Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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§ 11 Mahnverfahren / 1. Überblick

Rz. 99 Der Anwalt des Antragsgegners erhält für dessen Vertretung eine Verfahrensgebühr in Höhe von 0,5 (Nr. 3307 VV). Mit dieser Gebühr ist seine gesamte Tätigkeit im Mahnverfahren einschließlich der Entgegennahme der Information, einer Prüfung der Erfolgsaussichten[44] und einer eventuellen Begründung des Widerspruchs abgegolten.[45] Rz. 100 Wird der Vertreter des Antragsge...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / bb) Der Verteidiger wird erstmals im Verfahren auf Zulassung der Rechtsbeschwerde beauftragt

Rz. 205 War der Verteidiger erstinstanzlich nicht tätig und wird er erst mit der Zulassung der Rechtsbeschwerde beauftragt, gilt für ihn wiederum § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 RVG nicht. Er erhält daher bereits mit dem Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde die Verfahrensgebühr der Nr. 5113 VV. Rz. 206 Darüber hinaus erhält der Anwalt, der im vorangegangenen erstinstanzlichen Ve...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (3) Vorzeitige Erledigung

Rz. 83 Endet der Auftrag für den Terminsvertreter vorzeitig, so ermäßigt sich die Gebühr der Nr. 3401 VV nach Nr. 3405 Nr. 2 VV auf 0,5, wobei sich diese Gebühr dann bei mehreren Auftraggebern wiederum um jeweils 0,3, höchstens um 2,0, erhöht. Beispiel 41: Vorzeitige Erledigung Der Anwalt wird für einen Verhandlungstermin beauftragt. Unmittelbar vor dem Termin wird die Klage ...mehr

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§ 35 Strafsachen / II. Beratung

Rz. 4 Ist der Anwalt ausschließlich mit einer Beratung in einer Strafsache beauftragt, gilt § 34 Abs. 1 RVG. Es handelt sich nicht um eine Einzeltätigkeit nach Teil 4 Abschnitt 3 VV. Der Anwalt soll auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken (§ 34 Abs. 1 S. 1 RVG). Kommt diese nicht zustande, gilt eine Vergütung nach bürgerlichem Recht als geschuldet, also nach § 612 BGB (§ 34 ...mehr

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§ 28 Familiensachen / 6. Mehrere Auftraggeber

Rz. 15 Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber, so wird eine Erhöhung nach Nr. 1008 VV in aller Regel nicht in Betracht kommen, da nach Wertgebühren abzurechnen ist und es in Familiensachen an der erforderlichen gemeinschaftlichen Beteiligung fehlt, die für eine Erhöhung nach Nr. 1008 VV erforderlich ist (zur Gebührenerhöhung bei den Festgebühren der Beratungshilfe siehe Rd...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / 1. Einigung über anhängige Gegenstände

Rz. 48 Der Anwalt erhält auch eine Einigungsgebühr aus der Staatskasse, wenn es zu einer Einigung i.S.d. Nr. 1000 Nr. 1 VV kommt. Beispiel 22: Einigung über anhängige Gegenstände In einem Räumungsrechtsstreit ist dem Beklagten Prozesskostenhilfe bewilligt worden (Wert: 6.000,00 EUR). Im Termin zur mündlichen Verhandlung einigen sich die Parteien über die Auflösung des Mietver...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / e) Abtretungsfälle

Rz. 46 Nach Auffassung des BGH[18] soll eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auch dann vorzunehmen sein, wenn der Anwalt außergerichtlich zunächst den Zedenten vertritt und im gerichtlichen Verfahren dann den Zessionar. Auch dies ist unzutreffend. Schuldner der vorgerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr ist in diesem Fall der Zedent. Schuldner der gerichtlichen Verfahrensgeb...mehr

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§ 38 Auslagen / 2. Konkrete Abrechnung (Anm. 1. Alt. zu Nr. 7007 VV)

Rz. 107 Sofern der Anwalt im Einzelfall eine Schlussversicherung als ergänzende Versicherung über das bereits allgemein versicherte Risiko von 30 Mio. EUR abschließt, dürfte die Berechnung keine Probleme bereiten (Anm. 1. Alt. zu Nr. 7007 VV). Die anfallende Prämie ist in voller Höhe umlagefähig. Beispiel 64: Konkrete Abrechnung Der Anwalt erhält ein Mandat über 50 Mio. EUR. ...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (bb) Es ergeht sogleich Versäumnisurteil

Rz. 108 Erscheint die nicht postulationsfähige Partei und ergeht gegen sie daraufhin sogleich ein Versäumnisurteil, so entsteht lediglich eine 0,5-Terminsgebühr nach den Nrn. 3104, 3105 VV. Das gilt auch dann, wenn das Gericht die Partei darauf hinweist, dass sie wegen § 78 ZPO keine Anträge stellen kann.[51] Beispiel 54: Erscheinen der nicht postulationsfähigen Partei, Vers...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / (2) Gesamtgläubiger

Rz. 59 Vertritt der Anwalt mehrere Gesamtgläubiger aufgrund eines einheitlichen Auftrags, erhöht sich die Verfahrensgebühr gem. Nr. 1008 VV um 0,3 je weiteren Auftraggeber.[36] Die bei Inkrafttreten des RVG noch vertretene Auffassung, die Erhöhung würde nur 0,3 von 0,3, also 0,09 betragen,[37] wird zu Recht nicht mehr vertreten (zu den besonderen Problemen bei Vollstreckung ...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / VI. Anrechnung auf die Verfahrensgebühren des Mahnverfahrens

Rz. 156 War der Anwalt, bevor er im Mahnverfahren einen Auftrag erhalten hat, außergerichtlich tätig, sind dort verdiente Gebühren gegebenenfalls anzurechnen. Das gilt sowohl für eine Beratungsgebühr (§ 34 Abs. 2 RVG) als auch für eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV oder nach Nr. 2303 VV (Vorbem. 3 Abs. 4 VV). Beispiel 107: Anrechnung – Normalfall Der Anwalt macht außergeri...mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / f) Vertreter, sonstige Hilfspersonen

Rz. 23 Soweit der Anwalt einzelne Tätigkeiten durch Vertreter nach § 5 RVG hat ausführen lassen, bietet es sich an, diese Vorschrift mitzuzitieren. Zwingend erforderlich ist dies jedoch nicht. Werden vom Anwalt sonstige Hilfspersonen hinzugezogen, die nicht in den Anwendungsbereich des § 5 RVG fallen, sodass sich die Vergütung des Anwalts nach § 612 BGB richtet, muss diese V...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / b) Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags

Rz. 12 In einem Ausnahmefall entsteht die Geschäftsgebühr auch dann, wenn der Anwalt nicht vertretend tätig wird, nämlich dann, wenn er bei der Gestaltung eines Vertrages mitwirkt (Vorbem. 2.3 Abs. 3, 2. Var. VV). Soweit er hier vertretend tätig wird, ist die Geschäftsgebühr bereits ohnehin angefallen. Aber auch das bloße Mitwirken im "Hintergrund" reicht aus. Rz. 13 Hier kön...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / c) Herausgabevollstreckungen

Rz. 27 Bei Herausgabevollstreckungen ist der Wert der herauszugebenden Sache maßgebend (§ 25 Abs. 1 Nr. 2 RVG). Beispiel 12: Herausgabevollstreckung Der Gläubiger hat ein Urteil erstritten, wonach der Beklagte verpflichtet ist, einen Pkw im Wert von 5.000,00 EUR herauszugeben. Er beauftragt den Anwalt mit der Herausgabevollstreckung. Maßgebend ist der Wert des Autos, hier also...mehr

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§ 15 Berufung in Zivilsachen / 3. Einigungsgebühr

Rz. 72 Kommt es im Berufungsverfahren zu einer Einigung, entsteht aus dem Wert der im Berufungsverfahren anhängigen Gegenstände eine 1,3-Einigungsgebühr (Nrn. 1000 Nr. 1, 1004 VV). Wird die Einigung auch über weiter gehende Gegenstände geschlossen, entsteht die Einigungsgebühr auch aus deren Werten, gegebenenfalls mit anderen Gebührensätzen. Beispiel 31: Einigung im Berufung...mehr

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§ 35 Strafsachen / III. Gutachten

Rz. 5 Ist der Anwalt mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, gilt ebenfalls § 34 RVG. Der Anwalt soll auch hier auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken (§ 34 Abs. 1 S. 1 RVG). Kommt diese nicht zustande, gilt wiederum eine Vergütung nach bürgerlichem Recht als geschuldet (§ 34 Abs. 2 S. 2 RVG), hier nach § 632 BGB. Soweit der Anwalt das Gutachten für einen Verbrauche...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 18. Bußgeldsachen

Rz. 62 In Bußgeldsachen bilden das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde und das erstinstanzliche gerichtliche Verfahren zwei verschiedene Angelegenheiten (§ 17 Nr. 11 RVG). Danach kann sich die Vergütung im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren bereits nach neuem Recht richten, obwohl sich die Vergütung im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde noch nach altem Recht richte...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / aa) Überblick

Rz. 54 Wird der Anwalt mit der Vertretung im Nachprüfungsverfahren tätig, so ist zu differenzieren:mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / ii) Zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 5116 VV

Rz. 134 Auch im gerichtlichen Verfahren kann eine zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 5116 VV anfallen. Zu beachten ist jedoch, dass diese Gebühr gem. Anm. Abs. 3 S. 1 zu Nr. 5116 VV im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde und im gerichtlichen Verfahren nur einmal anfallen kann. Ist sie also schon im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde angefallen, kann sie im gerichtliche...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / 3. Die Berechnung

Rz. 8 Aus der Selbstständigkeit der beiden Gebühren folgt, dass der Anwalt an sich beide Gebühren auch gesondert ungekürzt in Rechnung stellen kann. Soweit die eine Gebühr gezahlt wird, erlischt damit die andere Gebühr in Höhe des Anrechnungsbetrages. Insoweit müsste dann die zweite Rechnung teilweise wieder storniert werden. Um diesen Buchhaltungsaufwand zu vermeiden, sollt...mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / IV. Mitteilung

Rz. 53 Voraussetzung ist weiterhin, dass dem Auftraggeber die Berechnung auch mitgeteilt worden ist. Das Original muss dem Mandanten zugegangen sein (§ 130 BGB). Eine förmliche Zustellung ist nicht erforderlich.[37] Die bloße Mitteilung des Anwalts an seinen Mandanten, dass er, der Anwalt, die Kosten dem Gegner zur Bezahlung aufgegeben habe, reicht demgegenüber wiederum nich...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / bb) Vorbefassung richtet sich nach dem RVG

Rz. 33 Hatte der Anwalt im Besteuerungs- oder Verwaltungsverfahren eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV verdient, ist diese nach Vorbem. 2.3 Abs. 4 S. 1 VV hälftig anzurechnen, höchstens zu 0,75. Beispiel 9: Anrechnung einer Geschäftsgebühr im Verwaltungs-/Besteuerungsverfahren auf die nachfolgende Geschäftsgebühr des Einspruchsverfahrens Die Kindergeldkasse hatte von der Ma...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / b) Vertretung im Verwaltungsverfahren

Rz. 48 Für die Vertretung im Verwaltungsverfahren steht dem Anwalt eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2302 Nr. 1 VV zu. Der Gebührenrahmen beläuft sich auf 60,00 EUR bis 768,00 EUR; die Mittelgebühr beträgt 414,00 EUR. Beispiel 15: Außergerichtliche Vertretung Der Anwalt ist beauftragt, den Mandanten in einem sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren zu vertreten. Die Tätigkeit ist d...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / d) Die Anrechnung der Geschäftsgebühr bei einstweiligem Anordnungsverfahren und Hauptsache

Rz. 191 Ist dem gerichtlichen Verfahren ein Verwaltungsverfahren vorangegangen, so sind die dort verdienten Gebühren der Nr. 2300 VV nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV anzurechnen. Rz. 192 Zu beachten ist, dass jeweils nur die entsprechende vorangegangene außergerichtliche Tätigkeit anzurechnen ist:mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / (2) Trennung

Rz. 150 Wird aus einem Bußgeldverfahren ein Verfahren abgetrennt, so erhält der Anwalt bis zur Trennung die Gebühren nur einmal. Ab der Trennung entstehen die Gebühren gesondert. Eine neue Grundgebühr entsteht allerdings nicht.[50] Beispiel 75: Abtrennung eines Bußgeldverfahrens Gegen den Auftraggeber wird in einem Verfahren (1/22) wegen zwei verschiedener Taten (30,00 EUR + ...mehr

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§ 10 Beratungshilfe / dd) Anrechnung

Rz. 23 Ebenso wie eine vereinbarte Beratungsgebühr nach § 34 Abs. 1 S. 1 RVG oder eine bürgerlich-rechtliche Gebühr nach § 34 Abs. 1 S. 2 RVG mangels anderweitiger Regelung gem. § 34 Abs. 2 RVG anzurechnen ist, wird auch die Beratungsgebühr nach Nr. 2501 VV in voller Höhe auf die Gebühren einer nachfolgenden Angelegenheit angerechnet (Anm. Abs. 2 zu Nr. 2501 VV). Beispiel 8:...mehr

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§ 10 Beratungshilfe / aa) Beratungsgebühr

Rz. 16 Für eine Beratung erhält der Anwalt nach Nr. 2501 VV eine Festgebühr in Höhe von 38,50 EUR. Hierzu zählt in der Beratungshilfe auch die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels, die für den Wahlanwalt durch die besonderen Gebühren der Nrn. 2100 ff. VV abgegolten wird (siehe § 7). Beispiel 3: Bloße mündliche Beratung Der Mandant erscheint mit einem Beratungshilfe...mehr

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§ 16 Nichtzulassungsbeschwe... / IV. Anrechnung bei vorangegangener Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 56 Kommt es erst auf die Nichtzulassungsbeschwerde hin zur Durchführung des Revisionsverfahrens, so ist die Revision gegenüber dem Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren eine neue Angelegenheit (§ 17 Nr. 9 RVG), (siehe oben Rdn 4). Die Verfahrensgebühr des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens (Nr. 3506 VV) ist dann nach Anm. zu Nr. 3506 VV auf die entsprechende Verfahrensgebü...mehr

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§ 12 Selbstständiges Beweis... / 1. Überblick

Rz. 9 Im selbstständigen Beweisverfahren erhält der Anwalt zunächst einmal die 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV, die sich nach Nr. 3101 VV auf 0,8 reduzieren kann. Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber wegen desselben Gegenstands, erhöht sich die Verfahrensgebühr nach Nr. 1008 VV um 0,3 je weiteren Auftraggeber, höchstens um 2,0. Rz. 10 Auch im selbstständigen Beweisv...mehr

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§ 34 Zwangsversteigerung, T... / (1) Gebühren

Rz. 79 Nach Anm. Nr. 3 zu Nr. 3311 VV erhält der Anwalt im Verfahren über den Antrag auf Anordnung der Zwangsverwaltung eine 0,4-Verfahrensgebühr. Diese Gebühr fällt auch dann an, wenn der Anwalt einen Antrag auf Zulassung zum Beitritt eines Gläubigers zum Zwangsverwaltungsverfahren stellt. Rz. 80 Eine Ermäßigung bei vorzeitiger Erledigung ist nicht vorgesehen. Rz. 81 Vertritt...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (3) Erledigung der Hauptsache

Rz. 55 Ebenso fällt die Terminsgebühr an, wenn im Termin die Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt wird. Die Terminsgebühr entsteht dann aus dem vollen Wert, da erst die Erledigungserklärung zur Reduzierung des Gegenstandswertes führt.[21] Dieser Fall ist nicht zu verwechseln mit dem Fall, dass vor der mündlichen Verhandlung der Rechtsstreit für erledigt erklärt wo...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / III. Beratung und Gutachten

Rz. 7 Seit dem 1.7.2006 sind im RVG für Beratung und Gutachten keine Gebührentatbestände mehr vorgesehen. Der Anwalt soll für seine Beratungs- und Gutachtentätigkeit eine Gebührenvereinbarung schließen, nach der er abrechnet (§ 34 Abs. 1 S. 1 RVG). Rz. 8 Trifft er keine Vereinbarung, gilt eine Vergütung nach bürgerlichem Recht geschuldet, also im Falle der Beratung nach § 612...mehr

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§ 38 Auslagen / c) Mehrfarbige Kopien

Rz. 41 Soweit der Anwalt mehrfarbige Kopien und Ausdrucke anfertigt, erhält er eine höhere Vergütung, und zwar für die ersten 50 abzurechnenden Seiten jeweils 1,00 EUR/Seite und darüber hinaus jeweils 0,50 EUR/Seite. Im Übrigen kann auf die Ausführungen zu den einfarbigen Kopien und Ausdrucken Bezug genommen werden. Die tatbestandlichen Voraussetzungen sind dieselben. Beispi...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 21. Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid

Rz. 66 Der Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid gehört für den Anwalt des Antragsgegners nicht mehr zum Mahnverfahren (siehe dazu unter Rdn 92 ff.), sondern bereits zum streitigen Verfahren, unabhängig davon, wann die Anspruchsbegründung eingeht. Beispiel 34: Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid Nach Erhalt des Vollstreckungsbescheids beauftragt der Antragsgeg...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / (a) Überblick

Rz. 155 In S. 2 der Anm. zu Nr. 3106 VV ist die Höhe der Terminsgebühr für alle Fälle der Anm. S. 1 zu Nr. 3106 VV festgeschrieben worden. Ebenso wie der Gesetzgeber die Höhe einer Einigungs- oder Erledigungsgebühr auf die Höhe der jeweiligen Verfahrensgebühr festgeschrieben hat (Nrn. 1005, 1006 VV), hat er auch die "fiktive Terminsgebühr" anhand der jeweiligen Verfahrensgeb...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / c) Es kommt nicht zum einstweiligen Verfügungsverfahren

Rz. 34 Kommt es nicht zu einem einstweiligen Verfügungsverfahren, erledigt sich also die Sache für den Anwalt mit Einreichen der Schutzschrift, ist die Abrechnung umstritten. Nach einer Auffassung soll in diesem Fall nur eine 0,8-Gebühr nach Nr. 3101 Nr. 1 VV anfallen, da sich die Sache dann vorzeitig erledigt habe.[11] Dies ist jedoch unzutreffend. Eine vorzeitige Erledigun...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / bb) Grundsatz (§ 60 Abs. 1 S. 3 RVG)

Rz. 20 Stehen einem beigeordneten oder bestellten Anwalt Ansprüche gegen die Staatskasse zu, ohne dass ein vorheriger Auftrag des Mandanten zugrunde liegt, wird auf das Datum der Beiordnung oder der Bestellung abgestellt. Das gilt dann auch, wenn später nachträglich noch ein Auftrag des Mandanten erteilt wird (§ 60 Abs. 1 S. 5 RVG). Beispiel 8: Pflichtverteidiger wird Wahlve...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / 4. Vorsteuerabzugsberechtigung der bedürftigen Partei

Rz. 46 Ist der Mandant zum Vorsteuerabzug berechtigt, kann der Anwalt vom Gegner nur den Nettobetrag geltend machen, da es sich um eine echte Kostenerstattungsforderung handelt, für die § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO gilt.[18] Beispiel 20: Festsetzung der vollen Gebühren gegen den Gegner, Auftraggeber ist zum Vorsteuerabzug berechtigt Wie Beispiel 14. Der Auftraggeber ist jedoch zum V...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / k) Klauselerinnerung

Rz. 175 Im Verfahren über eine Klauselerinnerung nach § 732 ZPO erhält der Anwalt nach § 18 Abs. 1 Nr. 4 RVG eine gesonderte Vergütung, und zwar in Höhe einer 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV und nicht nach lediglich einer 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV.[90] Beispiel 116: Klauselerinnerung Gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel zu einem Titel über 3.000,00 ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / cc) Vorangegangene Tätigkeit richtet sich nach der StBVV

Rz. 55 Ebenso ist anzurechnen, wenn der gerichtlichen Tätigkeit ein Verfahren vorausgegangen ist, das nach der StBVV abzurechnen ist. Es gilt dann § 35 Abs. 2 RVG i.V.m. Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV. Beispiel 21: Anrechnung einer Gebühr nach der StBVV auf nachfolgende gerichtliche Verfahrensgebühr Der Anwalt hatte für den Mandanten die Erbschaftssteuererklärung (Wert des Nachlass...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / a) Grund- und Verfahrensgebühr

Rz. 33 Die Vergütung im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde ist in Teil 5 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 VV geregelt. Ergänzend gelten Unterabschnitt 1 (Allgemeine Gebühr) und Unterabschnitt 5 (Zusätzliche Gebühren). Rz. 34 Es entsteht also zunächst einmal die Grundgebühr (Nr. 5100 VV) für die Einarbeitung in den Fall und eine Verfahrensgebühr, die bereits mit Entgegennahme de...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / bb) Vollstreckungsandrohung/Anzeige der Vollstreckungsabsicht

Rz. 54 Da die Verfahrensgebühr bereits für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information entsteht (Vorbem. 3 Abs. 2 VV), erhält der Anwalt die Verfahrensgebühr auch dann schon, wenn er nur eine Vollstreckung androht.[34] Beispiel 32: Bloße Vollstreckungsandrohung Der Anwalt ist beauftragt, die Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung in Höhe von 3.000,00 EUR...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / bb) Der Verteidiger wird erstmals im Rechtsbeschwerdeverfahren beauftragt

Rz. 195 Wird der Verteidiger erstmals im Rechtsbeschwerdeverfahren beauftragt, so erhält er zusätzlich eine Grundgebühr nach Nr. 5100 VV. Rz. 196 Darüber hinaus greift § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 RVG nicht. Der erstmals beauftragte Anwalt erhält also bereits für das Einlegen der Rechtsbeschwerde die Verfahrensgebühr nach Nr. 5113 VV. Rz. 197 Hinsichtlich der weiteren Gebühren gilt...mehr

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§ 6 Beratung, Gutachten und... / 5. Anrechnung der Beratungsgebühr

Rz. 26 Unabhängig davon, ob der Anwalt mit dem Auftraggeber eine Gebührenvereinbarung getroffen hat oder ob sich die Vergütung für die Beratung nach bürgerlichem Recht richtet, ist die Gebühr, die der Anwalt für die Beratung erhält, nach § 34 Abs. 2 RVG auf die Gebühr[27] einer nachfolgenden Tätigkeit anzurechnen. Handelt es sich bei der nachfolgenden Gebühr um eine Satz- od...mehr

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§ 1 Einleitung / (c) Gebührenerhöhung bei mehreren Auftraggebern

Rz. 53 Des Weiteren ist zu berücksichtigen, ob der Anwalt für mehrere Auftraggeber tätig war und damit eine Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV eingetreten sein kann. Da hier nach dem Gegenstandswert abgerechnet wird, reicht eine Auftraggebermehrheit alleine allerdings noch nicht aus. Der Anwalt muss auch hinsichtlich desselben Gegenstands tätig geworden sein. Liegt ein solche...mehr

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§ 28 Familiensachen / c) Anordnung und Abänderung

Rz. 316 Wird die Abänderung einer einstweiligen Anordnung beantragt, so ist § 16 Nr. 5 RVG zu beachten. Insgesamt liegt nur eine Angelegenheit vor; eine Addition der Werte von Anordnung und Abänderung kommt nicht in Betracht. Die früher vertretene Gegenauffassung[167] ist nach Wegfall des § 18 Nr. 1 und 2 RVG a.F. nicht mehr haltbar. Beispiel 113: Einstweilige Anordnung auf ...mehr

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§ 15 Berufung in Zivilsachen / b) Gerichtlicher Termin

Rz. 50 Nimmt der Anwalt an einem gerichtlichen Termin teil, entsteht neben der Verfahrensgebühr zusätzlich nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV eine Terminsgebühr nach Nr. 3202 VV. Beispiel 14: Berufungsverfahren mit gerichtlichem Termin Gegen seine erstinstanzliche Verurteilung zur Zahlung von 15.000,00 EUR legt der Beklagte Berufung ein. Hierüber wird mündlich verhandelt. Neben der...mehr

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§ 35 Strafsachen / bb) Der Beschuldigte befindet sich nicht auf freiem Fuß

Rz. 189 Befindet sich der Beschuldigte nicht auf freiem Fuß, so entstehen auch im Berufungsverfahren sämtliche Gebühren (mit Ausnahme der zusätzlichen Gebühren) "mit Zuschlag" (Vorbem. 4 Abs. 4 VV). Dem Anwalt steht also wiederum ein höherer Gebührenrahmen zur Verfügung, unabhängig davon, ob tatsächlich ein erhöhter Aufwand dadurch entstanden ist, dass sich der Mandant nicht...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / 4. Einigung und Erledigung

Rz. 64 Auch im erstinstanzlichen Verfahren kommt eine Einigungs- oder Erledigungsgebühr in Betracht. Rz. 65 Die Höhe der Einigungs- oder Erledigungsgebühr beläuft sich nach Nr. 1003 VV auf 1,0. Zum Teil wurde zwar nach Inkrafttreten des RVG zunächst vertreten, dass die erhöhte Gebühr nach Nr. 1004 VV gelte.[18] Zur Begründung wurde ausgeführt, es handele sich zwar um ein erst...mehr

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§ 25 Verfahren vor dem Proz... / 1. Ausgangsverfahren

Rz. 13 Im selbstständigen Räumungsfristverfahren erhält der Anwalt nach Nr. 3334 VV zunächst eine 1,0-Verfahrensgebühr. Rz. 14 Bei mehreren Auftraggebern erhöht sich diese Gebühr nach Nr. 1008 VV um 0,3 je weiteren Auftraggeber. Rz. 15 Erledigt sich die Angelegenheit vorzeitig, ist Anm. Nr. 1 zu Nr. 3337 VV anzuwenden. Die Verfahrensgebühr reduziert sich auf 0,5. Rz. 16 Für die...mehr