In einem gemeinsamen Schreiben nebst einer entsprechenden Presseerklärung haben sich Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und Deutscher Anwaltverein (DAV) Anfang Juli entschieden gegen eine Äußerung des Bundesinnenministers Dr. Thomas de Maizière gewandt. Der Minister hatte in seiner Rede zur Aktuellen Stunde im Deutschen Bundestag am 23. Juni Teilen der Anwaltschaft vorgeworfen, sie würden mit Asylantragstellern, denen die Abschiebung drohe, "Geschäftemacherei" betreiben.

Die beiden Anwaltsorganisationen betonen, dass es die Aufgabe der Anwaltschaft ist, für eine faire und rechtsstaatliche Behandlung der Bürger einzutreten. Die Möglichkeit der anwaltlichen Beratung und Vertretung gehöre zu den Rechtsstaatsgarantien in der Bundesrepublik Deutschland.

Ekkehart Schäfer, Präsident der BRAK, wies darauf hin, dass die Anwaltschaft die Teilhabe des Bürgers am Recht und damit die Verwirklichung des Rechtsstaates gewährleiste. Gerade diese Gewährleistung sei der Garant unserer Rechtsordnung. Und DAV-Präsident Ulrich Schellenberg kommentierte: "Es ist schon ungeheuerlich, dass Anwältinnen und Anwälten im Deutschen Bundestag vorgeworfen wird, ihrer Arbeit nachzugehen". Auch hätten Mandanten, deren Asylantrag abgelehnt worden sei, Anspruch auf den Rechtsweg. Nur weil Anwältinnen und Anwälte in vielen Verfahren Rechtsmittel eingelegt hätten, habe der BGH zahlreiche Entscheidungen der Amtsgerichte in Abschiebehaftsachen, die rechtswidrig gewesen seien, korrigieren können.

Es treffe auch nicht zu, dass sich Verfahren verzögerten, wenn Anwältinnen und Anwälte beteiligt seien. Das Gegenteil sei der Fall, da gerade die Aufbereitung des Sachverhalts und dessen rechtliche Einordnung durch die Anwaltschaft das Verfahren unterstütze. Beide Anwaltsorganisationen wiesen darauf hin, dass der Zugang zum Recht ein Fundamentalgrundsatz des Rechtsstaatsprinzips ist, und zwar unabhängig von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Einzelnen. Dieser Zugang werde durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gesichert.

[Quellen: BRAK/DAV]

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