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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Südkorea

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Rz. 1

Stand: EL 140 – ET: 12/2024

Die Republik Korea (Südkorea; Hauptstadt: Seoul; Amtssprache: Koreanisch) ist ein Staat in Ostasien auf der Koreanischen Halbinsel. Südkorea hat nur eine Landgrenze zur Demokratischen Volksrepublik Korea (> Nordkorea) im Norden und liegt am Gelben Meer im Westen, am Ostchinesischen Meer im Süden und am Japanischen Meer im Osten.

Seit 2003 gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 10.03.2000 mit Protokoll. Zustimmungsgesetz vom 10.07.2002, BGBl 2002 II, 1630 = BStBl 2003 I, 24; Inkrafttreten BGBl 2002 II, 2855 = BStBl 2003 I, 36. Das DBA ist in deutscher, koreanischer und englischer Sprache gefasst, wobei jeder Wortlaut verbindlich ist. Bei unterschiedlicher Auslegung des deutschen und des koreanischen Wortlauts ist der englische Wortlaut maßgebend.

Bereits am 18.04.2018 wurde ein nicht rückwirkendes Revisionsprotokoll zum Abkommen paraphiert, das aber bisher noch nicht in Kraft getreten ist (vgl BMF vom 15.01.2024, BStBl 2024 I, 193).

 

Rz. 2

Stand: EL 140 – ET: 12/2024

Das DBA (> Rz 1) gilt sachlich ua für die ESt/LSt, räumlich für die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Korea sowie grundsätzlich für Personen, die in einem oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind (Art 1–3); zur Bestimmung der Ansässigkeit (Art 4) und allgemein > Doppelbesteuerung Rz 115 ff. Die Gleichbehandlungsklausel (> Rz 17) gilt jedoch für Staatsangehörige unabhängig von deren Ansässigkeit. Das DBA entspricht weitgehend dem seinerzeitigen OECD-MA (> Doppelbesteuerung Rz 110 ff). Vgl BMF vom 12.12.2023 (BStBl 2023 I, 2179; > Anh 2 Doppelbesteuerung/Behandlung von Arbeitslohn).

 

Rz. 3

Stand: EL 140 – ET: 12/2024

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit besteuert grundsätzlich der Staat, in dem der ArbN ansässig ist (Ansässigkeitsstaat). Sie könne...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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