Fachbeiträge & Kommentare zu Allgemeines Persönlichkeitsrecht

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / Literaturtipps

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§ 5 Haftpflichtversicherungen / aa) Personenschäden

Rz. 22 Personenschäden des Dritten (Tod, Körperverletzung und Gesundheitsbeschädigung) sind gedeckt, nicht jedoch die einer reinen Verletzung des Persönlichkeitsrechts (A1–7.9 AVB bzw. Ziff. 7.16 AHB).mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 1. Allgemeine Gleichbehandlung (AGG)

Rz. 2 § 7 Abs. 1 AGG verbietet die Benachteiligung von Beschäftigten wegen der in § 1 AGG genannten Umstände, also Rasse, ethnische Herkunft,[1] Geschlecht, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexuelle Identität. Dieses Verbot gilt auch im Bewerbungsverfahren. Gem. § 11 AGG darf ein Arbeitsplatz nicht unter Verstoß gegen § 7 Abs. 1 AGG ausgeschrieben werden. Da...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Internetrecherche

Rz. 120 Bereits im Juni 2009 hat eine Umfrage bei 500 Unternehmen ergeben, dass fast 30 % der befragten Unternehmen Internetrecherchen zur Bewerberüberprüfung nutzen, und zwar um so intensiver, je größer das Unternehmen ist. Dieser Wert dürfte sich in der Zwischenzeit noch gesteigert haben. Dabei wird u.a. auch auf Daten aus sozialen Netzwerken zurückgegriffen. Die AGB freize...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 3. Obliegenheiten

Rz. 635 In Personenversicherungen ist die Mitwirkung von VN und Versichertem unerlässlich. Daher sind manche Mitwirkungshandlungen als Obliegenheit ausgestaltet, die bei Nichtbeachtung zu einer eigenständigen Sanktion führen können. Vorrangig ist aber zu beachten, dass bei fehlender Mitwirkung der Leistungsanspruch vielfach gar nicht erst entsteht bzw. fällig wird. Rz. 636 H...mehr

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§ 6 Personenversicherung / 3. Obliegenheiten

Rz. 460 Für die vorvertraglichen Obliegenheiten und damit auch für die Anzeigepflichten bei einer Vertragsumstellung gelten für die Unfallversicherung die allgemeinen Grundsätze zur Anzeigepflicht. Wichtig sind die Angaben zu Vorerkrankungen und Gebrechen. Welche Erkrankungen waren VN bzw. VP bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung bekannt und wonach hat der VR gefragt? Die O...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Südkorea

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Republik Korea (Südkorea; Hauptstadt: Seoul; Amtssprache: Koreanisch) ist ein Staat in Ostasien auf der Koreanischen Halbinsel. Südkorea hat nur eine Landgrenze zur Demokratischen Volksrepublik Korea (> Nordkorea) im Norden und liegt am Gelben Meer im Westen, am Ostchinesischen Meer im Süden und am Japanischen Meer im Osten. Seit 2003 gilt...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / 6. Immaterialgüterrechte

Rz. 90 Immaterialgüterrechte, etwa Gebrauchsmuster, Patent- und Markenrechte, sind als Teil des Nachlasses grundsätzlich vom Insolvenzbeschlag umfasst, ebenso patentfähige Erfindungen. Nach § 15 Abs. 1 PatG gehen das Recht auf das Patent, der Anspruch auf Erteilung des Patents und die Rechte aus dem Patent auf die Erben über und sind übertragbar. Patente fallen aber nur dann...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Südafrika

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Republik Südafrika (Hauptstadt: Pretoria = Regierungssitz, Kapstadt = Parlament; Bloemfontein = Oberstes Berufungsgericht; Amtssprachen: Englisch, Afrikaans und mehrere Regionalsprachen) ist der südlichste Staat Afrikas. Südafrika grenzt an > Namibia, > Botsuana und > Simbabwe im Norden, an > Mosambik und Eswatini (> Swasiland) im Nordost...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Österreich

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Republik Österreich (Hauptstadt: Wien; Amtssprache: Deutsch) ist ein mitteleuropäischer Binnenstaat. Österreich grenzt im Norden an Deutschland und > Tschechien, im Osten an die > Slowakei und > Ungarn, im Süden an > Slowenien und > Italien sowie im Westen an die > Schweiz und > Liechtenstein. Österreich ist Mitglied der > Europäische Unio...mehr

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A / 40 Ausschluss der Öffentlichkeit, Allgemeines [Rdn 520]

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V / 11 Verhandlungsfähigkeit, Allgemeines [Rdn 3479]

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P / 10 Protokoll der Hauptverhandlung, Allgemeines [Rdn 2601]

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V / 32 Vernehmung des Zeugen zur Person [Rdn 3766]

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B / 16 Berufung, Verwerfung, Ausbleiben des Angeklagten, genügende Entschuldigung [Rdn 837]

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D

DNA-Untersuchung Rdn 1615 Das Wichtigste in Kürze:mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / a) Schadenarten

Rz. 21 Die Haftpflichtversicherung deckt gem. A 1 Ziff. 3.1 S. 1 AVB/Ziff. 1.1 S. 1 AHB auf Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensfolgeschäden (unechte Vermögensschäden). Ohne besondere Vereinbarung sind sog. reine bzw. echte Vermögensschäden, nicht gedeckt. Anders ist es in der Berufshaftpflichtversicherung (vgl. Rdn 25), insbesondere bei solchen Ver...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Kompensationsmöglichkeiten

Rz. 94 Es gilt zudem der allgemeine Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme aus Treu und Glauben (§ 242 BGB), gegen den der Versicherte ausnahmsweise durch das Unterlassen einer Therapiemaßnahme verstoßen kann, auch ohne vertraglich geregelte Obliegenheit. Im Rahmen der Zumutbarkeit muss sich der Versicherungsnehmer Kompensationsmöglichkeiten entgegenhalten lassen. Trifft...mehr

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Z / 19 Zeuge, Zeugnisverweigerungsrecht [Rdn 4349]

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V / 57 Vorführung von Bild-Ton-Aufzeichnungen [Rdn 4074]

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T / 6 Ton- und Filmaufnahmen während der Hauptverhandlung [Rdn 3186]

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Z / 17 Zeuge, Zeugenbeistand [Rdn 4307]

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / VII. Obliegenheiten des Versicherungsnehmers/Versicherten bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalls, Punkt 11

Rz. 44 Punkt 11.1.1 ABRV enthält die Obliegenheit der versicherten Person, dem Versicherer den Eintritt des Versicherungsfalles unverzüglich mitzuteilen und gleichzeitig die Reise bei der Buchungsstelle oder im Falle der bereits angetretenen Reise beim Reiseveranstalter zu stornieren oder im Fall der schon angetretenen Reise den Abbruch anzuzeigen. Die Pflicht zur unverzügli...mehr

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A / 37 Auskunftsverweigerungsrecht [Rdn 477]

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B / 49 Beweisverwertungsverbote [Rdn 1273]

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AGS 11/2024, Hacks/Wellner/Klein/Kohacke, SchmerzensgeldBeträge 2025

Begründet von Susanna Hacks; bearbeitet von Wolfgang Wellner, Dr. Oliver Klein und Klaus Kohake, 43. Aufl., 2025. Deutscher Anwaltverlag, Bonn, 1.003 S., 109,00 EUR Alle Jahre wieder erscheint die Schmerzensgeldtabelle, die nunmehr in 43. Aufl. vorliegt. Mit dieser Auflage ist jetzt die 1.000-Seiten-Marke überschritten. Insgesamt 3.243 Entscheidungen deutscher Gerichte zu Sch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Diskriminierung / 7.4 Sonstige Rechte des Arbeitnehmers

Daneben kann der Arbeitnehmer noch weitere Rechte ausüben, wenn er benachteiligt wird: Leistungsverweigerungsrecht gemäß § 14 AGG bei einer (sexuellen) Belästigung und – bedeutsamer – Zurückbehaltungsrecht an seiner Arbeitsleistung unter den Voraussetzungen des § 273 BGB; in diesen Fällen hat der Arbeitgeber nach §§ 293, 298, 615 BGB gleichwohl die Vergütung weiterzuzahlen. Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Diskriminierung / 3.2 Sonstige Benachteiligungsverbote neben dem AGG

Das sind insbesondere die Regelungen in § 4 TzBfG über die verbotene Benachteiligung von Teilzeitarbeitnehmern und befristet Beschäftigten, der allgemeine arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz und die Vorschriften zum Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des BGB, die vor allem im Zusammenhang mit Mobbing eine Rolle spielen. Diese Vorschriften haben ihren eigen...mehr

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zfs 10/2024, Fälligkeit von... / 2 Aus den Gründen:

I. Soweit die Bekl. zur Zahlung von Zinsen aus 3.627,17 EUR für die Zeit vom 26.11.2021 bis zum 1.4.2022 verurteilt worden ist, kann die Kl. für diesen Zeitraum keine Verzugszinsen aus § 286 BGB verlangen. Die Bekl. befand sich mit dem Ausgleich der Forderung für die (zweite) Behandlung im B-Krankenhaus und die Fahrtkosten in Höhe von insgesamt 3.627,17 EUR nicht in Verzug. 1...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 71 Verfassungsbeschwerde, Begründung, Zwangsmaßnahmen, Allgemeines [Rdn 1111]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 6 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Ausschreibung [Rdn 104]

Rdn 105 Literaturhinweise: Hilger, Über den "Richtervorbehalt" im Ermittlungsverfahren, JR 1990, 485 ders., Das Strafverfahrensänderungsgesetz 1999 (StVÄG 1999), StraFo 2001, 109 Soiné, Strafverfahrensänderungsgesetz 1999, Krim 2001, 173 s.a. die Hinw. bei → Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Allgemeines, Teil B Rdn 92, m.w.N. Rdn 106 1. Aufgrund eines HB oder eines Unterbrin...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 61 Verfassungsbeschwerde, Begründung, Nemo-Tenetur-Grundsatz [Rdn 965]

Rdn 966 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Verfassungsbeschwerde, Allgemeines, Teil C Rdn 730. Rdn 967 1. Die dogmatische Herleitung des Nemo-Tenetur-Grundsatzes ist fraglich. Jedenfalls genießt er Verfassungsrang, sei es als selbstverständlicher Ausdruck einer rechtsstaatlichen Grundhaltung, die auf der Menschenwürde beruht (BVerfGE 38, 105, 113), oder sei es aus dem allg...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 56 Verfassungsbeschwerde, Begründung, faires Verfahren [Rdn 863]

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Teil A: Rechtsmittel / 12 Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Erkrankung [Rdn 154]

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / II. Pfändungsverbote

Rz. 211 Weiterhin hat der Gerichtsvollzieher das Pfändungsverbot gem. § 811 ZPO [270] (§ 812 ZPO weggefallen) zu beachten. Nach dem Grundgesetz muss jeder Person das Existenzminimum verbleiben, um ein menschenwürdiges Dasein führen zu können. Der Katalog des § 811 Abs. 1 ZPO dient daher dem Schuldner als Schutz vor einer "Kahlpfändung" und bestimmt gewisse Sachen als unpfändb...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Allgemeine Pflichten des Arbeitgebers

Rz. 7 Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Personalakte sorgfältig zu verwahren, vertraulich zu behandeln und den Kreis der damit befassten Personen möglichst eng zu halten. Neben den Mitarbeitern der Personalabteilung sind auch die der Innenrevision zur Einsichtnahme befugt, ohne dass der Arbeitnehmer zustimmen müsste.[1] Einer solchen Zustimmung bedarf es jedoch, wenn die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Compliance im Personalwesen... / 4 Compliance-Rechtsrisiken im Personalbereich

Der Personalbereich weist zahlreiche Vorschriften auf, deren Verletzung mit Bußgeld oder sogar Strafe bedroht ist oder zu negativen Reaktionen in der Öffentlichkeit und Vermögensschäden führen kann. Besondere Gefahrenquellen können z. B. aus den folgenden Bereichen resultieren: Allgemeine Gleichbehandlung Arbeitnehmerüberlassung und Einsatz von Fremdressourcen (Werk-/Dienstver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Nachlass als wertbilden... / 6. ABC der Bewertung des sonstigen Nachlasses

Rz. 183 Börsengehandelte Aktien werden grundsätzlich mit dem Kurswert am Todestag – ohne zeitanteilige Berücksichtigung der zu erwartenden Dividende[562] – angesetzt.[563] Das gilt auch, wenn dieser ungewöhnlich hoch oder niedrig liegen sollte.[564] Starke Kursschwankungen sind typisch für diese Form der Vermögensanlage, was auch bei der erbrechtlichen Bewertung zu beachten ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit: ESG als Gru... / 2.4 Gemeinwohlklauseln

Neue Versuche, um die Nachhaltigkeitsbestrebungen der Arbeitnehmer zu steigern, sind sog. Gemeinwohlklauseln (oder auch negative Prämie). Grundgedanke ist, das dienstliche Verhalten der Arbeitnehmer auf Nachhaltigkeit hin zu bewerten (z. B. CO2-Abdruck) und bei Überschreiten eines Werts, je nach Ergebnis, einen Teil des Lohns abzuziehen. Anknüpfungspunkte können die Art des ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Liechtenstein

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Das Fürstentum Liechtenstein (Hauptstadt: Vaduz; Amtssprache: Deutsch) ist ein als konstitutionelle Erbmonarchie verfasster mitteleuropäischer Staat in den Alpen mit Grenzen zu > Österreich im Osten sowie der > Schweiz im Süden, Westen und Norden. Seit dem VZ 2013 gilt erstmals ein Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 02.09.2009...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Ermittlung des Sachverh... / 1. Schadenersatz nach § 823 BGB

Rz. 259 Die Beweislast für die Anspruchsvoraussetzungen des § 823 trägt nach allgemeinen Regeln der Anspruchsteller, im Prozess also der Schadensersatzkläger. Dies gilt für sämtliche Tatbestandsmerkmale der Norm, also nicht nur für die Haftungsbegründung und für die häufig zentralen Voraussetzungen der Sorgfaltspflichtverletzung und der haftungsbegründenden Kausalität, sonde...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Umgang mit ausgeschiedenen ... / 14 Fundstellen

Gesetzestexte § 26 BGB Regelungen zum Vorstand § 67 Abs. 1 BGB Eintragung von Vorstandsänderungen im Vereinsregister §§ 77, 129 BGB Form der Anmeldung von Anträgen beim Vereinsregister § 68 BGB Rechtsscheinwirkung des Vereinsregisters § 26 Abs. 2 Satz 2 BGB n. F. Erklärungen gegenüber dem Verein § 37 BGB Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung § 27 Abs. 3 und...mehr

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B / 11 Beweisverwertungsverbote im OWi-Verfahren [Rdn 592]

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A / 18 Akteneinsicht, Umfang, Messunterlagen, Bedienungsanleitung u.a. [Rdn 198]

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 2. Widerrufsanspruch

Rz. 281 Darüber hinaus hat der Arbeitnehmer bei einem objektiv rechtswidrigen Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht analog §§ 242, 1004 BGB einen Anspruch auf Widerruf bzw. Beseitigung der Beeinträchtigung durch die Abmahnung. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht wird durch unrichtige oder abwertende, sein berufliches Fortkommen betreffende Tatsachenbehauptungen bzw. Äußerung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 5.1 Allgemeines

Rz. 46 § 93 Abs. 7 und 8 AO wurde durch Art. 3 Nr. 2 des Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit v. 23.12.2003, BGBl I 2003, 2928 in die AO eingefügt und gilt als Reaktion auf die vom BVerfG[1] in Bezug auf private Kapitaleinkünfte und Veräußerungseinkünfte festgestellten strukturellen Vollzugsdefizite. Die Neuregelungen schaffen v. 1.4.2005 an eine Rechtsgrundlage, die...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 2.2 Rechtsstellung

Rz. 5 Im Gegensatz zur Vor- und Nacherbschaft wird der Testamentsvollstrecker nicht Eigentümer des Nachlasses im Sinne der Gesamtrechtsnachfolge, sondern er ist nur Verwalter eines fremden hinterlassenen Vermögens, wobei ihm die tatsächliche Sachherrschaft obliegt. Gleichwohl hat er im Außenverhältnis eine weitergehende Rechtsmacht als der Vorerbe, vgl. § 2205 Satz 2 und Sat...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Rechtsfragen der Mitarbeite... / 1.4 Das allgemeine Persönlichkeitsrecht

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers und seine speziellen Ausprägungen (insbesondere das Recht am eigenen Bild, die Vertraulichkeit des gesprochenen Worts und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung) schützen den Arbeitnehmer vor einer zu weitgehenden Überwachung seiner Person. Schwierigkeiten bereitet dabei vor allem der Umstand, dass die Reichweite ...mehr

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Rechtsfragen der Mitarbeite... / 1.5 Mitbestimmung des Betriebsrats

In Betrieben, in denen ein Betriebsrat besteht, stellt sich die Frage, ob und inwieweit die Durchführung von Mitarbeiterkontrollen mitbestimmungspflichtig ist. Eine generelle Pflicht des Arbeitgebers, den Betriebsrat bei der Wahrnehmung seiner Kontrollbefugnisse gegenüber den Mitarbeitern zu beteiligen, existiert nicht. Der Betriebsrat hat nur ein Mitbestimmungsrecht bei Kon...mehr

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Rechtsfragen der Mitarbeite... / 1.2 Grenzen der Kontrollbefugnis

Das Recht des Arbeitgebers, seine Mitarbeiter zu kontrollieren, ist grundsätzlich anerkannt. Es hat seine Grundlage einerseits in dem schutzwürdigen Interesse des Arbeitgebers zu prüfen, ob der Arbeitnehmer die vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten ordnungsgemäß erfüllt. Andererseits auch in der Befugnis des Arbeitgebers, Angriffe auf seine rechtlich geschützten Güter und ...mehr