Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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§ 36 Bußgeldsachen / aa) Der Verteidiger war bereits erstinstanzlich tätig

Rz. 201 Auch hier kann der bereits befasste Verteidiger die Grundgebühr nach Nr. 5100 VV nicht mehr verdienen. Darüber hinaus gilt für ihn § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 RVG, wonach das Einlegen des Rechtmittels – also hier des Zulassungsantrags – noch zur ersten Instanz zählt. Beispiel 105: Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde, Zulassung wird abgelehnt Der erstinstanzliche Anw...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / bb) Mehrere Auftraggeber

Rz. 78 Wird der Anwalt für mehrere Auftraggeber tätig, so erhöht sich der Gebührenrahmen der Geschäftsgebühr nach Nr. 1008 VV um 30 % je weiteren Auftraggeber, höchstens um 200 %, und zwar unabhängig davon, ob derselbe Gegenstand zugrunde liegt. Das gilt nach Anm. Abs. 4 zu Nr. 1008 VV auch für die sog. Schwellengebühr (Anm. zu Nr. 2302 VV). Die danach erhöhte Geschäftsgebüh...mehr

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§ 28 Familiensachen / 5. Außergerichtliche Aussöhnung

Rz. 14 Wirkt der Anwalt außergerichtlich an einer Aussöhnung der Eheleute mit, erhält er nach Nr. 1001 VV eine Aussöhnungsgebühr. Eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 Nr. 1 VV) kann nach Anm. Abs. 5 S. 1 zu Nr. 1000 VV insoweit nicht entstehen. Die Höhe der Aussöhnungsgebühr beläuft sich auf 1,5, wenn die Ehesache noch nicht anhängig und auch noch kein entsprechender Verfahrenskos...mehr

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§ 35 Strafsachen / bb) Der Beschuldigte befindet sich nicht auf freiem Fuß

Rz. 221 Befindet sich der Beschuldigte nicht auf freiem Fuß, so entstehen auch im Revisionsverfahren sämtliche Gebühren (mit Ausnahme der zusätzlichen Gebühren) "mit Zuschlag" (Vorbem. 4 Abs. 4 VV). Dem Anwalt steht also wiederum ein höherer Gebührenrahmen zur Verfügung, unabhängig davon, ob tatsächlich ein erhöhter Aufwand dadurch entstanden ist, dass sich der Mandant nicht...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (d) Säumnis der Gegenpartei, aber Erörterung mit dem Gericht

Rz. 102 Erscheint weder der Gegner noch ein Vertreter und erörtert das Gericht vor Erlass des Versäumnisurteils mit dem erschienenen Anwalt, greift der Ermäßigungstatbestand nicht. Voraussetzung der Ermäßigung ist, dass "lediglich" ein Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils gestellt wird. Daran fehlt es, wenn zuvor erörtert wird. Dann wird nicht "lediglich" ein Antrag ges...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / 7. Erneutes Verfahren vor dem Amtsgericht nach Aufhebung und Zurückverweisung

Rz. 207 Wird ein erstinstanzliches Urteil auf die Rechtsbeschwerde hin aufgehoben, so gilt das weitere Verfahren vor dem erstinstanzlichen Gericht als neue Angelegenheit (§ 21 Abs. 1 RVG). Eine Anrechnung ist im Gegensatz zu den Gebühren nach Teil 3 VV (Vorbem. 3 Abs. 6 VV) nicht vorgesehen. Es entstehen daher alle Gebühren und Auslagen erneut, mit Ausnahme der Grundgebühr. ...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (c) Hauptbevollmächtigter verdient fiktive Terminsgebühr

Rz. 103 Möglich ist auch, dass der Hauptbevollmächtigte die fiktive Terminsgebühr verdient. Nur für den Terminsvertreter ist eine fiktive Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV nicht möglich. Für den Hauptbevollmächtigten kommt sie dagegen in Betracht. Beispiel 59: Terminsvertreter nimmt den Verhandlungstermin wahr; anschließend Entscheidung im schriftlichen Ver...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / 2. Verfahren auf Eintragung einer Zwangshypothek (§§ 867 und 870a ZPO)

Rz. 207 Bei einem Verfahren auf Eintragung einer Zwangshypothek (§§ 867, 870a ZPO) handelt es sich streng genommen auch nicht um eine Vollstreckungsmaßnahme, da diese Maßnahme lediglich der Sicherung dient. Um eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung handelt es sich erst, wenn aus der Hypothek auch vorgegangen wird. Ungeachtet dessen ordnet Anm. zu Vorbem. 3.3.3 Abs. 1 S. 2 VV ...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 71. Widerklage, Drittwiderklage (Widerantrag, Drittwiderantrag)

Rz. 149 Für eine Widerklage gilt das Gleiche wie für die Klageerweiterung. Auch die Widerklage eröffnet keine neue Angelegenheit. Es gilt einheitlich bisheriges Recht, auch wenn der Auftrag zur Widerklage bzw. zum Widerantrag nach dem Stichtag erteilt worden ist.[42] Beispiel 80: Klage und Widerklage (I) Im November 2020 ist die Klage eingereicht worden. Im März 2021 hatte de...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / 4. Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen

Rz. 214 Nach Nr. 1010 VV kann der Anwalt im Falle einer besonders umfangreichen Beweisaufnahme eine Zusatzgebühr verdienen. Voraussetzungen dieser Gebühr sind Beide Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein. Rz. 215 Die Zusatzgebühr ent...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / XIII. Erinnerungsverfahren

Rz. 90 Für Erinnerungsverfahren gelten die Nrn. 3500, 3513 VV. Diese Gebühren sind allerdings grundsätzlich nur dann anwendbar, wenn der Anwalt ausschließlich im Erinnerungsverfahren beauftragt ist. Soweit er auch in der Hauptsache beauftragt ist, wird seine Tätigkeit durch die Vergütung in der Hauptsache abgegolten (§ 19 Abs. 1 S. 1; analog § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 Buchst. a)...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / g) Anrechnung auf reduzierte Verfahrensgebühr

Rz. 57 Angerechnet wird nicht nur auf die volle Verfahrensgebühr der Nr. 3100 VV, sondern auch auf die reduzierte Verfahrensgebühr der Nr. 3101 Nr. 1 oder Nr. 2 VV.[22] Beispiel 32: Anrechnung bei vorzeitiger Erledigung Der Anwalt macht außergerichtlich für den Auftraggeber eine Forderung in Höhe von 8.000,00 EUR geltend. Die außergerichtlichen Verhandlungen scheitern, sodass...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / e) Verweisung auf andere Vorschriften (§ 60 Abs. 1 S. 6 RVG)

Rz. 24 Die vorstehenden Grundsätze gelten auch dann, wenn das RVG auf ein anderes Gesetz verweist. Bedeutung hat dies vor allem für die Änderung von Wertvorschriften des GKG, des FamGKG oder des GNotKG etc., auf die § 23 Abs. 1 und 3 RVG verweist. Rz. 25 Ist also vor dem 1.1.2021 ein unbedingter Auftrag zu einer gebührenrechtlichen Angelegenheit nach § 15 RVG erteilt worden, ...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / 3. Auftrag zur Hauptsacheklage bereits erteilt

Rz. 178 War zum Zeitpunkt des Abschlussschreibens bereits Klageauftrag zur Hauptsache erteilt, dann wird die Tätigkeit des Anwalts nicht mehr nach Teil 2 VV (Geschäftsgebühr) vergütet, sondern bereits nach Teil 3 VV und löst eine Verfahrensgebühr aus, allerdings nur in ermäßigter Höhe von 0,8 (Nr. 3101 Nr. 1 VV). Beispiel 99: Abschlussschreiben nach Verfügungsverfahren, Klag...mehr

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§ 28 Familiensachen / 1. Überblick

Rz. 36 In isolierten Verfahren erster Instanz ergeben sich hinsichtlich der Gebühren grundsätzlich keine Besonderheiten. Abzurechnen ist hier wie in allgemeinen Zivilverfahren, sodass auf die dortigen Ausführungen Bezug genommen werden kann. Rz. 37 Der Anwalt erhält unter den Voraussetzungen der Vorbem. 3 Abs. 2 VV eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, die sich unter den Vo...mehr

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§ 38 Auslagen / 2. Umsatzsteuerfreie Vergütung

Rz. 120 Ist die Tätigkeit des Anwalts ausnahmsweise einmal nicht umsatzsteuerpflichtig, weil die Umsatzsteuer nach § 19 Abs. 1 UStG unerhoben bleibt oder weil sie wegen eines Leistungsorts im Ausland nicht anfällt,[60] sind nur die Netto-Gebühren abzurechnen.[61] Beispiel 70: Vertretung eines Mandanten mit Wohnsitz außerhalb der EU Der Anwalt vertritt den in der Türkei wohnen...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / b) Abschlussschreiben nach vorheriger Abmahnung

Rz. 175 Wenig Beachtung findet die Frage, wie sich das Abschlussschreiben zur Abmahnung verhält. Beides sind außergerichtliche Tätigkeiten, die eine Geschäftsgebühr auslösen. In beiden Fällen ist der Gegenstand derselbe, nämlich der Hauptsacheanspruch. Daher ist insoweit von derselben Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG auszugehen.[64] Mit dem Abschlussschreiben wird die außergeri...mehr

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§ 35 Strafsachen / 8. Erneutes Verfahren nach Aufhebung und Zurückverweisung

Rz. 226 Wird ein Urteil auf ein Rechtsmittel hin aufgehoben und die Sache an die Vorinstanz zurückverwiesen, so gilt das weitere Verfahren nach Zurückverweisung als neue Angelegenheit (§ 21 Abs. 1 RVG). Eine Anrechnung ist im Gegensatz zu den Gebühren nach Teil 3 VV (Vorbem. 3 Abs. 6 VV) nicht vorgesehen. Es entstehen daher alle Gebühren erneut, mit Ausnahme der Grundgebühr....mehr

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§ 1 Einleitung / (5) Zusätzliche Gebühr nach Nr. 4141 VV

Rz. 117 Erledigt sich das Verfahren ohne Hauptverhandlung, so kann der Anwalt bei entsprechender Mitwirkung eine Zusätzliche Gebühr nach Nr. 4141 VV verdienen. Diese Gebühr entsteht immer in Höhe der jeweiligen Verfahrensmittelgebühr, wobei allerdings hier eine Erhöhung nach Nr. 1008 VV nicht zu berücksichtigen ist, wenn der Anwalt mehrere Auftraggeber vertritt. Rz. 118 Ein H...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (6) Mehrere Terminsvertretungen in derselben Angelegenheit

Rz. 90 Wird der Anwalt mit der Wahrnehmung mehrerer Termine beauftragt, gilt § 15 Abs. 2 RVG. Die Gebühren können nur einmal anfallen, unabhängig davon, ob der Terminsvertreter mehrere Termine wahrnimmt. Beispiel 47: Mehrere Terminsvertretungen Der Anwalt ist mit der Wahrnehmung eines Verhandlungstermins (Wert: 8.000,00 EUR) beauftragt. Später erhält er den Auftrag, in demsel...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / I. Überblick

Rz. 1 In sämtlichen Angelegenheiten muss einem Anwalt nicht ein umfassendes Mandat zu Vollvertretung erteilt worden sein. Möglich ist auch, dass der Anwalt nur mit Einzeltätigkeiten, insbesondere als Verkehrsanwalt oder als Terminsvertreter beauftragt worden ist. Er erhält in diesem Fall grundsätzlich nicht die Vergütung eines umfassend beauftragten Verfahrensbevollmächtigte...mehr

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§ 23 Prozess-/Verfahrenskos... / a) Überblick

Rz. 13 Ist in Verfahren aus Teil 3 VV nach Wertgebühren abzurechnen (§§ 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 S. 2 u. 3 RVG), erhält der Anwalt nach Nr. 3335 VV eine Verfahrensgebühr in Höhe der Verfahrensgebühr der Hauptsache, höchstens jedoch 1,0. Die Verfahrensgebühr entsteht bereits mit der Entgegennahme der Information (Vorbem. 3 Abs. 2 VV). Die volle Verfahrensgebühr wird für den Anwalt ...mehr

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§ 38 Auslagen / 1. Überblick

Rz. 106 Einen zum 1.7.2004 neu eingeführten Auslagentatbestand enthält Nr. 7007 VV. Da die Gebühren nach Vorbem. 7 Abs. 1 VV die allgemeinen Geschäftskosten abdecken und hierzu auch die Prämien für die Haftpflichtversicherung zählen, kann der Anwalt diese Prämie bei gesetzlicher Vergütung nicht umlegen. Eine Abrechnung kommt nur aufgrund einer Vergütungsvereinbarung in Betra...mehr

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§ 34 Zwangsversteigerung, T... / b) Gegenstandswert

Rz. 56 Bei der Vertretung eines anderen Beteiligten, insbesondere des Schuldners, richtet sich der Gegenstandswert nach dem Wert des Gegenstands der Zwangsversteigerung (§ 26 Nr. 2, 1. Teils. RVG).[16] Zur Berechnung siehe Rdn 10 ff. Beispiel 18: Versteigerungsverfahren bis zur Einleitung des Verteilungsverfahrens Der Gläubiger hat wegen einer Gesamtforderung in Höhe von 30.0...mehr

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§ 37 Bewilligung der Vollst... / II. Vertretung vor der Behörde

Rz. 5 Für die Vertretung im Bewilligungsverfahren vor der Behörde erhält der Anwalt nach Nr. 6100 VV eine Verfahrensgebühr in Höhe von 55,00 EUR bis 374,00 EUR. Die Mittelgebühr beläuft sich auf 214,50 EUR. Ist der Anwalt gerichtlich beigeordnet, erhält er eine Festgebühr in Höhe von 172,00 EUR. Rz. 6 Die Verfahrensgebühr der Nr. 6100 VV deckt gem. Vorbem. 6 Abs. 2 VV die ges...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (8) Nachfolgender Gesamtauftrag

Rz. 96 Wird der Anwalt zunächst als Terminsvertreter beauftragt und wird er später Verfahrensbevollmächtigter, so liegt nach § 15 Abs. 5 S. 1 RVG nur eine Angelegenheit vor, da der bisherige Auftrag erweitert wird. Die Gebühren entstehen nur einmal. Allerdings erhält der Anwalt dann die höheren Gebühren eines Verfahrensbevollmächtigten. Beispiel 53: Terminsvertreter und nach...mehr

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§ 10 Beratungshilfe / II. Beratungshilfegebühr

Rz. 3 Vom Mandanten kann der Anwalt eine Beratungshilfegebühr in Höhe von 15,00 EUR verlangen (Nr. 2500 VV). Diese Gebühr schuldet ausschließlich der Mandant (§ 44 S. 2 RVG). Die Gebühr kann erlassen werden (Anm. S. 2 zu Nr. 2500 VV). Eine Anrechnung dieser Gebühr auf die Gebühren einer nachfolgenden Angelegenheit ist nicht vorgesehen. Unabhängig davon kommt eine Anrechnung ...mehr

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§ 12 Selbstständiges Beweis... / 7. Beweisverfahren mit vorangegangener außergerichtlicher Vertretung

Rz. 55 Ist dem Beweisverfahren eine außergerichtliche Vertretung vorausgegangen, so wird die Geschäftsgebühr der Nr. 2300 VV oder auch die der Nr. 2303 VV nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV auf die Verfahrensgebühr des selbstständigen Beweisverfahrens zur Hälfte, höchstens zu 0,75, angerechnet, da dies dann das erste nachfolgende gerichtliche Verfahren nach Teil 3 VV ist.[16] Die Gesc...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / a) Überblick

Rz. 121 In Verfahren über die Abänderung oder Aufhebung eines Arrests erhält der Anwalt ebenfalls die Gebühren der Nrn. 3100 ff. VV, und zwar auch hier gesondert neben den Gebühren der Hauptsache (§ 17 Nr. 4 Buchst. d) RVG). Diese Gebühren entstehen aber nicht, soweit der Anwalt die Gebühren bereits im Anordnungsverfahren verdient hat, da das Verfahren über einen Antrag auf ...mehr

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§ 35 Strafsachen / 1. Überblick

Rz. 15 Die Gebühren des Verteidigers in Strafsachen finden sich in Teil 4 Abschnitt 1 VV, in den Nrn. 4100 ff. VV. Rz. 16 Unterschieden wird nach verschiedenen Verfahrensstadien, die jeweils eine eigene Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG darstellen:mehr

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§ 11 Mahnverfahren / b) Verfahrensgebühr und Terminsgebühr

Rz. 117 Auch der Anwalt des Antragsgegners kann gem. Vorbem. 3.3.2 VV eine 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV verdienen, wenn er mit dem Gegner Besprechungen zur Erledigung des Mahnverfahrens oder zur Vermeidung des Rechtsstreits führt (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV). Beispiel 74: Mahnverfahren mit Besprechung Gegen den Mandanten ist ein Mahnbescheid in Höhe von 3.000,00 EUR...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / b) Beschränkte Bewilligung

Rz. 57 Wird die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe nur für einen oder nur für einzelne von mehreren Auftraggebern bewilligt und gleichzeitig zum Ausdruck gebracht, dass sich die Bewilligung und die Beiordnung nur auf den Mehrbetrag oder die Gebührenerhöhung, die durch den bedürftigen Auftraggeber eintritt, erstrecke, dann ist die Sache eindeutig. Es kann dann auch nur der M...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / a) Überblick

Rz. 174 Im Rechtsbeschwerdeverfahren richten sich die Gebühren nach Teil 5 Abschnitt 1 Unterabschnitt 4 VV (Nrn. 5113, 5114 VV). Ergänzend gelten Teil 5 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 VV (Allgemeine Gebühr – Nr. 5100 VV) sowie Abschnitt 1 Unterabschnitt 5 Teil 5 VV (Zusätzliche Gebühren, Nrn. 5115, 5116 VV). Rz. 175 Auf andere Verfahren oder Beschwerdeverfahren in Bußgeldsachen...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / 2. Dokumentenpauschale

Rz. 66 Hinsichtlich der Dokumentenpauschale gelten für den beigeordneten Anwalt keine Besonderheiten. Soweit das Anfertigen von Ablichtungen oder Ausdrucken oder das Überlassen von Dateien notwendig war, erhält auch der beigeordnete Anwalt seine entsprechenden Auslagen aus der Staatskasse.mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / (3) Schriftlicher Vergleich

Rz. 58 Kommt es zum Abschluss eines schriftlichen Vergleichs ohne vorherige Besprechung nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV, ist zu differenzieren:mehr

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§ 27 Arbeitsrechtliche Ange... / XIII. Sonstige Beschwerden

Rz. 62 Sonstige Beschwerden sind nach Nr. 3500 VV abzurechnen. Es entsteht eine 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV und gegebenenfalls eine 0,5-Terminsgebühr nach Nr. 3513 VV. Beispiel 24: Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss Gegen die Entscheidung des ArbG im Kostenfestsetzungsverfahren legt der Anwalt für den Mandanten Beschwerde zum LAG ein (Wert: 600,00 EU...mehr

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§ 1 Einleitung / aa) Vertikale Aufteilung

Rz. 23 Zum einen sieht das RVG eine vertikale Aufteilung vor. Aufeinander folgende Tätigkeiten stellen häufig verschiedene Angelegenheiten dar. So sind jeweils eigene Angelegenheiten: Beratung, außergerichtliche Vertretung, Schlichtungsverfahren, Mahnverfahren, Rechtsstreit im Urkundenverfahren, Rechtsstreit im Nachverfahren oder nach Abstandnahme vom Urkundenverfahren, selb...mehr

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§ 28 Familiensachen / 7. Elterliche Sorge

Rz. 80 Es gelten die Gebühren der Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 81 Ausnahmsweise ist hier eine Erhöhung der Verfahrensgebühr für mehrere Auftraggeber nach Nr. 1008 VV möglich, wenn der Anwalt die Eltern in Verfahren auf Entziehung der elterlichen Sorge vertritt (siehe unten Rdn 87). Rz. 82 Eine Terminsgebühr im schriftlichen Verfahren oder bei Abschluss einer Einigung ist möglich, da ...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / 2. Verhandlungen vor Gericht über in diesem Verfahren nicht anhängige Gegenstände ohne Einigung

Rz. 247 Werden lediglich Verhandlungen oder Erörterungen über nicht in diesem Verfahren anhängige Gegenstände geführt, wird also lediglich verhandelt, ohne dass es zu einer Einigung kommt, so entsteht zwar die volle 1,2-Terminsgebühr (arg. e. Anm. Abs. 2 zu Nr. 3104 VV); es fällt jedoch nur eine 0,8-Verfahrensgebühr aus dem Mehrwert an, und zwar nach Nr. 3101 Nr. 2, 1. Alt. ...mehr

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§ 15 Berufung in Zivilsachen / 1. Umfang der Angelegenheit

Rz. 1 Im Berufungsverfahren gelten die Vorschriften nach Teil 3 Abschnitt 2 VV, und zwar nach Unterabschnitt 1. Das Berufungsverfahren ist gegenüber dem erstinstanzlichen Verfahren eine eigene Angelegenheit (§ 17 Nr. 1 RVG). Es beginnt für den Anwalt des Berufungsklägers mit dem Auftrag zur Einlegung der Berufung und für den Anwalt des Berufungsbeklagten mit dem ersten auftr...mehr

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§ 27 Arbeitsrechtliche Ange... / VIII. Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 46 Wird gegen die Nichtzulassung der Revision durch das LAG die Nichtzulassungsbeschwerde zum BAG erhoben, so stellt dieses Verfahren eine eigene Angelegenheit gegenüber dem Berufungsverfahren dar (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG). Kommt es anschließend zur Durchführung des Revisionsverfahrens, ist dieses wiederum eine eigene Angelegenheit (§ 17 Nr. 9 RVG). Insgesamt sind also dan...mehr

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§ 1 Einleitung / e) Hebegebühren

Rz. 141 Vereinnahmt der Anwalt Gelder oder Kostbarkeiten und leitet er diese weiter, so erhält er hierfür Hebegebühren nach Nr. 1009 VV. Die damit verbundene Tätigkeit ist jeweils eine eigene Angelegenheit, so dass hierfür gesonderte Gebühren entstehen. Die Hebegebühren entstehen nicht "in einer Angelegenheit"; die diesbezügliche Tätigkeit des Anwalts ist vielmehr eine eigen...mehr

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§ 34 Zwangsversteigerung, T... / 3. Anrechnung einer vorangegangenen Geschäftsgebühr

Rz. 74 War der Anwalt bereits außergerichtlich hinsichtlich der Eigentumsauseinandersetzung tätig und hat er dort eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV verdient, so ist diese gem. Vorbem. 3 Abs. 4 VV hälftig auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens anzurechnen.[20] Da allerdings nie mehr angerechnet werden kann, als der Anwalt im nachfolgenden Verfahren an Verfa...mehr

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§ 27 Arbeitsrechtliche Ange... / 2. Einfaches Schreiben

Rz. 16 Sofern der Anwalt nur mit einem einfachen Schreiben beauftragt ist, reduziert sich die Geschäftsgebühr nach Nr. 2301 VV auf eine 0,3-Gebühr. Zu beachten ist, dass der Auftrag bereits auf ein einfaches Schreiben gerichtet sein muss. Es kommt nicht auf das Erscheinungsbild des letztlich verfassten Schreibens an (Anm. zu Nr. 2301 VV). Beispiel 5: Abrechnung Kündigungssch...mehr

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§ 28 Familiensachen / a) Volle Verfahrensgebühr

Rz. 199 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information (Vorbem. 3 Abs. 2 VV) erhält der Anwalt zunächst einmal die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, die sich grundsätzlich auf 1,3 beläuft. Rz. 200 Der Verfahrenswert dieser Gebühr bemisst sich nach dem Wert der Ehesache sowie sämtlicher im Verlauf des Verfahrens anhängig gewordener und mit verglichener oder mi...mehr

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§ 1 Einleitung / 4. Ist Umsatzsteuer auf Gebühren und Auslagen zu erheben?

Rz. 149 Auf seine gesamte Vergütung, also auf alle Gebühren und Auslagen – auch auf die Aktenversendungspauschale (siehe dazu § 38 Rdn 115 ff.) – kann der Anwalt Umsatzsteuer (derzeit 19 % – § 12 Abs. 1 UStG) berechnen, sofern Umsatzsteuer anfällt. Das RVG behandelt die Umsatzsteuer systemwidrig als Auslagentatbestand in Nr. 7008 VV. Rz. 150 Auch im Falle der Beratungshilfege...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / 1. Überblick

Rz. 171 Ein sog. Abschlussschreiben, also ein Schreiben, mit dem der Rechtsanwalt den Antragsgegner nach Erlass einer einstweiligen Verfügung auffordert, den Verfügungsanspruch anzuerkennen und auf seine Rechte gegen die Verfügung zu verzichten, zählt nicht mehr zur Gebühreninstanz des Verfügungsverfahrens. Diese Tätigkeit betrifft vielmehr die Hauptsache.[58] Wie abzurechne...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / 1. Überblick

Rz. 32 Obsiegt die bedürftige Partei, kann der ihr beigeordnete Anwalt nach § 126 ZPO die Wahlanwaltsvergütung aus eigenem Recht gegen den erstattungspflichtigen Gegner festsetzen lassen und bei diesem beitreiben. Rz. 33 Eine Einrede aus der Person der Partei ist nicht zulässig (§ 126 Abs. 2 S. 1 ZPO). Der Gegner kann nur mit Kosten aufrechnen, die nach der in demselben Recht...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / 3. Berechnung der Postentgeltpauschale

Rz. 67 Auch der beigeordnete Rechtsanwalt kann anstelle der konkret angefallenen Post- und Telekommunikationsentgelte eine Postentgeltpauschale nach Nr. 7002 VV verlangen. Die Pauschale berechnet sich nach den Gebührenbeträgen des § 49 RVG, nicht nach den höheren Beträgen des § 13 RVG. Dies ist mit dem 2. KostRMoG durch die Einfügung der neuen Anm. Abs. 2 zu Nr. 7002 VV gere...mehr

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§ 26 Verfahren der freiwill... / 3. Sonstige Verfahren

Rz. 86 In sonstigen Verfahren entsteht eine Verfahrensgebühr nach Nr. 6302 VV. Diese Gebühr entsteht insbesondere für jeden Rechtszug des Verfahrens über die Verlängerung oder Aufhebung der Freiheitsentziehung nach den §§ 425, 426 FamFG oder einer Unterbringungsmaßnahme nach den §§ 329, 330 FamFG (Anm. zu Nr. 6302 VV). Der Wahlanwalt erhält eine Verfahrensgebühr in Höhe von ...mehr