Möglicherweise leistete Schneider mit seinen Beiträgen auch eine Art Abbitte für Verhaltensweisen, die er in seinem "früheren Leben als Richter" Anwälten gegenüber an den Tag gelegt hatte. So wird von ihm berichtet, dass er die eine oder andere richterliche Reaktion auf anwaltliche Anträge im Nachhinein bedauert habe, als er – nunmehr in späten Jahren als Anwalt tätig – erkennen musste, wie sehr sich anwaltliche Arbeit von richterlicher Arbeit unterscheidet und unter welchem zeitlichen, aber auch wirtschaftlichen Druck Rechtsanwälte ihrem Beruf nachgehen.

Was immer die Motivation für den Justizspiegel aber auch gewesen sein mag, es war eine äußerst beliebte Rubrik und sie war geprägt von Egon Schneiders unvergleichlicher Rhetorik.

Insoweit tritt jeder in große, wenn nicht übergroße Fußstapfen, wenn er sich daran versucht, den Justizspiegel wiederzubeleben.

Gleichwohl glauben freundlicherweise der Verlag und meine Mitherausgeber, dass es den Versuch lohnt.

Nun denn, pünktlich zum DAT 2015 in Hamburg einige erste Absonderlichkeiten aus den "Provinzen des Rechts".

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