Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Kosten der Stellvertretung

Rz. 20 Beauftragt ein Anwalt einen Stellvertreter, so erwirbt der Stellvertreter mangels vertraglicher Beziehungen zum Auftraggeber gegen diesen keinen unmittelbaren Anspruch. Den Vergütungsanspruch erwirbt über § 5 nur der beauftragende Anwalt. Rz. 21 Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob der Stellvertreter einen Anspruch gegen den beauftragenden Anwalt erwirbt. Dies wied...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Bedingte Leistungen

Rz. 40 Für die Anwendbarkeit der Vorschrift unterstellt das Gesetz wie selbstverständlich, dass die (Vorschüsse und) Zahlungen geeignet sind, den Vergütungsanspruch des Anwalts im Umfang dieser Leistungen zu erfüllen. Denn ohnedies würde jede Art von Anrechnungsregelung schon deshalb ausscheiden, weil es nichts anzurechnen gäbe. Mithin erfasst der Tatbestand zunächst alle vo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Einzelfälle

Rz. 14 Folgende Fälle können von § 54 erfasst sein:[18]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anspruchsumfang der Beitreibung im eigenen Namen

Rz. 192 Wurde die bedürftige Partei durch den im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Anwalt mit Erfolg vertreten und hat sie deshalb einen prozessualen Kostenerstattungsanspruch, so erscheint es nur konsequent, wenn dieser (auch) dem Anwalt zugutekommt. Daher gewährt § 126 Abs. 1 ZPO (für Familiensachen vgl. §§ 85, 113 Abs. 1 S. 2 FamFG) dem beigeordne...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Einheitlicher Auftrag

Rz. 25 Erste Voraussetzung, die Tätigkeit des Anwalts einer einzigen Angelegenheit zuzuordnen, ist, dass ein einheitlicher Auftrag vorliegt. Das wiederum ist jedenfalls immer dann gegeben, wenn der Anwalt von einem Mandanten einen konkreten Auftrag erhält, hinsichtlich eines bestimmten Gegenstandes tätig zu werden. Darüber hinaus kann aber auch dann noch ein einheitlicher Au...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gerichtliche Verfahren (S. 2)

Rz. 25 Nach Abs. 1 S. 2 darf für die anwaltliche Tätigkeit in einem gerichtlichen Verfahren für den Fall des Misserfolgs vereinbart werden, dass keine oder eine geringere als die gesetzliche Vergütung zu zahlen ist, wenn für den Erfolgsfall ein angemessener Zuschlag auf die gesetzliche Vergütung vereinbart wird. Diese ergänzende Bestimmung für das Erfolgshonorar ist im Konte...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Bindung an die Wertfestsetzung nach dem GKG, FamGKG, GNotKG, KostO

Rz. 139 Ist der Wert für die Gerichtsgebühren nach den Gerichtskostengesetzen (GKG, FamGKG, GNotKG, KostO [48]) festgesetzt worden, so ist die Festsetzung nach Abs. 1 auch für die Gebühren des Rechtsanwalts maßgebend. Abs. 1 bestimmt in Ergänzung zu § 23 Abs. 1 S. 1 den Grundsatz, dass der Anwalt im gerichtlichen Verfahren den Wert für seine Tätigkeit nicht vorrangig aus dem ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Konkrete Abrechnung (VV 7001)

Rz. 15 Wird die konkrete Abrechnung nach VV 7001 gewählt, so können alle erstattungsfähigen Entgelte abgerechnet werden, soweit sie bei Durchführung des Mandats entstanden sind und der Anwalt ihre Aufwendungen den Umständen nach für erforderlich halten durfte. Abgerechnet werden dürfen nur die konkreten tatsächlich angefallenen Kosten, also die konkreten Portokosten und die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Erstattungsfragen

Rz. 26 Die Kosten eines im Revisionsverfahren beauftragten Anwalts sind nach allgemeinen Grundsätzen erstattungsfähig. Rz. 27 Beauftragt der Revisionsbeklagte seinen bisherigen Prozessvertreter oder einen anderen nicht am BGH zugelassenen Rechtsanwalt mit seiner Vertretung im Revisionsverfahren, so sind nach der auch hier einschlägigen Rspr. zur Nichtzulassungsbeschwerde die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Ausnahmen

Rz. 10 Von diesem Grundsatz (vgl. Rdn 9) gibt es zwei Ausnahmen: Rz. 11 a) Eine Stellvertretung durch andere Personen ist immer dann zulässig, wenn dies mit dem Auftraggeber vereinbart ist. Rz. 12 b) Darüber hinaus ist eine Stellvertretung auch dann zulässig, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass eine Stellvertretung erforderlich und ein erkennbares gegenläufiges Interesse ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Verfahrensgebühr für den Nebenintervenienten

Rz. 37 Die Entstehung einer Verfahrensgebühr setzt nicht zwingend voraus, dass der Anwalt für Kläger oder Beklagten tätig wird. Auch die auftragsgemäße Vertretung anderer Beteiligter eines gerichtlichen Verfahrens, wie beispielsweise des Nebenintervenienten, kann die Verfahrensgebühr auslösen. Für den Rechtsanwalt des Nebenintervenienten gilt dasselbe wie für den Rechtsanwal...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Praxisempfehlungen

Rz. 21 Um die einzelnen Umstände vor Gericht darlegen zu können, die zur Bestimmung der konkreten Gebühr aus dem Rahmen von VV 2300 erforderlich sind, empfiehlt sich die Anfertigung von Aktennotizen nach jeder Besprechung mit dem Mandanten. Denn nach Abschluss eines Mandates ist es mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, sämtliche Einzelheiten zu rekonstruieren, die die A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Wegen desselben Gegenstands

Rz. 228 Die Anrechnung erfolgt nur, wenn die Gebühren nach VV Teil 2 "wegen desselben Gegenstands" entstanden sind wie die Gebühren für das gerichtliche Verfahren, wofür von der Rechtsprechung ein zeitlicher, personeller und sachlicher Zusammenhang gefordert wird. Rz. 229 Es muss also zunächst ein zeitlicher Zusammenhang des gerichtlichen Verfahrens mit der außergerichtlichen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Unter der Abschnittsüberschrift "Außergerichtliche Beratung und Vertretung" drängt Abs. 1 S. 1 den Anwalt seit dem 1.7.2006 für den gesamten Bereich der außergerichtlichen Beratung, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens sowie für die Mediation, eine Gebührenvereinbarung abzuschließen. Unterbleibt sie, richtet sich die Vergütung nun für alle drei Anwendung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Gebühren und Vergütung im Beschwerdeverfahren gegen die Wertfestsetzung

Rz. 263 Die Verfahren sind gebührenfrei (§ 68 Abs. 3 S. 1 GKG; § 59 Abs. 3 S. 1 FamGKG; § 83 Abs. 3 S. 1 GNotKG; § 31 Abs. 5 S. 1 KostO). Rz. 264 Erhebt der Rechtsanwalt in eigener Sache Wertbeschwerde, so erhält er mangels eines Auftraggebers keine Vergütung. Beauftragt der Anwalt einen anderen Anwalt mit der Einlegung einer Streitwertbeschwerde, so erhält dieser hierfür ein...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Aktenversendungspauschale

Rz. 24 Für die Übersendung von Gerichtsakten und Akten der Staatsanwaltschaft wird nach GKG-KostVerz. 9003, FamGKG-KostVerz. 2003 und GNotKG-KostVerz. 31003 eine Pauschale erhoben. Ähnliche Regelungen finden sich in entsprechenden Verwaltungsvorschriften. Rz. 25 Die Pauschale ist sofort fällig (§ 9 Abs. 2 GKG, § 11 Abs. 2 FamGKG, § 9 Abs. 2 GNotKG). Rz. 26 Der Auslagentatbesta...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Entstehung

Rz. 15 Die Terminsgebühr entsteht für den Anwalt für die Teilnahme bzw. vertretungsbereite Anwesenheit an einem in der Anm. zu VV 3310 aufgeführten Termine. Eine mündliche Verhandlung oder Erörterung oder die Stellung von Anträgen ist für die Entstehung der Terminsgebühr nicht notwendig. Nimmt der Anwalt an dem Termin teil, erhält er die Terminsgebühr selbst dann, wenn er we...mehr

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Vorbemerkung zu VV 3311, 3312 / I. Allgemeine Beschreibung

Rz. 4 Probleme bereitet regelmäßig die Beantwortung der Frage, wann "dieselbe Angelegenheit" vorliegt, weil der Anwalt in derselben Angelegenheit die Gebühren nur einmal fordern kann (§ 15 Abs. 2), auch wenn er dabei für mehrere Auftraggeber tätig wird (§ 7 Abs. 1). Rz. 5 Nach der BGH-Rechtsprechung[1] betreffen weisungsgemäß erbrachte anwaltliche Leistungen in der Regel dies...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Rechtsanwalt als gesetzlicher Vertreter

Rz. 27 Ist der Rechtsanwalt, der den Verkehr mit dem Verfahrensbevollmächtigten führt, gesetzlicher Vertreter einer natürlichen Person, sei es als Betreuer, Pfleger oder Vormund, so hat er keinen Anspruch auf die Gebühr nach VV 3400. Er erhält jedoch nach §§ 1908i, 1915 Abs. 1 und 1835 BGB Aufwendungsersatz in Höhe der gesetzlichen Vergütung, also nach VV 3400, wenn ein nich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Rechtsanwalt des Erkenntnisverfahrens

Rz. 403 Zum Begriff "Angelegenheit in der Zwangsvollstreckung" vgl. zunächst die Erläuterungen zu § 18 Abs. 1 Nr. 1 (siehe Rdn 92 ff.). Auf die erstmalige Erteilung der Vollstreckungsklausel gerichtete Tätigkeiten des Rechtsanwalts gehören für den bereits im Erkenntnisverfahren tätigen Rechtsanwalt zum Rechtszug, so dass die Tätigkeit mit den Gebühren des Erkenntnisverfahren...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Rechtsanwalt und Patentanwalt

Rz. 145 Wird ein Rechtsanwalt sowohl als Rechtsanwalt als auch als Patenanwalt beauftragt (doppelter Auftrag), kann er sowohl Rechtsanwaltsgebühren als auch als Patentanwaltsgebühren fordern.[246] Der Partei sind dann neben den Rechtsanwaltsgebühren auch die entstandenen Patentanwaltsgebühren zu erstatten.[247] Eine Hinweispflicht auf die doppelte Vergütung dürfte nicht best...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / gg) Eigene Dokumente des Rechtsanwalts

Rz. 80 Kopien der vom Rechtsanwalt selbst eingereichten Dokumente können erstattungsfähig sein, wenn nur so der Überblick über den Verfahrensgang gewahrt bleibt[118] oder sich hierauf Verfügungen/Vermerke des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft befinden.[119] Bei bereits übersandten gerichtlichen Entscheidungen und eigenen Schriftstücken des Rechtsanwalts kann es z.B. wegen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Grundsatz

Rz. 48 Beauftragt der Beschwerdegegner seinen bisherigen Prozessvertreter oder einen anderen, nicht am BGH zugelassenen Rechtsanwalt mit seiner Vertretung oder Beratung betreffend das weitere Vorgehen in einem Rechtsbeschwerdeverfahren nach § 544 ZPO, stellt dies grundsätzlich eine Maßnahme dar, die geeignet ist, seinen rechtlichen Interessen zu entsprechen. Dies gilt umso m...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 119 Die Vorschrift der Anm. zu VV 3400 gilt für jeden Rechtsanwalt, der in einer unteren Instanz tätig war und der dem Rechtsmittelanwalt die Handakten übersendet. Die Vorschrift ist nicht auf den vorinstanzlichen Verfahrensbevollmächtigten beschränkt. Sie findet daher auch Anwendung, wenn der vorinstanzliche Verkehrsanwalt oder lediglich ein vorinstanzlich beratender An...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Straf- und Bußgeldsachen

Rz. 23 Abs. 3 dient vornehmlich dazu, die Bestellungen und Beiordnungen in Strafsachen zu erfassen, soweit Letztere nicht im Wege der Prozesskostenhilfe angeordnet worden sind (siehe dazu § 12 Rdn 6 f.). Angesprochen ist in erster Linie der zum Verteidiger bestellte Anwalt (§ 141 StPO), aber auch der als Beistand dem Nebenkläger (§ 397a Abs. 1 StPO) oder dem nebenklageberech...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Einschränkung des Mehrkostenverbots durch Umstände i.S.v. § 121 Abs. 4 ZPO

Rz. 23 Das Einverständnis zur eingeschränkten Beiordnung darf das Gericht von dem Rechtsanwalt erst und nur dann verlangen, wenn für das Gericht feststeht, dass keine besonderen Umstände vorliegen, die die Beiordnung eines Verkehrsanwalts nach § 121 Abs. 4 ZPO ermöglichen würden. Bei der Prüfung der besonderen Umstände ist auf die rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeite...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Syndikusrechtsanwalt – § 46 Abs. 2 BRAO (Abs. 2 S. 1)

Rz. 159 Das RVG gilt nicht für eine Tätigkeit als Syndikusrechtsanwalt (§ 46 Abs. 2 BRAO). Das wird in § 1 Abs. 2 S. 1 seit dem 1.1.2016 ausdrücklich klargestellt. Die ausdrückliche Klarstellung ist erforderlich, weil die vom BGH entwickelte Doppelberufstheorie[259] aufgegeben worden ist.[260] Nach dieser Theorie hat der Syndikusanwalt zwei Berufe (Doppelstellung). Er steht ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Kosten für Post und Telekommunikation

Rz. 35 Werden die Gebühren – wie bei der Prozesskostenhilfevergütung – aus der Staatskasse gezahlt, bestimmt Anm. Abs. 2 zu VV 7002, dass für die Berechnung der Post- und Telekommunikationspauschale (20 %-Satz) die gezahlten Gebühren der Gebührentabelle des § 49 maßgebend sind. Die Pauschale berechnet sich also nicht nach den Gebühren eines Wahlanwalts (§ 13).[56] Dem Rechts...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeines

Rz. 33 Gemäß der Anm. zu VV 3305 wird die 1,0-Verfahrensgebühr (nicht Auslagen (!), vgl. Rdn 58) auf die Verfahrensgebühr eines nachfolgenden Rechtsstreits angerechnet. Hierbei muss jedoch zwischen dem Rechtsanwalt des Mahnverfahrens und dem Rechtsanwalt des nachfolgenden streitigen Verfahrens eine Personenidentität bestehen. Beauftragt daher der Mandant zunächst einen Recht...mehr

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AGS 06/2021, Zeitschriften aktuell

VRiOLG Frank-Michael Goebel, Die kostenrechtliche Behandlung, wenn der Titelgläubiger zugleich Rechtsanwalt ist, FoVo 2020, 187 Goebel befasst sich anhand eines praktischen Falles mit der in der Überschrift seines Beitrags angegebenen Problematik. In jenem Falle hatte ein registrierter Inkassodienstleister einen Vollstreckungstitel erwirkt, aufgrund dessen er einen Pfändungs-...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKommentar RVG, rvg § 53 Anspruch gegen den Auftraggeber, Anspruch des zum Beistand bestellten Rechtsanwalts gegen den Verurteilten

Gesetzestext (1) Für den Anspruch des dem Privatkläger, dem Nebenkläger, dem Antragsteller im Klageerzwingungsverfahren oder des sonst in Angelegenheiten, in denen sich die Gebühren nach Teil 4, 5 oder 6 des Vergütungsverzeichnisses bestimmen, beigeordneten Rechtsanwalts gegen seinen Auftraggeber gilt § 52 entsprechend. (2) 1Der dem Nebenkläger, dem nebenklageberechtigten Ver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Grundsatz: Eigene Angelegenheiten (Abs. 3 S. 1)

Rz. 12 VV Vorb. 4.3 Abs. 3 S. 1 enthält den Grundsatz, dass jeder Einzelauftrag nach VV 4300 ff. grundsätzlich auch eine eigene Angelegenheit i.S.d. § 15 darstellt (Ausnahme: Anm. zu VV 4300; Anm. zu VV 4301) (siehe Rdn 15 ff.). Hieraus wiederum folgt, dass der Anwalt nicht nur mehrere Gebühren nach VV 4300, 4301, 4302 erhalten kann, sondern auch mehrere Gebühren nach dersel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Meldeamtskosten etc.

Rz. 57 Zuletzt stellt sich die Frage, wie es sich bei den Kosten für Meldeamts-, Gewerbeamtsanfragen oder Handelsregister- oder Grundbuchauszüge verhält. Meines Erachtens kommen hier beide Möglichkeiten in Betracht. Der Anwalt kann solche Auskünfte in eigenem Namen einfordern oder (ausdrücklich) im Namen des Auftraggebers. In der Praxis werden solche Auskünfte in der Regel v...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anderweitige Vereinbarung

Rz. 133 Die nach Abs. 2 vorgesehene Anrechnung ist dispositiv. Sie kann durch Parteivereinbarung abbedungen werden. Ob diese Vereinbarung der Formvorschrift des § 3a Abs. 1 S. 1 unterliegt, ist ungeklärt.[171] Dem Grunde nach fällt der Anrechnungsausschluss zunächst unter § 3a Abs. 1 S. 1, weil mit ihm die gesetzlich vorgesehene Anrechnung nach § 34 Abs. 2 abbedungen und dam...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Geschäftsreise (Abs. 2)

Rz. 43 Eine Geschäftsreise liegt nach Abs. 2 vor, wenn das Reiseziel außerhalb der Gemeinde liegt, in der sich die Kanzlei oder die Wohnung des Rechtsanwalts befindet. Maßgebend ist also allein, ob der Anwalt in Erfüllung seines anwaltlichen Mandats das Gebiet der politischen Gemeinde verlassen muss. Auf die Entfernung kommt es nicht an. Der Anwalt kann daher selbst bei kürz...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Beistandsleistung in einer Hauptverhandlung

Rz. 15 Die Vertretung in der Hauptverhandlung ist jetzt in Nr. 4 ausdrücklich erwähnt. Die BRAGO regelte diesen Fall zwar nicht ausdrücklich, galt aber auch entsprechend für die Teilnahme an der Hauptverhandlung, sofern der Anwalt nicht Verteidiger war. Ist der Anwalt lediglich damit beauftragt, dem Angeklagten, dem Privat- oder Nebenkläger oder einem sonstigen Beteiligten i...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Mitteilung

Rz. 82 Voraussetzung ist weiterhin, dass dem Auftraggeber die Berechnung auch mitgeteilt worden ist. Das Original muss dem Mandanten daher zugegangen sein (§ 130 BGB). Eine förmliche Zustellung ist dagegen nicht erforderlich.[67] Rz. 83 Die Übersendung per Telefax dürfte wohl ebenfalls nicht ausreichen.[68] Rz. 84 Die bloße Mitteilung des Anwalts an seinen Mandanten, dass er d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Abgrenzungen

Rz. 10 Erste Voraussetzung für die Anwendbarkeit des Abs. 1 ist, dass ein gerichtliches Verfahren betrieben wird. Dass die Tätigkeit des Rechtsanwalts außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens auch Gegenstand der Tätigkeit eines gerichtlichen Verfahrens sein könnte (§ 23 Abs. 1 S. 3), reicht nicht aus. Nicht notwendig ist aber, dass der Anwalt vor Gericht auftritt. Im gerichtl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Abrechnung der Umsatzsteuer

Rz. 81 Wie jeder andere Unternehmer muss der Rechtsanwalt die Umsatzsteuer in seiner Rechnung gesondert ausweisen. Dem Mandanten steht unter Umständen ein Zurückbehaltungsrecht zu, wenn er zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und eine nach § 14 UStG ordnungsgemäße Rechnung benötigt, um den Vorsteuerabzug geltend machen zu können.[48] Zu den Anforderungen an eine umsatzsteuerrec...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Einvernehmen wird nicht hergestellt (VV 2201)

Rz. 44 Nach VV 2201 erhält der Anwalt eine geringere Vergütung, wenn es nicht zur Herstellung des Einvernehmens kommt. Mit der neuen Fassung dieser Reduzierungsvorschrift sind die Auslegungsfragen des sprachlich misslungenen Vorgängers (§ 24a Abs. 3 BRAGO) beseitigt. Der Gesetzgeber bringt jetzt klar zum Ausdruck, dass sämtliche Fälle erfasst werden sollen, in denen es nicht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Gebot kostensparender Prozessführung

Rz. 49 Der beigeordnete oder bestellte Anwalt muss sich auch einen Verstoß gegen seine vertraglichen Anwaltspflichten von der Staatskasse entgegenhalten lassen, da diese für die Vergütung nur als Hilfsschuldnerin (vgl. Rdn 7) und mithin nicht weitergehend einzustehen hat, als die Partei selbst zur Zahlung verpflichtet wäre. Hier geht es letztlich ebenfalls darum, dass bei ko...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, in dem lediglich ein Antrag gestellt und eine Entscheidung entgegengenommen wird

Rz. 127 Anzuwenden ist die Ermäßigungsvorschrift der Nr. 3, 2. Alt., wenn lediglich ein Antrag gestellt und eine Entscheidung entgegengenommen wird. Systematisch setzt Nr. 3 voraus, dass nicht bereits die Ermäßigungstatbestände der Nr. 1 oder Nr. 2 vorliegen. Ist dies der Fall, kommt es auf Nr. 3 nicht mehr an. Stellt der Anwalt also noch nicht einmal einen Antrag, sondern n...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Zusammenhang

Rz. 125 Der in Abs. 2 geforderte Zusammenhang der sonstigen Tätigkeit mit der Beratungsgebühr setzt zunächst voraus, dass letztere überhaupt entstanden ist. Dies ist namentlich bei der begleitenden Beratung (siehe Rdn 17 ff.) nicht der Fall. Voraussetzung ist zudem eine sachliche und eine zeitliche Verknüpfung beider Komponenten. Rz. 126 Sachlich verbunden sind die beratende ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Zeitpunkt

Rz. 71 Nach dem ausdrücklichen Wortlaut des § 49b Abs. 5 BRAO ist der Hinweis auf die Abhängigkeit der Gebühren vom Gegenstandswert "vor" der Übernahme des Auftrags zu erteilen. Nach der Vorstellung des Gesetzgebers (siehe Rdn 52) soll der Mandant auf diese Weise noch vor dem rechtsverbindlichen Abschluss des Anwaltsvertrages in die Lage versetzt werden, die Höhe seiner dara...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Verlust des Vergütungsanspruchs

Rz. 32 Weil mit der Beiordnung oder Bestellung zwischen dem Anwalt und der öffentlich-rechtlichen Körperschaft "verfahrensrechtliche, standesrechtliche und gebührenrechtliche Beziehungen"[41] entstehen, genießen sie den Schutz der Rechtsordnung, der nicht willkürlich beseitigt werden kann. Einerseits ist es dem Anwalt verwehrt, sich den mit der Beiordnung oder Bestellung ver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Stellung eines Antrags

Rz. 13 Die Reduzierung auf eine 0,5-Terminsgebühr erfolgt nach VV 3105 nur dann, wenn eine Partei nicht erschienen oder nicht ordnungsgemäß vertreten ist und durch den Rechtsanwalt lediglich ein Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils oder zur Prozess-, Verfahrens- oder Sachleitung gestellt wird. Die Reduzierung scheidet also – im Hinblick auf die im Gesetzeswortlaut verwe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Vergütung bei Vertretung

Rz. 74 Ist der Anwalt im Wege der Prozesskostenhilfe oder anderweitig beigeordnet, so erhält er nach § 45 Abs. 1 die gesetzliche Vergütung aus der Staatskasse, also die nach dem RVG berechnete Vergütung. Wird daneben ein weiterer Anwalt beigeordnet, sie es als Verkehrs- oder Beweisanwalt, so erwirbt dieser einen eigenen Anspruch gegen die Landeskasse. Soweit ein beigeordnete...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Verfahren über die Prozesskostenhilfe (Nr. 2)

Rz. 5 Diese Vorschrift betrifft nur den Fall, dass der Anwalt bereits in der Hauptsache beauftragt ist und gleichzeitig auch im Verfahren über die Prozesskostenhilfe tätig wird. Das Verfahren über die Prozesskostenhilfe (zur Gleichstellung von Verfahrenskostenhilfe und der Stundung nach § 4a InsO vgl. die Erläuterung zu § 12) gehört zum Rechtszug des Verfahrens, für das die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Aktive Anwesenheit

Rz. 107 Es kommen je nach Art der Verhandlung unterschiedliche Beteiligungsformen in Betracht, von der ausdrücklichen Antragstellung in einer streitigen Verhandlung bis hin zur bloßen Stellungnahme zu einem Antrag oder Ausführungen des Gegners bzw. dem Stellen nur von Hilfsanträgen zur Hauptsache.[120] Für die Entstehung der Terminsgebühr ist die jeweilige Art der Beteiligun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 45 regelt den Vergütungsanspruch des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts gegen die Staatskasse. Die Vergütung besteht gem. § 1 Abs. 1 S. 1 aus Gebühren (VV Teile 1–6) und Auslagen (VV Teil 7; vgl. ausf. § 1 Rdn 5, 147 ff.). Der Umfang des Vergütungsanspruchs gegen die Staatskasse ist in § 48 geregelt, die Gebührenhöhe ergibt sich für Wertgebühren aus § 49. De...mehr