Auf die Erstattungspflicht der Beklagten hat es keinen Einfluss, ob die der Klägerin durch die Mandatierung des Rechtsanwalts L. entstandenen Kosten zwischenzeitlich vom VAA beglichen worden waren. An der Aktivlegitimierung der Klägerin im Kostenfestsetzungsverfahren änderte dies nämlich nichts. Es berührt somit den Erstattungsanspruch nicht, dass ein Dritter die erstattungsberechtigte Partei von ihrer Zahlungspflicht freistellt. Außerdem war hier nicht ersichtlich, dass der Kostenerstattungsanspruch der Klägerin mit der Zahlung durch den VAA auf diesen übergegangen war.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge