Fachbeiträge & Kommentare zu Allgemeines Persönlichkeitsrecht

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§ 1 Einführung / F. Internationale Aspekte des Unfallhaftpflichtrechts

Rz. 34 Zahlreiche Unfallhaftpflichttatbestände – etwa aus den Bereichen des Straßen-, Luft- oder Schiffsverkehrs oder der Produkthaftung – sind nicht auf den deutschen Bereich beschränkt, sondern weisen Auslandsbezüge auf, sei es durch den Ort des Geschehens oder die Nationalität von Beteiligten oder durch die Zulassung eines beteiligten Fahrzeugs in einem vom Unfallstaat ab...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / III. Beispiele für Schutzgesetze

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FF 06/2021, VKH für Vatersc... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller begehrt mit seinem Antrag vom 26.2.2020 Verfahrenskostenhilfe für seinen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft zu dem Kind C. S. [2] Zwischen dem Antragsteller und der Mutter der Beteiligten zu 2 bestand von 1998 bis 1999 eine (intime) Beziehung. In dieser Zeit wurde die Mutter schwanger. Nach der Geburt hat der Antragsteller nach seinem Vor...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz im BGM / 3 Ausblick

Die fortschreitende Digitalisierung in unserem Privatleben, z. B. Fitness-Tracker (früher als Schrittzähler bekannt) und Health-Monitore, die über das Smartphone unseren Zustand messen und Gesundheitstipps geben, macht auch vor der Arbeitswelt nicht halt. Immer stärker werden die digitalen Begleiter wie Smartphones und Tablets auch für eine effizientere Arbeit verwendet: Dat...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Rechtsfolge

"... so tritt ... die Steuerpflicht über den dort bezeichneten Umfang hinaus ... ein, ..." Rz. 50 [Autor/Stand] Rechtsfolge. Auf einen nach § 4 steuerpflichtigen Erwerb i.S. von §§ 3, 7 oder 8 ErbStG sind die Bestimmungen des ErbStG anzuwenden.[2] Für den Erwerb durch den Ehegatten gilt unter den entsprechenden Voraussetzungen § 5 ErbStG. Wie bei der beschränkten Steuerpflich...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Berücksichtigung des Arbeit... / 2.1 Allgemeines

Arbeitsschutzrechtliche Maßnahmen sind stets mit der Erhebung, Verwendung und Speicherung von Arbeitnehmerdaten verbunden. Das liegt in der Natur der Sache. Da der Arbeitsschutz die Gesundheit des Arbeitnehmers betrifft, liegt auf der Hand, dass höchst sensible Daten betroffen sind. Die breite Diskussion, die mit der Einführung des neuen Datenschutzrechts auch in den Medien ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Berücksichtigung des Arbeit... / 1.1 Allgemeines

Seit dem 25.5.2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verbindlich. Um das bisher in der Bundesrepublik geltende Datenschutzrecht an diese Verordnung anzupassen, wurde am 5.7.2017 eine Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verkündet, das zeitgleich mit der DSGVO in Kraft getreten ist. Weder durch die DSGVO noch durch die Neufassung des BSDG hat sich etwas a...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 525 Arbeitgeber haben aus verschiedenen Gründen ein Interesse, den Gesundheitszustand ihrer Arbeitnehmer ärztlich überprüfen zu lassen, sei es, um gesetzlichen Pflichten zu entsprechen, sei es, um die Arbeitsfähigkeit zu gewährleisten oder sei es um eine behauptete Arbeitsunfähigkeit überprüfbar zu machen. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt Arbeitnehmer aber vor...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 1. Allgemeine Einführung

Rz. 594 Während des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer nicht nur einen Anspruch auf Vergütung, sondern auch einen Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung.[1312] Der Beschäftigungsanspruch ist Ausfluss des grundgesetzlich abgesicherten Allgemeinen Persönlichkeitsrechts und Hauptleistungspflicht des Arbeitgebers. Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer keinen oder keine...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / Literaturtipps

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 1. Allgemeine Gleichbehandlung (AGG)

Rz. 2 § 7 Abs. 1 AGG verbietet die Benachteiligung von Beschäftigten wegen der in § 1 AGG genannten Umstände, also Rasse, ethnische Herkunft,[1] Geschlecht, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexuelle Identität. Dieses Verbot gilt auch im Bewerbungsverfahren. Gem. § 11 AGG darf ein Arbeitsplatz nicht unter Verstoß gegen § 7 Abs. 1 AGG ausgeschrieben werden. Da...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Internetrecherche

Rz. 119 Bereits im Juni 2009 hat eine Umfrage bei 500 Unternehmen ergeben, dass fast 30 % der befragten Unternehmen Internetrecherchen zur Bewerberüberprüfung nutzen, und zwar um so intensiver, je größer das Unternehmen ist. Dieser Wert dürfte sich in der Zwischenzeit noch gesteigert haben. Dabei wird u.a. auch auf Daten aus sozialen Netzwerken zurückgegriffen. Die AGB freize...mehr

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AGS 12/2020, Keine Gebühren... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. 1. Die Antragstellerinnen wenden sich allein dagegen, dass das LG die beantragte Mehrvertretungsgebühr (Nr. 1008 VV) abgesetzt hat. Sie stehen auf dem Standpunkt, wenn – wie hier – zwei Antragsteller jeweils einen markenrechtlichen Unterlassungsanspruch gegen einen Antragsgegner geltend machen, läge nur eine Angelegenhe...mehr

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FoVo 12/2020, Wem steht der... / 2 II. Die Entscheidung in ihren Kernaussagen für die Praxis

Der BGH folgt den Vorinstanzen Der BGH hält die Rechtsbeschwerde des Schuldners zwar für zulässig, im Ergebnis aber für unbegründet. Sein Ergebnis: Hinweis Bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot ist der Arbeitgeber nach § 15 AGG verpflichtet, den hierd...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Steuerliche BVV

Rz. 1173 [Autor/Stand] Von den strafprozessualen Beweisverboten sind die Beweisverbote im Verwaltungsverfahren der Steuerermittlung zu unterscheiden (s. dazu auch § 393 Rz. 166 ff.)[2]. Der BFH anerkennt ein steuerliches Verwertungsverbot bei Verfahrensverstößen im Rahmen einer Außen- oder Steuerfahndungsprüfung nur dann, wenn sie schwerwiegend waren oder bewusst oder willkür...mehr

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zfs 11/2020, Vorzugswürdigk... / 2 Aus den Gründen:

"…" [27] 2. Hinsichtlich der Schmerzensgeldfestsetzung hat sich der Senat von den nachstehenden Überlegungen leiten lassen. [28] Der BGH hat in seiner grundlegenden Entscheidung zur Bemessung des angemessenen Schmerzensgeldes festgestellt, dass Größe, Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, Leiden und Entstellungen die wesentlichen Kriterien bei der Bemessung des Schmerzensgeldes...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Allgemeines

Rz. 2 Der Personalfragebogen wird als Formular definiert, in dem personenbezogene Fragen nach einem bestimmten Schema gestellt werden[1]. Der Fragebogen kann an einen Bewerber oder an einen bereits beschäftigten Arbeitnehmer gerichtet sein. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats besteht in beiden Fällen, sofern die eingeforderten Antworten geeignet sind, Aufschluss über di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Zur Zulässigkeit einzelner Fragen

Rz. 6 Von hoher praktischer Relevanz ist die Abgrenzung zwischen zulässigen Fragen und einem nicht statthaften Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Befragten. Insoweit verbietet sich eine pauschale Grenzziehung. Geboten ist vielmehr die Abwägung und Balancierung der berechtigten Interessen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Diese Grenze ist für sämtliche Beteiligten zu be...mehr

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Hausreinigung – Auch "Fräul... / 2 Das Problem

Mieter können vertraglich auch zur turnusmäßigen Reinigung des Treppenhauses in Abwechslung mit den anderen Mietparteien verpflichtet werden. Während in neuen Mehrfamilienhäusern mit in der Regel Eigentumswohnungen diese Arbeiten meist von gewerblichen Dienstleistern erledigt und die Kosten auf die Eigentümer bzw. Mieter umgelegt werden, gibt es doch noch zahlreiche ältere M...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 5.1 Allgemeines

Rz. 56 Die Mitwirkungspflichten im Steuerstraf- bzw. Bußgeldverfahren und im Verwaltungsverfahren wegen Steuersachen sind unterschiedlich gestaltet. Kennzeichnend für das Straf- und Bußgeldverfahren ist der Grundsatz, dass ein Beschuldigter bzw. Betroffener nicht verpflichtet ist, sich selbst zu belasten, und er sich demgemäß sanktionslos jeder Mitwirkung im Verfahren enthal...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Totenfürsorge

Rz. 2 Zur Totenfürsorge (vgl. § 1922 Rdn 43, 44) gehört die Bestimmung der Bestattungsart und des Ortes der letzten Ruhestätte sowie im Einzelfall die Entscheidung über eine Umbettung der Leiche oder der Urne. Maßgebend ist in erster Linie der Wille des Verstorbenen.[2] Ihm steht es zu, die Einzelheiten der Bestattung selbst zu bestimmen. Dieses Recht wird als Ausfluss des P...mehr

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / 5. Digitaler Nachlass

Rz. 16 Der BGH hat nunmehr durch Entscheidung vom 12.7.2018 die erwartete Grundsatzentscheidung zum digitalen Nachlass getroffen. Der BGH bejaht den grundsätzlichen Übergang des Nutzungsvertrages, den der Erblasser mit dem Betreiber eines sozialen Netzwerkes geschlossen hatte, im Wege der erbrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge, § 1922 BGB.[14] Daraus entsteht ein Anspruch der ...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / I. Allgemeines

Rz. 62 Neben dem deliktischen Schadensersatzanspruch (§§ 823 ff. mit § 249 BGB), der den Beweis des Verschuldens des Schädigers voraussetzt und auf Herstellung des Zustandes gerichtet ist, der ohne das schädigende Ereignis bestünde, oder anstelle eines solchen Anspruchs kann derjenige, der in seinen durch §§ 823 ff. BGB geschützten Rechtsgütern verletzt wird, in entsprechend...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / II. Beseitigung und Widerruf

Rz. 67 Der Inhaber eines nach §§ 823 ff. BGB geschützten Rechtsguts kann analog §§ 12 Satz 1, 862 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, 1004 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 BGB die Beseitigung einer gegenwärtigen, rechtswidrigen Beeinträchtigung des Rechtsguts für die Zukunft von dem Störer verlangen; auf dessen Verschulden kommt es dafür nicht an. Ein wichtiger Anwendungsfall ist der Anspruch auf W...mehr

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§ 15 Deliktische Haftung de... / I. Geschützte Rechtsgüter

Rz. 7 Neben den erwähnten Rechtsgütern sind als sonstige Rechte i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB, die eine ausschließliche Rechtsnatur mit dem Rang der ausdrücklich genannten Rechtsgüter haben, anerkanntmehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 5. Vergütungsprozess

Rz. 430 Wird in einem anwaltlichen Honorarrechtsstreit die Erteilung des Mandats bestritten, so muss der Rechtsanwalt das rechtsgeschäftliche Handeln der Beteiligten in tatsächlicher Hinsicht so darlegen, dass sich der Vertragsschluss – im Regelfall gem. §§ 145 ff. BGB – rechtlich prüfen lässt. Bei konkludentem Verhalten des Vertragspartners darf nicht lediglich die angeblic...mehr

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§ 4 Allgemeiner Teil BGB / 1. Absolute Rechte

Rz. 9 Absolute Rechte wirken für und gegen jedermann. Sie kommen als Persönlichkeitsrechte und als Herrschaftsrechte vor. Persönlichkeitsrechte sind das Recht auf Unverletzlichkeit der Rechtsgüter Leben Körper, Gesundheit und Freiheit, die besonderen Persönlichkeitsrechte am eigenen Namen (§ 12 BGB, Namensrecht) und Bild (§ 22 ff. KunstUrhG) und das von der Rechtsprechung en...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 41 Einschr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift fasst die Beschränkungen zusammen, denen die Agentur für Arbeit im Kommunikationskontakt mit dem Ausbildung- bzw. Arbeitsuchenden unterliegt. Rz. 2a Abs. 1 Satz 1 nimmt auf das Fragerecht des Arbeitgebers gegenüber einem Ausbildung- bzw. Arbeitsuchenden vor der Begründung eines Ausbildungs- bzw. Arbeitsverhältnisses Bezug und schränkt das Fragerecht der A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 40 Allgeme... / 3 Rechtsprechung

Rz. 46 Die Bundesagentur für Arbeit ist als Betreiberin eines Internetportals ("Jobbörse") berechtigt, Angebote privater Arbeitsvermittler zu löschen, wenn diese von Arbeitsuchenden die Zahlung eines erfolgsunabhängigen pauschalen Aufwendungsersatzes verlangen (BSG, Urteil v. 6.12.2012, B 11 AL 25/11 R). Dem Betreiber einer Internetseite, der es Nutzern ermöglicht, eigene Inh...mehr

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AGS 04/2019, MüKo zum BGB – Allgemeiner Teil, Band 1: §§ 1–240 BGB, AllgPersönlR, ProstG, AGG

Herausgegeben von Dr. Dr. Dres. h.c. Franz Jürgen Säcker, Dr. Roland Rixecker, Dr. Hartmut Oetker, Bettina Limperg. 8. Aufl., 2018. C.H. Beck Verlag, München. XXVII, 2886 S., 269,00 EUR Mit diesem Band beginnt nunmehr die 8. Aufl. des beliebten Großkommentars. Das allgemeine Schuldrecht wird künftig in Band 2 und Band 3 kommentiert. Band 1 bleibt insoweit unverändert. Zur ver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Verhältnis zum Verfassungsrecht – Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Rz. 21 [Autor/Stand] Allgemeines. Aus verfassungsrechtlicher Sicht muss die deutsche Ausgestaltung der länderbezogenen Berichtspflicht in § 138a AO mit höherrangigem Recht, insbesondere den Grundrechten, vereinbar sein. Denn losgelöst von einem international bestehenden Konsens, der zur Einführung einer solchen Regelung erforderlich ist, muss sich in Deutschland jede Rechtsn...mehr

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AGS 03/2019, Streitwert des... / 1 Sachverhalt

Der Beklagte ist der ehemalige Lebensgefährte der Frau H. B., einer Bekannten des Klägers. Der Kläger wirft dem Beklagten vor, ihn verleumdet, beleidigt und sein allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt zu haben. Er stützt das auf drei – in erster Instanz auf zwei – Ereignisse: Am 19.1.2017 habe der Kläger, "offensichtlich [von] Eifersucht gepackt", bei Frau H. B. angerufen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Verhältnis zu anderen einfachgesetzlichen Vorschriften

a) Allgemeine Mitwirkungspflichten Rz. 12 [Autor/Stand] Ziel der Risikoeinschätzung. Ziel der Erstellung des CbC-Reports ist die Erhöhung der Transparenz unter den Finanzbehörden in den Ansässigkeitsstaaten durch die Bereitstellung umfassender und ausreichender Informationen zur Durchführung einer Risikoeinschätzung für Verrechnungspreise von großen internationalen Konzernen....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.4 Schutzpflicht

Rz. 71 Nach § 75 Abs. 2 BetrVG sind Arbeitgeber und Betriebsrat zum Schutz der freien Entfaltung der Persönlichkeit des Arbeitnehmers verpflichtet. Diese Verpflichtung stellt eine Schranke sowohl für ihre Regelungsbefugnis als auch für den Inhalt der von ihnen getroffenen Regelungen, z. B. in Betriebsvereinbarungen, dar (so BAG, Urteil v. 25.4.2017, 1 ABR 46/15). Die in § 75...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Der Erblasser als Mandant / 3. Die Vererblichkeit des Nachlasses

Rz. 18 Grundsätzlich kann der Erblasser über sein Vermögen frei verfügen. Es gibt aber auch Vermögenswerte, über die der Erblasser nicht von Todes wegen verfügen kann. Handelt es sich bei bestimmten Gegenständen bspw. nur um selbst geerbtes Vorerbenvermögen, dann kann der Erblasser hierüber nicht von Todes wegen verfügen bzw. dieses nicht selbst vererben. Das Vorerbenvermöge...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitskleidung / 3 Allgemeines

Beschäftigte können sich aufgrund des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 GG) grundsätzlich kleiden, wie sie es möchten. Der Arbeitgeber kann den Beschäftigten keine Vorschriften machen, wie sich diese insbesondere in ihrer Freizeit kleiden und ihr Äußeres gestalten. Eingeschränkt wird dieses Recht jedoch durch die notwendige Rücksichtnahme (§ 242 BGB) auf die I...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 9/2018, Inhalt und For... / cc) Rechte

Ferner hat der Erbe Auskunft zu sämtlichen Rechten des Erblassers zu erteilen,[45] selbst wenn diese unsicher oder bedingt sind. In letzterem Fall ist auch zu erläutern, weshalb der Erbe von der Unsicherheit und Bedingung ausgeht. Die Auskunft hat sich grundsätzlich auch auf bereits verjährte Forderungen des Erblassers zu beziehen; das wird nur dann als entbehrlich erachtet,...mehr

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zfs 7/2018, Die Dashcam-Ent... / D. Bisherige Rechtsprechung

Wie es eingangs schon anklang: Die Rechtsprechung zur Frage der Verwendbarkeit einer Dashcam-Aufzeichnung als Beweismittel im Verkehrs(zivil)prozess war bislang bis in alle denkbaren Extreme facettenreich. Streitpunkt war in allen Verfahren eine, wie auch immer rechtlich angeknüpfte, Abwägung zwischen dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Gefilmten und dem Recht des Filme...mehr

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zfs 7/2018, Die Dashcam-Ent... / E. Aktuelle Entscheidung des BGH

Am 15.5.2018 hat der BGH seine Dashcam-Entscheidung abgesetzt.[13] Zwar war klar, dass die Entscheidung inhaltlich bzw. hinsichtlich der zugrunde liegenden Rechtsvorschriften nur zehn Tage später durch das Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung und dem neuen Bundesdatenschutzgesetz in Teilen überholt würde. Dennoch gab es bislang zu diesem Thema keine höchstrichterlic...mehr

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zfs 7/2018, Die Dashcam-Ent... / F. Kritik an der Entscheidung; Ausblick

Die Entscheidung des BGH ist zu begrüßen. Positiv festzuhalten ist zunächst, dass der BGH, auch wenn zum Zeitpunkt dieser Ausführungen das Urteil in vollständig abgefasster Form noch nicht vorlag, offensichtlich den Umständen des Beweisinteresses und der funktionierenden Zivilrechtspflege ein wesentliches Gewicht beimisst. Dem Beweissicherungsinteresse kommt in Unfallsachen ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Malta

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Es gilt das DBA nebst Protokoll vom 08.03.2001 (BGBl 2001 II, 1297 = BStBl 2002 I, 76; Zustimmungsgesetz vom 13.12.2001 (BGBl 2001 II, 1297 = BStBl 2002 I, 76) sowie das Änderungs-Protokoll zum DBA vom 17.06.2010 (BGBl 2011 II, 276; 640 zum Informationsaustausch – Zustimmungsgesetz vom 25.02.2011, BGBl 2011 II, 275). Das DBA wird grundsätzlic...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Österreich

Rz. 1 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Es gilt das seit dem VZ 2003 anzuwendende DBA vom 24.08.2000 (BGBl 2002 II, 735ff) nebst Protokoll (BGBl 2002 II, 745); Zustimmungsgesetz vom 26.03.2002 (BGBl 2002 II, 734); Inkrafttreten am 18.08.2002 (BGBl 2002 II, 2435). Art 26 des DBA wurde geändert durch das Protokoll vom 29.12.2010 (BGBl 2011 II, 1209). Inkrafttreten am 01.03.2012 (BGBl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwendung von ausschließlich männlichen Personenbezeichnungen auf Bankformularen

Zusammenfassung Frauen können in Formularen unter grammatikalisch männlichen Personenbezeichnungen erfasst werden und haben keinen Anspruch darauf, dass grammatikalisch weibliche Personenbezeichnungen verwendet werden. Der Sachverhalt Die Klägerin ist Kundin einer Sparkasse, in deren Formularen und Vordrucken im Geschäftsverkehr ausschließlich grammatikalisch männliche Persone...mehr

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§ 3 Rechte Dritter an den a... / c) Allgemeines Persönlichkeitsrecht und KunstUrhG

Rz. 30 Der Gesetzgeber hat die zur Bestimmung des Schutzumfangs des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vorzunehmende Abwägung in einigen Fällen bereits selbst vorgenommen oder zumindest konkretisiert. So sind bspw. in § 23 Abs. 1 KunstUrhG Fälle geregelt, in denen es zur Verbreitung und Zurschaustellung eines Fotos der Einwilligung der abgebildeten Person nicht bedarf, etwa d...mehr

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§ 3 Rechte Dritter an den a... / d) Allgemeines Persönlichkeitsrecht und Geheimnisschutz

Rz. 32 Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt den Einzelnen etwa auch vor der Ausforschung seiner Geheimnisse. Insbesondere aufgrund der Ausstrahlungswirkung des Art. 10 GG in das Privatrecht wird der Einzelne so auch vor dem unbefugten Öffnen von Briefen und anderen verschlossenen Schriftstücken geschützt.[25] Gerade für die schriftliche Kommunikation gilt, dass sowohl...mehr

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§ 4 Cloudspeicher und Kommu... / 1. Fernmeldegeheimnis und allgemeines Persönlichkeitsrecht

Rz. 69 Das Fernmeldegeheimnis nach Art. 10 Abs. 1 GG gilt nicht unmittelbar zwischen Privatpersonen. Vielmehr handelt es sich bei dem Grundrecht nach Art. 10 Abs. 1 GG um ein Abwehrrecht des Einzelnen gegen den Staat, das ihn vor rechtswidrigen Eingriffen des Staates in sein Fernmeldegeheimnis schützt. Privatpersonen sind gegenüber privaten Dritten aber nicht schutzlos. Das ...mehr

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§ 2 Speichermedien beim Erb... / b) Inhaberschaft an den Inhalten über das allgemeine Persönlichkeitsrecht

Rz. 14 Erst recht muss dann aber derjenige, der Aufzeichnungen nicht aufgrund eines Auftrags für einen anderen, sondern allein für sich, also "im eigenen Auftrag", angefertigt hat, die Berechtigung am Inhalt dieser Aufzeichnungen haben ("Skripturakt").[15] Diese Berechtigung ist dann ebenfalls Gegenstand der Gesamtrechtsnachfolge nach § 1922 BGB. Rz. 15 Denken wir dazu noch e...mehr

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§ 1 Einführung / 1. Immaterialgüterrechte, allgemeines Persönlichkeitsrecht etc.

Rz. 31 Wie wir bereits oben (siehe Rdn 25 ff.) gesehen haben, ist das Recht an den Inhalten der gespeicherten Daten zu trennen vom Eigentum am Datenträger und dem von diesem Eigentum auch auf die dort gespeicherten Daten ausstrahlenden Schutz der Daten.[58] Wenn auf einem Datenträger etwa ein Computerprogramm gespeichert ist, so bleibt das Urheberrecht an diesem Programm nac...mehr

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§ 2 Speichermedien beim Erb... / VII. Das postmortale Persönlichkeitsrecht des Erblassers steht dem Übergang auf die Erben nicht entgegen

Rz. 56 Sämtliche Rechtspositionen unterliegen somit der Gesamtrechtsnachfolge und gehen auf die Erben über. Ist das ausnahmsweise einmal nicht der Fall, so geht das Recht ersatzlos unter. Das ist bei Rechten an Dateien mit höchstpersönlichen Inhalten des Erblassers allerdings gerade nicht der Fall und folgt insbesondere auch nicht aus dem Schutz des postmortalen Persönlichke...mehr

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FF 1/2018, "Ehe für Alle": ... / bb) Ehegrundrecht als liberales besonderes Persönlichkeitsrecht

Art. 6 Abs. 1 GG ist zudem zuvörderst ein liberales Freiheitsgrundrecht, das auf Abwehr staatlicher Eingriffe gerichtet ist, aber kein petrifizierter Imperativ einer bestimmten Sexualmoral bei Gründung der Bundesrepublik Deutschland.[64] Auch Einrichtungsgarantien sind auf der Grundlage eines liberalen Grundrechtsverständnisses zu erklären[65] und lassen sich nicht gegen ihr...mehr