Aufgabenteil Gruppe 12

1.

RA Blümchen erhebt Klage wegen 4.400,00 EUR. Im ersten Termin wird nach erfolgloser Güteverhandlung streitig verhandelt. Im nächsten Termin ist der Beklagte säumig. Auf Antrag von RA Blümchen ergeht Versäumnisurteil. Der Vertreter des Beklagten legt dagegen Einspruch ein, welcher nach streitiger Verhandlung über den Einspruch vom Gericht verworfen wird.

Berechnen Sie die Vergütung des RA Blümchen.

2.

Wegen Kaufpreisforderung von 3.100,00 EUR erhebt RA Meister auftragsgemäß Klage. Im Termin zur mündlichen Verhandlung erscheint der Beklagte nicht. Auf Antrag von RA Meister ergeht Versäumnisurteil, welches rechtkräftig wird.

Erstellen Sie die Vergütungsrechnung von RA Meister.

3.

RA Pfahl erhebt für Doll Klage gegen Wahn auf Zahlung von 90,00 EUR. In der Klageschrift wird für den Fall der Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens (§ 276 ZPO) beantragt, im Falle der Fristversäumnis ein Versäumnisurteil ohne mündliche Verhandlung zu erlassen (§ 331 Abs. 3 ZPO).

Das Gericht ordnet das schriftliche Vorverfahren an. Der Beklagte Wahn versäumt sämtliche Fristen, sodass das Gericht ein Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren gegen ihn erlässt, welches rechtkräftig wird.

Berechnen Sie die Vergütung des RA Pfahl.

4.

RA Pfahl erhebt für Doll Klage gegen Wahn auf Zahlung von 90,00 EUR. Im ersten Termin wird nach erfolgloser Güteverhandlung streitig verhandelt. Nach Vertagung erscheint im zweiten Termin für Wahn niemand; RA Pfahl erwirkt ein Versäumnisurteil. Wahn legt Einspruch ein, der nach streitiger mündlicher Verhandlung über den Einspruch verworfen wird.

Berechnen Sie die Vergütung des RA Pfahl.

5.

RA Pfahl erhebt für Doll Klage gegen Wahn auf Zahlung von 90,00 EUR. Im Termin erscheint für Wahn niemand, RA Pfahl erwirkt ein Versäumnisurteil. Für Wahn legt RA Buff Einspruch ein, dem nach mündlicher Verhandlung über den Einspruch stattgegeben wird. Danach ergeht nach streitiger Verhandlung zur Hauptsache Urteil, in dem Wahn zur Zahlung von 75,00 EUR verurteilt wird.

Berechnen Sie die Vergütung des RA Pfahl und des RA Buff.

6.

RA Düster hat auftragsgemäß Klage gegen Reiner Dummer wegen Forderung von 9.250,00 EUR beim Landgericht eingereicht.

Im zur Güteverhandlung und zum frühen ersten Termin anberaumten Verhandlungstermin erscheint der Reiner Dummer persönlich und behauptet, er sei Rechtsexperte und benötige keinen Rechtsanwalt.

Auf Antrag von RA Düster ergeht Versäumnisurteil, welches rechtskräftig wird.

Ermitteln Sie das Honorar von RA Düster.

7.

RA Finster erhebt für Necker auftragsgemäß Klage gegen den Schuldner Ansorge wegen einer Forderung von 29.400,00 EUR nebst 601,00 EUR Verzugszinsen.

In der Klageschrift wird für den Fall der Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens (§ 276 ZPO) beantragt, im Falle der Fristversäumnis ein Versäumnisurteil ohne mündliche Verhandlung zu erlassen (§ 331 Abs. 3 ZPO).

Das Landgericht ordnet das schriftliche Vorverfahren an. Der Beklagte Ansorge versäumt sämtliche Fristen, sodass das Gericht ein Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren gegen ihn erlässt.

Nachdem dieses Versäumnisurteil dem Beklagten Ansorge zugestellt worden ist, beauftragt er RA Schneck mit seiner Vertretung. Dieser legt gegen das Versäumnisurteil fristgerecht Einspruch ein. Da der Einspruch zulässig ist, beraumt das Gericht einen Termin zur mündlichen Verhandlung über den Einspruch und die Hauptsache an (§ 341a ZPO). Im Termin erscheint der Beklagte persönlich. RA Schneck hat dem Gericht telefonisch mitgeteilt, dass er nicht zum Termin erscheinen werde, da der Beklagte ihm den erbetenen Honorarvorschuss nicht gezahlt habe. Im Termin ergeht gegen den anwesenden Beklagten ein zweites Versäumnisurteil, welches rechtskräftig wird.

Berechnen Sie die Vergütung des RA Finster.

8.

RA Rettig erhebt auftragsgemäß Klage wegen Forderung von 4.600,00 EUR. In erster Instanz wird die Klage abgewiesen. RA Rettig legt gegen das klagabweisende Urteil Berufung ein. Im Berufungstermin erscheint der RA des Berufungsbeklagten nicht. Auf Antrag von Rettig ergeht Versäumnisurteil, nachdem der RA des Berufungsbeklagten auch nach einem Anruf in seiner Kanzlei nicht erscheint.

Berechnen Sie die Vergütung des RA Rettig nur für die zweite Instanz.

9.

RA Radies soll für Pilz, der in erster Instanz zur Zahlung von 66.000,00 EUR verurteilt wurde, die Berufung einlegen, was er tut. Im Berufungstermin wird der Berufungsbeklagte von RA Ypsilanti vertreten. RA Radies ist nicht erschienen. Er hat kurz vor dem Termin das Gericht telefonisch davon verständigt, dass ihm sein Mandant wegen eines Streits über einen Honorarvorschuss am Vorabend das Mandat entzogen hat. RA Ypsilanti stellt Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils, welches ergeht und rechtskräftig wird.

Fertigen Sie die Vergütungsrechnung des RA Ypsilanti.

10.*

RA Redlich erwirkt gegen die Beklagte Georgiev ein Versäumnisurteil über einen Betrag von 20.000,00 EUR im schriftlichen Vorverfahren. Die Beklagte legt gegen dieses Versäumnisurteil Einspruch ein, soweit sie zu...

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