Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / XII. Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen (§ 9 ZPO, § 51 FamGKG, § 42 GKG)

Rz. 95 Hinweis: Bei der Bewertung wiederkehrender Leistungen gibt es Unterschiede, je nachdem, ob die Bewertungsvorschriften für den Zuständigkeitsstreitwert oder für den Gebührenstreitwert heranzuziehen sind. Es ist daher bei wiederkehrenden Leistungen notwendig, die Streitwertarten streng auseinander zu halten. Rz. 96 Wiederkehrende Leistungen sind solche, die sich aus dems...mehr

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§ 5 Anwaltliche Aufforderun... / II. Aufforderungsschreiben mit Klageauftrag

Rz. 20 In einem Aufforderungsschreiben mit Klageandrohung ist dem Sinn entsprechend folgender Satz enthalten: "Sollten Sie nicht … zahlen, werde ich gegen Sie die Klage einreichen, zu der ich bereits Prozessauftrag habe." Mit dieser Aussage wird dem Schuldner gegenüber zum Ausdruck gebracht, dass er ohne Weiteres damit rechnen muss, dass gerichtliche Schritte gegen ihn einge...mehr

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Aufgabenteil / 14. Einigungsgebühr (→ § 2 Rdn 166 ff.)

Hinweis: Zur Höhe des Gebührensatzes der Geschäftsgebühr in den Lösungen siehe § 4 Rdn 26 und § 4 Rdn 70. Aufgabenteil Gruppe 14mehr

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Aufgabenteil / 22. Gebühren in Strafsachen und Bußgeldsachen (→ § 10 Rdn 1 ff.)

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / II. Die Anwaltsgebühren im gerichtlichen Verfahren

Rz. 58 Wenn der RA in einer Familiensache im gerichtlichen Verfahren vor dem Familiengericht tätig wird erhält er für seine Tätigkeit im Prinzip dieselben Gebühren wie für eine Tätigkeit in jeder anderen Zivilsache. Nachfolgend sollen gleichwohl diese Gebühren in ihrem speziellen Bezug auf die Tätigkeit in Familiensachen erläutert werden. Für den RA entstehen im Verfahren vor...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / 2. Gebührenstreitwert bei nachträglicher Herabsetzung des Streitwertes

Rz. 68 Von einer nachträglichen Herabsetzung des Wertes des Streitgegenstandes gehen keine Auswirkungen auf bis zum Zeitpunkt der Verringerung entstandene Anwalts- und Gerichtsgebühren aus. Nur die Gebühren, die erst nach diesem Zeitpunkt zur Entstehung gelangen, werden nach dem verminderten Wert berechnet. Beispiel: Maturek klagt gegen Steinheim auf Zahlung eines Kaufpreises...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / b) Die Degression der Gebührentabellen

Rz. 24 Die den Kostengesetzen anliegenden Gebührentabellen sind degressiv aufgebaut. Degressiv heißt abnehmend, sich stufenweise vermindernd. Gemeint ist damit: Je höher der Wert ist, nach dem eine Gebühr zu berechnen ist, desto niedriger wird die Gebühr im Verhältnis zum Wert. Oder anders ausgedrückt: Die Gebühren steigen bei niedrigen Werten schneller als bei hohen. Beispi...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / 6. Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren

Rz. 68 Das Kostenfestsetzungsverfahren ist gerichtsgebührenfrei, es können höchstens Auslagen entstehen. Als Prozessbevollmächtigter erhält auch der Rechtsanwalt keine besondere Vergütung, da die Kostenfestsetzung gemäß § 19 Ziff. 14 RVG noch zum Rechtszug gehört und mit der Verfahrensgebühr abgegolten ist. Wird allerdings ein Rechtsanwalt nur mit der Vertretung im Kostenfes...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / II. Muster für die äußere Form von Vergütungsrechnungen

Rz. 106 Eine Kosten- bzw. Vergütungsrechnung sieht im Allgemeinen wie nachfolgend aus. Als Beispiel wird die Vergütungsrechnung eines Rechtsanwalts gewählt, wobei auf die Einhaltung der Bestimmungen des § 10 RVG geachtet wird. Auf die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften wird erst später in Rdn 109 ff. eingegangen. Muster: Vergütungsrechnung eines Rechtsanwaltsmehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / 9. Versicherungen im Kostenfestsetzungsverfahren

Rz. 92 Wenn der Auftraggeber des Rechtsanwalts bei einer Rechtsschutz- oder Haftpflichtversicherung versichert ist, wird sich die Frage ergeben, ob dem Mandanten oder seiner Versicherung der Kostenerstattungsanspruch gegen den unterlegenen Gegner zusteht (vgl. Rdn 37). Da nicht die Rechtsschutzversicherung den Rechtsanwalt beauftragt, sondern der Versicherte selbst den Auftra...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / a) Berechnung der Wertgebühren

Rz. 17 Die meisten Gebühren richten sich in ihrer Höhe nach dem zugrunde liegenden Gegenstandswert, Streitwert, Verfahrenswert oder Geschäftswert, weshalb man sie Wertgebühren nennt. Die unterschiedlichen Begriffe für den Wert meinen alle dasselbe, jedoch wird der Wert in den einzelnen Kostengesetzen unterschiedlich bezeichnet (siehe § 2 Abs. 1 RVG, § 3 Abs. 1 GKG, § 3 Abs. ...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / B. Die Kostengesetze

Rz. 2 Die vier wichtigsten Kostengesetze sind:mehr

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§ 12 Die Grundlagen des GKG... / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Es wird die Leserinnen und Leser freuen, dass dieser Teil des Buches relativ kurz gehalten werden kann. Von den Auszubildenden bei Rechtsanwälten bzw. Rechtsanwälten/Notaren wird in den Prüfungen nur erwartet, dass sie die Höhe der Gerichtskostenvorauszahlung bestimmen und Gerichtskostenrechnungen prüfen können. Daraus ergibt sich, dass Sie sich nicht so intensiv mit de...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / I. Der Gebührenbegriff

Rz. 10 Der Begriff Gebühr steht im öffentlichen und im privaten Recht für eine pauschale Abgeltung von Leistungen, ohne dass es auf den Aufwand ankommt, der zur Erbringung dieser Leistung notwendig ist. Der Gesetzgeber will dem Bürger durch die pauschale Berechnung der Gebühren die Durchsetzung seiner Rechtsansprüche finanziell erschwinglich machen. Würden die Kosten eines Pr...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / I. Der Geltungsbereich des RVG (§ 1 RVG)

Rz. 6 Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen erhalten für ihre Tätigkeit eine Vergütung, die sich aus Gebühren und dem Ersatz ihrer Auslagen zusammensetzt. Diese Vergütung wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet, wie sich aus dessen § 1 Abs. 1 ergibt. Auf Tätigkeiten, die auch andere Personen als ein Rechtsanwalt übernehmen können, findet das RVG keine Anwend...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / VII. Die Verjährung des Vergütungsanspruches

Rz. 72 Für den Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre. Beachten Sie, dass die Frist erst mit dem Schluss des Kalenderjahres beginnt, in dem der Vergütungsanspruch fällig geworden ist (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB). Wenn mehrere verschiedene Fälligkeitstatbestände vorliegen, ist davon der zuerst eingetretene maßgebend. Der Eintritt der Verjährun...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / IV. Mehrere Kostenschuldner

Rz. 39 Mehrere Kostenschuldner haften grundsätzlich als Gesamtschuldner, wobei aber die Haftung des einzelnen Kostenschuldners gegenüber Rechtsanwälten und Notaren auf den Betrag begrenzt wird, der entstanden wäre, wenn nur für seine Sache die Kosten entstanden wären, sodass keiner der Gesamtschuldner für die Kosten haften muss, die nur allein gegen einen anderen entstanden ...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / II. Die Höhe der Vergütung (§ 2 RVG)

Rz. 7 Die Gebühren des Rechtsanwalts werden häufig nach dem Gegenstandswert berechnet, um den es in der betreffenden Angelegenheit geht (§ 2 Abs. 1 RVG). Man spricht hier auch von Wertgebühren. Siehe auch Rdn 105 ff. Nun gibt es auch viele Angelegenheiten, in denen es um keinen in Geld bestimmbaren Wert geht. In diesen Fällen werden die Gebühren im RVG unabhängig von einem Ge...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / I. Allgemeine Hinweise

Rz. 104 Wer als Neuling erstmalig selbstständig eine Vergütungsrechnung erstellen muss, ist sich oft nicht nur über die zu berechnenden Gebühren und Auslagen im Ungewissen, sondern meist noch mehr über die notwendige äußere Form einer Vergütungsrechnung. Dabei ist es gar nicht so schwierig, einer Vergütungsrechnung den "richtigen Schliff" zu geben, wenn als Grundsatz beachtet...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / I. Die Geschäftsgebühr für außergerichtliche Tätigkeiten

Rz. 3 Besondere Bedeutung für die Berechnung der insbesondere außergerichtlichen Anwaltstätigkeiten hat die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG. Der Anwendungsbereich der Geschäftsgebühr lässt sich im Wesentlichen in vier Gruppen unterteilen:mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / A. Der Aufbau des RVG

Rz. 1 Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ist die gesetzliche Regelung zur Berechnung der Vergütung für die Ausübung anwaltlicher Tätigkeiten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz schon durch seinen äußeren Aufbau transparent und dadurch anwenderfreundlich sein, insbesondere für den Recht suchenden Bürge...mehr

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Vorwort

Das vorliegende Buch ist aus der Erfahrung langjähriger Lehrtätigkeit in der Berufsschule in ReNo-Fachklassen entstanden. Deshalb wurde auf eine anschauliche Darstellung des nicht immer leichten Stoffes besondere Aufmerksamkeit gerichtet. Das Ziel ist, dem Anfänger den Einstieg in diese Materie auf einem dem Lernenden angemessenen Niveau zu erleichtern, aber auch dem schon F...mehr

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§ 6 Die Gebühren im Mahnver... / I. Die Mahnverfahrensgebühr

1. Die Entstehung der Mahnverfahrensgebühr Rz. 3 Für die Tätigkeit im Mahnverfahren erhält der RA des Antragstellers eine 1,0 Verfahrensgebühr (Nr. 3305 VV RVG). Diese 1,0 Mahnverfahrensgebühr ist eine Verfahrenspauschgebühr, die von der Auftragsannahme bis einschließlich der Mitteilung des Widerspruchs an den Auftraggeber alle Einzeltätigkeiten abgilt und damit Ähnlichkeit m...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / II. Einfache Schreiben (Nr. 2301 VV RVG)

Rz. 43 Bei der Geschäftsgebühr für ein einfaches Schreiben nach Nr. 2301 VV RVG handelt es sich um eine Ergänzung zu Nr. 2300 VV RVG. Hierdurch soll die Vergütung des RA für Tätigkeiten, die erfahrungsgemäß nur wenig Arbeit verursachen, herabgesetzt werden. Ob ein einfaches Schreiben durch den RA zu erstellen ist, ergibt sich erstens aus dem Auftrag des Mandanten und zweitens...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / IV. Verbraucherschutz im Inkassorecht – Abmahnungen

Rz. 60 → Dazu Aufgaben Nr. 1 – 4 in Gruppe 14 und in Gruppen 2 und 3 Dem Bundesjustizministerium ist auffällig geworden, dass zu häufig für Abmahnungen in Inkassofällen gegenüber dem Aufwand des Abmahnenden sehr deutlich zu hoch angesetzte Inkassokosten geltend gemacht worden sind. Sehr oft wurden auch mangelnde Rechtskenntnisse des Schuldners ausgenutzt. Weiterhin wurden ver...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / III. Die Ermittlung des Gegenstandswertes für anwaltliche Tätigkeiten (§ 23 RVG)

Rz. 26 Die Gebühren der Rechtsanwälte werden in der Regel nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (§ 2 Abs. 1 RVG). Es handelt sich dann um so genannte Wertgebühren, zu denen auch die Satzrahmengebühren (z. B. die Geschäftsgebühr) gehören. In Strafsachen gilt dies nicht, da hier Betragsrahmengebühren die Regel sind. Für Tätigkeiten in gerich...mehr

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§ 6 Die Gebühren im Mahnver... / IV. Die Gebühr für die Einlegung des Einspruchs gegen einen Vollstreckungsbescheid

Rz. 25 Mit dem Erlass des Vollstreckungsbescheids ist das Mahnverfahren beendet, denn der Vollstreckungsbescheid steht einem für vorläufig vollstreckbar erklärtem Versäumnisurteil gleich (§ 700 Abs. 1 ZPO). Wenn Einspruch eingelegt wird, gibt das Mahngericht, das den Vollstreckungsbescheid erlassen hat, den Rechtsstreit an das zuständige Prozessgericht ab (§ 700 Abs. 3 ZPO)....mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / II. Der Auslagenbegriff

Rz. 34 Neben den Gebühren werden nach den Kostengesetzen für gesetzlich genau bestimmte Aufwendungen so genannte Auslagen erhoben. Die Kostengesetze kennen entweder Auslagen, die bar anfallen und nur in Höhe der tatsächlichen Ausgaben zu ersetzen sind (z. B. in Nrn. 7004 und 7006 VV RVG), oder Auslagen, die einen Aufwand pauschal abgelten (z. B. in Nrn. 7003 und 7005 VV RVG)...mehr

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§ 6 Die Gebühren im Mahnver... / II. Anrechnung der Widerspruchsgebühr bei weiterer Tätigkeit

Rz. 23 Die Widerspruchsgebühr wird auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits angerechnet (Anmerkung zu Nr. 3307 VV RVG), wenn der RA den Schuldner auch im Prozess vertritt. Bei Anwaltswechsel erfolgt keine Anrechnung, da ein anderer RA selbstständige Gebühren erhält. Beispiel: Nachdem RA Rührig im Beispiel aus Rdn 17 ff. Widerspruch eingelegt hat, wird aufgrund...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / A. Vorbemerkungen

Rz. 1 Nach statistischen Erhebungen werden derzeit mehr als 70 % aller Aufträge von den Rechtsanwälten außergerichtlich erledigt. Es handelt sich dabei zum einen um außergerichtlich beigelegte Streitfälle und zum anderen um Tätigkeiten der vorsorgenden Rechtspflege, beispielsweise der Gestaltung von Verträgen. Da die außergerichtlichen Tätigkeiten also heute den Schwerpunkt ...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / V. Teile des Streitgegenstandes (§ 36 GKG)

Rz. 56 In § 36 GKG sind drei Absätze enthalten, die im Einzelnen regeln, wie die Gebühren zu berechnen sind, wenn Handlungen des Gerichts oder des Rechtsanwalts nur Teile des Streitgegenstandes betreffen. Es handelt sich um folgende drei Fälle:mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 12. Die Tätigkeit des Anwaltsnotars

Rz. 42 In den Bundesländern, in denen der RA gleichzeitig Notar (Anwaltsnotar) ist, muss insbesondere beim Entwerfen von Urkunden geprüft werden, ob er die Urkunde als RA oder als Notar entworfen hat. Ganz allgemein lässt sich sagen, dass der Entwurf einer Urkunde zum Bereich der vorsorgenden Rechtspflege gehört und damit in den Zuständigkeitsbereich des Notars fällt (was ni...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 6. Die Anrechnung von Rahmengebühren aufeinander (§ 14 Abs. 2 RVG)

Rz. 123 Durch § 14 Abs. 2 RVG wird vorgeschrieben: "Ist eine Rahmengebühr auf eine andere Rahmengebühr anzurechnen, ist die Gebühr, auf die angerechnet wird, so zu bestimmen, als sei der Rechtsanwalt zuvor nicht tätig gewesen." Dies kann z. B. Bedeutung haben, wenn aus einem Bußgeldverfahren ein Strafverfahren wird. Der Verteidiger muss dann die Grundgebühr Nr. 5100 VV RVG an...mehr

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Aufgabenteil / 20. Gebühren in der Zwangsvollstreckung (→ § 8 Rdn 2 ff.)

Aufgabenteil Gruppe 20 Hinweis: Alle Aufträge zur Zwangsvollstreckung werden mit der Post versandt, falls in einzelnen Aufgaben nicht anders angegeben.mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / 1. Gebühren für einen Teil des Streitgegenstandes (§ 36 Abs. 1 GKG)

Rz. 57 Wenn während eines Rechtszuges gebührenauslösende Handlungen des Gerichts oder des Rechtsanwalts nur einen Teil des gesamten Streitgegenstandes betreffen, dann werden die Gebühren für diese Handlungen nur nach dem Wert des entsprechenden Teils des Streitgegenstandes berechnet, so die Aussage des § 36 Absatz 1 GKG. Beispiel: RAin Ahrens klagt auftragsgemäß gegen Bolz au...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / IV. Die Berechnung der Anwaltsgebühren im Scheidungsverbund

Rz. 67 Zum Ehescheidungsverfahren (Hauptsache) können sonstige Familiensachen in den so genannten Scheidungsverbund mit einbezogen werden. Dies ergibt sich aus § 137 Abs. 1 S. 1 FamFG. Diese anderen Familiensachen werden damit zu Folgesachen, über die zusammen mit dem Scheidungsantrag durch einen einheitlichen Beschluss entschieden wird (§ 142 Abs. 1 FamFG). Es handelt sich ...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / I. Berechnung der Wertgebühren (§ 13 RVG)

Rz. 105 Die Gebühren des Rechtsanwalts werden häufig nach dem Gegenstandswert berechnet, um den es in der betreffenden Angelegenheit geht (§ 2 Abs. 1 RVG). Man spricht hier auch von Wertgebühren. Siehe auch Rdn 7 ff. Rz. 106 Um den Betrag einer bestimmten Gebühr in Euro zu ermitteln, benötigen Sie zwei Angaben, nämlichmehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / B. Allgemeine Vorschriften des Paragrafenteils des RVG (§§ 1 bis 12 RVG)

Rz. 5 In dem ersten Abschnitt des Paragrafenteils des RVG werden Sie außer dem Geltungsbereich des Gesetzes insbesondere Regelungen über Vergütungsvereinbarungen, über Besonderheiten bei der Beauftragung mehrerer Rechtsanwälte oder beim Vorhandensein mehrerer Auftraggeber, über Honorarvorschüsse, über Fälligkeit und Verjährung der Vergütung, über den notwendigen Inhalt von V...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / IV. Vorbereitungs-, Neben- und Abwicklungstätigkeiten (§ 19 RVG)

Rz. 153 In § 19 RVG wird angeordnet, dass zu einem Rechtszug oder einem Verfahren auch alle Vorbereitungs-, Neben- und Abwicklungstätigkeiten sowie Nebenverfahren gehören. Dies bedeutet, dass diese genannten Tätigkeiten alle zusammen eine einzige Angelegenheit bilden, sodass die Gebühren nur einmal entstehen können. Dies gilt nur dann nicht, wenn eine dieser Tätigkeiten scho...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / III. Die Skizzierung des Sachverhalts

Rz. 107 Insbesondere bei umfangreichen Angelegenheiten empfiehlt es sich, den Sachverhalt erst zu skizzieren, bevor man sich an die Fertigung der Vergütungsrechnung macht. Diese Sachverhaltsskizzierung kann man auch schon immer dann auf einem besonderen Blatt vornehmen, wenn die betreffende Akte zur Weiterbearbeitung vorliegt, weil man es sich dann erspart, später zur Erstel...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / E. Die Kostentragungspflicht im Zivilprozess

Rz. 41 Nach der Durchführung eines Zivilprozesses stellt sich die Frage, wer für die Prozesskosten aufkommen muss. Nun, das weiß doch jeder: Der Verlierer zahlt die Kosten! Wie ist es aber, wenn es keinen Verlierer gibt, wenn beide Parteien Verlierer sind, weil beide Parteien nur teilweise Recht bekommen haben? Hat man nicht schon einmal gehört, dass der Kläger zur Zahlung d...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / 2. Muster eines Kostenfestsetzungsantrages

Rz. 55 In der Praxis werden für den Kostenfestsetzungsantrag sehr häufig vorgefertigte Texte verwendet. Da man sich jedoch besser mit dem notwendigen Inhalt vertraut machen kann, wenn man einen solchen Antrag selbst schreibt, finden Sie nachstehend ein Muster: Muster: Kostenfestsetzungsantrag An das Amtsgericht/Landgericht (1) _________________________ _________________________...mehr

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§ 6 Die Gebühren im Mahnver... / 1. Die Entstehung der Mahnverfahrensgebühr

Rz. 3 Für die Tätigkeit im Mahnverfahren erhält der RA des Antragstellers eine 1,0 Verfahrensgebühr (Nr. 3305 VV RVG). Diese 1,0 Mahnverfahrensgebühr ist eine Verfahrenspauschgebühr, die von der Auftragsannahme bis einschließlich der Mitteilung des Widerspruchs an den Auftraggeber alle Einzeltätigkeiten abgilt und damit Ähnlichkeit mit der Verfahrensgebühr im Zivilprozess ha...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / 4. Hilfsaufrechnung (§ 45 Abs. 3 GKG)

Rz. 77 Wenn zwei Personen einander Geld schulden, so kann grundsätzlich jeder seine Forderung gegen die Forderung des anderen aufrechnen, wenn die wechselseitigen Forderungen fällig sind (§§ 387 ff. BGB). Die Aufrechnung bewirkt, dass die Forderungen, soweit sie sich decken, als erloschen gelten. Klagt nun bei wechselseitigen Forderungen eine Partei wegen ihres Anspruches, so...mehr

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§ 6 Die Gebühren im Mahnver... / 3. Anrechnung der Mahnverfahrensgebühr in besonderen Fällen

Rz. 11 Der Gegenstandswert des Mahnverfahrens kann gleich, höher oder niedriger sein als der Wert, über den anschließend prozessiert wird. Dies kann z. B. durch Klageerweiterung oder Teilzahlung des Schuldners eintreten.mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / a) Die sofortige Beschwerde

Rz. 77 Gegen Entscheidungen des Rechtspflegers ist nach § 11 Abs. 1 RPflG grundsätzlich das Rechtsmittel gegeben, das nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften der ZPO gestattet ist. Wenn man eine Entscheidung des Rechtspflegers anfechten will, muss man also in der ZPO nachsehen, welches Rechtsmittel für diesen Fall dort vorgesehen ist. Für den Kostenfestsetzun...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / A. Einführung

Rz. 1 Das Kostenrecht wird häufig für ein schwieriges Gebiet gehalten. Die Ursache für diese Ansicht liegt zum Teil darin begründet, dass vom Anfänger nicht selten versucht wird, eine Lösung jeweils nur für den einzelnen Kostenfall zu finden, ohne den Einzelfall im Gesamtzusammenhang der Kostenvorschriften zu sehen. So wird es z. B. grundsätzlich unmöglich sein, die Vergütung...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / A. Allgemeines

Rz. 1 → Dazu Aufgaben Gruppe 22 Hinweis: In den folgenden Kapiteln werden zunächst die Gemeinsamkeiten bei den Gebührenvorschriften in Straf- und Bußgeldsachen dargestellt, danach die Gebühren in Strafsachen und ab Rdn 99 die wesentlichen Gebühren in Bußgeldsachen. Rz. 2 Die Berechnung der Gebühren in Strafsachen und in Bußgeldverfahren unterscheidet sich von der Berechnung de...mehr

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Aufgabenteil / 12. Gebühren bei Versäumnisurteil (→ § 7 Rdn 44 ff.)

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