Rz. 106

Eine Kosten- bzw. Vergütungsrechnung sieht im Allgemeinen wie nachfolgend aus. Als Beispiel wird die Vergütungsrechnung eines Rechtsanwalts gewählt, wobei auf die Einhaltung der Bestimmungen des § 10 RVG geachtet wird. Auf die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften wird erst später in Rdn 109 ff. eingegangen.

Muster: Vergütungsrechnung eines Rechtsanwalts

 
 
Gegenstandswert: 5.000,00 EUR (evtl. gem. §§ _________________________) (1)
1,3 (2) Verfahrensgebühr (3) gem. §§ 2, 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG (4) 434,20 EUR (5)
1,2 (2) Terminsgebühr (3) gem. §§ 2, 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG (4) 400,80 EUR (5)
20 % Pauschale für Post- und Telekommunikationsentgelte gem. § 2 Abs. 2 S. 1 RVG, Nr. 7002 VV RVG (4) 20,00 EUR (6)
Dokumentenpauschale (112 abzüglich 100 Fotokopien) gem. § 2 Abs. 2 S. 1 RVG, Nr. 7000 Ziff. 1 Lit. c VV RVG (4) 6,00 EUR (6)
  861,00 EUR  
19 % USt. gem. § 2 Abs. 2 S. 1 RVG, Nr. 7008 VV RVG (4) 163,59 EUR (7)
  1.024,59 EUR  
Gerichtskostenvorauszahlung vom 10.04._________________________ 483,00 EUR (8)
  1.507,59 EUR  
abzüglich Honorarvorschusszahlung vom 30.04._________________________ – 500,00 EUR (9)
noch zu zahlen 1.007,59 EUR  

Unterschrift (10)

Abgedruckt ist als Beispiel die Vergütungsrechnung eines Rechtsanwalts. Eine Kostenrechnung des Notars wird nach ähnlichen Grundsätzen erstellt. Die fett gedruckten Ziffern in Klammern beziehen sich auf die Erläuterungen im vorstehenden Abschnitt (siehe Rdn 105).

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