Ausnahmsweise bleiben außergebührenrechtliche Einwendungen dann unberücksichtigt und führen deshalb nicht zur Ablehnung der Vergütungsfestsetzung, wenn diese Einwände nach dem Rechtsgedanken des Rechtsmissbrauchs "offensichtlich aus der Luft gegriffen sind", sie offensichtlich haltlos sind und insbesondere ohne jeden konkreten tatsächlichen Anhaltspunkt vorgebracht werden (vgl. hierzu Hansens ZAP F. 24, S. 1458; BVerfG a.a.O.).

So vielfältig wie die Lebenssachverhalte im Umgang zwischen Rechtsanwalt und eigenem Auftraggeber sind, so vielfältig sind in der Praxis auch die von den jeweiligen Auftraggebern im Vergütungsfestsetzungsverfahren erhobenen Einwendungen. Nachfolgend hierzu einige Beispiele aus der neueren Rechtsprechung.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge