Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 52 gewährt dem gerichtlich bestellten Rechtsanwalt (insbesondere dem Pflichtverteidiger) einen Vergütungsanspruch gegen den Beschuldigten, soweit dieser nicht ohnehin bereits aufgrund einer Vergütungsvereinbarung oder aufgrund eines vorangegangenen Wahlanwaltsvertrags unmittelbar in Anspruch genommen werden kann.[1] Rz. 2 Die Regelung des § 52 ist e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Wertänderung

Rz. 34 Da viele Gebühren nicht nur durch eine einzige punktuelle Tätigkeit ausgelöst werden, sondern durch andauernde oder sich wiederholende Tätigkeiten, kommt es häufig nicht allein auf einen einzigen Zeitpunkt an, sondern auf einen Zeitraum. Es gilt dann der höchste Wert während des gesamten Zeitraums bzw. der gesamten Zeitpunkte, in dem oder denen die Gebühr ausgelöst wo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeines

Rz. 18 VV 3400 gilt sowohl für den Rechtsanwalt, soweit er nach dem RVG abrechnen kann (§ 1), als auch für den Rechtsbeistand (Art. IX KostRÄndG 1957). Rz. 19 Daraus, dass der Verkehrsanwalt neben dem Verfahrensbevollmächtigten tätig wird und den Verkehr mit der Partei zu führen hat, ergibt sich, dass drei Personen vorhanden sein müssen: Auftraggeber, Verkehrsanwalt, Verfahre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AnwaltKommentar RVG / c) Definition des BGH

Rz. 52 Den Begriff der Angelegenheit definiert das RVG nicht. Nach der Rechtsprechung des BGH[53] ergeben sich folgende Grundsätze zur gebührenrechtlichen Angelegenheit, die für jedes anwaltliche Mandat – und damit auch für das Beratungshilfemandat – zu beachten sind: Unter derselben Angelegenheit im gebührenrechtlichen Sinne ist das gesamte Geschäft zu verstehen, das der Re...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Auskunft bei Nachfrage des Mandanten

Rz. 41 Erkundigt sich der Mandant nach den voraussichtlich entstehenden Kosten, muss der Rechtsanwalt ihm wahrheitsgemäß und vollständig Auskunft geben.[67] Art und Umfang der Aufklärung bestimmen sich nach den Umständen des Einzelfalls, in erster Linie nach der erkennbaren Interessenlage des Mandanten. Wenn der Anwalt im Zeitpunkt der Anfrage noch nicht alle für die Bemessu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Wohnungseigentümergemeinschaft

Rz. 26 Da die Wohnungseigentümergemeinschaft rechtsfähig ist,[18] soweit sie bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnimmt, gilt es hierbei folgende Besonderheiten zu beachten: Ist der Rechtsanwalt vor der Anerkennung des Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft durch den BGH[19] durch die einzelnen Wohnungseigentümer persönlich ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Tätigkeit

Rz. 26 Die Verfahrensgebühr entsteht nicht erst dann, wenn der Rechtsanwalt sich beim Gericht für den Mandanten legitimiert hat. Denn gebührenrechtlich entscheidend ist nicht das Auftreten des Anwalts gegenüber dem Gericht, sondern das Innenverhältnis zum Mandanten. Dies ergibt sich bereits aus der Formulierung des Abs. 2, wonach der zum Prozessbevollmächtigten bestellte Rec...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Erlass des Vollstreckungsbescheids durch das Prozessgericht

Rz. 22 Wird der Vollstreckungsbescheid nach Abgabe vom Prozessgericht erlassen (§ 699 Abs. 1 S. 3 ZPO), so ändert dies nichts daran, dass diese Tätigkeit gebührenrechtlich zum Mahnverfahren zählt und dort vergütet wird. Wird der Widerspruch also vor Beginn der mündlichen Verhandlung zurückgenommen, lebt das Mahnverfahren wieder auf. Die 0,5-Gebühr nach VV 3308 erwächst dem R...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Zahlung aufgrund Zwangsvollstreckung

Rz. 76 Zahlt der Gegner nach Einleitung einer Vollstreckungsmaßnahme an den Anwalt oder führt der Gerichtsvollzieher oder der Drittschuldner die beizutreibenden Gelder an den Anwalt ab, sind die durch deren Auszahlung ausgelösten grundsätzlichen Hebegebühren erstattungsfähig und damit nach § 788 ZPO festsetzbar. Diese Kosten können auch sogleich nach § 788 ZPO als Kosten der...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit

Rz. 89 Wird der Anwalt sowohl im (nicht gerichtlichen) Verwaltungsvollstreckungsverfahren als auch im sich anschließenden gerichtlichen Verfahren über einen Akt der Zwangsvollstreckung tätig, erhält er die Gebühren für jedes Verfahren gesondert. Das ergibt sich aus dem Zusammenspiel des § 17 Nr. 1a mit § 18 Abs. 1 Nr. 1. Beispiel: Die Behörde hat eine Abrissverfügung mit And...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Terminsgebühr (Abs. 3)

Rz. 25 Nach Abs. 3 S. 1 entsteht die Terminsgebühr für die Teilnahme an gerichtlichen Terminen, soweit nichts anderes bestimmt ist. Von dieser Regelung werden erfasst sowohl die Hauptverhandlungstermine als auch die allgemeinen Termine außerhalb der Hauptverhandlung nach VV 4102. Insoweit reicht es grundsätzlich aus, wenn der Anwalt an den Terminen teilnimmt. Etwas anderes i...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Andere Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer

Rz. 116 Andere Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer sind zunächst die Geschäftsführer von Rechtsanwaltsgesellschaften, § 60 Abs. 1 S. 3 BRAO. Auch Nicht-Rechtsanwälte, bspw. Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, können also Mitglied einer Rechtsanwaltskammer sein.[177] Auch wenn auf diese das RVG in persönlicher Hinsicht anwendbar ist, können sie dennoch nicht nach dem RVG a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Terminsgebühr für den im Mahnverfahren nicht eingeschalteten Rechtsanwalt für den Erlass eines zweiten Versäumnisurteils im Einspruchstermin

Rz. 43 Wird der Prozessbevollmächtigte erstmals nach Erlass eines Vollstreckungsbescheids im Mahnverfahren mit der Sache befasst und beantragt er in dem im nachfolgenden streitigen Verfahren anberaumten Einspruchstermin den Erlass eines zweiten Versäumnisurteils, so fällt hierfür nur eine 0,5-Terminsgebühr nach VV 3105 an.[37]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Übergangsanspruch bei Geltendmachung der Umsatzsteuer bei der Partei

Rz. 212 Wird die Umsatzsteuer bei der eigenen Partei geltend gemacht, darf das aber nicht zum Anlass genommen werden, auch bei der Ermittlung des Übergangsanspruchs gem. § 59 im Kostenfestsetzungsverfahren nur die aus der Staatskasse gezahlte Netto-Grundvergütung zu berücksichtigen, weil die Landeskasse den Erstattungsanspruch der Partei bzw. des beigeordneten Rechtsanwalts ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Einreichen

Rz. 25 Das Einreichen eines Schriftsatzes setzt voraus, dass dieser bei Gericht eingeht. Erfasst wird insoweit nicht nur das Einreichen eigener Schriftsätze, sondern auch fremder Schriftsätze.[33] Für das Einreichen reicht es aus, wenn der Rechtsanwalt fremde Schriftsätze einreicht und hierfür ein Mindestmaß an Verantwortung übernimmt, etwa durch ein Begleitschreiben[34] ode...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Bewilligung und Beiordnung

Rz. 9 Im Grundsatz gilt: Eine nach § 121 Abs. 1[8] oder Abs. 2 ZPO[9] angeordnete Beiordnung, die als solche – wie im Regelfall – nicht näher beschrieben wird, reicht genau so weit wie die bewilligte Prozesskostenhilfe. Deshalb finden sich nur ausnahmsweise Vorschriften zur gegenständlichen Inhaltsbestimmung der Beiordnung. Bei Streitigkeiten darüber, ob eine konkrete Anwalt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 10 Aus dem vertraglichen Charakter der Vergütungsvereinbarung folgt, dass zunächst zu prüfen ist, ob sie überhaupt den allgemeinen Wirksamkeitsvoraussetzungen entspricht. Sodann ist zu prüfen, ob für den Regelungsbereich der Vergütungsvereinbarung ein gesetzliches Verbot existiert (vgl. Rdn 19 ff.). Ergibt sich bereits insoweit die Nichtigkeit der Vereinbarung, kommt es ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Ausnahme (Abs. 1 S. 4)

Rz. 22 Auf den Zeitpunkt der Bestellung oder der Beiordnung kommt es nicht an, soweit eine Beiordnung oder Bestellung auch zukünftige Angelegenheiten erfasst, in denen der Rechtsanwalt erst nach dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erstmalig beauftragt oder tätig wird. Insoweit ist dann auf den nachfolgenden Auftrag oder den Beginn der nachfolgenden Tätigkeit abzustellen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Stationsreferendar

Rz. 39 Auch dann, wenn der Anwalt die Tätigkeit einem zur Ausbildung zugewiesenen Referendar überträgt, erhält er nach § 5 die volle Vergütung. Erforderlich hierzu ist, dass sich der Referendar entweder in der Wahl- oder Pflichtstation bei einem Rechtsanwalt befindet.[15] Rz. 40 Nicht erforderlich ist dagegen, dass der Referendar gerade dem Anwalt zugewiesen ist, für den er a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (5) Schaden

Rz. 89 Der geschädigte Auftraggeber ist nach § 249 BGB so zu stellen, wie er ohne das schädigende Verhalten des Anwalts gestanden hätte.[50] Er hat seinem Mandanten daher den durch die Unterlassung des Hinweises adäquat-kausal entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Anspruch ist auf das negative Interesse gerichtet.[51] Als Vertrauensschaden in diesem Sinne kommen nicht nur di...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (4) Einwand rechtmäßigen Alternativverhaltens

Rz. 87 Der einem Anspruch aus § 280 Abs. 1 BGB ausgesetzte Anwalt kann überdies einwenden, die Unterlassung des nach § 49b Abs. 5 BRAO gebotenen Hinweises sei für die Entscheidung seines Auftraggebers nicht ursächlich gewesen, weil dieser sich auch in Kenntnis der Abhängigkeit der anwaltlichen Vergütung vom Gegenstandswert für den Abschluss eines Mandatsvertrages mit demselb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Auftrag zur Prüfung der Erfolgsaussicht

Rz. 18 Dem Anwalt muss der Auftrag zur Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels erteilt worden sein.[15] Daran fehlt es, wenn der Anwalt die Übernahme des Mandats davon abhängig macht, ob das Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg hat, und er dieses nach Prüfung der Sache verneint. In diesem Fall ist erst gar kein Auftrag zustande gekommen, so dass dem Anwalt überhaupt kein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Tatbestandliche Einschränkung

Rz. 14 Gemessen an dem gesetzgeberischen Ziel, bei der Erhöhung nach VV 1008 nicht auf die Personenmehrheit der Auftraggeber, sondern auf die Anzahl der vertretenen Personen (Mandanten) abzustellen (siehe Rdn 6), ist die Fassung des Tatbestandes missglückt. Da nach S. 1 stets mehrere Personen zugleich Auftraggeber sein müssen, wird etwa der Fall nicht erfasst, wo Bruchteilse...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Festsetzung nach § 55

Rz. 25 Im Verfahren der Vergütungsfestsetzung nach § 55 ist der Anwalt antragsberechtigt, sofern er durch die Entscheidung der Verwaltungsbehörde beschwert ist, also soweit die festgesetzte Vergütung hinter seinem Antrag zurückgeblieben ist. Hat die Verwaltungsbehörde dem Antrag entsprochen und ist der gerichtlich beigeordnete oder bestellte Anwalt dagegen der Auffassung, ih...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / h) Prozessfinanzierung durch Dritte

Rz. 45 Eine Beratungspflicht des Anwalts kann sich auch in Bezug auf eine Prozessfinanzierung ergeben. Dieses Finanzierungsinstrument kommt vor allem für Mandanten in Betracht, die angesichts des hohen Streitwerts zu einer Eigenfinanzierung der gesamten Verfahrenskosten nicht in der Lage wären, obwohl ein Prozess in der Sache gute Erfolgsausichten hätte.[79] Jedenfalls in so...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Vergütung

Rz. 7 Der als Beistand für einen Zeugen oder Sachverständigen tätige Rechtsanwalt erhält die gleichen Gebühren wie ein Verfahrensbevollmächtigter, so dass hinsichtlich der einzelnen Gebühren auf die jeweiligen Vorschriften des VV verwiesen werden kann. Hat der Anwalt vor dem Auftrag zur Beistandsleistung den Zeugen beraten, so erhält er dafür die Vergütung nach der getroffen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Anwendungsbereich

Rz. 49 Abs. 2 regelt die Haftung der mehreren Auftraggeber gegenüber ihrem Rechtsanwalt (vgl. Rdn 44). Die Haftung der Auftraggeber untereinander und etwaige Ausgleichsansprüche bestimmen sich dagegen nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts.[65] Abs. 2 legt allerdings nicht nur die Höchst-, sondern andererseits auch die Mindestgrenze der Haftung des einzelnen Auftragge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Inanspruchnahme des Gegners des Mandanten

Rz. 17 Andererseits ist es durchaus üblich, dass ein im Wege der PKH beigeordneter Anwalt bei einem überwiegend erfolgreich abgeschlossenen Verfahren und entsprechender Kostenquote namens der Partei das Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 103 ff. ZPO betreibt (siehe Rdn 201) und den für die Partei festgesetzten Erstattungsbetrag auf das eigene Honorar vereinnahmt.[29] Das is...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ff) Beiordnung ohne Einschränkung

Rz. 21 Sind mit der Beiordnung eines nicht im Bezirk des Gerichts niedergelassenen Anwalts Mehrkosten verbunden und wird er gleichwohl entgegen § 121 Abs. 3 ZPO ohne jede Einschränkung beigeordnet, so ist der Beschluss zwar rechtswidrig, aber wirksam.[33] Der Mangel qualifiziert sich keinesfalls als derart gewichtig, dass Nichtigkeit anzunehmen wäre (hierzu siehe § 45 Rdn 30...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Anspruch aus einer Vergütungsvereinbarung (Abs. 3)

Rz. 15 Die Vorschrift des Abs. 3 ist zum 1.10.2009 durch Art. 5 Nr. 2 des Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz) v. 29.7.2009 neu eingeführt worden. Mit der Neuregelung ist eine Lücke geschlossen worden, die bislang bestand. Rz. 16 Wird einem Opfer ein Rechtsanwalt im Wege der Prozesskostenhilfe nach § 397a Ab...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Zivilsachen

Rz. 50 Vertritt sich der Rechtsanwalt in einem Zivilverfahren selbst, sind ihm gem. § 91 Abs. 2 S. 3 ZPO solche Gebühren und Auslagen zu erstatten, die er als Gebühren und Auslagen eines beauftragten Rechtsanwalts erstattet verlangen könnte. Er erhält also die fiktiven Kosten erstattet, die bei Beauftragung eines (anderen) Rechtsanwalts für dessen Tätigkeit erstattungsfähig ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

Rz. 2 Nur für seine Tätigkeit in dem Verfahren auf Aufhebung von Vollstreckungsmaßregeln gemäß §§ 8 Abs. 5, 41 SVertO, nicht jedoch für das vorangegangene Verfahren auf Einstellung gemäß § 8 Abs. 4 SVertO, erhält der Rechtsanwalt nach VV 3323 eine 0,5-Verfahrensgebühr.[1] Es handelt sich auch hier um eine Verfahrenspauschgebühr, so dass es weder auf den Umfang der Tätigkeit ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Beweislast

Rz. 78 Die Darlegungs- und Beweislast obliegt dem Mandanten, wobei der Anwalt substantiiert darlegen und beweisen muss, in welcher Weise er belehrt haben will.[33] Die gegenteilige Auffassung, nach welcher für die Erteilung des Hinweises nach § 49b Abs. 5 BRAO allein der Rechtsanwalt darlegungs- und beweispflichtig ist,[34] vermag nicht zu überzeugen. Vielmehr muss dem Anwal...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Unterschied zwischen Vorschuss gem. § 9 und gem. § 47

Rz. 9 Der Gebührenvorschussanspruch des beigeordneten oder bestellten Anwalts soll diesem speziell für die Zeit zwischen Entstehung und Fälligkeit (§ 8) der Gebühr eine Vergütung zukommen lassen.[8] Erfasst wird die Zeitspanne der Erfüllbarkeit (§ 271 Abs. 2 BGB). Das Vorschussrecht nach § 47 gegen die Staatskasse erstreckt sich nur auf die entstandenen Gebühren. Dagegen kan...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Dieselbe Angelegenheit für mehrere Auftraggeber

Rz. 37 Voraussetzung für die Gebührenerhöhung nach VV 1008 ist, dass der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit mehrere Personen als Auftraggeber hat. Gem. § 15 Abs. 2 kann der Rechtsanwalt die Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal fordern. Der Begriff der Angelegenheit hat für die Geschäftsbesorgung des Anwalts damit zentrale Bedeutung, weil hierdurch der mit dem ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Grundsätze bei der Wertfestsetzung

Rz. 96 In Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit richten sich die Gerichtsgebühren nach dem GNotKG (§ 1 Abs. 1 GNotKG), soweit keine anderweitigen Bestimmungen getroffen sind, wie z.B. in den Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, für die das FamGKG gilt (§ 1 Abs. 3 GNotKG, § 1 FamGKG). Die Gebühren nach dem GNotKG werden nach dem Wert berechnet, den der Gegens...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

Rz. 2 Vertritt der Rechtsanwalt in einem solchen Verfahren gemäß § 17 Abs. 4 SVertO auf Zulassung der Zwangsvollstreckung einen Gläubiger oder den Schuldner, erhält er nach VV 3322 eine 0,5-Verfahrensgebühr. Die Gebühr entsteht ggf. zusätzlich zu sonstigen erwachsenen Gebühren nach VV 3313 ff., weil eine besondere Angelegenheit vorliegt (§ 18 Abs. 1 Nr. 19); eine Anrechnung ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. "Im gerichtlichen Verfahren"

Rz. 5 Wird ein Rechtsanwalt in einem gerichtlichen Verfahren tätig, richtet sich der Gegenstandswert grundsätzlich nach den für die Gerichtsgebühren geltenden Vorschriften.[3] Der Anwalt wird immer "im gerichtlichen Verfahren" tätig, wenn er Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigter ist. Doch darauf ist die Vorschrift nicht beschränkt. Die Präposition "im" ist insoweit irrefü...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Vergütung aus der Landeskasse

Rz. 32 Der beigeordnete Rechtsanwalt kann seine Vergütung aus der Landeskasse verlangen (§ 45 Abs. 2). Dies setzt jedoch voraus, dass der Antragsgegner mit der Zahlung der Vergütung in Verzug ist (§ 45 Abs. 2). Ist der Antragsgegner mit der Zahlung der Vergütung in Verzug, steht dem Anwalt gegen die Landeskasse allerdings nur ein Anspruch auf Vergütung eines Prozesskostenhil...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Allgemeines

Rz. 13 Zuständig für die Bewilligung ist das jeweils erkennende Gericht. Da es sich ebenso wie bei der Beiordnung um eine verwaltungsrechtliche Nebenentscheidung handelt (vgl. § 45 Rdn 6),[19] vermag die Wirkung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht weiter zu reichen als die Entscheidungskompetenz des Gerichts.[20] Dementsprechend regelt § 119 Abs. 1 S. 1 ZPO, dass di...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Untreue

Rz. 96 Eine strafrechtliche Verfolgung des Rechtsanwalts wegen des Verdachts der Untreue (§ 266 StGB) sollte ebenfalls zu einer Verfahrenseinstellung nach § 170 Abs. 2 StPO führen. Rz. 97 Eine Verwirklichung des Missbrauchstatbestands (§ 266 Abs. 1 Alt. 1 StGB) kommt durch die schlichte Unterlassung des Hinweises nach § 49b Abs. 5 BRAO schon mangels Tathandlung des Rechtsanwa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2021, Umfang der Ang... / II. Nur eine Angelegenheit

1. Keine Rechtsfehler des Berufungsgerichts Das Berufungsgericht hat unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Grundsätze in tatrichterlicher Würdigung angenommen, dass die Tätigkeit des Klägers betreffend den Gesamtschuldnerausgleich in derselben Angelegenheit erfolgte wie seine Tätigkeit bezüglich der übrigen finanziellen Auswirkungen der Trennung und der Scheidung. Re...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Anordnungs-, Beitrittsverfahren (Anm. Nr. 3 zu VV 3311)

Rz. 40 Für seine gesamte Tätigkeit im Verfahren über den Antrag auf Anordnung der Zwangsverwaltung oder einen Antrag auf Zulassung des Beitritts eines Gläubigers zum Zwangsverwaltungsverfahren erhält der Rechtsanwalt eine Verfahrensgebühr gemäß VV 3311 mit einem Gebührensatz von 0,4. Die Gebühr fällt an, wenn der Anwalt in Ausführung des erteilten Mandats tätig wird, übliche...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 14 regelt in Abs. 1, wie der Rechtsanwalt die Höhe seiner Gebühr im Einzelfall bestimmt, wenn für seine Tätigkeit ein Gebührenrahmen vorgesehen ist. Er selbst hat die Höhe der Gebühr nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der in Abs. 1 S. 1 und 2 genannten Kriterien zu bestimmen. Diese Bestimmung ist grundsätzlich verbindlich, und zwar für b...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Rechtsfolgen

Rz. 46 Liegen die vorgenannten Voraussetzungen (vgl. Rdn 7 bis 37) vor, so ist die von der Staatskasse erklärte Aufrechnung insoweit unwirksam, als sie den Anspruch des Rechtsanwalts vereiteln würde. Rz. 47 Die Aufrechnung ist nicht ohne weiteres insgesamt unwirksam. Es ist vielmehr im Einzelfall zu prüfen, in welcher Höhe eine Beeinträchtigung vorliegt. Nur insoweit ist die ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / G. Verhältnis des Vergütungsfestsetzungsverfahrens zum Vergütungsprozess

Rz. 364 Soweit eine Vergütungsfestsetzung in Betracht kommt, soll nach überwiegender Auffassung eine Vergütungsklage grundsätzlich gem. § 11 Abs. 5 S. 2 unzulässig sein, da es insoweit an einem Rechtsschutzbedürfnis fehle.[312] Das Vergütungsfestsetzungsverfahren biete eine einfachere und kostengünstigere Möglichkeit, zum begehrten Rechtsschutzziel zu gelangen. Eine Vergütun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 220 Eine Anrechnung der Geschäftsgebühr für die außergerichtliche Vertretung auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits erfolgt nur teilweise. Dabei bezieht sich die Regelung des Abs. 4 ausdrücklich auf "eine Geschäftsgebühr nach Teil 2", also auch auf das einfache Schreiben, für das unter Geltung der BRAGO umstritten war, inwieweit eine Anrechnung zu erfol...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Ehesache nicht anhängig (Anm. S. 1 zu VV 1001)

Rz. 8 Voraussetzung für das Entstehen der Aussöhnungsgebühr nach Anm. S. 1 ist, dass eine Scheidungssache oder ein Verfahren auf Aufhebung einer Ehe noch nicht anhängig ist, aber der ernstliche Wille eines Ehegatten hervorgetreten ist, ein solches Verfahren anhängig zu machen. Ist die Ehesache oder ein Verfahren auf Aufhebung einer Ehe bereits anhängig oder ein Antrag auf Ve...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information

Rz. 49 Der Anwalt erhält die Gebühr für das Betreiben des Geschäfts. Durch die Gebühr abgegolten werden somit sämtliche Tätigkeiten, die zur sachgemäßen Bearbeitung des Mandats erforderlich sind, wie die Entgegennahme der Information, Besprechungen mit dem Mandanten oder Dritten, Einsicht in Gerichts- oder Behördenakten, Ortstermine usw. Die Geschäftsgebühr ist eine Pauschge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Umfang der Angelegenheit

Rz. 3 Die Gebühren nach Unterabschnitt 2 decken die gesamte Tätigkeit des Anwalts ab (ausgenommen Terminswahrnehmungen, VV 4102) – soweit sie nicht bereits durch die Grundgebühr abgegolten sind. Rz. 4 Das vorbereitende Verfahren beginnt mit der Aufnahme der Ermittlungen wegen des Verdachts einer Straftat. Wird zunächst nur wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit ermittel...mehr