Fachbeiträge & Kommentare zu Allgemeines Persönlichkeitsrecht

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zfs 7/2018, Die Dashcam-Ent... / F. Kritik an der Entscheidung; Ausblick

Die Entscheidung des BGH ist zu begrüßen. Positiv festzuhalten ist zunächst, dass der BGH, auch wenn zum Zeitpunkt dieser Ausführungen das Urteil in vollständig abgefasster Form noch nicht vorlag, offensichtlich den Umständen des Beweisinteresses und der funktionierenden Zivilrechtspflege ein wesentliches Gewicht beimisst. Dem Beweissicherungsinteresse kommt in Unfallsachen ...mehr

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Verwendung von ausschließlich männlichen Personenbezeichnungen auf Bankformularen

Zusammenfassung Frauen können in Formularen unter grammatikalisch männlichen Personenbezeichnungen erfasst werden und haben keinen Anspruch darauf, dass grammatikalisch weibliche Personenbezeichnungen verwendet werden. Der Sachverhalt Die Klägerin ist Kundin einer Sparkasse, in deren Formularen und Vordrucken im Geschäftsverkehr ausschließlich grammatikalisch männliche Persone...mehr

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FF 1/2018, "Ehe für Alle": ... / bb) Ehegrundrecht als liberales besonderes Persönlichkeitsrecht

Art. 6 Abs. 1 GG ist zudem zuvörderst ein liberales Freiheitsgrundrecht, das auf Abwehr staatlicher Eingriffe gerichtet ist, aber kein petrifizierter Imperativ einer bestimmten Sexualmoral bei Gründung der Bundesrepublik Deutschland.[64] Auch Einrichtungsgarantien sind auf der Grundlage eines liberalen Grundrechtsverständnisses zu erklären[65] und lassen sich nicht gegen ihr...mehr

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FF 1/2018, "Ehe für Alle": ... / 1. Verhältnismäßigkeit

Das geltende Familienrecht hat sämtlichen Paarbeziehungen nunmehr die Ehe zur Verfügung gestellt, sodass deren Inanspruchnahme hiernach jedenfalls vom Allgemeinen Persönlichkeitsrecht geschützt ist. Eingriffe in den Bestand oder Inhalt sind hieran zu messen und müssen sich insoweit als verhältnismäßig erweisen. Die Verhältnismäßigkeit verweist mit Eignung und Erforderlichkei...mehr

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FF 1/2018, "Ehe für Alle": ... / III. Offenheit der Ehe für drittes Geschlecht

Jüngst hat das BVerfG in einem sehr sorgfältig begründeten Beschluss entschieden, dass im Hinblick auf den Schutz der im Allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) verankerten geschlechtliche Identität sowie auf Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG auch Personen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen, einen Ansp...mehr

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FF 1/2018, "Ehe für Alle": ... / V. Verfassungsrechtlicher Schutz der Bestandslebenspartnerschaften

Der Gesetzgeber hat bestehende Eingetragene Lebenspartnerschaften nicht von Gesetzes wegen in Ehen umgewandelt, sondern lediglich das Angebot einer – in Identitätskontinuität stehenden[146] – Umwandlung auf Antrag gemacht (§ 20a LPartG). Eine automatische Überführung in die Ehe hätte das Allgemeine Persönlichkeitsrecht derjenigen bestehenden Lebenspartnerschaften verletzt, d...mehr

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§ 4 Rechtsgrundlagen der Ve... / 1. Allgemeine Anforderungen

Rz. 186 Art. 6 Abs. 1 lit f) DSGVO ist eng auszulegen, damit er nicht zum Auffangtatbestand für beliebige Datenverarbeitungen umfunktioniert wird.[241] Dennoch wäre es verfehlt Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO als "Ausnahme zum Regelfall" zu begreifen und den Anwendungsbereich der Vorschrift gegenüber den sonstigen Erlaubnistatbeständen geringer zu gewichten. Ein solches Verständ...mehr

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FF 1/2018, "Ehe für Alle": ... / IV. Verfassungsrechtlicher Schutz für gleichgeschlechtliche Ehen

Künftig wird sich auch die Frage stellen, welchen Grundrechtsschutz gleichgeschlechtliche Ehen bzw. der Wunsch genießen, eine solche Ehe einzugehen. Eine Rückabwicklung der erfolgten Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ist zwar keine ernsthafte politische Option und auch kein realistisches Bedrohungsszenario. Gleichwohl stellt sich die Frage, wie Ehen, die unter ...mehr

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FF 1/2018, "Ehe für Alle": ... / b) Freiheitsrechts-relative Gewährleistung

Die Folgen aus diesem objektiven Gehalt des Art. 6 Abs. 1 GG sind freilich schon aus einem wichtigen Grund zu relativieren: Das Ehegrundrecht ist nicht nur Institutsgarantie, sondern zugleich und sogar vorrangig Individualgrundrecht.[53] Und Individualgrundrechte können ihrerseits der Durchsetzung objektiver Ziele tradierter Institutsrichtigkeit Grenzen ziehen.[54] So hat da...mehr

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§ 1 Von der Richtlinie zur ... / II. Grundrechtecharta

Rz. 7 Die durch Art. 6 Abs. 1 EUV in Bezug genommene Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh)[7] kodifiziert Grund- und Menschenrechte im Rahmen der Europäischen Union. Sie wurde ursprünglich vom ersten Europäischen Konvent unter dem Vorsitz von Roman Herzog erarbeitet. Mit der Charta sind die EU-Grundrechte erstmals umfassend schriftlich und in einer verständlic...mehr

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zerb 08/2017, Digitaler Nac... / 3. Brief- und Fernmeldegeheimnis und allgemeines Persönlichkeitsrecht

Das Brief- und das Fernmeldegeheimnis sind aus Sicht des Zivilrechts besondere Erscheinungsformen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, das als absolutes Recht wiederum aus dem verfassungsrechtlichen Schutzauftrag der Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG hergeleitet wird.[15] Die in den Grundrechten getroffenen Wertentscheidungen, insbesondere auch die des Art. 10 GG, strahlen i...mehr

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zerb 08/2017, Digitaler Nac... / a) Reichweite des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bestimmt sich durch Abwägung

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht – und damit auch das Brief- und Fernmeldegeheimnis – ist keine absolute Größe. Vielmehr ist, wie der BGH es jüngst noch einmal formuliert hat, "[d]as allgemeine Persönlichkeitsrecht (...) ein Rahmenrecht, dessen Reichweite nicht absolut feststeht. Diese muss vielmehr durch eine Abwägung der widerstreitenden grundrechtlich geschützten Belan...mehr

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zerb 08/2017, Kein Zugangsr... / Aus den Gründen

A. Die Berufung der Beklagten ist zulässig, insbesondere übersteigt der Wert des Beschwerdegegenstands für die Beklagte 600 EUR (§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO). Die vom Landgericht ausgesprochene Verurteilung der Beklagten, der Erbengemeinschaft "Zugang zu dem vollständigen Benutzerkonto und den darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalten” zu gewähren, kommt inhaltlich einem Auskunf...mehr

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zerb 08/2017, Digitaler Nac... / c) Abwägung auch im Rahmen des § 88 Abs. 3 TKG

Zugunsten des KG Berlin könnte man nun ins Feld führen, dass in dem von ihm zu entscheidenden Fall gerade kein erst durch Abwägung in seiner Reichweite zu bestimmendes "allgemeines Rahmenrecht" zur Debatte stand, sondern die sehr konkrete Regelung des § 88 Abs. 3 TKG, die nach ihrem insoweit eindeutigen Wortlaut gerade keine Abwägung vorsieht. Ein solcher Einwand griffe aber...mehr

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zerb 08/2017, Digitaler Nac... / b) Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensführung und Einwilligung

Anders ist es nur im Kernbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, denn "[d]er Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung ist einer Abwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nicht zugänglich (...)."[18] Allerdings ist ein rechtswidriger Eingriff auch in diesen Kernbereich dann ausgeschlossen, wenn der Betroffene dem eingreifenden Verhalten zugesti...mehr

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zerb 08/2017, Digitaler Nac... / b) Problematik nicht auf § 88 Abs. 3 TKG beschränkt

Der richtige Lösungsansatz ist der Letztgenannte. Um sich das vor Augen zu führen, hilft es, wenn man den vom KG Berlin entschiedenen Sachverhalt abwandelt und das Problem dadurch in einen allgemeineren Kontext stellt. Stellen wir uns dazu Folgendes vor: Facebook erfährt nicht vom Tod der Tochter und versetzt ihr Benutzerkonto deshalb auch nicht in den Gedenkzustand. Die Elte...mehr

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FF 07/08/2017, Expertenkreis legt Abschlussbericht zur Reform des Abstammungsrechts vor

Die Expertinnen und Experten des Arbeitskreises Abstammungsrecht haben am 4.7.2017 in Berlin ihren Abschlussbericht an den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas offiziell übergeben. Bundesjustizminister Heiko Maas hatte den Arbeitskreis im Februar 2015 eingesetzt, um Reformbedarf im Abstammungsrecht zu prüfen. Anlass gaben die zunehmende Vielfalt der ...mehr

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FF 6/2017, Das Recht auf (K... / 2. Mögliche rechtliche Verankerung

Zunächst zu einer möglichen rechtlichen Verankerung eines solchen Rechts. Im deutschen Recht wurde trotz eines gewissen Haut Gout, der einer Betonung der biologischen Abstammung seit der unseligen Nazizeit wegen der damaligen sog. "rassenkundlichen" Untersuchungen anhaftet,[3] ein solches Recht von der verfassungsrechtlichen Literatur schon früh in Art. 1 GG – Würde des Mens...mehr

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FF 6/2017, Das Recht auf (K... / a) Rechtsprechung des BVerfG

Allerdings ist – wie bereits angedeutet – das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung nicht ausnahmslos gegeben.[39] Sowohl nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als auch nach der des EGMR können die allgemeinen Persönlichkeitsrechte anderer betroffener Personen einer Durchsetzung dieses Rechts entgegenstehen. Es wurde bereits erwähnt, dass das Bundesverfas...mehr

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zfs 5/2017, Die Rolle der P... / I. Allgemeines

Grundlage hierfür ist die bahnbrechende Entscheidung des BVerfG im Volkszählungsurteil BVerfGE 65, 1, das aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ableitet. Ebenso bejaht BVerfGE 120, 378 die (anlasslose) Videoaufzeichnung als Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Dieses Recht umfasst die Befugni...mehr

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zerb 5/2017, Kein Schmerzen... / Leitsatz

Die Verletzung des Totenfürsorgerechts als Ausprägung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts des primär Totenfürsorgeberechtigten ist grundsätzlich dazu geeignet, einen Schadensersatzanspruch zu begründen. Hierzu bedarf es weiterhin einer schwerwiegenden Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts, deren Unwertgehalt nicht in anderer Art und Weise aufgefangen werden kann...mehr

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zfs 4/2017, Reichweite der ... / 2 Aus den Gründen:

[7] "… Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg." [13] II. … Ein Leistungsanspruch des Kl. ist derzeit jedenfalls noch nicht fällig, weil die Bekl. notwendige Erhebungen zur Prüfung vorvertraglicher Anzeigeobliegenheitsverletzungen des Kl. aufgrund dessen unzureichender Mitwirkung nicht hat abschließen können. [14] 1. Die Fälligkeit des Leistungsanspruchs hängt nach § 14 Abs. 1 VVG ...mehr

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FF 2/2017 / Verlöbnis

Verschweigt der Mann, dass er bereits verheiratet ist, so kann die Frau wegen Täuschung vom Verlöbnis zurücktreten und Schadensersatz verlangen. Auch Ersatz des immateriellen Schadens wegen Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts kommt in Betracht (red. LS, OLG Oldenburg, Beschl. v. 28.7.2016 – 13 UF 35/16, FamRZ 2016, 2102 m. Anm. Löhnig S. 2103).mehr

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Grundbuchamt: Prüfung der Gemeinschaftsordnung

Leitsatz Eine Vereinbarung, nach der Ehegatten oder Lebenspartner nach dem LPartG gegenseitig ermächtigt sind, alle aus dem Wohnungseigentum herrührende Rechte wahrzunehmen, insbesondere auch Zustellungen entgegenzunehmen, ist unwirksam. Eine Vereinbarung, nach der der bisherige Inhaber eines Wohnungseigentums außer bei einer Sondernachfolge im Wege der Zwangsversteigerung al...mehr

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FF 12/2016, FF 12/2016 / Allgemeines Persönlichkeitsrecht

a) Ein minderjähriges Kind hat ein Recht auf ungehinderte Entfaltung seiner Persönlichkeit und ungestörte kindgemäße Entwicklung. b) Das Recht jedes Kindes auf ungehinderte Entwicklung zur Persönlichkeit – auf "Person werden" – umfasst dabei sowohl die Privatsphäre als auch die kindgemäße Entwicklung und Entfaltung in der Öffentlichkeit. c) Ein Facebook-Eintrag, in welchem e...mehr

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Fristlose Kündigung nach heimlicher Videoüberwachung

Leitsatz Amtl. Leitsatz Die Verwertung eines "Zufallsfundes" aus einer gem. § 32 Abs. 1 Satz 2 BDSG gerechtfertigten verdeckten Videoüberwachung kann nach § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG zulässig sein. Sachverhalt Im vorliegenden Fall hatte ein Supermarktbetreiber eine verdeckte Videoüberwachung durchgeführt, nachdem es im Kassenbereich zu erheblichen Diebstählen gekommen war, die wohl nur durch Mitarbeiter verübt werden konnten. Da andere Maßnahmen zur Überführung der Täter erfolglos geblieben waren, wur...mehr

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ZAP 19/2015, Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Unterlassungsanspruch gegen Betreiber eines Internetarchivs

(OLG Hamburg, Urt. v. 7.7.2015 – 7 U 29/12) • Der Umstand, dass über das Internet die ein Ermittlungsverfahren thematisierenden Presseveröffentlichungen für jeden Internetnutzer ohne einen Aufwand, der über die bloße Eingabe des Namens des Betroffenen in eine Internet-Suchmaschine hinausgeht, dauerhaft auffindbar und abrufbar sind, beeinträchtigt das Persönlichkeitsrecht des...mehr

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ZAP 9/2015, Rechtliche Frag... / II. Gesetzliche Grundlagen

Von Bedeutung bei jeder Prüfung sind immer die gesetzlichen Grundlagen, hier vor allem das Grundgesetz und dabei insbesondere das Allgemeine Persönlichkeitsrecht nach Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 GG, daneben die Vorschriften aus dem BGB, insbesondere die Abwehransprüche nach den §§ 823, 1004 BGB und ferner die spezialgesetzlichen Regelungen zum Schutz des geistigen Eigentu...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / d) Auskunftsanspruch des künstlich gezeugten Kindes gegen den Reproduktionsmediziner

Der BGH (FamRZ 2015, 642 m. Anm. Duden FamRZ 2015, 741 = MDR 2015, 397 = NJW 2015, 1098 m. Anm. Löhnig) bejaht den Anspruch eines durch heterologe Insemination gezeugten Kindes gegen den Arzt auf Auskunft über die Identität des Samenspenders. Er stützt den aus den Grundsätzen von Treu und Glauben folgenden Anspruch auf den Behandlungsvertrag, bei dem es sich um einen Vertrag...mehr

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ZAP 13/2017, Werbe-E-Mails: Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb

(BGH, Urt. v. 14.3.2017 – VI ZR 721/15) • Die ohne wirksame Einwilligung an eine geschäftliche E-Mail-Adresse versandte Werbe-E-Mail stellt einen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar. Unverlangt zugesendete E-Mail-Werbung erfolgt betriebsbezogen und beeinträchtigt den Betriebsablauf im Unternehmen des Empfängers. Das Verwenden von E-Mails...mehr

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ZAP 8/2015, Auskunftsanspruch mit Folgewirkungen

Es sei "wenig überraschend gekommen", dennoch führe es "zu einer nicht haltbaren rechtlichen Lage", kommentierte die Ärzte-Zeitung das Urteil des BGH vom 28.1.2015 (XII ZR 201/13) schon kurz nach dessen Bekanntwerden. In dieser Grundsatzentscheidung hatten die Karlsruher Richter den durch eine homologe Insemination gezeugten Kindern einen auf die Grundsätze von Treu und Glau...mehr

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ZAP 9/2015, Anwaltsmagazin / Mehr Schutz bei Verträgen im Internet

Verbraucher sollen wirksamer vor Verträgen im Internet geschützt werden, die darauf abzielen, personenbezogene Daten zu sammeln. Die Regierung plant dazu eine Ergänzung des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG) und eine klarstellende Regelung für die vereinfachte Kündigung von Verträgen, die im Internet geschlossen worden sind. Mit dem Entwurf eines "Gesetzes zur Verbesserung ...mehr

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zfs 6/2016, Recht des Unfal... / 2 Aus den Gründen:

" … Rechtlicher Rahmen" Unionsrecht Rom-II-Verordnung Im siebten Erwägungsgrund der Rom-II-Verordnung heißt es: “Der materielle Anwendungsbereich und die Bestimmungen dieser Verordnung sollten mit der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22.12.2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen [(ABl ...mehr

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FF 4/2015, FF 4/2015 / Abstammung

a) Das mittels künstlicher heterologer Insemination gezeugte Kind kann gegen den Reproduktionsmediziner einen aus den Grundsätzen von Treu und Glauben folgenden Anspruch auf Auskunft über die Identität des Samenspenders haben. Die hierfür erforderliche rechtliche Sonderverbindung folgt aus dem Behandlungsvertrag, bei dem es sich um einen Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten d...mehr

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zfs 1/2015, zfs, 1/2015 / Klage gegen automatisierte Kennzeichenerfassung in Bayern erfolglos (BVerwG, Urt. v. 22.10.2014 – 6 C 7.13)

Das BVerwG hat eine Klage abgewiesen, auf die hin der Freistaat Bayern verurteilt werden sollte, es zu unterlassen, durch den verdeckten Einsatz automatisierter Kennzeichenerkennungssysteme Kennzeichen von Kraftfahrzeugen des Klägers zu erfassen und mit polizeilichen Dateien abzugleichen. Der Freistaat Bayern setzt seit 2006 stationäre und mobile Kennzeichenerfassungsgeräte ...mehr

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zfs 12/2014, Unverwertbarke... / 2 Aus den Gründen:

"… Nach st. Rspr. hängt die Verwertbarkeit solcher Aufnahmen von den jeweils schutzwürdigen Interessen der Parteien ab, die gegeneinander abzuwägen sind (vgl. AG München, Urt. v. 6.6.2013, Az. 343 C 4445/13, Ziffer 13; BVerfG NJW 2002, 3619; vgl. Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, § 371, Vorbemerkung, Rn 6). Indizwirkung hat dabei auch der Verstoß gegen einfachgesetzliche Normen. V...mehr

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zfs 12/2014, Unverwertbarke... / Leitsatz

Die dauernde anlasslose Überwachung des Straßenverkehrs durch eine in einem Pkw installierte Autokamera verletzt Dritte in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Ausfluss ihres Allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG) und verstößt gegen § 6b Abs. 1 Nr. 3 BDSG und gegen § 22 S. 1 KunstUrhG. Es liegen auch keine überwiegenden Interessen des ...mehr

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FF 11/2014, Verwertung rechtswidrig beschaffter E-Mails zum Zwecke der Presseberichterstattung

BGH, Urt. v. 30.9.2014 – VI ZR 490/12 (KG Berlin, Urt. v. 5.11.2012 – 10 U 118/11; LG Berlin, Urt. v. 28.6.2011 – 27 O 719/10) Der Kläger war von 1994 bis 1999 Staatssekretär im Umweltministerium eines deutschen Bundeslandes. 1999 wurde er Chef der Staatskanzlei. Von Oktober 2004 bis November 2009 war er Finanzminister. Im November 2009 wurde er zum Innenminister ernannt. Zugl...mehr

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zerb 9/2014, Keine Vererbun... / Aus den Gründen

I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, es könne dahinstehen, ob die streitgegenständlichen Veröffentlichungen überhaupt einen Geldentschädigungsanspruch zum Ausgleich für erlittene Persönlichkeitsrechtsverletzungen begründen könnten. Denn der Anspruch sei höchstpersönlicher Natur und deshalb nicht vererblich. Ob dies anders zu beurteilen sei, wenn der Anspruch noch zu Lebze...mehr

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FF 7+8/2014, FF 7+8/2014 / Allgemeines Persönlichkeitsrecht

a) § 823 Abs. 1 BGB bezweckt nicht den Schutz eines sorgeberechtigten Elternteils vor den psychischen Belastungen, die damit verbunden sind, dass er von einer genetisch bedingten Erkrankung des anderen Elternteils und dem damit einhergehenden Risiko Kenntnis erlangt, dass die gemeinsamen Kinder auch Träger der Krankheit sein könnten. b) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht um...mehr

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ZErb 2/2013, Voraussetzung ... / Leitsatz

1. Die Ankündigung, ein Ehegattentestament vollständig zu eröffnen, ist nach § 58 Abs. 1 iVm § 38 Abs. 1 FamFG durch den Längstlebenden anfechtbar, denn in der Eröffnung auch der in einer gemeinschaftlichen Verfügung getroffenen Anordnungen des Längstlebenden kann ein schwerer Eingriff in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht liegen, der auch das Recht auf Geheimhaltung de...mehr

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ZErb 2/2013, Voraussetzung ... / Aus den Gründen

Über die Beschwerde konnte im schriftlichen Verfahren entschieden werden, worauf die Beteiligte hingewiesen worden ist. 1. Die Beschwerde ist statthaft. Zwar sind nach § 58 Abs. 1 iVm § 38 Abs. 1 FamFG nur Endentscheidungen anfechtbar und die Ankündigung, ein Schriftstück zu eröffnen, stellt grundsätzlich nur eine vorbereitende Zwischenverfügung dar. Eine andere Betrachtung i...mehr

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zfs 11/2012, Veröffentlichu... / 2 Aus den Gründen:

[12] “1. Ohne Rechtsfehler hat das BG einen Anspruch der Kl. auf Zahlung des begehrten Geldbetrags verneint. [13] a) Gegen die Ausführungen des BG dazu, dass den Kl. als Erben ihrer getöteten Tochter kein Anspruch auf Geldentschädigung wegen der Verletzung deren Persönlichkeitsrechts zustehe, wendet sich die Revision nicht. [14] b) Entgegen der Ansicht der Revision ist auch di...mehr

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zfs 11/2012, Veröffentlichu... / 3 Anmerkung:

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1, Art. 1 GG wird als sonstiges Recht i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB verstanden. Es löst keinen Schmerzensgeldanspruch aus, sondern einen Anspruch auf Geldentschädigung, die allerdings nur für schwere Verletzungen des Persönlichkeitsrechts zuerkannt werden (vgl. BGH NJW 2000, 2195, 2197) und die Beeinträchtigung nach Art und Verle...mehr

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zfs 12/2012, Prozessuale An... / IV.

Im Weiteren werden wir uns jetzt mit dem Stand der Rechtsprechung zur Einsicht in die genannten Messunterlagen vertraut machen.[110] Ich werde paradigmatisch das Messfoto als typischen Aktenbestandteil einerseits und die Bedienungsanleitung als eine in der Regel nicht zu den Akten genommene Informationsquelle andererseits behandeln; die weiteren Messunterlagen folgen dem dab...mehr

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FF 3/2012, Auskunftsanspruc... / Leitsatz

1. Die Rechtsausübungssperre des § 1600d Abs. 4 BGB, wonach die Rechtswirkungen der Vaterschaft grundsätzlich erst vom Zeitpunkt ihrer Feststellung an geltend gemacht werden können, kann im Regressprozess des Scheinvaters gegen den mutmaßlichen Erzeuger des Kindes in besonders gelagerten Einzelfällen auf die Weise durchbrochen werden, dass die Vaterschaft inzident festgestel...mehr

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FF 3/2012, Auskunftsanspruc... / 2 Anmerkung

Der BGH baut in vorliegender beifallswürdiger Entscheidung zum Unterhaltsregress des Scheinvaters auf seiner Rechtsprechung zur Durchbrechung der Rechtsausübungssperre des § 1600d Abs. 4 BGB auf und ergänzt das Instrumentarium des Scheinvaters – hier liegt die Neuerung – um einen vorbereitenden Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Kindesmutter über die Person des (mu...mehr

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FF 1/2012, Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter zur Vorbereitung eines Unterhaltsregresses

Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass dem Scheinvater nach erfolgreicher Vaterschaftsanfechtung und zur Vorbereitung eines Unterhaltsregresses ein Anspruch gegen die Mutter auf Auskunft über die Person zusteht, die ihr in der gesetzlichen Empfängniszeit beigewohnt hat. Die Parteien hatten bis zum Frühjahr ...mehr

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FF 12/2011, Rosenkrieg im W... / II. Verantwortlichkeit im Internet

Bei der Ermittlung der Passivlegitimation für Ansprüche wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet müssen die §§ 7–10 TMG berücksichtigt werden. Die Vorschriften beruhen auf der Umsetzung der E-Commerce-Richtlinie[36] und enthalten Regelungen zur Beschränkung der Verantwortlichkeit von Telemedienanbietern, die unabhängig vom Vorliegen der anspruchsbegründenden Vorau...mehr

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zfs 11/2011, Verneinte Haft... / 2 Aus den Gründen:

[8] “… 2. Das BG verneint einen Anspruch der Kl. aus § 824 Abs. 1 BGB, weil sich die Kl. nicht gegen Tatsachenbehauptungen, sondern gegen ein Werturteil wende und weil die zu Grunde liegenden Tatsachen wahr seien. Dies ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden. [9] a) Nach § 824 Abs. 1 BGB hat derjenige, der der Wahrheit zuwider eine Tatsache behauptet oder verbreitet, die g...mehr