Die dauernde anlasslose Überwachung des Straßenverkehrs durch eine in einem Pkw installierte Autokamera verletzt Dritte in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Ausfluss ihres Allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG) und verstößt gegen § 6b Abs. 1 Nr. 3 BDSG und gegen § 22 S. 1 KunstUrhG. Es liegen auch keine überwiegenden Interessen des Beweisführers vor, die die Verwertung dieser rechtswidrig erlangten Beweismittel erlauben würden.

(Leitsätze der Schriftleitung)

AG München, Hinweisbeschl. v. 13.8.2014 – 345 C 5551/14

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge