Fachbeiträge & Kommentare zu Allgemeines Persönlichkeitsrecht

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Datenschutz und öffentliches Interesse

Rz. 3 § 12 GBO geht den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes als lex specialis vor. Sie regelt die Voraussetzungen der Einsichtsgewährung autonom, datenschutzrechtliche Bestimmung müssen auch nicht zur Definition des Begriffs des berechtigten Interesses herangezogen werden.[6] Die Vorschrift ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.[7] Dennoch und gerade deshalb m...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Datenhoheit und Datensparsamkeit

Rz. 23 Das Postulat nach Transparenz bei Transaktionen und Rechtsinhabern kollidiert mit dem privaten Interesse des Rechtsinhabers an der Diskretion über seine Eigentums- und Rechtsverhältnisse. Dieses private Interesse ist Ausdruck des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 GG. Das Recht gewährleistet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Rund um die Beerdigung / a) Allgemeines

Rz. 50 Vorrangig steht es dem Verstorbenen zu, sowohl den Ort der Bestattung festzulegen als auch die näheren Einzelheiten der Bestattung selbst (Lage der Grabstelle, Ausschmückung, Gestaltung und Inschrift des Grabdenkmals).[28] Dieses Recht ist Ausfluss des Persönlichkeitsrechts und eine Ausprägung der natürlichen Handlungsfreiheit, denn die Vorsorge des Lebenden für die Z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Rund um die Beerdigung / a) Allgemeines

Rz. 75 Hat der Verstorbene keine Anordnungen getroffen oder auch keinen Dritten mit der Totenfürsorge beauftragt und ist auch ein sonstiger, zumindest konkludent geäußerter Wille nicht erkennbar, so obliegt die Totenfürsorge nach Gewohnheitsrecht in erster Linie den nächsten Familienangehörigen und nicht den Erben.[60] Umgekehrt kann sich ein bestattungspflichtiger Erbe durc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Rund um die Beerdigung / 1. Allgemeines

Rz. 215 Die Friedhofsträger bestimmen in ihren Friedhofssatzungen, unter welchen Auflagen baulicher, künstlerisch-ästhetischer oder gärtnerischer Art die Genehmigung eines Grabdenkmals erfolgen kann. Die grundsätzliche Berechtigung hierzu wird nicht bestritten. Allerdings finden sich in diesen in den Friedhofssatzungen enthaltenen Grabdenkmalordnungen teilweise sehr detailli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2023, Das Bundesverfa... / 2. Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Der Bundesgerichtshof hat seine Entscheidung damit begründet, es komme auch keine (verfassungskonforme) Auslegung dahin in Betracht, dass das Tatbestandsmerkmal Geschlecht in § 21 Abs. 1 Nr. 3 PStG nicht nur das weibliche oder männliche, sondern auch ein drittes Geschlecht wie etwa "inter" oder "divers" umfasse. Das folge aus einer systematischen Auslegung der Norm. Gemäß § ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 12/2023, Neue Chancen in der Zwangsvollstreckung: die Abnahme der Vermögensauskunft im Wege der Videoverhandlung

Am 17.11.2023 hat der Deutsche Bundestag das "Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten" (BT-Drucks 20/8095) in einer vom Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages noch einmal stark veränderten Form (BT-Drucks 20/9354) beschlossen. Der Bundesrat muss dem jetzt noch zustimmen, bis es im Bundesgesetzb...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 1.3 Vermietungstatbestände nach § 21 EStG

Rz. 831 Unter die Einkunftsart V+V fallen vor allem die Vermietung und Verpachtung von unbebauten und bebauten Grundstücken, Grundstücksteilen (einzelne Gebäude, Gebäudeteile, (Eigentums-)Wohnungen, einzelne Räume) und grundstücksgleichen Rechten (z. B. Erbbau-, Mineralgewinnungs- oder Fischereirechte (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Weiterhin ist die Vermietung und Verpachtung von ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Bewerbungsverfahren: Frager... / 2.1 Allgemeines

Nach allgemeiner Meinung wird dem Arbeitgeber ein Fragerecht nur insoweit zugestanden, als er ein berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse an der Beantwortung seiner Frage im Hinblick auf das spezifische Arbeitsverhältnis hat. Dieses Interesse des Arbeitgebers muss objektiv so stark sein, dass dahinter das Interesse des Arbeitnehmers am Schutz seines Persön...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Bewerbungsverfahren: Frager... / 2.2.4 Fragerecht nach Gesundheitszustand, Erkrankungen und Impfstatus

Fragen nach dem Gesundheitszustand des Bewerbers sind einerseits für den Arbeitgeber schon wegen der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall von großer Wichtigkeit. Andererseits greifen sie nicht unerheblich in die rechtlich geschützte Privatsphäre des Arbeitnehmers ein. Das Fragerecht ist daher nur unter bestimmten Voraussetzungen gegeben. Dabei kommt es auf die Zielbezogenhei...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Anfechtung des Arbeitsverhä... / 3 Anfechtung wegen widerrechtlicher Drohung oder arglistiger Täuschung

Nach § 123 BGB können Willenserklärungen, also Angebot oder Annahme des Arbeitsvertrags, die durch widerrechtliche Drohung oder arglistige Täuschung zustande gekommen sind, angefochten werden. Dass ein Arbeitsverhältnis durch Drohung zustande kommt, ist in der Praxis kaum wahrscheinlich. Anfechtungen wegen widerrechtlicher Drohung erfolgen im Arbeitsrecht vielmehr typischerwe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Entschädigung – Schadensersatz

Rn. 163 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei Abfindungen wegen Auflösung des Dienstverhältnisses durch den ArbG kommt bis Kj 2005 einschließlich Steuerfreiheit nach § 3 Nr 9 EStG aF in Betracht. Das gilt auch für Vorruhestandsleistungen, s BFH BStBl II 1980, 205; BMF BStBl I 1984, 498. Ab Kj 2006 ist die Steuerbefreiung aufgehoben. Bis zum 31.12.2007 gilt eine Übergangsvorschrift,...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Usbekistan

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Republik Usbekistan (Hauptstadt: Taschkent; Amtssprache: Usbekisch, regional auch Karakalpakisch, eng verwandt mit Kasachisch) ist ein zentralasiatischer Binnenstaat. Usbekistan grenzt im Westen, Norden und Nordwesten an > Kasachstan, im Osten an > Kirgisistan und > Tadschikistan, im Süden an > Afghanistan und im Südwesten an > Turkmenist...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 1.2 Verfassungsrechtliche Relevanz

Rz. 3 Die Aussage des § 22 Abs. 1 RAO "Das Steuergeheimnis ist unverletzlich" war angesichts der tatsächlichen Verletzlichkeit sachlich unzutreffend. Dennoch war die Anlehnung an die Grundrechtsformulierung durchaus bedeutungsimmanent. Die andere Formulierung in § 30 AO ist weniger pathetisch und vermeidet die Ähnlichkeit mit der Fassung einiger Grundrechtsartikel. Anders al...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / aa) Allgemeines

Rz. 923 Ob und unter welchen Voraussetzungen eine im Voraus vereinbarte Freistellungsklausel nach Inkrafttreten der Schuldrechtsreform rechtswirksam ist, hat das BAG noch nicht entschieden. Allerdings hat sich die Rspr. schon früh zu einem Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers im ungekündigten Arbeitsverhältnis oder im gekündigten Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Künd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 79 Allgemeines

Rz. 1 Der digitale Wandel verändert die Arbeitswelt in allen Bereichen und führt sowohl im Individualarbeitsrecht als auch in der Zusammenarbeit zwischen den Betriebs- und Tarifparteien zu einem stetigen Anpassungsbedarf. Zahlreiche Publikationen, Konferenzen und Seminare drehen sich um die sich wandelnde Arbeitswelt. Vereinzelt wurde und wird auch heute noch das Thema Indus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 83 Digitale Überwachung u... / A. Allgemeines

Rz. 1 Neue digitale Technologien und der Einsatz von Künstlicher Intelligenz ermöglichen immer neue Überwachungsmaßnahmen bzw. Leistungskontrollsysteme durch sog. Big Data-Analysen. Die nahezu unbegrenzten technischen Möglichkeiten kollidieren dabei mit dem Schutz des Persönlichkeitsrechts, der seinen Ausdruck im Beschäftigtendatenschutz findet. Die Rechtsprechung hat sich i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / h) Verfassungsrechtliche Dimension des Mobbingschutzes

Rz. 1199 Mobbingangriffe sind mit der im GG verbrieften objektiven Wertordnung, die ihren Mittelpunkt in der sich innerhalb der sozialen Gemeinschaft frei entfaltenden menschlichen Persönlichkeit und ihrer Würde findet, nicht vereinbar. Die durch einen Mobbingkomplex in Betracht kommenden Rechtsverletzungen haben daher ihren Prüfungsschwerpunkt in der Frage der Verletzung de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Fragerecht des Arbeitge... / A. Allgemeines zum Fragerecht

Rz. 1 Bei den Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Bewerber um den Abschluss eines Arbeitsvertrages treffen zwei unterschiedliche Interessenlagen aufeinander. Während der Arbeitgeber i.S. einer sicheren Personalentscheidung umfassende Informationen über den Bewerber erlangen möchte, will dieser nicht über seine persönlichen Verhältnisse ausgefragt werden. Die Rspr. hat die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / k) Abgrenzung von Mobbinghandlungen zu rechtmäßigem und sozialadäquatem Verhalten

Rz. 1209 Besonders hervorzuheben ist die in der mobbingschutzrechtlichen Anwendungspraxis im Einzelfall nicht immer ganz einfache Unterscheidung, ob ein Mobbingangriff auf den Fortbestand des Arbeitsplatzes oder eine zur Wahrung von Arbeitgeberinteressen zulässige Rechtsmaßnahme vorliegt. Rz. 1210 Ein Arbeitgeber kann davon ausgehen, dass ein Arbeitnehmer ein gewisses Maß an ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 83 Digitale Überwachung u... / B. BDSG und EU-DSGVO

Rz. 2 Bei der Erfassung von Mitarbeiterdaten geht es im Kern immer um die Abwägung zwischen dem Informationsinteresse des Arbeitgebers und dem Persönlichkeitsschutz der betroffenen Arbeitnehmer. Das sich aus dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht ergebene Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird im Grundsatz nicht verletzt, wenn eine Maßnahme datenschutzrechtlich zuläss...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / dd) Haftung für Persönlichkeitsrechtsverletzungen

Rz. 940 Das aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG hergeleitete allgemeine Persönlichkeitsrecht ist seit Langem in der Rspr. als absolutes Recht i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB anerkannt. Es gewährleistet nach der Definition des BVerfG (z.B. Urt. v. 8.7.1997, NZA 1997, 992) die engere persönliche Lebenssphäre und die Erhaltung ihrer Grundbedingungen, die sich durch die anderen Fr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / m) Verhaltensumfassende Rechtswidrigkeitsprüfung

Rz. 1220 Das den Mobbingvorwurf bildende Verhalten muss jedenfalls in seiner Summe zu einer Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechtes oder anderer ebenso geschützter Rechte führen. Erforderlich ist deshalb eine das gesamte Verhalten erfassende umfassende Rechtsprüfung (grundlegend LAG Thüringen v. 15.2.2001, NZA-RR 2001, 579 und LAG Thüringen v. 10.4.2001, NZA-RR 200...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Einzelfälle

Rz. 1098 Von den einzelnen Loyalitätspflichten sind insb. die Nachfolgenden besonders zu erwähnen: Abwerbung Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses ist es dem Arbeitnehmer untersagt, Mitarbeiter für ein eigenes oder fremdes Unternehmen abzuwerben. Erlaubt sind aber Informationen an Kollegen zum eigenen Arbeitgeberwechsel oder die Mitteilung einer beabsichtigten Selbststä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Wahrnehmung des Beschwerderechts, Ausschlussfrist

Rz. 1223 Bei Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechtes oder anderer ähnlich geschützter Rechte durch Mobbing hat der Betroffene mehrere Möglichkeiten. Zunächst kann und sollte er den Weg einer informellen Problemlösung gehen und Beschwerde bei einem dem Mobber übergeordneten Vorgesetzten führen. Daneben ist auch an eine Einschaltung des Betriebs- oder Personalrates z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Begriffsbestimmung

Rz. 1177 → Direktionsrecht (Rdn 530 ff.), → Fürsorgepflicht (Rdn 835 ff.). Mobbing ist eine aus dem englischen Verb "to mob" (über jemanden herfallen, anpöbeln, attackieren, angreifen) entlehnte Wortschöpfung zur Beschreibung einer sozialen Aggression als auch eine Form der emotional geleiteten Konfliktbewältigung. Mobbing ist kein Rechtsbegriff und damit auch keine Anspruchs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 78 Beschäftigtendatenschutz / 2. Verarbeitung für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses, § 26 Abs. 1 S. 1 Var. 1. BDSG

Rz. 17 Nach § 26 Abs. 1 S. 1 Var.1 BDSG ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zulässig, wenn dies für die Entscheidung über die Begründung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist. Die Regelung entspricht insoweit § 32 Abs. 1 S. 1 BDSG a.F., den sie fortführen soll, sodass auch auf die dazu ergangene Rechtsprechung Bezug genommen werden kann. Vor Begründung des...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Technischer Arbeitsschutz / II. Rauchfreier Arbeitsplatz

Rz. 19 Zu dem von nicht rauchenden Arbeitnehmern häufig geäußerten Wunsch nach einem tabakrauchfreien Arbeitsplatz hatte das BAG bereits 1998 entschieden, dass sich aus § 618 Abs. 1 BGB der arbeitsvertragliche Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz (nur) dann ergibt, wenn dies für den betroffenen Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen geboten ist (BAG v. 17.2.1998 – ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 53 Urteilsverfahren / 3. Allgemeiner Weiterbeschäftigungsanspruch und einstweilige Verfügung

Rz. 120 Bedenkt man, dass das BAG den allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch davon abhängig macht, ob vor dem Hintergrund des letztlich ungewissen Ausgangs des Kündigungsschutzprozesses das Beschäftigungsinteresse des gekündigten Arbeitnehmers oder das Nichtbeschäftigungsinteresse des Arbeitgebers überwiegt, wird eine Durchsetzung des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspru...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / e) Rechtliche Bedeutung des Mobbingbegriffs

Rz. 1192 Mobbing ist kein Rechtsbegriff (BAG v. 24.4.2008, DB 2008, 2086; BAG v. 25.10.2007, NZA 2008, 223; BAG v. 26.5.2007, NZA 2007, 1154). Mobbing ist vielmehr aus rechtlicher Sicht die Bezeichnung für Verletzungen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechtes oder anderen Rechtsverletzungen am Arbeitsplatz, die nicht durch einzelne Handlungen, sondern durch systematische, auf ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 53 Urteilsverfahren / II. Beschäftigungsklage

Rz. 167 Die Feststellungs- und Lohnzahlungsklage kann gem. § 260 ZPO auch mit der Klage auf tatsächliche Beschäftigung verbunden werden. Der Anspruch auf Weiterbeschäftigung kann nur für die Zukunft verlangt werden, denn Arbeitsleistung für die Vergangenheit ist nicht mehr nachholbar. Zu unterscheiden ist zwischenmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Allgemeine Rechtsgrund... / C. Staatliches Recht

Rz. 8 Der Arbeitgeber ist gesetzlich zum Schutz seiner Arbeitnehmer gegen Gefahren für Leben und Gesundheit verpflichtet (§§ 618, 619 BGB). Die Fürsorgepflicht wird durch die Spezialnormen des Arbeitsschutzrechtes konkretisiert und i.d.R. überlagert. "§ 618 BGB transformiert m.a.W. die Schutzpflichten des öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzes in das Arbeitsvertragsrecht" (M...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Befreiungsmöglichkeiten des Arbeitgebers von der Beschäftigungspflicht

Rz. 927 Der Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers entfällt, wenn der Arbeitgeber von seiner Beschäftigungspflicht befreit ist. Das Arbeitsverhältnis besteht in dieser Konstellation fort, die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis ruhen aber bei einer Suspendierung. Rz. 928 Bei einer fehlenden vertraglichen Vereinbarung ist die einseitige Suspendierung des Arbeitneh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 78 Beschäftigtendatenschutz / d) Erforderlichkeit

Rz. 11 Die Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses ist gem. § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG gestattet, wenn sie zur Erfüllung dieser Zwecke "erforderlich" ist. Der Gesetzesbegründung lassen sich Anhaltspunkte zur näheren Bestimmung des Begriffs der Erforderlichkeit i.S.v. § 26 BDSG entnehmen. Der Begriff der Erforderlichkeit für Zwecke des Beschäftigungsverhältnis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / 82. Personalakten

Rz. 1331 Ob und in welcher Art der Arbeitgeber eine Personalakte führt, obliegt allein seiner Entscheidung (GK-BetrVG/Wiese, § 83 Rn 7). Eine gesetzliche Verpflichtung besteht dazu nicht. Ein Arbeitnehmer hat daher auch keinen Anspruch darauf, dass eine geführte Personalakte mit fortlaufenden Seitenzahlen versehen ist (BAG v. 16.10.2007, BG 2008, 819, 820). Insb. wegen öffen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 57 Kosten und Gebühren im... / XII. Streitwert-Lexikon (A – Z)

Rz. 121 Hinweis Die nachstehend aufgeführten Einzelfälle berücksichtigen die Rspr. bis 2014. Zu einem erheblichen Teil umfassen die Erläuterungen auch die Rspr. bis einschließlich 2001, somit Entscheidungen, die vor der Einführung des EUR ergangen sind. Soweit die Rspr. sich losgelöst vom monatlichen Verdienst, wie z.B. bei der Erteilung von Arbeitspapieren, auf feste Beträg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Inhalt

Rz. 530 Das allgemeine Direktionsrecht des Arbeitgebers, auch Weisungsrecht genannt, ist seit dem 1.1.2003 in § 106 GewO gesetzlich definiert. Demzufolge ist der Arbeitgeber gem. § 106 S. 1 GewO befugt, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher zu bestimmen, soweit diese Bedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsverein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 78 Beschäftigtendatenschutz / XII. Auskunfts- und Kopieansprüche gem. Art. 15 DSGVO

Rz. 134 Gem. Art. 15 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 DSGVO hat die betroffene Person das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, so hat die betroffene Person gem. Art. 15 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 DSGVO ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf folgende Informati...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4.2 Verwandte Schutzrechte (§ 70 bis § 87g UrhG)

Rz. 36 Rechte, die nicht – wie das Urheberrecht – die schöpferische Leistung schützen, sondern Leistungen anderer Art, die der schöpferischen Leistung des Urhebers ähnlich ("verwandt") sind oder in Zusammenhang mit den Werken erbracht werden, werden auch Leistungsschutzrechte genannt. Rz. 37 Im Einzelnen sind in den § 70 bis § 87k UrhG die folgenden verwandten Schutzrechte ge...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Videoaufzeichnung: Unterlas... / 4 Die Entscheidung

Die sofortige Beschwerde hat teilweise Erfolg. Nach LG-Ansicht erscheint eine Kostenaufhebung sachgerecht. Der Ausgang des Prozesses sei unsicher gewesen. Zwar könnten die Wohnungseigentümer Abwehransprüche aus § 1004 BGB in Bezug auf das gemeinschaftliche Eigentum nicht geltend machen. Auch der Abwehranspruch aus § 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG liege bei der Gemeinschaft der Wohnungs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.1 Allgemeines

Rz. 21 Der Schuldner hat bei bestimmten Vergütungen nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 bis 4 EStG den Steuerabzug vorzunehmen. Voraussetzung ist, dass der Gläubiger der Vergütung beschr. stpfl. ist. Es muss also nach § 49 EStG beschr. Steuerpflicht bestehen. Ist der Empfänger der Vergütung unbeschränkt stpfl., besteht für den Vergütungsschuldner keine Verpflichtung zum Steuerabzug. Ein...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Nutzung betrieblicher Kommu... / 3.1 Internet und E-Mail

Grundsätzlich gilt, dass die Privatnutzung verboten ist, wenn keine Regelungen getroffen wurden. Allerdings kann die Duldung der privaten Nutzung der betrieblichen Kommunikationsmittel über einen längeren Zeitraum zu einer Erlaubnis führen. Die Aufsichtsbehörden vertreten die Auffassung, dass bei einer erlaubten Privatnutzung neben den datenschutzrechtlichen Bestimmungen zusä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Deutschland als Wegzugs... / III. Erweitert beschränkte Einkommensteuerpflicht, § 2 AStG

Rz. 61 Nach § 2 AStG sind natürliche Personen, die in den letzten zehn Jahren vor dem Ende ihrer unbeschränkten Steuerpflicht als Deutsche insgesamt mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig waren, die in einem sog. Niedrigsteuerland ansässig sind oder in keinem ausländischen Gebiet ansässig sind und im Inland wesentliche wirtschaftliche Interessen haben, erweitert ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang / III. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Rz. 3 (BStBl I 2002, S. 584 ff, S. 958. Das Abkommen trat am 21.8.2002 einen Monat nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft. Es ist nach Art. 31 Abs. 2 DBA Österreich/Deutschland ab dem 1.1.2003 anwendbar.) Artikel 1 Persönlicher Geltungsbereich Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind. Artikel 2 Unter d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
LG München I weist Klimaklage gegen BMW ab

Zusammenfassung Mit Urteil vom 7.2.2023, Az. 3 O 12581/21 hat das LG München I eine sog. Klimaklage gegen BMW als unbegründet abgewiesen. Die Kläger, Geschäftsführer:innen der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) haben bereits angekündigt, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Die Klimaklage gegen BMW ist ein prominentes Beispiel für die stark ansteigende Zahl von Klimawandelstre...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Erbfall

Rz. 3 Der Erbfall, also der Tod des Erblassers, ist der Ausgangspunkt einer Rechtsnachfolge nach § 1922 BGB. Durch den Tod des Erblassers geht dessen Vermögen auf ein oder mehrere Personen über. Es findet also eine Vermögensübertragung von Todes wegen statt, die von § 3 Abs. 1 ErbStG als steuerbarer Tatbestand erfasst wird. Im Einzelnen werden von den Erwerbstatbeständen des...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 4. Anmerkung

Rz. 6 Auch in weiteren Entscheidungen hat der BGH die getrennt verfolgte Abmahnung verschiedener Verletzungshandlungen als nicht notwendig und damit die Mehrkosten gegenüber einem einheitlichen Vorgehen als nicht erstattungsfähig angesehen, so u.a. beimehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Doppelfunktion der Fahndung

a) Allgemein Rz. 119 [Autor/Stand] Von den Aufgabenzuweisungen an die Steufa stößt insb. die in § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO genannte (Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in den Fällen begangener Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten) immer wieder auf Kritik, sie birgt doch die Gefahr in sich, dass die "janusköpfige" Steufa (ebenso der Januskopf der Zollfahndungsdienst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2022, MüKo BGB - Allgemeiner Teil, §§ 1-240, AllgPersönlR, ProstG, AGG, Band 1

9. Aufl., 2021. Verlag C.H. Beck, München. 3.011 S., 269,00 EUR Das Gesamtwerk besteht aus dreizehn Bänden, die allesamt ausführlich und verständlich die jeweilige Rechtsmaterie darstellen. Band 1 bildet den Auftakt der 9. Aufl. und umfasst sämtliche Gesetzesänderungen sowie Neukommentierungen zum Allgemeinen Teil §§ 1–240, Allgemeinen Persönlichkeitsrecht, ProstG und AGG. Zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitshilfen / X. Nordrhein-Westfalen

Rz. 10 1. Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Innenministeriums – 41 – 61.02.01 – 3 – v. 19.10.2009 (MBl. NRW 2009, S. 502) 1 Allgemeines Die Verkehrssicherheitsarbeit umfasst präventive, repressive und öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur Förderung regelkonformen Verhaltens von Verkehrsteilnehmern. Eine Kombination dieser Handlungsfelder lässt ...mehr