Fachbeiträge & Kommentare zu Allgemeines Persönlichkeitsrecht

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz / 4.3 Datenverarbeitung im besonderen Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis: § 26 BDSG

§ 26 BDSG ist seit dem 25.5.2018 die einschlägige Spezialregelung für das Arbeitsverhältnis – die Norm basiert auf der entsprechenden Öffnungsklausel des Art. 88 DSGVO. Der vom Gesetz verwendete, weite Begriff des Beschäftigten nach § 26 Abs. 8 BDSG erfasst: Arbeitnehmer Leiharbeitnehmer Auszubildende Arbeitnehmerähnliche Personen einschließlich der Heimarbeiter Beamte, Richter un...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.3.2 Hilfeplan und Mitwirkungsrecht nach Satz 2

Rz. 29 Satz 2 ordnet an, dass als Grundlage für die Ausgestaltung der Hilfe die in Satz 1 genannten Fachkräfte zusammen mit dem Personensorgeberechtigten und dem Kind oder dem Jugendlichen einen Hilfeplan aufstellen sollen, der Feststellungen über den Bedarf, die zu gewährende Art der Hilfe sowie die notwendigen Leistungen enthalten muss. Beteiligte des Hilfeplanverfahrens au...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugendarbeitsschutz: Besond... / 4.8.6 Rauchverbot

Den Arbeitgeber trifft keine Rechtspflicht, speziell gegenüber Jugendlichen ein allgemeines Rauchverbot im Betrieb auszusprechen. Die Nichtraucherschutzregelung in § 5 ArbStättVO zwingt zu keinem umfassenden, speziell auf Jugendliche begrenzten Rauchverbot; die danach regelmäßig einzurichtenden Raucherbereiche dürfen auch von jugendlichen Rauchern benutzt werden. § 10 Jugends...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 5.1 Allgemeines

Rz. 46 § 93 Abs. 7 und 8 AO wurde durch Art. 3 Nr. 2 des Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit v. 23.12.2003, BGBl I 2003, 2928 in die AO eingefügt und gilt als Reaktion auf die vom BVerfG[1] in Bezug auf private Kapitaleinkünfte und Veräußerungseinkünfte festgestellten strukturellen Vollzugsdefizite. Die Neuregelungen schaffen v. 1.4.2005 an eine Rechtsgrundlage, die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Die Testamentsvollstreckung / 2.2 Rechtsstellung

Rz. 5 Im Gegensatz zur Vor- und Nacherbschaft wird der Testamentsvollstrecker nicht Eigentümer des Nachlasses im Sinne der Gesamtrechtsnachfolge, sondern er ist nur Verwalter eines fremden hinterlassenen Vermögens, wobei ihm die tatsächliche Sachherrschaft obliegt. Gleichwohl hat er im Außenverhältnis eine weitergehende Rechtsmacht als der Vorerbe, vgl. § 2205 Satz 2 und Sat...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsfragen der Mitarbeite... / 1.4 Das allgemeine Persönlichkeitsrecht

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers und seine speziellen Ausprägungen (insbesondere das Recht am eigenen Bild, die Vertraulichkeit des gesprochenen Worts und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung) schützen den Arbeitnehmer vor einer zu weitgehenden Überwachung seiner Person. Schwierigkeiten bereitet dabei vor allem der Umstand, dass die Reichweite ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsfragen der Mitarbeite... / 1.5 Mitbestimmung des Betriebsrats

In Betrieben, in denen ein Betriebsrat besteht, stellt sich die Frage, ob und inwieweit die Durchführung von Mitarbeiterkontrollen mitbestimmungspflichtig ist. Eine generelle Pflicht des Arbeitgebers, den Betriebsrat bei der Wahrnehmung seiner Kontrollbefugnisse gegenüber den Mitarbeitern zu beteiligen, existiert nicht. Der Betriebsrat hat nur ein Mitbestimmungsrecht bei Kon...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsfragen der Mitarbeite... / 1.2 Grenzen der Kontrollbefugnis

Das Recht des Arbeitgebers, seine Mitarbeiter zu kontrollieren, ist grundsätzlich anerkannt. Es hat seine Grundlage einerseits in dem schutzwürdigen Interesse des Arbeitgebers zu prüfen, ob der Arbeitnehmer die vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten ordnungsgemäß erfüllt. Andererseits auch in der Befugnis des Arbeitgebers, Angriffe auf seine rechtlich geschützten Güter und ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsfragen der Mitarbeite... / 1.3 Spezielle Kontrollgrenze gemäß § 26 BDSG und der DSGVO

Nach § 26 Abs. 1 BDSG dürfen personenbezogene Daten von Arbeitnehmern für die Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses dann erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wenn dies erforderlich ist für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder nach Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses für dessen Durchführung oder Beendigung. Dies galt bereits ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsfragen der Mitarbeite... / 2.3 Taschenkontrollen und persönliche Durchsuchungen

Taschenkontrollen sowie Kontrollen des persönlichen Spinds des Arbeitnehmers und persönliche Durchsuchungen (z. B. Leibesvisitation) bedeuten einen erheblichen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des betroffenen Arbeitnehmers.[1] Nach der herrschenden arbeitsrechtlichen Ansicht sind diese Mitarbeiterkontrollen grundsätzlich zulässig, allerdings je nach Art der Ko...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rechtsfragen der Mitarbeite... / 2.6.2 Überwachung des E-Mail-Verkehrs

Für dienstliche E-Mails richtet sich die Überwachungsbefugnis wie bei der Telefonkommunikation nach dem BDSG, in dessen Rahmen die Grundrechte des Arbeitnehmers berücksichtigt werden, sowie nach den Art. 6 und 9 DSGVO (siehe dazu die Ausführungen oben in Abschn. 1.3). Danach ist eine Einwilligung oder eine sonstige Rechtsgrundlage zur Kontrolle der Verbindungsdaten (die pers...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beschäftigtendatenschutz: S... / 1.3 Social Media-Guidelines

Im Folgenden sollen Hinweise und Anregungen gegeben werden, um für das Unternehmen passende Social Media-Guidelines zu erstellen, die für eine ausgewogene Nutzung von sozialen Netzwerken und kommunikativen Online-Medien sorgen. Die folgenden Punkte und Überlegungen sollten berücksichtigt werden: Bedeutung von Social Media: Folgende Fragen sollten Sie klären: Wie wichtig ist "S...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 20 Eheähnli... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung überträgt inhaltsgleich den früheren § 122 BSHG. Lediglich die lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaft war dort noch nicht erwähnt. Rz. 3 Die Vorschrift trägt dem Grundsatz Rechnung, dass es nicht gerechtfertigt ist, Partner einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft bei Voraussetzungen und Umfang von Sozialhilfeleistungen besser z...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1.1 Obliegenheit und/oder Verpflichtung?

Rz. 3 § 15 Abs. 1 Satz 1 begründet keine gesetzlich zwingende und sanktionierte Pflicht der Arbeitnehmerin zur Offenbarung der Schwangerschaft, sondern lediglich eine entsprechende Obliegenheit. Die Formulierung als Sollvorschrift zeigt, dass es der Frau nur nachdrücklich empfohlen wird, im eigenen Interesse dem Arbeitgeber die Schwangerschaft zu offenbaren, sobald sie selbs...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Mobbing / Zusammenfassung

Begriff Mobbing meint nicht ein schlechtes Betriebsklima, einen gelegentlich ungerechten Vorgesetzten oder den üblichen Büroklatsch. Bei Mobbing wird eine Person systematisch oft und während einer längeren Zeit mit dem Ziel der Ausgrenzung direkt oder indirekt angegriffen. Mobbing kann jeden treffen. Häufig findet es auf der gleichen Hierarchieebene statt, oft von oben nach ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Mietwohnung / B. Nur ein Partner Mieter

Rz. 4 Möchte ein Mieter seinen nicht am Mietverhältnis beteiligten Partner auf Dauer in die Wohnung aufnehmen, bedarf er hierfür der Erlaubnis des Vermieters (§ 540 Abs. 1 S. 1 BGB).[9] Die Aufnahme des Lebensgefährten ist auf Dauer angelegt und daher "Überlassung" der Wohnung und nicht nur unselbstständiger, erlaubnisfreier Mitgebrauch z.B. eines Besuchers.[10] Der nichtehe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Einsichtsgewährung aufgrund öffentlichen Interesses?

Rz. 24 Zuletzt stellt sich die Frage, wann ein besonderes öffentliches Interesse an völliger Transparenz des Grundbuchinhalts oder wenigstens an Grundbucheinsicht besteht. Erörtert wird dies zumeist am Interesse der Presse an einer Grundbucheinsicht.[61] Dabei darf die Pressefreiheit des Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG nicht pauschal und schrankenlos als Argument für ein Einsichtsrech...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Datenschutz und öffentliches Interesse

Rz. 3 § 12 GBO geht den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes als lex specialis vor. Sie regelt die Voraussetzungen der Einsichtsgewährung autonom, datenschutzrechtliche Bestimmung müssen auch nicht zur Definition des Begriffs des berechtigten Interesses herangezogen werden.[6] Die Vorschrift ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.[7] Dennoch und gerade deshalb m...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Datenhoheit und Datensparsamkeit

Rz. 23 Das Postulat nach Transparenz bei Transaktionen und Rechtsinhabern kollidiert mit dem privaten Interesse des Rechtsinhabers an der Diskretion über seine Eigentums- und Rechtsverhältnisse. Dieses private Interesse ist Ausdruck des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 GG. Das Recht gewährleistet...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schadensersatz / 4 Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers

Der Arbeitgeber hat an seinen Arbeitnehmer Schadensersatz ebenfalls nach den allgemeinen Regeln der §§ 249 ff. BGB zu leisten. Vorrangig ist Naturalrestitution zu leisten.[1] Ist dies nicht möglich, ist eine Entschädigung in Geld nach der Differenzhypothese zu leisten.[2] Die möglichen Anspruchsinhalte sind vielfältig. Kein deliktischer Anspruch besteht im Hinblick auf ein "...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schadensersatz / 1 Einführung

Arbeitgeber[1] und Arbeitnehmer können bei schuldhafter Pflichtverletzung des Arbeitsvertrags zum Schadensersatz verpflichtet sein. Als Pflichtverletzungen kommen in der Praxis hauptsächlich Nebenpflichtverletzungen in Betracht[2], z. B. in Form von Eigentums- oder Gesundheitsverletzungen. Grundsätzlich kann sich der Schadensersatzanspruch aber auch aus einer Verletzung der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Rund um die Beerdigung / a) Allgemeines

Rz. 50 Vorrangig steht es dem Verstorbenen zu, sowohl den Ort der Bestattung festzulegen als auch die näheren Einzelheiten der Bestattung selbst (Lage der Grabstelle, Ausschmückung, Gestaltung und Inschrift des Grabdenkmals).[28] Dieses Recht ist Ausfluss des Persönlichkeitsrechts und eine Ausprägung der natürlichen Handlungsfreiheit, denn die Vorsorge des Lebenden für die Z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Rund um die Beerdigung / a) Allgemeines

Rz. 75 Hat der Verstorbene keine Anordnungen getroffen oder auch keinen Dritten mit der Totenfürsorge beauftragt und ist auch ein sonstiger, zumindest konkludent geäußerter Wille nicht erkennbar, so obliegt die Totenfürsorge nach Gewohnheitsrecht in erster Linie den nächsten Familienangehörigen und nicht den Erben.[60] Umgekehrt kann sich ein bestattungspflichtiger Erbe durc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Rund um die Beerdigung / 1. Allgemeines

Rz. 215 Die Friedhofsträger bestimmen in ihren Friedhofssatzungen, unter welchen Auflagen baulicher, künstlerisch-ästhetischer oder gärtnerischer Art die Genehmigung eines Grabdenkmals erfolgen kann. Die grundsätzliche Berechtigung hierzu wird nicht bestritten. Allerdings finden sich in diesen in den Friedhofssatzungen enthaltenen Grabdenkmalordnungen teilweise sehr detailli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2023, Das Bundesverfa... / 2. Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Der Bundesgerichtshof hat seine Entscheidung damit begründet, es komme auch keine (verfassungskonforme) Auslegung dahin in Betracht, dass das Tatbestandsmerkmal Geschlecht in § 21 Abs. 1 Nr. 3 PStG nicht nur das weibliche oder männliche, sondern auch ein drittes Geschlecht wie etwa "inter" oder "divers" umfasse. Das folge aus einer systematischen Auslegung der Norm. Gemäß § ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 12/2023, Neue Chancen in der Zwangsvollstreckung: die Abnahme der Vermögensauskunft im Wege der Videoverhandlung

Am 17.11.2023 hat der Deutsche Bundestag das "Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten" (BT-Drucks 20/8095) in einer vom Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages noch einmal stark veränderten Form (BT-Drucks 20/9354) beschlossen. Der Bundesrat muss dem jetzt noch zustimmen, bis es im Bundesgesetzb...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 1.3 Vermietungstatbestände nach § 21 EStG

Rz. 831 Unter die Einkunftsart V+V fallen vor allem die Vermietung und Verpachtung von unbebauten und bebauten Grundstücken, Grundstücksteilen (einzelne Gebäude, Gebäudeteile, (Eigentums-)Wohnungen, einzelne Räume) und grundstücksgleichen Rechten (z. B. Erbbau-, Mineralgewinnungs- oder Fischereirechte (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Weiterhin ist die Vermietung und Verpachtung von ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Frager... / 2.1 Allgemeines

Nach allgemeiner Meinung wird dem Arbeitgeber ein Fragerecht nur insoweit zugestanden, als er ein berechtigtes, billigenswertes und schutzwürdiges Interesse an der Beantwortung seiner Frage im Hinblick auf das spezifische Arbeitsverhältnis hat. Dieses Interesse des Arbeitgebers muss objektiv so stark sein, dass dahinter das Interesse des Arbeitnehmers am Schutz seines Persön...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Frager... / 2.2.4 Fragerecht nach Gesundheitszustand, Erkrankungen und Impfstatus

Fragen nach dem Gesundheitszustand des Bewerbers sind einerseits für den Arbeitgeber schon wegen der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall von großer Wichtigkeit. Andererseits greifen sie nicht unerheblich in die rechtlich geschützte Privatsphäre des Arbeitnehmers ein. Das Fragerecht ist daher nur unter bestimmten Voraussetzungen gegeben. Dabei kommt es auf die Zielbezogenhei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 3.2.2.3 Nicht von der Ausschlussfrist erfasste Ansprüche

Von der Ausschlussfrist werden nicht erfasst: Bestimmte Schadensersatzansprüche. Nach § 309 BGB ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausschlussfrist / 2.7.4 Einbeziehung unabdingbarer Ansprüche

Bereits vor der Schuldrechtsmodernisierung wurde problematisiert, ob auch gesetzliche Ansprüche von einer Ausschlussfristklausel erfasst werden.[1] Bislang wurde dies als unproblematisch angesehen, solange ein Bezug zum Arbeitsvertrag bestand. Mit Urteil vom 18.9.2018 hatte der 9. Senat des BAG zum Mindestlohn entschieden, dass eine vom Arbeitgeber gestellte arbeitsvertragli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anfechtung des Arbeitsverhä... / 3 Anfechtung wegen widerrechtlicher Drohung oder arglistiger Täuschung

Nach § 123 BGB können Willenserklärungen, also Angebot oder Annahme des Arbeitsvertrags, die durch widerrechtliche Drohung oder arglistige Täuschung zustande gekommen sind, angefochten werden. Dass ein Arbeitsverhältnis durch Drohung zustande kommt, ist in der Praxis kaum wahrscheinlich. Anfechtungen wegen widerrechtlicher Drohung erfolgen im Arbeitsrecht vielmehr typischerwe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Personalakten / 5 Einsichtsrecht

Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, in die über ihn geführten vollständigen Personalakten Einsicht zu nehmen. Das Einsichtsrecht folgt im laufenden Arbeitsverhältnis aus § 83 Abs. 1 Satz 1 BetrVG für alle betriebsangehörigen Beschäftigten, die dem Anwendungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes unterfallen. Die Norm ist als individualrechtlicher Anspruch konzipiert, auf das ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Einstellung / 6 Fragerecht

Vor der Begründung eines Arbeitsverhältnisses werden im Allgemeinen Einstellungsverhandlungen geführt, bei denen beiden Parteien Mitteilungs- und Aufklärungspflichten obliegen. Hierbei hat der Arbeitgeber den Bewerber insbesondere über die in Aussicht gestellte Aufgabe bzw. Tätigkeit oder die zu tragende Verantwortung zu unterrichten. Dasselbe gilt auch hinsichtlich von Anfor...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Entschädigung – Schadensersatz

Rn. 163 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bei Abfindungen wegen Auflösung des Dienstverhältnisses durch den ArbG kommt bis Kj 2005 einschließlich Steuerfreiheit nach § 3 Nr 9 EStG aF in Betracht. Das gilt auch für Vorruhestandsleistungen, s BFH BStBl II 1980, 205; BMF BStBl I 1984, 498. Ab Kj 2006 ist die Steuerbefreiung aufgehoben. Bis zum 31.12.2007 gilt eine Übergangsvorschrift, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.2.4.1 Grundlagen

Rz. 393 Dass die Verhinderung der Anbahnung eines Beschäftigungsverhältnisses zu den Sperrzeitsachverhalten bei Arbeitsablehnung gehört, hat wohl im Gesetz nur klarstellende Bedeutung. Erfasst werden Fälle, in denen der Arbeitslose Vermittlungsvorschläge nicht aufgreift, keinen Vorstellungstermin vereinbart oder ein solches Vorstellungsgespräch versäumt wie auch Fälle, in de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.3 Einzelne wichtige Gründe zur Entscheidung über den Eintritt einer Sperrzeit

Rz. 561 Bei der nachfolgenden alphabetischen Listung von Sachverhalten mit wichtigen Gründen i. S. des Arbeitsförderungsrechts nach Stichworten wird die zugrunde liegende Rechtsprechung zum Teil wörtlich in Leitsatz und/oder einer Auswahl an Entscheidungsgründen wiedergegeben. Rz. 562 Besuch einer Abendschule Der Besuch einer Abendschule kann der Annahme oder dem Antritt einer...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Usbekistan

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Republik Usbekistan (Hauptstadt: Taschkent; Amtssprache: Usbekisch, regional auch Karakalpakisch, eng verwandt mit Kasachisch) ist ein zentralasiatischer Binnenstaat. Usbekistan grenzt im Westen, Norden und Nordwesten an > Kasachstan, im Osten an > Kirgisistan und > Tadschikistan, im Süden an > Afghanistan und im Südwesten an > Turkmenist...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.2.3 Feststellungslast (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 109 Die Feststellungslast über das Vorliegen der Voraussetzungen für den Eintritt einer Sperrzeit (Auflösungssachverhalt, Ablehnungssachverhalt, Abbruchsachverhalt, unzureichende Eigenbemühungen, Meldeversäumnisse) hat grundsätzlich die Agentur für Arbeit zu tragen. Eine Umkehr der Beweislast kommt nur in Betracht, wenn die Nichterweislichkeit einer Tatsache in der Sphär...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.2.2 Kündigungsgründe

Rz. 44 Die Kündigung kann sowohl darauf gestützt werden, dass der Mieter durch die Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt die Mietsache erheblich gefährdet oder er die Mietsache unbefugt einem Dritten überlässt. Er haftet aber nicht für solche Risiken, die den Räumen bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses anhaften und die er nicht erkannt hat (KG, Urteil v. 4.12...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 1.2 Verfassungsrechtliche Relevanz

Rz. 3 Die Aussage des § 22 Abs. 1 RAO "Das Steuergeheimnis ist unverletzlich" war angesichts der tatsächlichen Verletzlichkeit sachlich unzutreffend. Dennoch war die Anlehnung an die Grundrechtsformulierung durchaus bedeutungsimmanent. Die andere Formulierung in § 30 AO ist weniger pathetisch und vermeidet die Ähnlichkeit mit der Fassung einiger Grundrechtsartikel. Anders al...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / aa) Allgemeines

Rz. 923 Ob und unter welchen Voraussetzungen eine im Voraus vereinbarte Freistellungsklausel nach Inkrafttreten der Schuldrechtsreform rechtswirksam ist, hat das BAG noch nicht entschieden. Allerdings hat sich die Rspr. schon früh zu einem Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers im ungekündigten Arbeitsverhältnis oder im gekündigten Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Künd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 79 Allgemeines

Rz. 1 Der digitale Wandel verändert die Arbeitswelt in allen Bereichen und führt sowohl im Individualarbeitsrecht als auch in der Zusammenarbeit zwischen den Betriebs- und Tarifparteien zu einem stetigen Anpassungsbedarf. Zahlreiche Publikationen, Konferenzen und Seminare drehen sich um die sich wandelnde Arbeitswelt. Vereinzelt wurde und wird auch heute noch das Thema Indus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / h) Verfassungsrechtliche Dimension des Mobbingschutzes

Rz. 1199 Mobbingangriffe sind mit der im GG verbrieften objektiven Wertordnung, die ihren Mittelpunkt in der sich innerhalb der sozialen Gemeinschaft frei entfaltenden menschlichen Persönlichkeit und ihrer Würde findet, nicht vereinbar. Die durch einen Mobbingkomplex in Betracht kommenden Rechtsverletzungen haben daher ihren Prüfungsschwerpunkt in der Frage der Verletzung de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 83 Digitale Überwachung u... / A. Allgemeines

Rz. 1 Neue digitale Technologien und der Einsatz von Künstlicher Intelligenz ermöglichen immer neue Überwachungsmaßnahmen bzw. Leistungskontrollsysteme durch sog. Big Data-Analysen. Die nahezu unbegrenzten technischen Möglichkeiten kollidieren dabei mit dem Schutz des Persönlichkeitsrechts, der seinen Ausdruck im Beschäftigtendatenschutz findet. Die Rechtsprechung hat sich i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Fragerecht des Arbeitge... / A. Allgemeines zum Fragerecht

Rz. 1 Bei den Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Bewerber um den Abschluss eines Arbeitsvertrages treffen zwei unterschiedliche Interessenlagen aufeinander. Während der Arbeitgeber i.S. einer sicheren Personalentscheidung umfassende Informationen über den Bewerber erlangen möchte, will dieser nicht über seine persönlichen Verhältnisse ausgefragt werden. Die Rspr. hat die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / k) Abgrenzung von Mobbinghandlungen zu rechtmäßigem und sozialadäquatem Verhalten

Rz. 1209 Besonders hervorzuheben ist die in der mobbingschutzrechtlichen Anwendungspraxis im Einzelfall nicht immer ganz einfache Unterscheidung, ob ein Mobbingangriff auf den Fortbestand des Arbeitsplatzes oder eine zur Wahrung von Arbeitgeberinteressen zulässige Rechtsmaßnahme vorliegt. Rz. 1210 Ein Arbeitgeber kann davon ausgehen, dass ein Arbeitnehmer ein gewisses Maß an ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 83 Digitale Überwachung u... / B. BDSG und EU-DSGVO

Rz. 2 Bei der Erfassung von Mitarbeiterdaten geht es im Kern immer um die Abwägung zwischen dem Informationsinteresse des Arbeitgebers und dem Persönlichkeitsschutz der betroffenen Arbeitnehmer. Das sich aus dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht ergebene Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird im Grundsatz nicht verletzt, wenn eine Maßnahme datenschutzrechtlich zuläss...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / dd) Haftung für Persönlichkeitsrechtsverletzungen

Rz. 940 Das aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG hergeleitete allgemeine Persönlichkeitsrecht ist seit Langem in der Rspr. als absolutes Recht i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB anerkannt. Es gewährleistet nach der Definition des BVerfG (z.B. Urt. v. 8.7.1997, NZA 1997, 992) die engere persönliche Lebenssphäre und die Erhaltung ihrer Grundbedingungen, die sich durch die anderen Fr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Rechte und Pflichten d... / m) Verhaltensumfassende Rechtswidrigkeitsprüfung

Rz. 1220 Das den Mobbingvorwurf bildende Verhalten muss jedenfalls in seiner Summe zu einer Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechtes oder anderer ebenso geschützter Rechte führen. Erforderlich ist deshalb eine das gesamte Verhalten erfassende umfassende Rechtsprüfung (grundlegend LAG Thüringen v. 15.2.2001, NZA-RR 2001, 579 und LAG Thüringen v. 10.4.2001, NZA-RR 200...mehr