebührentipps ... / b) Literatur

Auch die Literatur hat sich mit verschiedenen Aspekten des Abgasskandals befasst, so Revilla zfs 2016, 10; Steenbuck MDR 2016, 185; Heimgärtner DAR 2015, 622; Zunker AnwBl 2016, 667 zu den Auswirkungen des Abgasskandals auf den Markt für Rechtsdienstleistungen. Zu den bilanzsteuerrechtlichen Auswirkungen des Abgasskandals haben Hennrichs und Riedel NZG 2016, 375 Stellung gen...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / 3. Auffassung des BGH

a) Gesetzeswortlaut Der BGH hat sich der letztgenannten Auffassung angeschlossen. Auch nach seiner Auffassung spricht bereits der Wortlaut der Gesetzesregelung für diese Auslegung. Der BGH weist jedoch darauf hin, dass der Wortlaut insoweit nicht zwingend sei, denn das Wort "gemäß" vor der Angabe des § 331 Abs. 3 ZPO könne – jedenfalls bei isolierter Betrachtung – auch als "i...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / 5. Argumente für den Ansatz des vollen Hauptsachewertes

Die vom OLG Karlsruhe vertretene Auffassung setzt sich bei den OLG immer mehr durch. Dabei kann sich der Verfahrensbevollmächtigte auch auf folgende Argumente stützen: a) Gesetzessystematik Der Ansatz des vollen Hauptsachewertes auch in Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, in denen es um Zahlungsansprüche geht, entspricht der Gesetzessystematik. Der Gesetzgeber ...mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / aa) Aufrechnung gegen Rückfestsetzungsforderung

In der Rechtsprechung besteht Streit darüber, ob gegen die Rückfestsetzung ein Aufrechnungseinwand zulässig ist (s. den Streitstand bei OLG Celle RVGreport 2015, 471 [Hansens]). Hier ging es jedoch nicht um eine solche Aufrechnung gegen die Rückfestsetzungsforderung, sondern um die von dem Kläger erklärte Aufrechnung gegen den seinerzeit bestehenden Kostenerstattungsanspruch...mehr

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ZAP 24/2015, Gebührentipps ... / b) Einzelne Einwendungen oder Einreden

aa) Erfüllung Macht der Antragsgegner die Erfüllung geltend, berührt dies unmittelbar den Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts. Mit der Leistung der Zahlung an den Anwalt erlischt nämlich der Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts (s. § 362 Abs. 1 BGB). Folglich führt der Einwand der Zahlung zur Ablehnung der Vergütungsfestsetzung gem. § 11 Abs. 5 S. 1 RVG (s. OLG Köln RVGrepor...mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / 1. Geschäftsgebühr – Verfahrensgebühr

Nach Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV RVG ist die für die vorgerichtliche Tätigkeit angefallene Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens zur Hälfte anzurechnen, wenn die Geschäftsgebühr hinsichtlich desselben Gegenstands entstanden ist. a) Vereinbarte Vergütung für die vorgerichtliche Tätigkeit Gegenstand von Gerichtsentscheidungen war des Öfteren die Frag...mehr

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ZAP 22/2016, Gebührentipps ... / 6. Folgen der Versäumung der Antragsfrist

a) Mögliche Maßnahmen Eine Abänderung gem. § 107 Abs. 1 ZPO kann nach wohl herrschender Auffassung dann nicht erfolgen, wenn die Antragsfrist des § 107 Abs. 2 ZPO versäumt worden ist (OLG München JurBüro 1991, 972; OLG Hamburg JurBüro 1990, 492; KG Rpfleger 1975, 324; Zöller/Herget, a.a.O., § 107 ZPO Rn 3). Versäumt der Erstattungspflichtige die Antragsfrist des § 107 Abs. 2 Z...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / 5. Mündliche Verhandlung vorgeschrieben

Der Anfall der Terminsgebühr hing in beiden Fällen somit entscheidend davon ab, dass auch die zweite Voraussetzung für den Anfall der Terminsgebühr, nämlich eine vorgeschriebene mündliche Verhandlung, vorlag. a) Argumentation des OLG Brandenburg Das OLG Brandenburg hat dies bejaht, weil in dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gem. §§ 49 ff. FamFG die mündlich...mehr

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ZAP 22/2016, Gebührentipps ... / a) Abänderungsantrag und Rückfestsetzung

Bei einer Streitwertherabsetzung zugunsten des Mandanten kann neben dem Änderungsantrag auch ein Antrag auf Rückfestsetzung (§ 91 Abs. 4 ZPO) des überzahlten Betrags gestellt werden, wenn der Mandant den in dem ursprünglichen Kostenfestsetzungsbeschluss titulierten Betrag bereits gezahlt hat (zur Rückfestsetzung allgemein s. Hansens RVGreport 2014, 8 ff. und 2015, 448 ff.).mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / 3. Rückfestsetzungsantrag des Klägers

a) Folgen der Änderung der erstinstanzlichen Kostenentscheidung Mit Änderung der Kostenentscheidung des LG Berlin im Urteil vom 9.4.2014 durch das Berufungsurteil des KG vom 2.7.2015 ist der auf der abgeänderten Entscheidung beruhende Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers des LG Berlin vom 5.6.2014 ohne weiteres wirkungslos geworden (s. BGH RVGreport 2010, 382 [Hanse...mehr

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ZAP 22/2016, Gebührentipps ... / I. Kostenrechtliche Auswirkungen des Abgasskandals

Ein großer Hersteller von Pkw hat in Dieselfahrzeugen eine Software verbaut, aufgrund der die gesetzlich vorgesehenen Stickoxidwerte lediglich auf dem Prüfstand eingehalten wurden, nicht jedoch im normalen Fahrbetrieb. Viele Käufer dieser Fahrzeuge haben aus diesem Grunde Ansprüche sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen den Hersteller geltend gemacht. Die Instanzgerichte ...mehr

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ZAP 11/2015, Einsatz digita... / XI. Besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA)

Das am 16.10.2013 verkündete Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (Müller-Teckhof MMR 2014, 95; Bacher MDR 2014, 998–1003 und 1053–1055; Brosch K&R 2014, 9–14; Meyer-Seitz, Marx/Salz und Spatschek AnwBl 2013, 89 ff.; Socha ZRP 2015, 91; http://www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php ) verpflichtet nach § 31a BRAO zunächst die B...mehr

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ZAP 15/2016, Gebührentipps ... / b) Subjektive Voraussetzungen

Diese Terminsgebühr fällt allerdings nur demjenigen Prozessbevollmächtigten an, der im Hinblick auf den schriftlichen Vergleich tätig geworden ist. Hierzu genügt beispielsweise, dass die Prozessbevollmächtigten der Parteien die Vergleichsverhandlungen schriftlich führen, was im Fall des OLG Köln vorgelegen hat.mehr

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ZAP 3/2017, Zulassung eines... / Zusammenfassung

Leitsatz des Bearbeiters: Ein GmbH-Gesellschafter darf einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Anwalt in der Gesellschafterversammlung auch ohne entsprechende Satzungsregelung als Berater/Beistand hinzuziehen (und dies notfalls auch im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes durchsetzen), wenn sein Beratungsinteresse unter Berücksichtigung seiner persönlichen Verhältnisse, de...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / 2. Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils erforderlich?

In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob die 0,5 Terminsgebühr nach Abs. 1 Nr. 2 der Anm. zu Nr. 3105 VV RVG auch dann anfällt, wenn der Kläger – wie es hier der Fall gewesen ist – den für den Erlass eines Versäumnisurteils nach § 331 Abs. 3 ZPO erforderlichen Antrag nicht gestellt hat. a) Antrag erforderlich Nach Auffassung des OLG Oldenburg (RVGreport 2008, 263 [Ha...mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / 2. Kostenfestsetzungsantrag des Klägers

Der Beklagte hat nach der Kostenentscheidung im Urteil des Kammergerichts vom 2.7.2015 dem Kläger die Kosten beider Rechtszüge zu erstatten. Hierzu gehören gem. § 91 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 S. 1 ZPO die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Prozessbevollmächtigten des Klägers sowie gem. § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO die vom Kläger gezahlten Gerichtskosten. Der Erstattungsanspruch des ...mehr

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ZAP 22/2016, Gebührentipps ... / 2. Deckungsschutz der Rechtsschutzversicherung

Auch die Rechtsschutzversicherungen werden zunehmend mit den Folgen des Abgasskandals konfrontiert. Bisher sind nur einige Gerichtsentscheidungen bekannt geworden, in denen der Versicherungsnehmer erfolgreich seine Rechtsschutzversicherung auf Deckungsschutz verklagt hat. a) Fall des LG Detmold Im Falle des LG Detmold (Urt. v. 11.8.2016 – 9 O 51/16) hatte der klagende Versiche...mehr

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ZAP 13/2016, 67. Deutscher Anwaltstag 2016 – Das Strafrecht stand im Mittelpunkt

Der Deutsche Anwaltstag fand in diesem Jahr in der Hauptstadt Berlin statt. Ein Risiko oder eine Chance für einen erfolgreichen Anwaltstag? Denn nicht immer bieten große Städte die Chance dafür, dass viele Teilnehmer anreisen. Doch das Konzept des Deutschen Anwaltvereins ging auf: Knapp 2.000 Teilnehmer nahmen an dem 67. DAT teil. Zwar ist das "Estrel Berlin" kein wirklich sc...mehr