Fachbeiträge & Kommentare zu Allgemeines Persönlichkeitsrecht

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Einzelfälle

Rz. 1098 Von den einzelnen Loyalitätspflichten sind insb. die Nachfolgenden besonders zu erwähnen: Abwerbung Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses ist es dem Arbeitnehmer untersagt, Mitarbeiter für ein eigenes oder fremdes Unternehmen abzuwerben. Erlaubt sind aber Informationen an Kollegen zum eigenen Arbeitgeberwechsel oder die Mitteilung einer beabsichtigten Selbststä...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Wahrnehmung des Beschwerderechts, Ausschlussfrist

Rz. 1223 Bei Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechtes oder anderer ähnlich geschützter Rechte durch Mobbing hat der Betroffene mehrere Möglichkeiten. Zunächst kann und sollte er den Weg einer informellen Problemlösung gehen und Beschwerde bei einem dem Mobber übergeordneten Vorgesetzten führen. Daneben ist auch an eine Einschaltung des Betriebs- oder Personalrates z...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Begriffsbestimmung

Rz. 1177 → Direktionsrecht (Rdn 530 ff.), → Fürsorgepflicht (Rdn 835 ff.). Mobbing ist eine aus dem englischen Verb "to mob" (über jemanden herfallen, anpöbeln, attackieren, angreifen) entlehnte Wortschöpfung zur Beschreibung einer sozialen Aggression als auch eine Form der emotional geleiteten Konfliktbewältigung. Mobbing ist kein Rechtsbegriff und damit auch keine Anspruchs...mehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / 2. Verarbeitung für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses, § 26 Abs. 1 S. 1 Var. 1. BDSG

Rz. 17 Nach § 26 Abs. 1 S. 1 Var.1 BDSG ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zulässig, wenn dies für die Entscheidung über die Begründung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist. Die Regelung entspricht insoweit § 32 Abs. 1 S. 1 BDSG a.F., den sie fortführen soll, sodass auch auf die dazu ergangene Rechtsprechung Bezug genommen werden kann. Vor Begründung des...mehr

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§ 23 Technischer Arbeitsschutz / II. Rauchfreier Arbeitsplatz

Rz. 19 Zu dem von nicht rauchenden Arbeitnehmern häufig geäußerten Wunsch nach einem tabakrauchfreien Arbeitsplatz hatte das BAG bereits 1998 entschieden, dass sich aus § 618 Abs. 1 BGB der arbeitsvertragliche Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz (nur) dann ergibt, wenn dies für den betroffenen Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen geboten ist (BAG v. 17.2.1998 – ...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / 3. Allgemeiner Weiterbeschäftigungsanspruch und einstweilige Verfügung

Rz. 120 Bedenkt man, dass das BAG den allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch davon abhängig macht, ob vor dem Hintergrund des letztlich ungewissen Ausgangs des Kündigungsschutzprozesses das Beschäftigungsinteresse des gekündigten Arbeitnehmers oder das Nichtbeschäftigungsinteresse des Arbeitgebers überwiegt, wird eine Durchsetzung des allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspru...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / e) Rechtliche Bedeutung des Mobbingbegriffs

Rz. 1192 Mobbing ist kein Rechtsbegriff (BAG v. 24.4.2008, DB 2008, 2086; BAG v. 25.10.2007, NZA 2008, 223; BAG v. 26.5.2007, NZA 2007, 1154). Mobbing ist vielmehr aus rechtlicher Sicht die Bezeichnung für Verletzungen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechtes oder anderen Rechtsverletzungen am Arbeitsplatz, die nicht durch einzelne Handlungen, sondern durch systematische, auf ...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / II. Beschäftigungsklage

Rz. 167 Die Feststellungs- und Lohnzahlungsklage kann gem. § 260 ZPO auch mit der Klage auf tatsächliche Beschäftigung verbunden werden. Der Anspruch auf Weiterbeschäftigung kann nur für die Zukunft verlangt werden, denn Arbeitsleistung für die Vergangenheit ist nicht mehr nachholbar. Zu unterscheiden ist zwischenmehr

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§ 22 Allgemeine Rechtsgrund... / C. Staatliches Recht

Rz. 8 Der Arbeitgeber ist gesetzlich zum Schutz seiner Arbeitnehmer gegen Gefahren für Leben und Gesundheit verpflichtet (§§ 618, 619 BGB). Die Fürsorgepflicht wird durch die Spezialnormen des Arbeitsschutzrechtes konkretisiert und i.d.R. überlagert. "§ 618 BGB transformiert m.a.W. die Schutzpflichten des öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzes in das Arbeitsvertragsrecht" (M...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / bb) Befreiungsmöglichkeiten des Arbeitgebers von der Beschäftigungspflicht

Rz. 927 Der Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers entfällt, wenn der Arbeitgeber von seiner Beschäftigungspflicht befreit ist. Das Arbeitsverhältnis besteht in dieser Konstellation fort, die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis ruhen aber bei einer Suspendierung. Rz. 928 Bei einer fehlenden vertraglichen Vereinbarung ist die einseitige Suspendierung des Arbeitneh...mehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / d) Erforderlichkeit

Rz. 11 Die Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses ist gem. § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG gestattet, wenn sie zur Erfüllung dieser Zwecke "erforderlich" ist. Der Gesetzesbegründung lassen sich Anhaltspunkte zur näheren Bestimmung des Begriffs der Erforderlichkeit i.S.v. § 26 BDSG entnehmen. Der Begriff der Erforderlichkeit für Zwecke des Beschäftigungsverhältnis...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 82. Personalakten

Rz. 1331 Ob und in welcher Art der Arbeitgeber eine Personalakte führt, obliegt allein seiner Entscheidung (GK-BetrVG/Wiese, § 83 Rn 7). Eine gesetzliche Verpflichtung besteht dazu nicht. Ein Arbeitnehmer hat daher auch keinen Anspruch darauf, dass eine geführte Personalakte mit fortlaufenden Seitenzahlen versehen ist (BAG v. 16.10.2007, BG 2008, 819, 820). Insb. wegen öffen...mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / XII. Streitwert-Lexikon (A – Z)

Rz. 121 Hinweis Die nachstehend aufgeführten Einzelfälle berücksichtigen die Rspr. bis 2014. Zu einem erheblichen Teil umfassen die Erläuterungen auch die Rspr. bis einschließlich 2001, somit Entscheidungen, die vor der Einführung des EUR ergangen sind. Soweit die Rspr. sich losgelöst vom monatlichen Verdienst, wie z.B. bei der Erteilung von Arbeitspapieren, auf feste Beträg...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Inhalt

Rz. 530 Das allgemeine Direktionsrecht des Arbeitgebers, auch Weisungsrecht genannt, ist seit dem 1.1.2003 in § 106 GewO gesetzlich definiert. Demzufolge ist der Arbeitgeber gem. § 106 S. 1 GewO befugt, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher zu bestimmen, soweit diese Bedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsverein...mehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / XII. Auskunfts- und Kopieansprüche gem. Art. 15 DSGVO

Rz. 134 Gem. Art. 15 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 DSGVO hat die betroffene Person das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, so hat die betroffene Person gem. Art. 15 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 DSGVO ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf folgende Informati...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4.2 Verwandte Schutzrechte (§ 70 bis § 87g UrhG)

Rz. 36 Rechte, die nicht – wie das Urheberrecht – die schöpferische Leistung schützen, sondern Leistungen anderer Art, die der schöpferischen Leistung des Urhebers ähnlich ("verwandt") sind oder in Zusammenhang mit den Werken erbracht werden, werden auch Leistungsschutzrechte genannt. Rz. 37 Im Einzelnen sind in den § 70 bis § 87k UrhG die folgenden verwandten Schutzrechte ge...mehr

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Videoaufzeichnung: Unterlas... / 4 Die Entscheidung

Die sofortige Beschwerde hat teilweise Erfolg. Nach LG-Ansicht erscheint eine Kostenaufhebung sachgerecht. Der Ausgang des Prozesses sei unsicher gewesen. Zwar könnten die Wohnungseigentümer Abwehransprüche aus § 1004 BGB in Bezug auf das gemeinschaftliche Eigentum nicht geltend machen. Auch der Abwehranspruch aus § 14 Abs. 1 Nr. 1 WEG liege bei der Gemeinschaft der Wohnungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ausschlussfristen / 7 Nicht erfasste Ansprüche

Bezieht sich die Ausschlussfrist auf "Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis" oder "gegenseitige Ansprüche aller Art aus dem Arbeitsverhältnis", so erfasste sie gleichwohl und trotz fehlender ausdrücklicher Regelung nach der bisherigen Rechtsprechung des BAG eine Reihe besonders wichtiger Ansprüche nicht. Dies galt z. B. für Ansprüche aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

Rn 105 Zu Verletzungen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts s § 12 Rn 31 ff.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Allgemeines.

Rn 37 Beeinträchtigungen der Sachsubstanz sind insb die Zerstörung oder Beschädigung einer Sache (auch zB durch erhebliche Verunreinigung, BGH DB 64, 65 f, unbefugtes Plakatieren, LG Bonn NJW 73, 2292, 2293 f [LG Bonn 15.06.1973 - 5 S 50/73]; AG Leipzig NJW-RR 98, 240 [AG Leipzig 18.07.1997 - 5 C 5887/97] oder Sachverbrauch, durch unaufgeforderte Telefaxwerbung, Hamm OLGR 07...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die seit dem 11.1.09 geltende ROM II (allg hierzu: Vorb zu ROM II) enthält in Art 10 mit dem vorgeschalteten Institut der Rechtswahl (Art 14) drei nach der Absatzfolge gestufte Anknüpfungsregeln für die ungerechtfertigte Bereicherung, also die Korrektur einer Vermögenszuordnung, und ersetzt Art 38 EGBGB, der allerdings außerhalb des zeitlichen und sachlichen Anwendungsb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 26 Es ist seit jeher höchst streitig, ob und inwieweit das Gericht ein rechtswidrig erlangtes Beweismittel seiner Entscheidung zugrunde legen und im Rahmen seiner Beweiswürdigung verwerten darf (zum Streitstand vgl nur Baumgärtel/Laumen/Prütting Grundlagen Kap 6 Rz 3; Kiethe MDR 05, 965 ff; Gehrlein VersR 11, 1350; Bergwitz NZA 12, 353 ff). Abzulehnen sind von vornherein ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Recht am eigenen Datenbestand.

Rn 77 Zu Recht wird zunehmend ein Recht am eigenen Datenbestand als sonstiges Recht angeführt (zB Meier/Wehlau NJW 98, 1585, 1588 f; Hörl ITRB 14, 111, 112; BeckOGK/Spindler § 823 Rz 185 ff; ders FS Coester-Waltjen 1183, 1186 ff; ders JZ 16, 805, 813 f; jetzt auch Riehm VersR 19, 714, 720 ff; iE wohl auch Berberich/Golla PinG 16, 165, 172 ff; Haller Digitale Inhalte als Hera...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB A

Paragraphen ohne Gesetzesbezeichnung sind solche des BGB. 3D-Druck 2 ProdHaftG 2 Abänderung gerichtlicher Entscheidungen 1696 1 Abänderungsklage 1575 6 Abänderungsverfahren s. Versorgungsausgleich Abbedingung des Minderungsrechts Wohnraummiete 536d 1 Abbitte 249 20 Abdingbarkeit 573 53 Abfall 2 ProdHaftG 2 Abfindung 23 VersAusglG 1 Zumutbarkeit 10 AGG 16, 18; 23 VersAusglG 2; 1376 10; ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Dogmatik.

Rn 54 Der Schutz ›sonstiger Rechte‹ stellt innerhalb des § 823 I einen – begrenzten – Auffangtatbestand dar. Erfasst sind nach hM nur absolute Rechte, die ggü jedermann durchsetzbar sind. Merkmale sind jedenfalls Zuweisungsgehalt und Ausschließungsfunktion (Staud/J Hager § 823 Rz B 124 mwN), umstr ist, ob auch soziale Offenkundigkeit (dafür zB MüKo/Mertens 3. Aufl 97 § 823 R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Handlungs- und Erfolgsunrecht.

Rn 10 Die Beurteilung der Rechtswidrigkeit wird geprägt durch die Auseinandersetzung um Handlungs- oder Erfolgsunrecht, die sich insb bei mittelbaren Verletzungen und Unterlassungen auswirkt und sich teilw mit der Verkehrspflichtenproblematik überschneidet. Rn 11 Nach der Lehre vom Erfolgsunrecht, die an die kausale Handlungslehre anknüpft, wird die Rechtswidrigkeit durch die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Enumerativ aufgezählte Rechtsgüter.

Rn 20 Schadenersatzansprüche, gleichgültig ob diese auf vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage stehen, (nur; aA Erman/Schmidt-Räntsch Rz 33: auch Allgemeines Persönlichkeitsrecht – dazu § 12 Rn 31 ff) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit (vgl § 823 Rn 23–32) verjähren spätestens in 30 Jahren ab dem den Schaden auslösenden Ereignis, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 8. Weitere diskutierte Fallgruppen.

Rn 75 Neben dem gesondert darzustellenden Recht am Unternehmen (Rn 79 ff) und dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Rn 105) werden insb folgende weitere Fallgruppen ›sonstiger Rechte‹ diskutiert: a) Recht am eigenen Arbeitsplatz; Koalitionsfreiheit. Rn 76 Ob das Recht am eigenen Arbeitsplatz ein sonstiges Recht ist (insb bei Kündigung auf Betreiben anderer Arbeitnehmer – ›Druc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Körper- oder Gesundheitsverletzung.

Rn 24 Körper- und Gesundheitsverletzung lassen sich oft kaum exakt voneinander abgrenzen: Die Körperverletzung als unbefugter (nicht durch Einwilligung gedeckter) Eingriff in die Integrität der körperlichen Befindlichkeit (BGHZ 124, 52, 54 mwN; NJW 13, 3634 Rz 12; 22, 3509 Rz 16 mwN) bezieht sich stärker auf die äußere Integrität, die Gesundheitsverletzung auf innere körperl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundkonzeption und Regelungstechnik.

Rn 6 Das Spektrum denkbarer Regelungstechniken im Haftungsrecht reicht von der Fallgruppenbildung (wie etwa ursprünglich im englischen Recht) bis zur umfassenden Generalklausel (wie etwa im französischen Recht). In §§ 823 ff wurde ein Mittelweg gewählt, indem 3 ›kleine‹ (eingeschränkte) Generalklauseln sowie Sondertatbestände für einzelne Regelungsbereiche geschaffen wurden....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Verbreitung von Werturteilen; Kritik.

Rn 96 Die Verbreitung von Werturteilen oder Kritik ist bei Vorliegen einer geschäftlichen Handlung iSd § 2 I Nr 2 UWG ausschließlich nach dem UWG zu beurteilen (Staud/J Hager § 823 Rz D 27; BeckOGK/Spindler § 823 Rz 231). IÜ kann – in engen Grenzen – das Recht am Unternehmen einschlägig sein (dazu zB BGH GRUR 20, 435 [BGH 14.01.2020 - VI ZR 496/18] Rz 37, 41; GRUR-RS 20, 191...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Freiheitsverletzung.

Rn 31 Verletzung der Freiheit ist nach hM die Beeinträchtigung bzw der Entzug der körperlichen Bewegungsfreiheit (München OLGZ 85, 466, 467; Staud/J Hager § 823 Rz B 53 mwN); auf die Kasuistik zu § 239 StGB kann zurückgegriffen werden (BeckOGK/Spindler § 823 Rz 115). Die Dauer des Freiheitsentzugs ist gleichgültig, erforderlich ist aber eine gewisse Erheblichkeit (Abgrenzung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Dogmatische Ausgangspunkte.

Rn 207 Die Rspr sieht in jedem ärztlichen Eingriff – auch einem lege artis durchgeführten – eine tatbestandsmäßige Körperverletzung, die jedoch durch die Einwilligung des Patienten gerechtfertigt sein kann (s nur BGHZ 29, 46, 49; 106, 391, 397 f; einschr BGHZ 176, 342 Rz 20: Haftung des Arztes nur bei Gesundheitsschaden des Patienten, krit Borgmann NJW 10, 3190, 3192; Grams ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Grundrechte und andere verfassungsrechtliche Maßstäbe.

Rn 13 Das GG und insbes die Grundrechte werden nicht unmittelbar zwischen Privaten angewandt (zur Drittwirkungsdebatte Ruffert Vorrang der Verfassung 8 ff und öfter). Vielmehr wirkt die Verfassung mit ihren Wertentscheidungen über die privatrechtlichen Normen und insbes über die Generalklauseln in das Privatrecht hinein (BVerfG NJW 94, 36 [BVerfG 19.10.1993 - 1 BvR 567/89]; ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Haftungstatbestände in § 823.

Rn 1 Nach der gesetzlichen Konzeption enthält § 823 zwei Haftungstatbestände: einen rechtsgutsbezogenen in Abs 1 (Haftungsgrund: Verletzung bestimmter Rechtsgüter) und einen verhaltensbezogenen in Abs 2 (Haftungsgrund: Verstoß gegen bestimmte gesetzliche Verhaltensgebote). Dieses – durch § 826 vervollständigte (Vor §§ 823 ff Rn 6) – Grundmodell wird durch Richterrecht (Recht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB P

Pacht anwendbares Recht Art 4 ROM I 12 Pachtkreditgesetz vor 1204 ff 10 Pachtsache Beschreibung 585b 1 Beschreibung durch Sachverständigen 585b 5 Pachtverhältnis beim Nacherbfall 2135 1 Pactum de non petendo Erlassvertrag, Abgrenzung 397 7 Paketverträge 327a 2 Parkplatzbenutzung; Vertragsschluss vor 145 ff 47 Partei kraft Amtes 1975 9; 1984 12; 2017 2 Parteiautonomie Art 3 EGBGB 37 Grenz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / f) Sonstige Eingriffe.

Rn 104 Als sonstige Eingriffe in das Recht am Unternehmen kommen zB Absatzbehinderungen in Betracht (BeckOGK/Spindler § 823 Rz 230 mN). Auch das Fertigen und Ausstrahlen von Bild- bzw Tonaufnahmen unter Verletzung des Hausrechts wird zu Recht als Eingriff in das Recht am Unternehmen in Erwägung gezogen (BGHZ 80, 25, 27 ff; 138, 311, 314 ff; Stuttg AfP 15, 450 – im konkreten ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Abgrenzung.

Rn 6 Andere Rechte und Rechtsstellungen, die nicht Anspruch sind, verjähren grds nicht. Gestaltungsrechte, die dem Berechtigten einseitig die Befugnis geben, ein Recht zu begründen, aufzuheben oder zu ändern, bspw Kündigung, Anfechtung, Widerruf, Aufrechnung und Anfechtung unterliegen nicht der Verjährung. IdR bestehen Ausschlussfristen. Im Extremfall kommt Verwirkung in Bet...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion und Anwendungsbereich.

Rn 1 § 825 schützt die sexuelle Selbstbestimmung und überschneidet sich mit Ansprüchen aus § 823 I wegen Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts und aus § 823 II iVm §§ 174 ff StGB. Eine eigenständige Funktion kommt der Vorschrift nach der Einbeziehung des sexuellen Selbstbestimmungsrechts in den Persönlichkeitsschutz und der ungewollten Schwangerschaft in den Tatbe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Recht am eigenen Arbeitsplatz; Koalitionsfreiheit.

Rn 76 Ob das Recht am eigenen Arbeitsplatz ein sonstiges Recht ist (insb bei Kündigung auf Betreiben anderer Arbeitnehmer – ›Druckkündigung‹ – von Bedeutung), wird in der Rspr nicht einheitlich beurteilt (dagegen: LAG Hessen BeckRS 06, 41360 Rz 36; offengelassen: BAG NJW 99, 164, 165 f; NZA 07, 1167 [BAG 18.01.2007 - 8 AZR 234/06] Rz 11; 14, 1023 Rz 26). Die Literaturmeinung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Haftung nach § 824 steht in freier Konkurrenz zu den Haftungen gem § 823 I wegen Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts (MüKo/Wagner § 824 Rz 5 mwN), § 823 II iVm §§ 186 f StGB (RGZ 51, 369, 370 ff; BGH NJW 83, 1183 [BGH 16.11.1982 - VI ZR 122/80]; anders RGZ 115, 74, 79: bei Anwendung von §§ 186, 187 StGB verbleibt eine Regelungslücke) sowie – bei Vorsatz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB M

MaBV Art 9 ROM I 20 Mahnantrag 291 6 Mahnbescheid 286 15 Mahnkosten 280 28 Mahnung 116 7; 117 7; 281 13; 1958 14; 2024 6; 2039 11; vor 116 ff 7 angekündigte Leistungsverspätung 286 20 Antrag auf Prozesskostenhilfe 286 15 Begriff 286 12 Betriebsausfall 286 23 Datum 286 17 einstweilige Anordnung 286 15 Entbehrlichkeit 275 17; 286 17 Entgeltforderung 286 21 Erfüllungsverweigerung 286 20 Fäll...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Normstruktur.

Rn 1 Art 40 ff wurden mit Wirkung vom 11.1.09 in weitem Umfang durch die ROM II-VO (IPR-Anh 2) abgelöst. Sie gelten jetzt nur noch außerhalb des Anwendungsbereichs der VO (insb für außervertragliche Schuldverhältnisse, die sich aus der Verletzung der Privatsphäre oder der Persönlichkeitsrechte oder aus Schäden durch Kernenergie ergeben, sowie für Altfälle, Art 32 ROM II Rn 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Ansprüche des Verletzten.

Rn 39 Sie richten sich gegen denjenigen, der die Beeinträchtigung durch unmittelbares Handeln herbeigeführt hat (unmittelbarer Störer) oder der sie in zurechenbarer Weise veranlasst hat (mittelbarer Störer). Rn 40 Als Inhalt des Anspruchs kommen grds alle Rechtsfolgen in Betracht, die sich im Bereich des gesamten Güterschutzes ergeben können. IE sind dies der Anspruch auf Bes...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Insbesondere: Umwelthaftung.

Rn 167 Die Verkehrspflichten beim Umgang mit gefährlichen Stoffen sind Teil des größeren Gebiets der Umwelthaftung. Neben der Haftung aus § 823 II iVm umweltschützenden Normen, der Haftung nach dem UmwHG (Gefährdungshaftung des Inhabers bestimmter Anlagen mit Ursachenvermutung) und der Verantwortlichkeit nach dem USchadG ist die Haftung für Verkehrspflichtverletzung ein wich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB S

Sach- und Rechtsmängel 2042 42 Sachbezüge 611 57, 74 Sache 985 7 Begriff 90 1 Daten 90 5 Körper des Menschen 90 6 nicht vertretbare 91 4 selbstständige 93 5 Software 90 5 verbrauchbare 92 1 vertretbare 91 3 virtuelle 90 3 zum persönlichen Gebrauch 1362 2 Sachenrecht Internationales Art 43 EGBGB 1 numerus clausus vor 145 ff 25 Sachenrecht IPR Art 43 EGBGB 7 numerus clausus Art 43 EGBGB 7 Trenn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Tatsache.

Rn 3 Tatsachen als Gegenstand der haftungsbegründenden Handlung sind konkrete Vorgänge oder Zustände der Vergangenheit oder Gegenwart, die sinnlich wahrnehmbar oder einer Überprüfung ihrer Richtigkeit durch Beweis zugänglich sind (BVerfG NJW 96, 1529 f mwN; BGHZ 132, 13, 21 mwN; 139, 95, 102). Sie sind abzugrenzen von Werturteilen, bei denen die subjektive Beziehung des sich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Fassung Brüssel Ia-VO

ABl EU L 351/1 v 20.12.12, zuletzt geändert durch delegierte Verordnung (EU) 2015/281 der Kommission vom 26.11.14 zur Ersetzung der Anhänge I und II der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 26.11.14 (ABl EU L 54 v 25....mehr