Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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ZAP 24/2016, Aktuelle Entwi... / 5. Weitere Pflichten des Prozessanwalts

Ein durch plötzlich auftretende Krankheit an der Wahrnehmung des Einspruchstermins gehinderter Prozessbevollmächtigter ist – soweit er hierzu in der Lage ist – gegenüber dem Gericht verpflichtet, seine Verhandlungsunfähigkeit telefonisch oder per Fax mitzuteilen. Den Prozessbevollmächtigten trifft insoweit die Pflicht, eine Vertagung des Verhandlungstermins durch das (Berufu...mehr

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ZAP 15/2016, Anwaltsmagazin / 1 Anwaltsvertreter weisen Kritik de Maizières zurück

In einem gemeinsamen Schreiben nebst einer entsprechenden Presseerklärung haben sich Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und Deutscher Anwaltverein (DAV) Anfang Juli entschieden gegen eine Äußerung des Bundesinnenministers Dr. Thomas de Maizière gewandt. Der Minister hatte in seiner Rede zur Aktuellen Stunde im Deutschen Bundestag am 23. Juni Teilen der Anwaltschaft vorgeworfen...mehr

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ZAP 22/2016, Gebührentipps ... / II. Änderung des Kostenfestsetzungsbeschlusses gem. § 107 ZPO

Im Zivilprozess und in vielen Verfahren der anderen Gerichtsbarkeiten berechnen sich die gerichtlichen Gebühren und die Anwaltsgebühren nach dem Gegenstandswert. Vielfach steht dieser Wert fest, etwa wenn mit der Klage die Zahlung eines bestimmten Geldbetrags verlangt wird. In manchen Fällen hat das Prozessgericht den Streitwert festgesetzt. Diese Wertfestsetzung ist dann re...mehr

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ZAP 24/2015, Gebührentipps ... / b) Zwangsvollstreckung

Ob die dem Rechtsanwalt für die Tätigkeit im Rahmen der Zwangsvollstreckung angefallene Vergütung gegen den eigenen Auftraggeber gem. § 11 RVG festgesetzt werden kann, ist problematisch. Nach der ausdrücklichen Regelung in § 11 Abs. 1 S. 1 RVG, die insoweit von der Vorgängervorschrift des § 19 Abs. 1 BRAGO abweicht, muss die gesetzliche Vergütung des Rechtsanwalts zu den Kost...mehr

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ZAP 22/2016, Gebührentipps ... / 3. Weitere Hinweise

a) Hauptsacheklagen Zu den Hauptsacheklagen anderer Parteien sind bisher lediglich einige Entscheidungen von Landgerichten veröffentlicht worden. OLG-Entscheidungen sind bisher nicht bekannt geworden. Einige Landgerichte haben den Klagen der Käufer stattgegeben, so etwa LG Krefeld, Urt. v. 14.9.2016 – 2 O 83/16 und Urt. v. 14.9.2016 – 2 O 72/16; LG Oldenburg, Urt. v. 1.9.2016 –...mehr

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ZAP 12/2017, Anwaltsmagazin / 5 Unterstützung für türkische Exil-Juristen

Nach dem Verfassungsreferendum in der Türkei, das die Machtfülle des türkischen Präsidenten gegenüber den anderen Verfassungsorganen noch weiter gestärkt hat, haben der Deutsche Richterbund (DRB) und der Deutsche Anwaltverein (DAV) eine Internetplattform für Exil-Juristen aus der Türkei gestartet. Die türkischsprachige Internetseite bietet Richtern, Staatsanwälten und Anwält...mehr

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ZAP 15/2016, Gebührentipps ... / 2. Fälle aus der neueren Rechtsprechung

a) Bestrittene Auftragserteilung Wendet der als Auftraggeber in Anspruch genommene Antragsgegner im Vergütungsfestsetzungsverfahren ein, er habe dem den Antrag stellenden Rechtsanwalt keinen die verfahrensgegenständliche Vergütung auslösenden Auftrag erteilt, stellt dies im Regelfall einen zur Ablehnung der Vergütungsfestsetzung führenden außergebührenrechtlichen Einwand dar....mehr

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ZAP 4/2016, Rechtsanwaltshaftung: Unzureichende Sachverhalts- und Rechtsdarstellung vor Gericht

(BGH, Urt. v. 10.12.2015 – IX ZR 272/14) • Ein Rechtsanwalt hat in einem Klageverfahren die zugunsten seines Mandanten sprechenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte so umfassend wie möglich darzustellen, damit sie das Gericht bei seiner Entscheidung berücksichtigen kann. Wird eine Klage auf mehrere selbstständige Vertragsverletzungen (hier: fehlerhafter Transport ...mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / 3. Abgeltungsklauseln

a) Rechtliche Bewertung zwischen den Parteien strittig Die vorstehenden Ausführungen gelten im Grundsatz auch für Abgeltungsklauseln. Diese sind im Kostenfestsetzungsverfahren dann nicht zu berücksichtigen, wenn deren rechtliche Bewertung zwischen den Parteien umstritten ist und die Abgeltungsklausel jedenfalls nicht so offenkundig einen bestimmten Inhalt hat, dass keine erns...mehr

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ZAP 7/2015, Anwaltliches Berufsrecht: Unzulässigkeit von Schockwerbung

(BVerfG, Beschl. v. 5.3.2015 – 1 BvR 3362/14) • Mit der Stellung des Rechtsanwalts ist im Interesse des rechtsuchenden Bürgers eine Werbung nicht vereinbar, die ein reklamehaftes Anpreisen in den Vordergrund stellt, mit der eigentlichen Leistung des Anwalts nichts mehr zu tun hat und sich nicht mit dem unabdingbaren Vertrauensverhältnis im Rahmen eines Mandats vereinbaren lä...mehr

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ZAP 8/2017, Anwaltsmagazin / 3 Unterschiedliches Echo auf "Kleine BRAO-Reform"

Am 23. März hat nun auch der Bundestag in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe, die sog. Kleine BRAO-Reform, verabschiedet. Wie vom Rechtsausschuss empfohlen, kommt es in einer gegenüber dem vom Bundesjustizministerium vorgelegten Entwurf etwas veränd...mehr

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ZAP 7/2017, Gebührentipps f... / 2. Berechnung

a) In Rechtsprechung und Literatur umstritten Wie sich der Gegenstandswert für den im Rahmen der Zwangsvollstreckung tätigen Rechtsanwalt berechnet, wenn sich die Pfändung bei der Drittschuldnerin im Nachhinein als wertlos herausgestellt, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten: Nach einer Auffassung berechnen sich die Gebühren des Rechtsanwalts nur nach dem gesetzliche...mehr

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ZAP 21/2016, Die begründungslose Entscheidung

Die Nichtbegründung von Entscheidungen der obersten Gerichtshöfe des Bundes stellt eine seit langem bekannte und verfassungsrechtlich gebilligte Praxis dar (vgl. BVerfGE 50, 287, 290). Besonders bedeutsam wird das Problem bei der Nichtbegründung bzw. Pauschalbegründung der Zurückweisung von Nichtzulassungsbeschwerden (§ 544 Abs. 2 S. 2 ZPO) oder der Verwerfung der Revision i...mehr

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ZAP 19/2015, Änderungen im ... / Pflicht zur Herausgabe von Handakten

Hinsichtlich der Frage, ob den Rechtsanwalt neben der zivilrechtlichen auch eine berufsrechtliche Pflicht zur Herausgabe von Handakten trifft, hat sich jetzt der Anwaltsgerichtshof (AGH) NRW auf die Seite der Befürworter geschlagen. In einer Angelegenheit, in der ein Kollege nach Abgabe und abschließender Abrechnung des Mandats die zugehörigen Handakten nicht an den übernehm...mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / 3. Abrechnung bei mehrfacher Gebührenanrechnung

Die Existenz mehrerer Anrechnungsvorschriften im RVG zieht es nach sich, dass im Laufe des Mandats mehrere Anrechnungsvorschriften nacheinander eingreifen können. Beispiel 2: Der Rechtsanwalt verdient im Rahmen eines vorgerichtlichen Vertretungsmandats zunächst die Geschäftsgebühr, betreibt dann das selbstständige Beweisverfahren und vertritt den Mandanten in dem sich hieran ...mehr

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ZAP 13/2017, 68. Deutscher Anwaltstag 2017 – Legal Tech und Innovationen

Das Ruhrgebiet wird immer mehr zum Tagungsort für Juristen. Nach dem 71. Deutschen Juristentag im September 2016 fand nunmehr auch der 68. Deutsche Anwaltstag 2017 in Essen statt. Das Thema diesmal: "Innovationen und Legal Tech". Rund 1.700 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nutzten das Fortbildungsangebot des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und nutzten die Pausen, sich auf de...mehr

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ZAP 24/2015, Gebührentipps ... / I. Vergütungsfestsetzung gegen den eigenen Auftraggeber, § 11 RVG

Die Festsetzung der Vergütung gegen den eigenen Auftraggeber durch den Rechtspfleger oder Urkundsbeamten der Geschäftsstelle ist für den Rechtsanwalt ein schnelles und einfaches Verfahren, um den Vergütungsanspruch gegen den eigenen Auftraggeber der Höhe nach feststellen und in einem Vollstreckungstitel, nämlich dem Vergütungsfestsetzungsbeschluss, titulieren zu lassen. Erst...mehr

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ZAP 7/2017, Gebührentipps f... / 2. Glaubhaftmachung des Gebührenanfalls im Kostenfestsetzungsverfahren

Im Kostenfestsetzungsverfahren hat die erstattungsberechtigte Partei den Anfall der geltend gemachten Kosten darzulegen und im Streitfall glaubhaft zu machen (§ 104 Abs. 2 S. 1 ZPO). Das setzt voraus, dass die erstattungsberechtigte Partei den Anfall der Kosten erst einmal darlegt. Geht es um anwaltliche Gebühren, deren Anfall sich ohne Weiteres aus den Gerichtsakten ergibt,...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / 3. Gebührentipp

Dem Beschluss des BGH ist die allgemeine Aussage zu entnehmen, dass im Ausnahmefall aufgrund des Veranlassungsprinzips auch dem vollmachtlosen Vertreter, und damit auch einem als Prozessbevollmächtigter auftretenden Rechtsanwalt, die Kosten des Rechtsstreits persönlich auferlegt werden können. Dieser hat dann die Gerichtskosten nach § 29 Nr. 1 GKG zu tragen und die dem Gegne...mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / I. Gebührenanrechnung

Das RVG sieht in verschiedenen Fallgestaltungen die Anrechnung einer Gebühr auf die andere vor. Diese Vorschriften finden sich entweder in den Vorbemerkungen oder aber auch bei dem betreffenden Gebührentatbestand im VV RVG. Beispielhaft sei hier auf Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV RVG verwiesen, die die Anrechnung einer Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Ver...mehr

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ZAP 24/2015, Gebührentipps ... / 3. Zuständiges Gericht

Gemäß § 11 Abs. 1 S. 1 RVG ist die Vergütung von dem Gericht des ersten Rechtszuges (Rechtspfleger oder Urkundsbeamten der Geschäftsstelle) festzusetzen. Welches Gericht dasjenige des ersten Rechtszuges ist, ergibt sich im Allgemeinen erst durch die Klageerhebung bzw. den Antrag auf einstweiligen gerichtlichen Rechtsschutz, mithin aus dem anhängig gemachten Verfahren der Hau...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / d) Ablehnung der Argumente der Gegenmeinung

Demgegenüber greifen nach den weiteren Ausführungen des BGH die Argumente der Gegenauffassung nicht. Soweit diese darauf abstelle, Nr. 3105 VV RVG verlange auch im Falle der Wahrnehmung eines Termins für den Anfall der 0,5 Terminsgebühr, dass ein Prozessantrag gestellt wird, berücksichtigt dies nach den weiteren Ausführungen des BGH nicht, dass sich aus der Vorschrift von Ab...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / bb) Regressgefahr ist eher höher

Wenn in dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Zahlung eines Vorschusskostenbetrags entgegen § 49 Abs. 1 FamFG regelmäßig nicht auch das dringende Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden des Gerichts dargelegt werden muss (s. § 246 Abs. 1 FamFG), unterscheidet sich der Arbeitsaufwand des Verfahrensbevollmächtigten im einstweiligen Anordnungsverfahren einers...mehr

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ZAP 15/2016, Gebührentipps ... / I. Vergütungsfestsetzung gegen den eigenen Auftraggeber, § 11 RVG

Das in § 11 RVG geregelte Vergütungsfestsetzungsverfahren ist ein im Regelfall schnelles und einfaches Verfahren, in dem der Rechtsanwalt seinen Vergütungsanspruch gegen den eigenen Auftraggeber der Höhe nach feststellen und in einem Vollstreckungstitel titulieren lassen kann (zu den Grundzüge dieses Verfahrens s. Hansens ZAP F. 24, S. 1453). In der Praxis treten aber immer ...mehr

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ZAP 15/2016, Gebührentipps ... / a) Vortrag tatsächlicher Umstände

Jedenfalls ist allgemein anerkannt, dass der Antragsgegner, der außergebührenrechtliche Einwendungen oder Einreden erhebt, lediglich vortragen muss, aus welchen konkreten Umständen er diese herleitet. Er hat somit die tatsächlichen, auf die Besonderheiten des konkreten Falls bezogenen Umstände vorzutragen. Seine Einwendungen müssen folglich zumindest im Ansatz erkennen lasse...mehr

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ZAP 24/2015, Gebührentipps ... / 6. Kostenerstattung

Gemäß § 11 Abs. 2 S. 6 RVG findet – mit Ausnahme der Zustellungsauslagen – eine Kostenerstattung nicht statt. Dies gilt auch in Verfahren über Beschwerden. Diese Regelung, die gegenüber den allgemeinen Vorschriften über die Auferlegung von Kosten wie etwa §§ 91 ff., 97 Abs. 1, 2 ZPO, vorrangig ist, wird in der Praxis vielfach nicht beachtet (s. den Fall des LAG Rheinland-Pfa...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / b) Kein Antrag erforderlich

Nach der ganz überwiegenden Gegenauffassung fällt die 0,5 Terminsgebühr nach Absatz 1 Nr. 2 der Anm. zu Nr. 3105 VV RVG auch dann an, wenn das Versäumnisurteil nach § 331 Abs. 3 ZPO ohne den erforderlichen Antrag ergeht (KG RVGreport 2008, 307 [Hansens] = AGS 2008, 541; OLG München RVGreport 2007, 425 [Hansens] = JurBüro 2007, 589; OLG Jena RVGreport 2006, 187 = AGS 2006, 22...mehr

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ZAP 18/2016, Das besondere ... / e) Überprüfungspflicht des Posteingangs

Frage: Was bedeutet die passive Nutzungspflicht für die Überprüfungspflicht des Posteingangs des beA? Aus oben Gesagtem ergibt sich, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt Anwälte eine passive Nutzungspflicht bezogen auf ihr eigenes beA haben. Das bedeutet, dass sie das beA regelmäßig auf Posteingänge hin überprüfen müssen. Für im üblichen Umfang tätige Anwälte ist m.E. eine Überp...mehr

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ZAP 4/2017, Die fiktive Ter... / c) Mehrere Auftraggeber

Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber, so erhöht sich die Verfahrensgebühr nach Nr. 1008 VV RVG um 30 % je weiteren Auftraggeber. Diese Erhöhung gilt für die abgeleitete fiktive Terminsgebühr jedoch nicht. Das kann auch schon deshalb nicht sein, weil dann bei Ansatz des Höchstbetrags bei der Verfahrensgebühr die Höchstgrenze der Terminsgebühr überschritten wäre. Die erhöh...mehr

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ZAP 21/2016, Fehlerquellen ... / c) Unterlassene Einsicht ins Grundbuch

Werden im Rahmen eines Prozessvergleichs Erklärungen abgegeben, die sich auf Grundstücke oder im Grundbuch eingetragene Rechte beziehen, ist es sehr gefährlich, einen Vergleich zu protokollieren, ohne dass ein aktueller Grundbuchauszug vorliegt. Da kann die Bezeichnung des Grundstücks mehrdeutig sein, weil Flurnummer und Grundbuchstelle unbekannt sind; es können Belastungen ...mehr

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ZAP 11/2017, Digitale Manda... / cc) Plattform als alternativer Marketingkanal

Weiter könnte ein struktureller Vergleich zu den herkömmlichen Werbemedien gegen eine Vermittlung i.S.v. § 49b Abs. 3 S. 1 BRAO sprechen. Herkömmliche Werbemedien (Print, TV, Außenwerbung, Bannerwerbung) geben einen fremden Werbeinhalt ohne eigene inhaltliche Bewertung wieder, der Werbeinhalt erzielt somit "aus sich heraus" Wirkung. Der Werbeanbieter wird für den Werbenden ni...mehr

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ZAP 4/2017, Die fiktive Ter... / VI. Revision

Im Revisionsverfahren ist eine fiktive Terminsgebühr ebenfalls möglich (Anm. zu Nr. 3213 VV RVG), da auch hier eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist (§§ 165 S. 1, 124 Abs. 1 SGG). Die Terminsgebühr kann dabei unter sämtlichen Varianten der Anm. S. 1 zu Nr. 3106 VV RVG entstehen, ausgenommen wiederum nach Anm. Nr. 2 zu Nr. 3106 VV RVG, da auch im Revisionsverfahren ei...mehr

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ZAP 2/2016, Anwaltshaftung: Schutzwirkung des Anwaltsvertrags

(BGH, Urt. v. 21.7.2016 – IX ZR 252/15) • Ist Gegenstand des mit einem Anwalt geschlossenen Beratungsvertrags die Beratung für Entscheidungen des Mandanten, hat der Anwaltsvertrag im allgemeinen keine Schutzwirkungen zugunsten des (gesetzlichen) Vertreters des Mandanten für Vermögenseinbußen des Vertreters, die darauf zurückzuführen sind, dass dem Vertreter im Zusammenhang m...mehr

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ZAP 21/2016, Fehlerquellen ... / 24. Kurzzeit-Mandanten

Manchmal schließen Anwälte Prozessvergleiche für Mandanten, ohne sie näher zu kennen und vorher beraten zu haben. Beispiel: Im Scheidungstermin ist der Antragsteller A anwaltlich vertreten, die Antragsgegnerin Frau F ohne Anwalt. Der Antragsteller schlägt vor, dass die Frau auf Unterhalt verzichtet, die F ist einverstanden. Da sie anwaltlich nicht vertreten ist, aber Anwaltsz...mehr

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ZAP 11/2017, Digitale Manda... / a) Inhalt, Grenzen und Anwendbarkeit des Gebots

Werbung ist Anwälten nach § 43b BRAO nur erlaubt, "wenn sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist". Werbung ist dabei jedes eigene oder fremde zurechenbare Verhalten, das bei verständiger Würdigung als direkte oder indirekte Anregung oder Aufforderung zur Vertragsanbahnung...mehr

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ZAP 4/2017, Die fiktive Ter... / a) Überblick

Mit Satz 2 der Anm. zu Nr. 3106 VV RVG ist die Höhe der Terminsgebühr für alle Fälle der Anm. S. 1 zu Nr. 3106 VV RVG festgeschrieben. Die Höhe der fiktiven Terminsgebühr beläuft sich erstinstanzlich immer auf 90 % der im konkreten Fall bestimmten Verfahrensgebühr. Der Grund für diese Anbindung an die konkrete Höhe der Verfahrensgebühr liegt darin, dass die Terminsgebühr kaum...mehr

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ZAP 4/2017, Die fiktive Ter... / III. Berufung

Auch im Berufungsverfahren ist eine fiktive Terminsgebühr möglich (Anm. S. 1 zu Nr. 3205 VV RVG). Hier findet sich allerdings keine eigenständige Regelung. Vielmehr wird auf Anm. S. 1 Nr. 1 u. 3 zu Nr. 3106 VV RVG verwiesen. Da auch im Berufungsverfahren eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist (§§ 153 Abs. 1, 124 Abs. 1 SGG), kann die Terminsgebühr unter sämtlichen Vari...mehr

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ZAP 8/2015, Sorgerecht / I. Einleitung

Streitige Sorge- und Umgangsrechtsverfahren gehören zu den speziellen Herausforderungen für den familienrechtlich tätigen Anwalt. Hinweis: Mit der männlichen Formulierung ist immer auch die Anwältin gemeint. Der Verfasser hat davon Abstand genommen, durch gleichstellungsgerechte Formulierungen wie "der familienrechtlich tätige Anwalt und die familienrechtlich tätige Anwältin"...mehr

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ZAP 24/2015, Gebührentipps ... / 1. Persönlicher Anwendungsbereich

Gemäß § 11 Abs. 1 S. 1 RVG wird die gesetzliche Vergütung unter den näher beschriebenen Voraussetzungen auf Antrag des Rechtsanwalts oder des Auftraggebers durch das Gericht des ersten Rechtszuges festgesetzt. Der Vergütungsfestsetzungsantrag des Auftraggebers ist nach meinen Erfahrungen aus der Praxis eher ein Exot. Ich selbst habe nur zwei Vergütungsfestsetzungsverfahren b...mehr

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ZAP 2/2016, Beitrag zu eige... / Zusammenfassung

Leitsatz des Gerichts: Die eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GbR führt nicht zu Lohn bei den angestellten Anwälten (auch soweit sie "Scheinsozien" sind). Leitsatz des Bearbeiters: BFH, Urt. v. 10.3.2016 – VI R 58/14, ...mehr

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ZAP 19/2015, Insolvenzabsic... / b) Direktanspruch des Reisenden gegen den Versicherer

Reiseveranstalter müssen dem Reisenden einen unmittelbaren Anspruch gegen den Sicherungsgeber verschaffen (§ 651k Abs. 3 BGB). Einen Direktanspruch gegen den Versicherer sieht das deutsche Recht allerdings nur in Ausnahmefällen vor. Regelmäßig steht dem Anspruchsberechtigten gerade kein unmittelbarer Anspruch gegenüber dem Versicherer zu (Johannsen r+s 1997, 309 f.). Der Gese...mehr

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ZAP 24/2016, Aktuelle Entwi... / 4. Belehrungspflicht über Rechtsmittelaussichten

Auch ohne Auftrag trifft den Anwalt eine Belehrungspflicht über die Aussichten eines Rechtsmittels jedenfalls dann, wenn eine ohne Weiteres erkennbare Abweichung zur höchstrichterlichen Rechtsprechung vorliegt. Gleiches gilt in den Fällen, in denen der Fehler des Urteils darauf beruht, dass der Rechtsanwalt nicht sachgerecht gearbeitet, das unrichtige Urteil mithin mitversch...mehr

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ZAP 18/2016, Das besondere ... / c) Empfangsbereitschaft des beA

Frage: Wird das beA ohne Zutun des Anwalts empfangsbereit sein? In § 21 der RAVPV-E ist ein Vorschlag für die Regelung der Empfangsbereitschaft des beA von in das Gesamtverzeichnis einzutragenden Rechtsanwälten enthalten: "(...) Die Bundesrechtsanwaltskammer richtet unverzüglich nach der Eintragung einer Person in das Gesamtverzeichnis für diese ein besonderes elektronisches ...mehr

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ZAP 2/2017, Personalakte: Recht zur höchstpersönlichen Einsichtnahme

(BAG, Urt. v. 12.7.2016 – 9 AZR 791/14) • Da das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG), das als Teil des Persönlichkeitsrechts jedem Grundrechtsinhaber die eigene Entscheidungsbefugnis über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zuerkennt, im Sinne objektiver Normgebung auch auf die Anwendung und Auslegung privatre...mehr

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ZAP 7/2016, Buchreport / Firsching/Graf, Nachlassrecht, 10. Aufl. 2014, 833 S., Verlag C.H.Beck, 99 EUR

Bei jedem Erbfall kommt es zu einem Schriftverkehr zwischen Mandant, seinem Anwalt und dem Nachlassgericht. Das Werk von Firsching/Graf bietet einen detaillierten Einblick in das Nachlassrecht sowohl für die Organe der Rechtspflege in Nachlasssachen als auch für den Rechtsanwalt. Durch zahlreiche Mustervorlagen und beispielhafte Aufzählungen kann eine zügige, zielgerichtete ...mehr

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ZAP 11/2017, Legal Tech – D... / a) Definition

Als dritte wegweisende Technologie im Bereich des Rechts ist die Anwendung von künstlicher Intelligenz (KI) zu nennen. Künstliche Intelligenz (aus dem Englischen artificial intelligence, kurz: AI) ist ein Teilbereich der Informatik und bezeichnet den Versuch, einem Computer eine menschenähnliche Intelligenz beizubringen, die selbstlernend und sich selbstentwickelnd ist. Im Ko...mehr

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ZAP 8/2017, Rechtsprechungs... / 6. Fristeinhaltung in Zeiten von Poststreiks

Eine aus Haftungsgesichtspunkten wichtige Entscheidung hat das BSG am 19.10.2016 (B 14 AS 51/16 B) getroffen. Der klägerische Anwalt hatte kurz nach Erhalt des erstinstanzlichen Urteils dieses Urteil mit einer inhaltlich zutreffenden schriftlichen Information über die Rechtsmittelmöglichkeiten und die hierfür einzuhaltende Frist in Richtung Kläger zur Post gegeben. Infolge e...mehr

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ZAP 9/2017, Anwaltshaftung: Unterlassenes Hinwirken auf ein Anerkenntnis

(AG Bonn, Urt. v. 5.8.2016 – 110 C 50/16) • Wirkt ein Anwalt bei klarer Rechtslage nicht auf ein Anerkenntnis hin, so handelt es sich dabei um eine schadensersatzpflichtige fehlerhafte Führung des Rechtsstreits. Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass er vermeidbare Nachteile für den Mandanten auch vermeidet. Er hat, wenn mehrere Maßnahmen in Betracht kommen...mehr

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ZAP 11/2015, Justizspiegel / Rückblick und Ausblick

Möglicherweise leistete Schneider mit seinen Beiträgen auch eine Art Abbitte für Verhaltensweisen, die er in seinem "früheren Leben als Richter" Anwälten gegenüber an den Tag gelegt hatte. So wird von ihm berichtet, dass er die eine oder andere richterliche Reaktion auf anwaltliche Anträge im Nachhinein bedauert habe, als er – nunmehr in späten Jahren als Anwalt tätig – erke...mehr

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ZAP 5/2016, Das neue "Geset... / 14. Ausübung einer anwaltlichen Tätigkeit im Unternehmen

Frage: Muss ich eine Zulassung als Syndikusrechtsanwalt beantragen, wenn ich eine anwaltliche Tätigkeit im Unternehmen ausübe? Hier ist zu unterscheiden: Wird die Tätigkeit bereits ausgeübt, dann sind die meisten Anwaltskammern der Auffassung, dass dann, wenn nicht die besonderen Rechte aus dem neuen § 46c BRAO in Anspruch genommen werden sollen, keine Zulassung erforderlich ...mehr