Fachbeiträge & Kommentare zu Allgemeines Persönlichkeitsrecht

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§ 8 Begutachtung für Fahrei... / I. Allgemeines

Rz. 14 Bei der Anordnung zur Beibringung eines Gutachtens ist zu unterscheiden zwischen der Rechtsgrundlage einerseits und der Art bzw. dem Inhalt des beizubringenden Gutachtens andererseits. Im Übrigen gilt insbesondere der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Aus dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts folgt, dass es eines Sachverständigengutachtens nur bedarf, wenn...mehr

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FF 1/2018, "Ehe für Alle": ... / 1. Verhältnismäßigkeit

Das geltende Familienrecht hat sämtlichen Paarbeziehungen nunmehr die Ehe zur Verfügung gestellt, sodass deren Inanspruchnahme hiernach jedenfalls vom Allgemeinen Persönlichkeitsrecht geschützt ist. Eingriffe in den Bestand oder Inhalt sind hieran zu messen und müssen sich insoweit als verhältnismäßig erweisen. Die Verhältnismäßigkeit verweist mit Eignung und Erforderlichkei...mehr

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§ 2 Speichermedien beim Erb... / IV. Kontinuitätsgedanke: Untergang des Rechts als Ausnahme

Rz. 36 Das Gesetz kennt nur wenige Ausnahmefälle, in denen Rechtspositionen mit dem Tod erlöschen, etwa in den §§ 473, 613 S. 1, 673 S. 1, 675, 1061, 1090 Abs. 2, 1098 Abs. 1, 1586 Abs. 1, 1615 Abs. 1 BGB. Diese Ausnahmen haben ihren Grund regelmäßig darin, dass es sich um besondere, auf die Person des Erblassers bezogene Rechte und Pflichten handelt. Rz. 37 Aus dem Rechtsged...mehr

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FF 1/2018, "Ehe für Alle": ... / III. Offenheit der Ehe für drittes Geschlecht

Jüngst hat das BVerfG in einem sehr sorgfältig begründeten Beschluss entschieden, dass im Hinblick auf den Schutz der im Allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) verankerten geschlechtliche Identität sowie auf Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG auch Personen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen, einen Ansp...mehr

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FF 1/2018, "Ehe für Alle": ... / V. Verfassungsrechtlicher Schutz der Bestandslebenspartnerschaften

Der Gesetzgeber hat bestehende Eingetragene Lebenspartnerschaften nicht von Gesetzes wegen in Ehen umgewandelt, sondern lediglich das Angebot einer – in Identitätskontinuität stehenden[146] – Umwandlung auf Antrag gemacht (§ 20a LPartG). Eine automatische Überführung in die Ehe hätte das Allgemeine Persönlichkeitsrecht derjenigen bestehenden Lebenspartnerschaften verletzt, d...mehr

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FF 1/2018, "Ehe für Alle": ... / b) Freiheitsrechts-relative Gewährleistung

Die Folgen aus diesem objektiven Gehalt des Art. 6 Abs. 1 GG sind freilich schon aus einem wichtigen Grund zu relativieren: Das Ehegrundrecht ist nicht nur Institutsgarantie, sondern zugleich und sogar vorrangig Individualgrundrecht.[53] Und Individualgrundrechte können ihrerseits der Durchsetzung objektiver Ziele tradierter Institutsrichtigkeit Grenzen ziehen.[54] So hat da...mehr

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FF 1/2018, "Ehe für Alle": ... / IV. Verfassungsrechtlicher Schutz für gleichgeschlechtliche Ehen

Künftig wird sich auch die Frage stellen, welchen Grundrechtsschutz gleichgeschlechtliche Ehen bzw. der Wunsch genießen, eine solche Ehe einzugehen. Eine Rückabwicklung der erfolgten Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ist zwar keine ernsthafte politische Option und auch kein realistisches Bedrohungsszenario. Gleichwohl stellt sich die Frage, wie Ehen, die unter ...mehr

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§ 4 Rechtsgrundlagen der Ve... / 1. Allgemeine Anforderungen

Rz. 186 Art. 6 Abs. 1 lit f) DSGVO ist eng auszulegen, damit er nicht zum Auffangtatbestand für beliebige Datenverarbeitungen umfunktioniert wird.[241] Dennoch wäre es verfehlt Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO als "Ausnahme zum Regelfall" zu begreifen und den Anwendungsbereich der Vorschrift gegenüber den sonstigen Erlaubnistatbeständen geringer zu gewichten. Ein solches Verständ...mehr

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§ 1 Von der Richtlinie zur ... / II. Grundrechtecharta

Rz. 7 Die durch Art. 6 Abs. 1 EUV in Bezug genommene Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh)[7] kodifiziert Grund- und Menschenrechte im Rahmen der Europäischen Union. Sie wurde ursprünglich vom ersten Europäischen Konvent unter dem Vorsitz von Roman Herzog erarbeitet. Mit der Charta sind die EU-Grundrechte erstmals umfassend schriftlich und in einer verständlic...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / II. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung (AVB BHV) – Stand Dezember 2016

Rz. 187 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Hinweise zum Aufb...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / a) Schadenarten

Rz. 21 Die Haftpflichtversicherung deckt gem. A 1 Ziff. 3.1 S. 1 AVB/Ziff. 1.1 S. 1 AHB auf Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensfolgeschäden (unechte Vermögensschäden). Ohne besondere Vereinbarung sind sog. reine bzw. echte Vermögensschäden, nicht gedeckt. Anders ist es in der Berufshaftpflichtversicherung (vgl. Rdn 25), insbesondere bei solchen Ver...mehr

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§ 8 Reiserücktrittskosten-V... / VII. Obliegenheiten des Versicherungsnehmers/Versicherten bei oder nach Eintritt des Versicherungsfalls, Punkt 11

Rz. 44 Punkt 11.1.1 ABRV enthält die Obliegenheit der versicherten Person, dem Versicherer den Eintritt des Versicherungsfalles unverzüglich mitzuteilen und gleichzeitig die Reise bei der Buchungsstelle oder im Falle der bereits angetretenen Reise beim Reiseveranstalter zu stornieren oder im Fall der schon angetretenen Reise den Abbruch anzuzeigen. Die Pflicht zur unverzügli...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / C. Anhang: Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Produkthaftpflichtversicherung von Industrie- und Handelsbetrieben (Produkthaftpflicht-Modell) – Stand August 2008/Alte Fassung

Rz. 212 Hinweis Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. hat mittlerweile neue überarbeitete Musterbedingungen mit dem aktuellen Stand Januar 2015 unverbindlich bekannt gegeben. Die folgenden und die aktuellen Bedingungen sowie weitere Bedingungswerke finden Sie auf der beiliegenden CD-ROM. Die Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirt...mehr

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zerb 08/2017, Digitaler Nac... / 3. Brief- und Fernmeldegeheimnis und allgemeines Persönlichkeitsrecht

Das Brief- und das Fernmeldegeheimnis sind aus Sicht des Zivilrechts besondere Erscheinungsformen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, das als absolutes Recht wiederum aus dem verfassungsrechtlichen Schutzauftrag der Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG hergeleitet wird.[15] Die in den Grundrechten getroffenen Wertentscheidungen, insbesondere auch die des Art. 10 GG, strahlen i...mehr

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zerb 08/2017, Digitaler Nac... / a) Reichweite des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bestimmt sich durch Abwägung

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht – und damit auch das Brief- und Fernmeldegeheimnis – ist keine absolute Größe. Vielmehr ist, wie der BGH es jüngst noch einmal formuliert hat, "[d]as allgemeine Persönlichkeitsrecht (...) ein Rahmenrecht, dessen Reichweite nicht absolut feststeht. Diese muss vielmehr durch eine Abwägung der widerstreitenden grundrechtlich geschützten Belan...mehr

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zerb 08/2017, Kein Zugangsr... / Aus den Gründen

A. Die Berufung der Beklagten ist zulässig, insbesondere übersteigt der Wert des Beschwerdegegenstands für die Beklagte 600 EUR (§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO). Die vom Landgericht ausgesprochene Verurteilung der Beklagten, der Erbengemeinschaft "Zugang zu dem vollständigen Benutzerkonto und den darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalten” zu gewähren, kommt inhaltlich einem Auskunf...mehr

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zerb 08/2017, Digitaler Nac... / c) Abwägung auch im Rahmen des § 88 Abs. 3 TKG

Zugunsten des KG Berlin könnte man nun ins Feld führen, dass in dem von ihm zu entscheidenden Fall gerade kein erst durch Abwägung in seiner Reichweite zu bestimmendes "allgemeines Rahmenrecht" zur Debatte stand, sondern die sehr konkrete Regelung des § 88 Abs. 3 TKG, die nach ihrem insoweit eindeutigen Wortlaut gerade keine Abwägung vorsieht. Ein solcher Einwand griffe aber...mehr

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zerb 08/2017, Digitaler Nac... / b) Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensführung und Einwilligung

Anders ist es nur im Kernbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, denn "[d]er Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung ist einer Abwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nicht zugänglich (...)."[18] Allerdings ist ein rechtswidriger Eingriff auch in diesen Kernbereich dann ausgeschlossen, wenn der Betroffene dem eingreifenden Verhalten zugesti...mehr

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zerb 08/2017, Digitaler Nac... / b) Problematik nicht auf § 88 Abs. 3 TKG beschränkt

Der richtige Lösungsansatz ist der Letztgenannte. Um sich das vor Augen zu führen, hilft es, wenn man den vom KG Berlin entschiedenen Sachverhalt abwandelt und das Problem dadurch in einen allgemeineren Kontext stellt. Stellen wir uns dazu Folgendes vor: Facebook erfährt nicht vom Tod der Tochter und versetzt ihr Benutzerkonto deshalb auch nicht in den Gedenkzustand. Die Elte...mehr

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FF 07/08/2017, Expertenkreis legt Abschlussbericht zur Reform des Abstammungsrechts vor

Die Expertinnen und Experten des Arbeitskreises Abstammungsrecht haben am 4.7.2017 in Berlin ihren Abschlussbericht an den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas offiziell übergeben. Bundesjustizminister Heiko Maas hatte den Arbeitskreis im Februar 2015 eingesetzt, um Reformbedarf im Abstammungsrecht zu prüfen. Anlass gaben die zunehmende Vielfalt der ...mehr

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FF 6/2017, Das Recht auf (K... / 2. Mögliche rechtliche Verankerung

Zunächst zu einer möglichen rechtlichen Verankerung eines solchen Rechts. Im deutschen Recht wurde trotz eines gewissen Haut Gout, der einer Betonung der biologischen Abstammung seit der unseligen Nazizeit wegen der damaligen sog. "rassenkundlichen" Untersuchungen anhaftet,[3] ein solches Recht von der verfassungsrechtlichen Literatur schon früh in Art. 1 GG – Würde des Mens...mehr

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FF 6/2017, Das Recht auf (K... / a) Rechtsprechung des BVerfG

Allerdings ist – wie bereits angedeutet – das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung nicht ausnahmslos gegeben.[39] Sowohl nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als auch nach der des EGMR können die allgemeinen Persönlichkeitsrechte anderer betroffener Personen einer Durchsetzung dieses Rechts entgegenstehen. Es wurde bereits erwähnt, dass das Bundesverfas...mehr

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zfs 5/2017, Die Rolle der P... / I. Allgemeines

Grundlage hierfür ist die bahnbrechende Entscheidung des BVerfG im Volkszählungsurteil BVerfGE 65, 1, das aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ableitet. Ebenso bejaht BVerfGE 120, 378 die (anlasslose) Videoaufzeichnung als Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Dieses Recht umfasst die Befugni...mehr

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zerb 5/2017, Kein Schmerzen... / Leitsatz

Die Verletzung des Totenfürsorgerechts als Ausprägung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts des primär Totenfürsorgeberechtigten ist grundsätzlich dazu geeignet, einen Schadensersatzanspruch zu begründen. Hierzu bedarf es weiterhin einer schwerwiegenden Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts, deren Unwertgehalt nicht in anderer Art und Weise aufgefangen werden kann...mehr

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zfs 4/2017, Reichweite der ... / 2 Aus den Gründen:

[7] "… Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg." [13] II. … Ein Leistungsanspruch des Kl. ist derzeit jedenfalls noch nicht fällig, weil die Bekl. notwendige Erhebungen zur Prüfung vorvertraglicher Anzeigeobliegenheitsverletzungen des Kl. aufgrund dessen unzureichender Mitwirkung nicht hat abschließen können. [14] 1. Die Fälligkeit des Leistungsanspruchs hängt nach § 14 Abs. 1 VVG ...mehr

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FF 2/2017 / Verlöbnis

Verschweigt der Mann, dass er bereits verheiratet ist, so kann die Frau wegen Täuschung vom Verlöbnis zurücktreten und Schadensersatz verlangen. Auch Ersatz des immateriellen Schadens wegen Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts kommt in Betracht (red. LS, OLG Oldenburg, Beschl. v. 28.7.2016 – 13 UF 35/16, FamRZ 2016, 2102 m. Anm. Löhnig S. 2103).mehr

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§ 50 Verkehrsüberwachung un... / I. Videoüberwachung auf Straßen, Wegen und Plätzen aufgrund von Polizei- und Ordnungsrecht zur allgemeinen Gefahrenabwehr und Gefahrenvorsorge; Datenschutzgesetze

Rz. 81 Videoüberwachung kann in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingreifen (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG). Eingriffe in dieses Grundrecht müssen auf ein Parlamentsgesetz zurückgeführt werden können. Auf der einfachen Gesetzesebene kann eine Videoüberwachung das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie das Recht am eigenen Bild verletzen (§§ 823, 1004 BGB...mehr

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§ 15 Begutachtung zur Fahre... / c) Folgenbeseitigungsanspruch

Rz. 118 Denkbar ist auch ein Anspruch aus dem so genannten Folgenbeseitigungsanspruch (Herstellung des status quo ante). Der Folgenbeseitigungsanspruch ist gewohnheitsrechtlich anerkannt und nicht normiert.[256] Voraussetzung ist, dass durch hoheitliches Handeln (Aufforderung, MPU beizubringen) in ein subjektives Recht eingegriffen wird (Schutzbereich Art. 2, 1 GG), wodurch ...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / 1. Brüssel IIa-VO

Rz. 71 Die Art. 21–27 der Brüssel IIa-VO [171] regeln die Anerkennung von in einem anderen Mitgliedstaat ergangenen Entscheidungen; die Art. 28–36 Brüssel IIa-VO die Vollstreckbarerklärung.[172] Nach Art. 21 Abs. 1 Brüssel IIa-VO sind Entscheidungen (zu öffentlichen Urkunden und Vergleichen s. Art. 46 Brüssel IIa-VO) der Mitgliedsstaaten grundsätzlich anzuerkennen – Grundsatz ...mehr

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§ 1 Die elterliche Sorge / 1. Begriff und Umfang

Rz. 384 Ziel des Amtsermittlungsgrundsatzes ist einerseits die Sachaufklärung, andererseits aber auch die bestmögliche Gewährung rechtlichen Gehörs, Art. 103 Abs. 1 GG.[1352] Das Gericht ist von sich aus berechtigt und verpflichtet, alle erforderlichen Tatsachen zu ermitteln, um eine Entscheidung treffen zu können, die dem Kindeswohl gerecht wird.[1353] Bestandteil des Amtse...mehr

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Grundbuchamt: Prüfung der Gemeinschaftsordnung

Leitsatz Eine Vereinbarung, nach der Ehegatten oder Lebenspartner nach dem LPartG gegenseitig ermächtigt sind, alle aus dem Wohnungseigentum herrührende Rechte wahrzunehmen, insbesondere auch Zustellungen entgegenzunehmen, ist unwirksam. Eine Vereinbarung, nach der der bisherige Inhaber eines Wohnungseigentums außer bei einer Sondernachfolge im Wege der Zwangsversteigerung al...mehr

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FF 12/2016, FF 12/2016 / Allgemeines Persönlichkeitsrecht

a) Ein minderjähriges Kind hat ein Recht auf ungehinderte Entfaltung seiner Persönlichkeit und ungestörte kindgemäße Entwicklung. b) Das Recht jedes Kindes auf ungehinderte Entwicklung zur Persönlichkeit – auf "Person werden" – umfasst dabei sowohl die Privatsphäre als auch die kindgemäße Entwicklung und Entfaltung in der Öffentlichkeit. c) Ein Facebook-Eintrag, in welchem e...mehr

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ZAP 19/2015, Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Unterlassungsanspruch gegen Betreiber eines Internetarchivs

(OLG Hamburg, Urt. v. 7.7.2015 – 7 U 29/12) • Der Umstand, dass über das Internet die ein Ermittlungsverfahren thematisierenden Presseveröffentlichungen für jeden Internetnutzer ohne einen Aufwand, der über die bloße Eingabe des Namens des Betroffenen in eine Internet-Suchmaschine hinausgeht, dauerhaft auffindbar und abrufbar sind, beeinträchtigt das Persönlichkeitsrecht des...mehr

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ZAP 9/2015, Rechtliche Frag... / II. Gesetzliche Grundlagen

Von Bedeutung bei jeder Prüfung sind immer die gesetzlichen Grundlagen, hier vor allem das Grundgesetz und dabei insbesondere das Allgemeine Persönlichkeitsrecht nach Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 GG, daneben die Vorschriften aus dem BGB, insbesondere die Abwehransprüche nach den §§ 823, 1004 BGB und ferner die spezialgesetzlichen Regelungen zum Schutz des geistigen Eigentu...mehr

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ZAP 13/2017, Werbe-E-Mails: Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb

(BGH, Urt. v. 14.3.2017 – VI ZR 721/15) • Die ohne wirksame Einwilligung an eine geschäftliche E-Mail-Adresse versandte Werbe-E-Mail stellt einen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar. Unverlangt zugesendete E-Mail-Werbung erfolgt betriebsbezogen und beeinträchtigt den Betriebsablauf im Unternehmen des Empfängers. Das Verwenden von E-Mails...mehr

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ZAP 17/2015, Rechtsprechung... / d) Auskunftsanspruch des künstlich gezeugten Kindes gegen den Reproduktionsmediziner

Der BGH (FamRZ 2015, 642 m. Anm. Duden FamRZ 2015, 741 = MDR 2015, 397 = NJW 2015, 1098 m. Anm. Löhnig) bejaht den Anspruch eines durch heterologe Insemination gezeugten Kindes gegen den Arzt auf Auskunft über die Identität des Samenspenders. Er stützt den aus den Grundsätzen von Treu und Glauben folgenden Anspruch auf den Behandlungsvertrag, bei dem es sich um einen Vertrag...mehr

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ZAP 8/2015, Auskunftsanspruch mit Folgewirkungen

Es sei "wenig überraschend gekommen", dennoch führe es "zu einer nicht haltbaren rechtlichen Lage", kommentierte die Ärzte-Zeitung das Urteil des BGH vom 28.1.2015 (XII ZR 201/13) schon kurz nach dessen Bekanntwerden. In dieser Grundsatzentscheidung hatten die Karlsruher Richter den durch eine homologe Insemination gezeugten Kindern einen auf die Grundsätze von Treu und Glau...mehr

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ZAP 9/2015, Anwaltsmagazin / Mehr Schutz bei Verträgen im Internet

Verbraucher sollen wirksamer vor Verträgen im Internet geschützt werden, die darauf abzielen, personenbezogene Daten zu sammeln. Die Regierung plant dazu eine Ergänzung des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG) und eine klarstellende Regelung für die vereinfachte Kündigung von Verträgen, die im Internet geschlossen worden sind. Mit dem Entwurf eines "Gesetzes zur Verbesserung ...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Begründung, Zwangsmaßnahmen, Allgemeines [Rdn 1112]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Ausschreibung [Rdn 105]

Rdn 106 Literaturhinweise: Hilger, Über den "Richtervorbehalt" im Ermittlungsverfahren, JR 1990, 485 ders., Das Strafverfahrensänderungsgesetz 1999 (StVÄG 1999), StraFo 2001, 109 Soiné, Strafverfahrensänderungsgesetz 1999, Krim 2001, 173 s.a. die Hinw. bei → Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Allgemeines, Teil B Rdn 93, m.w.N. Rdn 107 1. Aufgrund eines HB oder eines Unterbrin...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Begründung, Nemo-Tenetur-Grundsatz [Rdn 965]

Rdn 966 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Verfassungsbeschwerde, Allgemeines, Teil C Rdn 730. Rdn 967 1. Die dogmatische Herleitung des Nemo-Tenetur-Grundsatzes ist fraglich. Jedenfalls genießt er Verfassungsrang, sei es als selbstverständlicher Ausdruck einer rechtsstaatlichen Grundhaltung, die auf der Menschenwürde beruht (vgl. BVerfGE 38, 105, 113), oder sei es aus dem...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Begründung, faires Verfahren [Rdn 863]

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Teil A: Rechtsmittel / Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Endgültiges, Erkrankung [Rdn 155]

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zfs 6/2016, Recht des Unfal... / 2 Aus den Gründen:

" … Rechtlicher Rahmen" Unionsrecht Rom-II-Verordnung Im siebten Erwägungsgrund der Rom-II-Verordnung heißt es: “Der materielle Anwendungsbereich und die Bestimmungen dieser Verordnung sollten mit der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22.12.2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen [(ABl ...mehr

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Teil F: Medien / Medien, Öffentlichkeitsarbeit der Justiz [Rdn 53]

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Teil F: Medien / Medien, Allgemeines [Rdn 1]

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Teil B: Vollstreckung von S... / Führungsaufsicht, Weisungen [Rdn 632]

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Teil C: Vollzug / Maßregelvollzug, Disziplinarmaßnahmen [Rdn 26]

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Teil D: Daten / Daten, Datengewinnung, Einwilligung [Rdn 53]

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Teil D: Daten / Daten, Datenlöschung, weitere spezielle Löschungsregelungen [Rdn 195]

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