Rz. 2

Die vier wichtigsten Kostengesetze sind:

das Gerichtskostengesetz (GKG), welches die Gerichtskosten, insbesondere für den Zivilprozess, sonstige zivilprozessuale Verfahren (aus dem Bereich der streitigen Gerichtsbarkeit), den Strafprozess, sowie insbesondere wichtige Wertvorschriften enthält,
das Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG), welches die Gerichtskosten und die Wertvorschriften in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit bestimmt,
das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), welches die Kosten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit bestimmt, soweit sie nicht im FamGKG geregelt sind, und für Gerichte und Notare gilt,
das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), welches die Vergütung für die Tätigkeit der Rechtsanwälte regelt.
 

Rz. 3

Weitere Gesetze, die Kostenbestimmungen enthalten, sind:

die Zivilprozessordnung (ZPO), welche in den §§ 3 bis 9 Wertvorschriften enthält, die zum Teil auch für den Gebührenstreitwert gelten, sowie wichtige Bestimmungen darüber, welche Partei nach einem gerichtlichen Verfahren die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat,
das Gerichtsvollzieherkostengesetz (GvKostG), welches die Gebühren und Auslagen für die Amtshandlungen der Gerichtsvollzieher regelt,
das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG), welches die Entschädigung von Zeugen und von ehrenamtlichen Richtern (z. B. Schöffen) für ihren Verdienstausfall und von Sachverständigen, Übersetzern und Dolmetschern für ihre Leistungen sowie für alle Personen Aufwandsentschädigungen und den Ersatz von Reisekosten bestimmt.

Diese Aufzählung ist nicht vollständig.

 

Merke:

Das Kostenrecht umfasst die Rechtsvorschriften, nach denen der Staat die Abgaben für die Inanspruchnahme der Gerichte bestimmt, nach denen Rechtsanwälte und Notare ihre Gebührennoten schreiben, nach denen Gerichtsvollzieher ihre Kosten berechnen und nach denen Zeugen, Sachverständige, Schöffen, Handelsrichter usw. entschädigt werden. Die wichtigsten Kostengesetze sind RVG, GKG, FamGKG und GNotKG.

 

Hinweis:

Leserinnen und Leser werden dieses Buch nur dann wirklich nutzen können, wenn sie die herangezogenen Rechtsvorschriften jeweils in den Gesetzen nachlesen. Alle hier besprochenen Gesetze lassen sich z. B. in der Gesetzessammlung "Habersack (früher "Schönfelder"): Deutsche Gesetze" auffinden. Diese, oder eine andere Gesetzessammlung, sollte deshalb neben diesem Buch bereitliegen.

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